Hallo,
mittlerweile hat es mich nach Sachsen-Anhalt verschlagen. Da meine Überlegung ist einem Schützenverein beizutreten, das aber wegen der aktuellen Lage noch etwas dauern kann und ich ja dann ohnehin erst mal 1 Jahr fleißig Übungsschießen muss, habe ich mir jetzt schon mal vorab einen CO² Revolver und Zielscheiben bestellt. Ich habe schon seit Jahren einen Kleinen Waffenschein und einen Gasrevolver. Nun stelle ich mir die Frage, ob ich die "Lustpistole" ebenso wie den Gasrevolver mit mir führen darf? Im Internet lese ich, dass für Luftpistolen eine Waffenrechtliche Erlaubnis erforderlich sei. Was genau ist damit gemeint, denn diese Waffen sind ja (ab 18) frei verkäuflich?
Danke!