Voraussetzungen für den Jagdschein

Es gibt 61 Antworten in diesem Thema, welches 8.383 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (12. November 2018 um 20:11) ist von Floppyk.

  • Also muß man fremde Jäger auf seinem Land dulden ? Oder muß man die Jagt verpachten ?

    Da gilt auch wieder ein ja und nein.
    Grundsätzlich gilt, wer ein Grundstück in einem bejagbaren Bezirk hat, ist nach Gesetz automatisch Jagdgenosse. Den Jagdbezirk legt die untere Jagdbehörde der Gemeinde fest. Kein Jagdbezirk werden natürlich Fußgängerzonen und Siedlungen. Liegt aber beispielsweise ein Friedhof, Sportplatz inmitten eines Jagdbezirkes, so gilt das aber als befriedeter Bezirk, wo die Jagd ruht. Aber der Pächter kann Ausnahmen beantragen.
    Die Jagd ruht auch auf umfriedeten Grundstücken, wobei der Grundstückseigentümer aber auch nicht alles nach seinen Gutdünken einzäunen darf, auch wenn es sein Grundstück ist.
    Ist sein Grundstück Teil es Jagdbezirkes geworden, muss er die Jagd dulden. Dafür bekommt er ja den Anteil der Jagdpacht. Es gibt aber die Ausnahme, dass ein Grundstückseigentümer aus ethnischen Gründen die Jagd ablehnen kann und sein Grund dann aus der bejagbaren Fläche herausnehmen kann. Das sind aber Ausnahmen und nicht so einfach möglich.
    Eine weitere besondere Regelung betrifft denjenigen, dessen Grundstück ein alleiniger Jagdbezirk ergeben. Das ist dann die Eigenpacht. Sie muss mindestens 75 Ha betragen. Ansonsten ist ein Revier mindestens 100 Ha groß. (1 Ha = 10.000 qm).
    Der Grundsatz ist: Hat jemand ein Grundstück in einem von der unteren Jagdbehörde bestimmtem Revier, ist er automatisch Jagdgenosse und muss die Jagd auf seinem Grund dulden, wie auch das Aufstellen von jagdlichen Einrichtungen.
    In der Regel verdienen die Genossen damit Geld und sind auch ganz froh, wenn die Schäden durch die Bejagung des Wildes klein gehalten werden. Daher liegt das durchaus im Interesse des Grundstückseigentümers.

    Nachtrag:
    Das betrifft aber nur Grundstückseigentümer, bzw. Grundstücke, die zu einem erklärtem Jagdbezirk gehören und nicht der Garten eines Häusleeigentümers. Aber das erklärt auch, warum es kaum ein Waldstück, Rinderweide oder sonstiger Acker geben kann, was nicht zu einem Jagdbezirk gehört und folglich nicht bejagd wird.

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (4. November 2018 um 13:42)

  • Also muß ich mind. 75 Ha also 0,75 km2 Land besitzen um eine eigenjagt zu haben. Also eigenes Jagtrevier auf eigenem Land.

    Und wenn ich weniger Land besitze, muß ich um zu jagen den Rest vom Revier hinzu pachten.

    Der Gott, der Eisen wachsen ließ, wollte keine Knechte.

  • Klares Jein ;) Prinzipiell hast du recht, aber es gibt faktisch keine Pachtveträge, wo dem Pächter nicht die Schadenregulierung übertragen wurde. Die Jagdgenossenschaft besteht ja ausschließlich aus den Grundstückseigentümer dieses Revieres. Sie wären schön blöd, wenn sie anderes im Pachtvertrag stehen hätten.

    Da hast du wohl Recht. :n12:

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Also muß ich mind. 75 Ha also 0,75 km2 Land besitzen um eine eigenjagt zu haben. Also eigenes Jagtrevier auf eigenem Land.

    Und wenn ich weniger Land besitze, muß ich um zu jagen den Rest vom Revier hinzu pachten.

    Nicht so ganz. Du musst 75ha zusammenhängende land-, forst oder fischereiwirtschaftlich nutzbare Fläche besitzen, um eine Eigenjad zu bekommen.
    Ansonsten sind 150ha einer gemeinschaftlichen Fläche nötig.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Also muß ich mind. 75 Ha also 0,75 km2 Land besitzen um eine eigenjagt zu haben. Also eigenes Jagtrevier auf eigenem Land.

