Schreckschuss "offen" Lagern mit Abzugsschloss?

Es gibt 55 Antworten in diesem Thema, welches 7.723 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (6. August 2019 um 20:29) ist von *SSW-Fan*.

  • ... was sicherlich nicht mitten im Ort passieren wird. Die Jungs und Mädels gehen durch Wald und Heide, ist sicher nicht so stark von Puristen überlaufen, aber ich weiß nicht, was passiert, wenn sich denn wirklich daran einer in seiner Intimehre gestört fühle?
    Möglich ist alles. Die einen rennen nackt durch die Gegend, andere wickeln sich in schwarze Tücher.

    Zurück zum Thema:
    Ich durfte mal zusehen, wie zwei Monteure(?) einen Geldautomaten zerlegt hatten und darin rumschraubten. Mitten im Vorraum eines Supermarktes, viel Publikum.
    Beide waren offen bewaffnet, Handfeuerwaffe im Holster, kein Aas hat sich um die beiden gekümmert.
    Vielleicht ist es gerade das offene Tragen, wo sich dann viele sagen, eh, der ist irgend so einer, der darf das.
    Während das zufällige entdecken einer verdeckten Waffe irgendwie darauf hindeutet, der hat etwas zu verbergen, das ist ein Böser, geht gar nicht anders.

    "Umfahren" und "umfahren" ist die gleiche Bezeichnung für das genaue Gegenteil.

  • Ich hab mir jetzt nicht alles durchgelesen, weil das Thema vom "aufbewahren" plötzlich ins "führen" abgedriftet ist, will aber auch noch meinen Senf dazu geben:

    Ich hab vor ein Paar Wochen mit der Polizei und dem Landratsamt bei uns telefoniert um mich zu informieren. Auch bin ich mit einem Kumpel, der eine WBK hat auf den Schießstand (AR15 testen juhuu :D ) und hab mich dort mal umgehört.

    Grund war, dass ich mir selber einen Schrank für den Gang bauen will. In dem sollen neben Schallplatten, Erinnerungen aus dem Urlaub und sonstigem Kram auch meine 2 LG und eine Lupi kommen. Natürlich sichtbar hinter Glas, mit Beleuchtung. Ja, der Schrank wird recht groß ;).

    Die Ursprüngliche Idee war, die Luftgewehre in Halterungen an der Wand aufzubewahren.

    Übereinstimmende Meinung von Polizei, Landratsamt und Sportschützen:

    Eine Wandhalterung, an der die Waffe verschlossen werden kann (z.B. mit Stahlseil) und somit nicht einfach von unbefugten entwendet werden kann, ist ausreichend.

    Ein Abzugschloss nicht, denn dann könnte ja (theoretisch) jemand fremdes die Waffe sehr einfach mitnehmen und jemanden damit bedrohen. Man merkt definitiv NICHT wenn einem jemand in einer dunklen Gasse eine Glock CO2 Knarre vor die Nase hält ob die echt ist oder nicht. Ob die ein Abzugschloss hat schaut in dem Moment wohl auch keiner. Schon gar nicht der Laie, der bedroht wird.

    Eine Vitrine, die abgeschlossen werden kann reicht natürlich auch aus. Dabei ist es unerheblich wie billig das Schloss oder wie dünn das Glas ist.
    Es reicht sogar die Original Verpackung oder eine Schachtel, wenn sie zu geklebt ist.

    Was mir die Polizei aber geraten hat (dem stimme ich auch zu):
    Die Waffen vielleicht nicht gerade so ausstellen, dass man sie von außen durchs Fenster sehen kann. Es gab schon genug Fälle, auch bei uns am Land, wo ein besorgter Nachbar oder Spaziergänger die Polizei gerufen hat, weil jemand Waffen im Haus hat. So ein Einsatz ist teuer und bringt nur Ärger.

    Fällt bei mir eh aus am Land im 1. Stock, da kann keiner rein schauen. Aber ich darf meinen Schrank bauen und zukünftige Waffen die nicht mehr rein passen daneben an der Wand abschließen.

    Schriftlich hab ich natürlich nichts, aber eine mündliche offizielle Auskunft ist immer noch besser als gar nichts.

  • Wenn ich schon den Begriff "Knarre" lese, wird mir schlecht.

    Gruß Holger -- WLA / Stormrider --

    Immer die Wahrheit sagen bringt einem wahrscheinlich nicht viele Freunde, aber dafür die Richtigen. (John Lennon) Ich mag keine Socken!🧦

  • Du darfst zB nackt ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führen, bis ... ja bis sich irgendwer daran stört. Das ist dann öffentliches Ärgernis und somit eine Ordnungswidrigkeit.Verboten isses nicht!

