Die Schießstätten Verordnung, diese hat auch für das Armbrustschießen ihre Gültigkeit,
weil die Armbrust im Waffengesetz den Feuerwaffen gleichgestellt ist und von der Schießstätten Verordnung nicht ausgenommen wurde.
Nicht vom Waffengesetz geregelt ist der Bogen, es müssen aber auf Schießplätzen Sicherheitszonen eingerichtet sein.Einzige Ausnahme ist die Disziplin Feldarmbrust im DSB, da ist das Zuggewicht begrenzt auf 90lbs,
aber die Sicherheitsbedingungen sind die gleichen, wie beim Bogenschießen auf einem Bogenschießplatz.
MfG.
Hey du Miesmacher.Zuhause auf eigenem Grund ist keine Schießstätte.Verbreite hier keine Panik durch Halbwissen.