Noch mal was zur Aufbewahrung freier Waffen.

Es gibt 379 Antworten in diesem Thema, welches 63.084 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (9. Februar 2019 um 22:13) ist von Rolix.

  • Erbarmen.

    Hat denn kein Mod Mitleid und schliesst hier endlich.
    Es gibt schon seit den letzten 200 Beiträgen keine neuen Erkenntnisse mehr.
    Es wurde bereits alles gesagt, nur anscheinend noch nicht von jedem.


    Gruß Udo

  • Aber die „Waffenkammer“ ist auch kein Behältnis, da begehbar.

    Eine Waffenkammer ist einem Behältnis aber gleichgestellt.
    Dazu gibt es auch irgendwo im Vorschriftenwirrwar einen Text, habe jetzt aber keine Lust mich da noch weiter durchzuackern.

    Und wenn in einer Vorschrift: "mindestens in einem verschlossenen Behältnis" steht.
    Dann muss der Gegenstand auch in einem verschlossenen Behältnis gelagert werden, natürlich darf man das Ganze dann noch zusätzlich weiter sichern.

  • Wenn in der Vorschrift "In einem verschlossenen Behältnis" steht muss
    auch in einem solchen gelagert werden. Da steht aber zusätzlich das
    Wort mindestens. Und das hat natürlich auch einen Sinn, sonst stünde
    es nicht da.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • ...oder mal in den aktuellen Bußgeldkatalog gucken


    Waffenaufbewahrung: Wichtige Regelungen - Waffenrecht 2018


    Bei erlaubnisfreien Waffen ist die Aufbewahrung mit Schlüssel und Waffenschrank nicht notwendig. Doch auch hier muss darauf geachtet werden, dass diese Waffen für Unbefugte unzugänglich aufbewahrt werden. So reicht hier beispielsweise eine abschließbare Box aus.

    Beispielsweise !

    Entscheidend ist doch aber folgendes
    Doch auch hier muss darauf geachtet werden, dass diese Waffen für Unbefugte unzugänglich aufbewahrt werden.

  • Genau, mindestens=Grundvoraussetzung.
    Klar darfst du zusätzlich das Ganze in deinem abgeschlossenen und alarmgesicherten und von einem Rottweiler bewachten Hobbyraum lagern.

  • Entscheidend ist doch aber folgendes
    Doch auch hier muss darauf geachtet werden, dass diese Waffen für Unbefugte unzugänglich aufbewahrt werden.

    Lass es gut sein Olja, bringt nix. Einige sind da völlig resistent um logisch zu denken.

    freischütz

  • Bei erlaubnisfreien Waffen[/b] ist die Aufbewahrung mit Schlüssel und Waffenschrank nicht notwendig. Doch auch hier muss darauf geachtet werden[/b], dass diese Waffen für Unbefugte unzugänglich aufbewahrt[/b] werden. So reicht hier beispielsweise[/b] eine abschließbare Box aus.

    Beispielsweise !

    Genau, von Waffenschrank/Tresor oder Schlüssel ist nirgends die Rede.
    Es reicht Beispielsweise eine abschließbare Box aus, wo wir wieder beim Verschlossenen Behältnis sind.
    Es kann natürlich auch eine verschlossene Tasche, Schrank, Truhe usw. sein, eben ein verschlossenes Behältnis.
    Und wer das bis jetzt nicht kapiert hat, dem kann man dann auch nicht mehr helfen.

  • Schon seltsam daß immer Nicht-Juristen die Auslegung
    von Gesetzestexten so sicher beherrschen. Eine Herz-OP
    macht doch auch keiner selbst...

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Auch wenn ich kein Jurist bin, musste ich mich auf Grund unseres Schützenvereins Mal etwas genauer mit dem Thema Lagerung und Transport beschäftigen, hatte da auch mit dem Amt und unserem Juristen zu tun.
    Ich kann es nur so wiedergeben wie ich das da als nicht Jurist verstanden habe.
    Mag ja sein daß es da andere Auslegungen/Auffassungen gibt, damit können sich dann im Fall der Fälle die Gerichte und Anwälte rumschlagen.
    Ich lagere meine F-Waffen jedenfalls jetzt immer in einem verschlossenen Behältnis (auch wenn es in meiner Wohnung keine Minderjährigen gibt) und beim Transport kommt ein kleines Schlösschen an den Reißverschluss des Futterals.
    Das mag jeder so machen wie er will, mit den evtl. Konsequenzen muss der Jenige ja auch selbst leben.
    Guten Rutsch, Gruß Ingo

  • Jetzt bin ich drauf gekommen!
    Das “mindestens“ bezieht sich auf die Anzahl der Behältnisse!
    Wer also wirklich sicher gehen will, steckt die Waffe in ein Futteral, dieses in einen Koffer und stellt dann das ganze in einen Schrank.
    Der Raum, in dem der Schrank steht, erhöht hierbei nicht die Sicherheit, da kein Behältnis.
    Ach ja, aber bitte nicht die guten 1€-Kofferschlösser vor jedem Behältnis vergessen!

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Spitze dieser Thread. Ist ja wie bei den Schildbürgern hier :D

    Unser Verein hat auch eine freie Waffe. Eine Kanone. Dieser Vorderlader passt aber in kein Futteral und steht folgerichtig im begehbaren Schuppen neben den Schubkarren und Rasenmähern.

    Und weil im entsprechenden Referat des BMI Fachleute sitzen die wissen dass z.B. auch Vorderladerkanonen freie Waffen sind, haben sie 'mindestens' ins Gesetz geschrieben.

    Nur mal als Denkanstoß für die Futteralfetischisten.

    Es grüßt der Ottokar :^)

  • Die Gesetzeslage ist klar, aber wie sieht das eigentlich mit den ganzen Behörden-Flugblättern und Verbands-Hinweise aus? Da steht immer etwas von "abschließbar", "verschließbar" und "Schwenkriegelschloss". Steht da irgendwo, dass auch abgeschlossen und der Schlüssel abgezogen sein muss?

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)

  • Als Verschlossen ist ein Behältnis/Raum nur dann zu betrachten
    wenn das Schloss auch zu ist und der Schlüssel nicht steckt.
    Das ist aber eher leicht einzusehen.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Bei "verschlossen" wie es im Gesetz steht, ist das nicht "eher leicht einzusehen", sondern klar. Was ist aber von den polizeilichen Hinweisen und Verwaltungsvorschriften zu halten, dass das Behältnis "verschließbar" sein soll? Entweder ist das ernst gemeint, oder die disqualifizieren sich für jegliche Vernunft schon auf den ersten Blick.

    Andere Frage: Wie handhabt ihr die Aufbewahrung der Schlüssel?

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)

  • Die polizeilichen Hinweise sind schlicht irrelevant und
    oft genug falsch. Es zählt nur das was im Gesetz steht.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Die polizeilichen Hinweise sind schlicht irrelevant und
    oft genug falsch. Es zählt nur das was im Gesetz steht.

    Noch nicht mal das. Es zählt nur was ein Richter in letzter Instanz urteilt.

    Gruß Udo