    Eben nicht, du darfst nur nicht aussteigen.
    Genau das ist es was mich auch vorher schon gestört hat. Ihr teilt hier eure eigenen Auslegungen als gegeben hin.
    Es gibt sogar fälle in denen ein und die selbe Person mehrfach wegen Nacktfahrens angezeigt wurde und jedesmal
    ist die Anzeige ind leere gelaufen. Quelle: Googelen darf ich Nacktfahren.
    Lediglich wird empfohlen Schuhe zu tragen, um bei einem Unfall der Teilschuld zu entgehen.
    Denn Schuhe dienen, der rechtslage entsprechend, dem sicherem Führen eines Fahrzeuges.

  • So ist es aber nicht.
    Vor 3..4 Wochen wurde in Brandenburg ein Rollerfahrer nackt von der Polizei angehalten und darauf hin gewiesen, dass es leicht zu einer Ordnungswidrigkeit kommen könnte, wenn...
    Das mit dem nicht Aussteigen dürfen gehört in den Bereich der Legende. Solange sich keiner dran stört, ist alles in Butter. Aber eben nur so lange ...
    Mit den Schuhen gebe ich dir recht, allerdings ist es eben auch nirgends ordentlich definiert und festgehalten.

    "Umfahren" und "umfahren" ist die gleiche Bezeichnung für das genaue Gegenteil.

  • Richtig, wenn du aussteigst bist du in einem öffentlichem Raum.
    Kommst du damit durch gut, andernfalls, also stört sich jemand daran, gibts ne anzeige, die auch vor Gericht landen kann.
    Das innere deines Autos gehört aber nicht zum öffentlichen Raum.

  • Nur kurz wegen der (ehemals scharfen) Dekowaffen.

    Noch sind sie einfach Gegenstände, die ihre Waffeneigenschaft verloren haben.
    Geplant ist jedoch, daß sie meldepflichtig werden bzw. wenn ehemals vollautomatisch, verbotene Kriegswaffen bleiben und somit gar nicht mehr besessen werden dürfen.

    Ein Bestandsschutz ist meines Wissens nicht vorgesehen, es betrifft also auch schon im Besitz befindliche Dekowaffen.

    Also spätestens dann ist zur Aufbewahrung der dann noch erlaubten Dekowaffen ein Tresor vorgeschrieben, wie auch für schussfähige Waffen der gleichen Kategorie.
    Also Stufe 0/1 oder höher.

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Ich las kürzlich eine Ausführung zur Definition eines "verschlossenen Behältnisses" im waffenrechtlichen Sinn.

    Darin wurde die Begehbarkeit als Kriterium herangezogen. also alles, was dafür vorgesehen ist, von Menschen betreten zu werden, ist kein verschlossenes Behältnis.
    Ausgenommen sind zugelassene Waffenräume.

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Wo hast du diese Abhandlung denn gelesen?
    Schliesslich ist nicht ausschließlich ein geschlossenes Behältnis gefordert sondern es wird als Mindestanforderung definiert.
    Selbst die Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz führt beispielhaft Wandhalter als Möglichkeit an.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Das schließt sich doch nicht aus. Es kann auch ein geschlossenes Behältnis sein. Frei betretbare Räume gehören nicht dazu, deswegen darf es in diesen solchen Räumen (inklusive Autos) keine einfach zugänglichen Waffen geben.

    Grüße - Bernhard

  • Paragraph §307 Stgb.

    Wenn ich das so Interpretiere wie viele hier die Vorschriften zur Aufbewahrung freier Waffen würde das bedeuten wenn niemand zu Schaden kommt und nix kaputt geht dürfte ich..... Silvester kann kommen :D

    Etwas gesunder Menschenverstand schadet niemals und erspart sinnlose Vorschriften.

  • Das schließt sich doch nicht aus. Es kann auch ein geschlossenes Behältnis sein. Frei betretbare Räume gehören nicht dazu...

    Frei betretbare Räume sind auch nicht verschlossen und frei zugänglich. Hier müssen Waffen dann separat gesichert sein, etwa durch verschließbare Wandhalter. Ein verschlossenes Behältnis ist nicht gefordert.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Ich habe mir jetzt noch soein billiges Drahtseil Zahlenschloss geholt. Damit Kette ich es einfach an den Wandhalter. Abzugsschloss lass ich Trotzdem drann. Hat schließlich auch Geld gekostet :D

    :ptb: Gruß *SSW-Fan* :ptb: