Salvete, geschätzte Forenmitglieder!
Ich frage mich schon einige Zeit, wo bei Langwaffen definiert ist, welche Modelle jagdlich verwendbar sind und welche nicht.
Nehmen wir zum Beispiel die HK USC. Ist eindeutig eine Langwaffe, aber verschießt .45 ACP und damit ein Pistolenkaliber. Ein Jäger sagte mir, dass ein Erwerb auf Jagdschein nicht möglich sei, weil das Bedürfnis nicht gegeben ist.
Stimmt das? Für die Jagd auf z. B. Füchse wäre die USC doch theoretisch geeignet, in welcher Vorschrift finde ich denn das Ausschlusskriterium dafür? Mir ist nur bekannt, dass der Munitionserwerb an einen passenden Eintrag in der WBK gekoppelt ist und man dementsprechend auch eine Kurzwaffe in .45 ACP bräuchte.
Ich möchte keine Diskussion über die Sinnhaftigkeit oder Nicht-Sinnhaftigkeit einer solchen Waffe in der jagdlichen Praxis starten. Mich interessiert nur die Entscheidung der Verwendbarkeit.
Grüße,
zyx