Interessant wird es bei Dekowaffen wenn man erbt oder vererbt....
Das müsste auch unter Bestandschutz fallen, alles andere wäre Enteignung.
Das wird so sein, denn mit dem (richtigen) Waffenerbe werden auch weitere Voraussetzungen mit vererbt. Das gilt für den alten Waffenschrank genauso, wie auch die Fortführung (unter Bedingungen) einer Waffensammlung möglich sein soll. Zumindest las ich mal so etwas.
Generell ist aber immer die Frage, ob denen nicht weitere Auflagen einfallen, die das Erbe sinnlos oder erdrosselnd machen. Ähnlich macht man das ja mit den vorgeschriebenen Sperren bei scharfen Waffen, was den meisten Erben zu aufwändig oder teuer erscheint. Man muss immer dabei bedenken, dass in den überwiegenden Fällen ältere Leute - meist Witwen stehen, die entweder kein Interesse oder Geld dafür übrig haben. Da man ein Erbe immer nur in der Gesamtheit annehmen oder ausschlagen kann, werden die Waffen dann meistens schnell verkauft. Im Falle von Dekowaffen werden diese dann sicherlich vernichtet werden müssen.
Man muss aber auch bedenken, dass die Waffen in der Erbmasse oft nur der letzte Schrott sind, den keiner mehr haben will, weil die guten Stücke schon zu Lebzeiten an berechtigte Freunde oder in der Verwandtschaft abgegeben wurden.