Ich finde die Formulierung auf den KWS unglücklich formuliert und unnötig, wenn dann hätte man schreiben sollen:
" ist berechtigt, Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit PTB (siehe PTB-Nr. im Kreis) zu führen "
Immerhin: ich hab bei Erhalt meines KWS auch erst gedacht, er gelte nur im Kreisgebiet.
Ist tatsächlich eine saublöde und mißverständliche Formuierung.