Bundeskabinett beschliesst Änderung des Waffengesetzes

Es gibt 1.518 Antworten in diesem Thema, welches 190.973 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (24. Dezember 2019 um 15:00) ist von Magnum Opus.

  • Es ist doch völlig latte, ob man direkt in seinem favorisierten Freie Waffen Bereich betroffen ist. Man sollte immer gegen jede Verschärfung des WaffG einstehen.


  • mein airsoftmagazin hat 300 schuß übrigens...

    gruß edwin

    hallo,

    Genau hier bin ich auch verunsichert.
    Sind die ganzen Waffen unter 7,5 Joule also Softair usw. Genau wie SSW mit PTB Zeichen davon überhaupt betroffen weil sie ja keine meldepflichtigen Waffen sind.

    Vielleicht kann ja hier jemand genaueres sagen.

    Grüße Thomas

  • Edwin trifft den Nagel auf den Kopf. Wenn man keine Messer hat, nicht campt, kein Bushcraft, keine Dekos sammelt, keine Armbrust hat, keine z.B. MP40 SSW, keine gelbe WBK, keine Airsoft mit coolem, passendem Demomagazin, .......

    Also wenn man vieleicht nur 4,5mm LG schießt oder eine WBK und GK mit kleinen Magazinen oder Jäger ist. Dann hatte man noch Glück. Aber die beiden Punkte kommen dann in der nächsten Verschärfung.

    Aber nahezu alle Normalbürger sind jetzt zu.B. durch die Messerverschärfung betroffen.

    Man hat jetzt erst einmal alle nicht so gefährlichen Dinge eleminiert.

    Und es ist eine Enteignung!

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • hallo,
    Genau hier bin ich auch verunsichert.
    Sind die ganzen Waffen unter 7,5 Joule also Softair usw. Genau wie SSW mit PTB Zeichen davon überhaupt betroffen weil sie ja keine meldepflichtigen Waffen sind.

    Vielleicht kann ja hier jemand genaueres sagen.

    Grüße Thomas

    Da LG und Airsoftmagazine keine Munition enthalten können, sondern nur Geschosse, sollten diese auch von der Magazinkapazitätsbegrenzung nicht betroffen sein.
    Oder sehe ich da was falsch?

    Gruß Leuchte

    Das Geheimnis des Könnens, liegt im Wollen.

  • Bin mal gespannt was passiert wenn jetzt noch 5. Mio. Handwerker den KWS beantragen :D .

    Suche Hochbaufacharbeiter m/w/d
    Abgeschlossene Berufsausbildung
    Führerschein Klasse B und KWS zwingend erforderlich *lol*

  • Da LG und Airsoftmagazine keine Munition enthalten können, sondern nur Geschosse, sollten diese auch von der Magazinkapazitätsbegrenzung nicht betroffen sein.Oder sehe ich da was falsch?

    da könntest Du allerdings recht haben. Daran habe ich gar nicht gedacht. LG und Airsoft werden mit Geschosse geladen, die zählen nicht zur Munition.

    Grüße
    Thomas

  • Richtig. Aber wenn man z.B. zu seiner Airsoft noch ein passendes Dekomagazin besitzt, ist man quasi schon im Gefängnis.

    Gruß Play

    Naja, nicht sofort. :D Ein Kamerad hatte 2011 an Silvester eine SSW vor seiner Haustüre und wurde wohl verpfiffen. Die Polizei kam, sah und beschlagnahmte. Bei der gerichtlichen Hauptverhandlung wurde eine Geldstrafe von 3500€ festgelegt, wg. Verstoßes gegen das Waffengesetz. Erst danach kommst Du bestimmt in den Knast. :)

  • Wo steht das airsoftmagazine nicht mehr erlaubt sind?
    Oder SigMpx/Cx4 co2 Magazine ( 30schuss)
    Wo steht das, dass Salutwaffen nicht mehr erlaubt sind?
    Welche Disziplinen lassen sich nicht mehr ausüben? ( genau... eine, die sich mit airsoft aber weiter praktizieren lässt).

    bitte entsprechende Textpassagen aus dem Entwurf senden. Danke! Dann hätten wir mal Klarheit.

  • Waffen sind ein tolles Hobby, wenn man nun so vom Staat verarscht wird, such ich mir halt ein anderes Hobby.. Oder werde vom Staat kriminell gemacht. Auswandern nur wegen einem anderem Waffengesetz, never. Das find ich persönlich zu Strange. Bin gespannt was der Haufen morgen verabschiedet.

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.

  • Und ein kleiner Tipp. Man wird z.B. das Dekomagazin zum Anlaß nehmen, dem Beschuldigten alles abzunehmen. Alle LGs, alle Airsoft, Alles. Weil man ja mit dem Magazin eine Straftat begangen hat, da verboten.

    Ähnliches gab es ja schon in der Vergangenheit.

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Und ein kleiner Tipp. Man wird z.B. das Dekomagazin zum Anlaß nehmen, dem Beschuldigten alles abzunehmen. Alle LGs, alle Airsoft, Alles. Weil man ja mit dem Magazin eine Straftat begangen hat, da verboten.

    Ähnliches gab es ja schon in der Vergangenheit.

    Gruß Play

    Welche der Staat aber nach Überprüfung auf Legalität zurück zu geben hat.

  • Und ein kleiner Tipp. Man wird z.B. das Dekomagazin zum Anlaß nehmen, dem Beschuldigten alles abzunehmen. Alle LGs, alle Airsoft, Alles. Weil man ja mit dem Magazin eine Straftat begangen hat, da verboten.

    Ähnliches gab es ja schon in der Vergangenheit.

    Gruß Play

    Na klar läuft immer so ab und dann wird wieder so ein schönes Foto gemacht was doch für ein dolles Waffenlager ausgehoben wurde :bash:

  • Waffen sind ein tolles Hobby, wenn man nun so vom Staat verarscht wird, such ich mir halt ein anderes Hobby.. Oder werde vom Staat kriminell gemacht. Auswandern nur wegen einem anderem Waffengesetz, never. Das find ich persönlich zu Strange. Bin gespannt was der Haufen morgen verabschiedet.

    Nur leider wird man immer öfters und immer mehr verarscht ;) ,werd Veganer das ist In und man lässt dich in Ruhe ,hast du Hobbys von vorgestern bekommst du früher oder später ans Bein gepinkelt.

  • Die neuen Einschränkungen sind ein riesen Mist, aber das Hauptproblem sehe ich eigentlich bei der Art, wie diese zustande gekommen sind. Heimlich im verschlossenen Kämmerlein nämlich - gegen jeden Protest von mehreren Verbänden, Gewerkschaften und zweimal über 50.000 Bürgern. Versprechen wurden gemacht und nicht nur gebrochen, sondern noch eine Schippe draufgelegt. Das ist ein unglaublicher Vertrauensbruch und ist einer Demokratie nicht würdig.

    If G is the number of guns you currently own and N the number of guns you desire, then: N = G + 1

  • Die neuen Einschränkungen sind ein riesen Mist, aber das Hauptproblem sehe ich eigentlich bei der Art, wie diese zustande gekommen sind. Heimlich im verschlossenen Kämmerlein nämlich - gegen jeden Protest von mehreren Verbänden, Gewerkschaften und zweimal über 50.000 Bürgern. Versprechen wurden gemacht und nicht nur gebrochen, sondern noch eine Schippe draufgelegt. Das ist ein unglaublicher Vertrauensbruch und ist einer Demokratie nicht würdig.

    Ist diese Vorgehensweise was neues für dich *lol* ?

  • Anderes Hobby geht auch nicht. ausser Briefmarken sammeln. Ich sage nur Mal Modellflug oder Drohnenflug. Da wurde ja auch kräftig gesägt.

