Bundeskabinett beschliesst Änderung des Waffengesetzes

Es gibt 1.518 Antworten in diesem Thema, welches 189.491 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (24. Dezember 2019 um 15:00) ist von Magnum Opus.

  • Die neuen Einschränkungen sind ein riesen Mist, aber das Hauptproblem sehe ich eigentlich bei der Art, wie diese zustande gekommen sind. Heimlich im verschlossenen Kämmerlein nämlich - gegen jeden Protest von mehreren Verbänden, Gewerkschaften und zweimal über 50.000 Bürgern. Versprechen wurden gemacht und nicht nur gebrochen, sondern noch eine Schippe draufgelegt. Das ist ein unglaublicher Vertrauensbruch und ist einer Demokratie nicht würdig.

    Das hat der Grüne und der SPDler schon in der Anhörung gesagt. Sinngemäß ihr könnt machen was ihr wollt, interessiert uns nicht. Wir entscheiden das.

    Was das Volk will interessiert die nicht die Bohne. Das nennt sich Legislatur-Diktatur.

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Die neuen Einschränkungen sind ein riesen Mist, aber das Hauptproblem sehe ich eigentlich bei der Art, wie diese zustande gekommen sind. Heimlich im verschlossenen Kämmerlein nämlich - gegen jeden Protest von mehreren Verbänden, Gewerkschaften und zweimal über 50.000 Bürgern. Versprechen wurden gemacht und nicht nur gebrochen, sondern noch eine Schippe draufgelegt. Das ist ein unglaublicher Vertrauensbruch und ist einer Demokratie nicht würdig.

    Die Regierung ist vom Volk gewählt um seine Interessen durchzusetzen und kann durch das Volk wieder abgewählt werden. Misstrauensvotum durch alle Instanzen.
    Nur macht das keiner, weil es keiner weiß.
    Abstrakt kann man das so sehen; die Politiker sind Angestellte des Volkes, handeln diese nicht im Interesse des Volkes, so dürfen sie mit den richtigen Mitteln "entlassen" werden.

    Gruß Toto

  • Da wird ja jetzt die Statistik wegen illegalen Besitz bestimmter Waffen/Teile, ob bewusst oder unbewusst enorm ansteigen.
    Die ganze Welt ist ein Irrenhaus und Deutschland ist die Zentrale.

  • Heist also in Waffenverbotszonen darf ein Messer geführt werden wenn die Klinge kleiner 4cm ist und man eine Waffenrechliche Erlaubnis besitzt außerhalb darf man auch ein größeres Messer bei sich haben aber nur wo es nicht verboten ist,überall wo viele Menschen und Verkehr ist ,in Gebäuden......kann man es wiederum verbieten .

    Heist nichts anderes wie 4cm mit Erlaubnis gehen ,ansonsten nur irgendwo im Wald mit wo kein Mensch ist :rolleyes: .

    Die haben echt nichts mehr im Hirn noch komplizierter kann man es nicht machen .

    Im endefekt heist das nichts anderes wie das man die 6cm die im Raum standen auf 4cm geschrumpft hat und dafür jetzt auch noch ein Dokument dafür braucht .

  • Hat sich eigentlich auch schon jemand Paragraph 27a durchgelesen, Richtlinien zu Schießstätten?
    Dort heißt es, dass Stände spätestens alle 4 ( für WBK-Waffen), bzw. 6 Jahre (F-Waffen) wiederholt zu prüfen sind.
    Anzuwenden sind die jeweils aktuellen Schießstandrichtlinien und die Kosten hat der Betreiber zu tragen.
    Auf Deutsch heißt das, jeder Schießstand muss regelmäßig an die jeweiligen Richtlinien angepasst werden. Bestandschutz wird es nicht geben. Das dürfte das Aus für viele kleine Stände bedeuten.
    So rum kann man auch die Zahl der Schützen reduzieren...

    Das war m.W. aber immer schon so. Es hat sich vor wenigen Jahren nur die Anforderung an den Sachverständigen geändert. Schießstätten im Verein waren schon immer genehmigungspflichtig und unterlagen einer turnusmäßigen Überprüfung von einem Sachverständigen. Auch die Fristen von 4 bzw. 5 Jahre waren schon immer so.

