Es ist also unwahrscheinlich aber nicht ausgeschlossen, das ein Büchsenmacher ein EWB FX einkauft, damit dann den ersten Papierkram hat, eine Drosselung durchführt (wenn er es kann und diese am besten auch was taugt), ein F reinhaut, eine schriftliche Bescheinigung austellt und wieder Papierkram mit den Behören hat (EWB zu F?). Dafür dann XXX Euro haben möchte (berechtigt) und man die Waffe dann erhält. Bezahlt hat man diese bestimmt schon.. Rückgaberecht ausschließen ? Einzelanfertigung ?
Wenn man dann zuhause schießt und feststellt, das die Waffe nicht trifft, hat man eventuell 1000 - 2000 Euro versenkt.
Scheint mir etwas zu unsicher.