    Bald darfst man nur noch Weihnachtsschmuck basteln. Aber ohne Messer und ohne Schere und ohne Klebstoff.

    Oder Frauenklamotten anziehen und auf Dragqueen machen.

    Männerhobbys sind ja bald alle verboten.

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

    Einmal editiert, zuletzt von the_playstation (12. Dezember 2019 um 13:13)

  • Das mit dem Führverbot von messern über 4 cm gilt "nur" für ausgerufene Waffenverbotszonen.
    Wäre schön wenn die Fakten auch richtig dargestellt werden. Lg.

    Verbot des Führens von Waffen bei öffentlichen Ver-
    anstaltungen; Verordnungsermächtigungen für Ver-
    botszonen“.
    b) Folgender Absatz 6 wird angefügt:
    „(6) Die Landesregierungen werden ermächtigt,
    durch Rechtsverordnung vorzusehen, dass das Führen
    von Waffen im Sinne des § 1 Absatz 2 oder von Mes-
    sern mit feststehender oder feststellbarer Klinge mit ei-
    ner Klingenlänge über vier Zentimeter an folgenden
    Orten verboten oder beschränkt werden kann, wenn
    Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass das Verbot
    oder die Beschränkung zur Abwehr von Gefahren für
    die öffentliche Sicherheit erforderlich ist:
    1. auf bestimmten öffentlichen Straßen, Wegen oder
    Plätzen, auf denen Menschenansammlungen auf-
    treten können,
    2. in oder auf bestimmten Gebäuden oder Flächen
    mit öffentlichem Verkehr, in oder auf denen Men-
    schenansammlungen auftreten können, und die ei-
    nem Hausrecht unterliegen, insbesondere in Ein-
    richtungen des öffentlichen Personenverkehrs, in
    Einkaufszentren sowie in Veranstaltungsorten,
    3. in bestimmten Jugend- und Bildungseinrichtun-
    gen sowie
    4. auf bestimmten öffentlichen Straßen, Wegen oder
    Plätzen, die an die in den Nummern 2 und 3 ge-
    nannten Orte oder Einrichtungen angrenzen.
    In der Rechtsverordnung nach Satz 1 ist eine Aus-
    nahme vom Verbot oder von der Beschränkung für
    Fälle vorzusehen, in denen für das Führen der Waffe
    oder des Messers ein berechtigtes Interesse vorliegt.
    Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere vor bei
    1. Inhabern waffenrechtlicher Erlaubnisse,
    2. Anwohnern, Anliegern und dem Anlieferverkehr,
    3. Gewerbetreibenden und bei ihren Beschäftigten o-
    der bei von den Gewerbetreibenden Beauftragten,
    die Messer im Zusammenhang mit ihrer Berufs-
    ausübung führen,
    4. Personen, die Messer im Zusammenhang mit der
    Brauchtumspflege oder der Ausübung des Sports
    führen,
    5. Personen, die eine Waffe oder ein Messer nicht
    zugriffsbereit von einem Ort zu anderen beför-
    dern, und 6. Personen, die eine Waffe oder ein Messer mit Zu-
    stimmung eines anderen in dessen Hausrechtsbe-
    reich nach Satz 1 Nummer 2 führen, wenn das
    Führen dem Zweck des Aufenthalts in dem Haus-
    rechtsbereich dient oder im Zusammenhang damit
    steht.
    Die Landesregierungen können ihre Befugnis nach
    Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 durch Rechtsverord-
    nung auf die zuständige oberste Landesbehörde über-
    tragen; diese kann die Befugnis durch Rechtsverord-
    nung weiter übertragen.“ ‘

  • Wenn dem so ist. Steht das in der PDF? Wo das hinführt ist aber auch klar. Silvesterverbot an der Alster, große Verbotszonen in Hamburg, .... Und das ist nur der Anfang.

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

    Einmal editiert, zuletzt von the_playstation (12. Dezember 2019 um 13:24)