Fakt ist doch, als Bürger habe ich mein Gewaltmonopol an den Staat übertragen, der mich entsprechend zu schützen hat.
Das Gewaltmonopol des Staates gibt es seit dem "Ewigen Landfrieden" von 1495. Dieser sollte jedoch lediglich die Gerichtsbarkeit an die Fürsten übertragen und damit das Fehderecht, die Selbstjustiz der kleinen Adeligen ablösen. Keinem Ritter wurde das Schwert oder die Donnerbüchse abgenommen.
Gewaltmonopol des Stattes und Be- bzw Entwaffnung der Bürger sind zwei völlig verschiedene Dinge.
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Das Thema Gewaltenteilung ist in Deutschland auch eine interessante Sache. Hier wurde der deutschen Justiz die Legitimität zur Ausstellung europäischer Haftbefehle aberkannt.
ZitatDeutsche Staatsanwaltschaften nicht weisungsunabhängig
Zu den Staatsanwaltschaften in Deutschland stellt der Gerichtshof fest, dass nicht gesetzlich ausgeschlossen sei, dass ihre Entscheidung, einen Europäischen Haftbefehl auszustellen, im Einzelfall einer Weisung des Justizministers des betreffenden Bundeslandes unterworfen werden könnte.