    1. das mit den Magazinen größer als 10 Schuss. Damit sind nur meldepflichtige Waffen bzw. Waffen größer als 7,5 Joule gemeint. RICHTIG ? Softair usw. Unter 7,5 Joule ist nicht betroffen RICHTIG?

    Richtig. Es geht nur um "große" Magazine für Selbstladewaffen mit Zentralfeuermunition. Ich habe es auf die Schnelle nicht gefunden, aber ich gehe davon aus, dass es nur um Magazine geht, die für erlaubnispflichtige Waffen nach oben genannten Kriterien geht.
    Allerdings wird schon der bloße Besitz dieser Magazine verboten. Somit sind auch Sammler betroffen, die gar keine passende Waffe dafür haben. Das trifft insbesondere für alte Magazine vom Typ Kalaschnikow, G3, AR 15, M16 usw. zu, unabhängig davon, ob diese in irgendeiner Form blockiert sind. Lediglich der Sportschütze, der diese Magazine vor dem Juli 2017 besessen hat, kann diese behalten, muss diese aber anmelden. Ob er diese aber auch weiterhin im Schießsport benutzen kann, ist momentan noch fraglich.

    2. Schreckschusswaffen mit PTB gelten NICHT als Salut oder Dekowaffen RICHTIG?

    Sicher. PTB-Waffen oder SSW, wie sie hier genannt werden heißen rechtlich Signal-, Reizstoff- und Schreckschusswaffen. Daher wäre die Abkürzung SRS-Waffen richtiger. So steht diese auch z.B. im Fragenkatalog für WSK.

    3. Für Luftdruckwaffen unter 7,5 Joule kommt keine Änderung mit dieser neuen Gesetzeslage. RICHTIG?

    So scheint es.

  • a!!!!! Ich kann mich noch gut erinnern, wie AR15-Halbautomaten, Ak-Ableger in Gänze verboten oder optisch so verunstaltet worden sind, da kein “kriegsähnlicher” Look erlaubt war.
    Kennt jemand noch den zivilen Ableger vom G36....gruselig! Und natürlich die MagKapazität begrenzt ( auf 5 oder 10, weiß ich nicht mehr so genau).

    Das war der unseelige §36, der ist 2002 gefallen und wurde dann mit dem §6 über die Hintertür tlw. wieder eingeführt.

    Ja. Es gibt IMMER ein paar Länder wo das ein oder andere mehr erlaubt ist, aber denkt doch mal an die Relation?

    Andere Länder interessieren mich einen Feuchten

    Wo steht das airsoftmagazine nicht mehr erlaubt sind?
    Oder SigMpx/Cx4 co2 Magazine ( 30schuss)

    Nirgends, sind weiterhin erlaubt

    Welche Disziplinen lassen sich nicht mehr ausüben? ( genau... eine, die sich mit airsoft aber weiter praktizieren lässt)

    Die Disziplinen an sich lassen sich schon noch ausüben, man hat als Deutscher international halt keine Chance mehr, ich rede vom IPSC, schrieb ich ja schon, speziell Rifle, PCC und Handgun Open.
    Airsoft IPSC ist wichtig für die Jugendarbeit wüsste aber nicht dass es da was anderes als Handgun gibt, und ganz ehrlich, ist für mich persönlich auch völlig uninteressant.
    Im Übrigen gibt es einige Disziplinen die in D nicht ausgeübt werden dürfen, aber niemand hat sich wohl Hoffnungen gemacht dass sich mit der Novelle daran etwas ändern wird.

    Wo steht das, dass Salutwaffen nicht mehr erlaubt sind?

    Sie sind noch erlaubt aber Bedürfnisspflichtig
    Unterabschnitt 6a Besondere Regelungen zum Umgang mit Salutwaffen und unbrauchbar gemachten Schusswaffen, zur Un-brauchbarmachung von Schusswaffen und zur Aufbewahrung von Salutwaffen“.
    24. Dem bisherigen § 39a wird folgender § 39b vorangestellt:
    㤠39b Erwerb, Besitz und Aufbewahrung von Salutwaffen
    (1) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Salutwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterab-schnitt 1 Nummer 1.5 ist insbesondere anzuerkennen, wenn der Antragsteller die Salutwaffen für 1. Theateraufführungen, 2. Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder 3. für die Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen oder Veranstaltungen der Brauchtumspflege benötigt. (2) Ein Nachweis der Sachkunde nach § 7 ist für die Erteilung der Erlaubnis nicht erforderlich.
    (3) § 36 Absatz 3, 4 und 6 ist auf Salutwaffen nicht anzuwenden. Sind Regelungen einer auf Grund von § 36 Absatz 5 erlassenen Rechtsverordnung anwendbar, sind Salutwaffen wie von der Erlaubnispflicht freigestellte Waffen zu behandeln.“

    bitte entsprechende Textpassagen aus dem Entwurf senden. Danke! Dann hätten wir mal Klarheit.

    Der Entwurf ist schwer zu lesen, man muss Waffengesetz
    https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/BJNR397010002.html
    den Entwurf zur Änderung des Waffengesetzes
    https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/138/1913839.pdf
    Und den Entwurf zur Änderung des Entwurfes des Waffengesetzes immer gleichzeitig lesen
    http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/158/1915875.pdf
    Ich hoffe es ist klar was ich meine, deshalb hab ich mich auch mit den Schalldämpfern vertan

  • Das einzigste was sich noch einigermaßen gut anhört ist


    Also wenn jemand eine Waffenrechtliche Erlaubnis hat verfügt er über ein berechigtes Interesse .

  • Im endefekt heist das nichts anderes wie das man die 6cm die im Raum standen auf 4cm geschrumpft hat und dafür jetzt auch noch ein Dokument dafür braucht .

    Die Klingenlänge von 6 cm war eine Forderung von Bremen und NDS in Sachen Führverbot nach dem § 42a für feste Messer. Also eine Halbierung der bislang genannten Klingenlänge. Das ist aber abgewiesen worden.
    Nun sollen die Bundesländer selbst Waffenverbotszonen definieren dürfen, wobei dann ein Führverbot in dieses Zonen von Messern über 4 cm die Regel ist. Sie können (nicht müssen!) das Führverbot für Messer für bestimmte Personengruppen ganz aufheben. Eine Personengruppe sind dabei Personen mit waffenrechtlicher Erlaubnis, weil diese auf ihre Zuverlässigkeit geprüft sind. Das gilt dann auch für den KWS.
    Ich finde das nur widersinnig, wenn man das nicht auch für den 42a her nimmt, weil doch Waffenverbotszonen wegen einer höheren Gefährdungslage unterliegen. Dann kann man auch Erlaubnisinhaber komplett vom Messerführverbot ausnehmen und nicht nur in Waffenverbotszonen.

    Nachtrag: Für Messer gibt es nur die im Gesetz Klingenlängen von 4 cm (neu), 8,5 cm und 12 cm, wobei die Klingenlänge bei allen Messern mit Waffeneigenschaft und Einhandmessern unberücksichtigt bleibt.

  • schon interessant, wieviel sich relativiert, wenn man die Details und Fakten auf den Tisch legt.

    ich sag nochmal: excel Tabelle: Fakten auf den Tisch und gut.

    erst auf andere Länder hinweisen und das eigene als Dreckslandbezeichnen ups.. doofes Argument.
    Dann Messer allen weg nehmen, ach ne... nur wenn,...

    dann darf ich nicht mehr AIRSOFTEN... ach ne... nur kein dekomagazin nicht dazu haben ( was natürlich obligatorisch für Spieler ist #ironie off#)

    salutwaffen sind doch noch erlaubt....

    ehrlich!
    Werdet bitte mal sachlich und bringt Fakten auf den Tisch!

    und JA! Das ist mein Ernst!

  • Sag mal, willst du mit Absicht alles schönreden oder was ist dein Anliegen?

    If G is the number of guns you currently own and N the number of guns you desire, then: N = G + 1

  • Die Klingenlänge von 6 cm war eine Forderung von Bremen und NDS in Sachen Führverbot nach dem § 42a für feste Messer. Also eine Halbierung der bislang genannten Klingenlänge. Das ist aber abgewiesen worden.Nun sollen die Bundesländer selbst Waffenverbotszonen definieren dürfen, wobei dann ein Führverbot in dieses Zonen von Messern über 4 cm die Regel ist. Sie können (nicht müssen!) das Führverbot für Messer für bestimmte Personengruppen ganz aufheben. Eine Personengruppe sind dabei Personen mit waffenrechtlicher Erlaubnis, weil diese auf ihre Zuverlässigkeit geprüft sind. Das gilt dann auch für den KWS.
    Ich finde das nur widersinnig, wenn man das nicht auch für den 42a her nimmt, weil doch Waffenverbotszonen wegen einer höheren Gefährdungslage unterliegen. Dann kann man auch Erlaubnisinhaber komplett vom Messerführverbot ausnehmen und nicht nur in Waffenverbotszonen.

    Das ist es ja !

    Man ist also nur in bestimmten bereichen Zuverlässig !

    Da blickt doch kein Schwein mehr durch ,wie soll ich denn meinen Weg planen um mit dem Gesetz nicht in Konflikt zu kommen ?

    Geht gar nicht ,man steht immer mit einem Bein im Knast wenn man nur vor die Tür geht .

    Ist beim KWS genau so ,dies darf man nicht und das auch nicht ,entweder bin ich zuverlässig dann darf ich mit dieser Erlaubnis frei bewegen oder ich brauche sie nicht.

  • Ja sind noch erlaubt ,aber wenn du kein Bedürfnis nachweisen kannst nach dem Stichtag sind sie quasi verboten und du kannst sie abgeben und nur wenige werden eins nachweisen können ,ist das soooo schwer zu verstehen ?

  • Mit den Messern hatte ich mich auch vertan, alles andere habe ich nie behauptet.
    Guter Mann, das Ding ist höchst komplex, und die meisten von uns sind keine Juristen.

    2 Mal editiert, zuletzt von John Matrix (12. Dezember 2019 um 14:17)

  • Kiwi2712

    Uns vorwerfen, wir seien nicht ehrlich und würden nicht alle Fakten auf den Tisch legen aber alle Fakten kommen nur von Uns.

    Das nenne ich Mal objektive Wahrnehmung. ;)
    Schnallst Du nicht, daß z.B. Personen in solchen Zonen leben, es immer mehr und größere geben wird, daß sich Airsoftspieler völlig legal Dekomagazine gekauft und jetzt kriminalisiert werden, ....

    Bist Du derart blind, taub und blauäugig, daß Du nichts mehr wahrnimmst?

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Entschädigungen gibts wie immer übrigends keine ,ist so wie wenn dir der Staat in die Tasche greift ,ach halt macht er ja schon und in zukunft für das Klima noch mehr .

    Da kann man ja nur noch Beten das die EU ,der Euro ,die Regierungen wie manche Buchautoren behaupten bis spätestens 2023 sang und klanglos unter gehen .

    Externer Inhalt www.youtube.com
    Inhalte von externen Seiten werden ohne deine Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklärst du dich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.

    Echt danach kann es nur noch besser werden :/ .

    Vielleicht wirds dann mal wieder normal.

    Ich bin 35 und verstehe die Welt nicht mehr ,was ist nur die letzten 20 Jahre passiert ?

    Und es wachen immer mehr auf

    https://www.goldreporter.de/edelmetallhand…ren/gold/90043/

    und vertrauen immer weniger dem Staat.

    Einmal editiert, zuletzt von Christian 1984 (12. Dezember 2019 um 14:30)

  • Sag mal, willst du alles schlecht reden?

    Mein Anliegen ist Dinge sachlich zu bewerten und sachlich zu diskutieren.
    Das wesentliche Ziel des Gesetzes ist es eine bessere Überwachung über den Waffentransfer zu erhalten ( so wie das bei Autos im übrigen auch der Fall ist). Und den illegalen Umbau von Waffen zu erschweren.

    Dieses Ziel ist aus meiner Sicht legitim und absolut richtig! Ich war ehrlicherweise sogar ziemlich verblüfft, dass es bis dato kein Check der Händler gab ( längst überfällig).
    Messer auf dem Kiez und in Partyzonen zu verbieten....absolut! Das streitet außer hier keiner ab, dass dies sinnvoll ist ( nicht mal die Waffenlobby)

    Magazine auf 10 zu beschränken ( wie früher auch) um den Terrorismus zu verhindern...brauchen wir uns nicht zoffen...wissen wir beide, dass dies Nonsens ist.
    Aber gewusst, dass ein Verbot von Halbautomaten im Raum stand und die Regierung sich massiv wehrte ( gegen EU)? Nein?
    Nur Deutschland ist es zu verdanken, dass Schmeisser und Co euch noch so schöne Dinge erwerben dürft. Und da ist jetzt ein Mag-Wechsel nach 10 Schuss eine Einschränkung meiner Freiheit als Bürger? Vielleicht du ja...ich sehe dahin einen akzeptablen Kompromiss.

    Aber den Terz hier zu veranstalten von “Verschwörung”, Geiselung, Diktatur, Generalverdacht und weiterer Populistischer Murks.... halte ich für kindisch und bewirkt das Gegenteil!

  • Nur realistisch. Den Kopf in den Sand stecken und Ohrenstöpsel tragen mag auch eine Strategie sein. Dein Motto ist doch eher. Oh super. Die Katze von Nebenan hat sich einen anderen Kiwi geschnappt.

    In diesem Fall. Ach super. Glücklicherweise wohne ich ja nicht in einer Verbotszonen, habe keine SSW, keine Softair, keine Deko, keine Salut.

    Mal sehen wenn die Katze an deinen Federn knabbert. Es mag Kiwis geben die sich immer noch wundern, warum Sie gerade aussterben.

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Sag mal, willst du alles schlecht reden?

    Mein Anliegen ist Dinge sachlich zu bewerten und sachlich zu diskutieren.
    Das wesentliche Ziel des Gesetzes ist es eine bessere Überwachung über den Waffentransfer zu erhalten ( so wie das bei Autos im übrigen auch der Fall ist). Und den illegalen Umbau von Waffen zu erschweren.

    Dieses Ziel ist aus meiner Sicht legitim und absolut richtig! Ich war ehrlicherweise sogar ziemlich verblüfft, dass es bis dato kein Check der Händler gab ( längst überfällig).
    Messer auf dem Kiez und in Partyzonen zu verbieten....absolut! Das streitet außer hier keiner ab, dass dies sinnvoll ist ( nicht mal die Waffenlobby)

    Magazine auf 10 zu beschränken ( wie früher auch) um den Terrorismus zu verhindern...brauchen wir uns nicht zoffen...wissen wir beide, dass dies Nonsens ist.
    Aber gewusst, dass ein Verbot von Halbautomaten im Raum stand und die Regierung sich massiv wehrte ( gegen EU)? Nein?
    Nur Deutschland ist es zu verdanken, dass Schmeisser und Co euch noch so schöne Dinge erwerben dürft. Und da ist jetzt ein Mag-Wechsel nach 10 Schuss eine Einschränkung meiner Freiheit als Bürger? Vielleicht du ja...ich sehe dahin einen akzeptablen Kompromiss.

    Aber den Terz hier zu veranstalten von “Verschwörung”, Geiselung, Diktatur, Generalverdacht und weiterer Populistischer Murks.... halte ich für kindisch und bewirkt das Gegenteil!

    Du bist auch jemand der wenn er an eine Kette gelegt wurde noch meint es könnte ja noch schlimmer sein,immerhin gibt dir dein Herr ja 3 Mahlzeiten am Tag .

    Du merkst auch nicht das sowas allem möglichen Tür und Tor geöffent wird.

    Meinst du das war es jetzt?
    Nein es geht immer weiter bis du wirklich deine Kette um die Rübe trägst.