    Ja, aber das bedeutet nicht, dass man es von der Bejagung ausnehmen lassen kann.
    Eine Eigenpacht hat nur den Vorteil, dass man kein Genosse einer Genossengemeinschaft werden muss und kann selbst und eigenständig verpachten oder man bejagd es selbst, wenn man einen JS hat. Das ist auch der Grund, warum relativ viele Bauern einen JS haben.

    Und wenn ich weniger Land besitze, muß ich um zu jagen den Rest vom Revier hinzu pachten.

    Wie gesagt, die Größe des Reviers und folglich welche Grundstücke dazu zählen legt die Jagdbehörde fest. Sie bestimmt somit über die Zusammensetzung der Jagdgenossenschaft.

    Aber ich möchte auch jetzt deutlichen machen, dass dieses Wissen zwar im Jagdkurs geschult wird, aber für den Jungjäger ohne Belang ist. Der Jungjäger ist erst mit Lösen des 4. Jahredjagdscheins pachtfähig.
    In der Regel bemüht man sich als Jungjäger um Einladungen oder es ergibt sich aus dem Lehrgang oder Schießstandbesuchen etwas.

  • so grob geschätzt sind hier Wahrheit und Dichtung 50/50 vertreten. Einiges stimmt...aber auch totaler Unsinn dabei.
    Ich kann jetzt nicht alles aufklären...ist bischen viel.

    Grundsätzliches mal ganz grob:
    Das Jagdrecht ruht auf Grund und Boden und ist untrennbar damit verbunden. Das heißt wenn mir ein Stück Land gehört, dann gehört mir auch das Jagdrecht! Ich kann das Recht aber nicht ausüben wenn ich kein Jäger bin, die Fläche kleiner als 75ha ist oder es ein befriedeter Bezirk (z.b. Innerorts) ist.
    In Deutschland haben wir das Reviersystem. Zusammenhängende Landflächen von min. 150ha können ein Revier bilden. In diese Reviere fallen die Flächen die kleiner als 75ha sind (größer 75ha können auch da hinein). Die Besitzer aller Flächen eines Reviers sind die Jagdgenossen und diese versammeln sich und beschließen eine Satzung und verpachten das Jagdrecht an einen Berechtigen (Jagdscheininhaber). Dieser Jäger (oder mehrere) sind Jagdpächter und haben das Aneignungsrecht für das Wild wenn sie es erlegen/fangen. Eine Pachtperiode geht min. 9 oder 12 Jahre je nach vorkommenden Wildarten.

    Welche Tiere gejagt werden dürfen und was dabei zu beachten ist steht im Landesjagdgesetz/Bundesjagdgesetz.

    Jägerausbildung:
    Es gibt Kurse an Jagdschulen (Google oder Jägerzeitschrift) oder auch bei einer Kreisgruppe des Landesjagdverbandes (Google).
    Es gibt 3Wochen Kurse (teuer und heftig) oder auch bis zu 6 Monaten (abends und WE).
    Die Prüfung ist nicht einfach, aber machbar.
    Schießprüfung: 100m mit min. .222Rem glaube 25 von 50 Ringen auf die DJV Rehbockscheibe. Und min. 3 von 10 Wurfscheiben Trap mit Schrotflinte. Schießen wird geübt! Häufiger Durchfallgrund!

    Schriftliche Prüfung: Waffenkunde, Gesetzeskunde, Wildtierkunde, Brauchtum/Hunde...öhhhmm...glaube das wars...

    Mündliche/Praktische vor der Prüfungskommission:
    Ist besser wenn man eine gute schriftliche abgelegt hat und weiß was man dort falsch hatte. Auch hier kann man schnell mal durchfallen wenn man mit den Waffen was falsch macht.

    Mit der Prüfungsurkunde zur Jagdbehörde...Jagdhaftpflicht nachweisen, bezahlen, Jagdschein fertig.
    WBK beatragen und bekommen...Waffen und Mun. einkaufen...fertig!

    Aber was nun? In welchem Revier kann man nun jagen??? Und wie geht das??? Für die Prüfung lernt man viel, aber jagen selbst lernt man nur draußen. Von Vorteil ist nun ein Jäger wo man mal mitgehen kann. Ein Jagdhund und der Schießstand kann helfen Kontakte herzustellen.

    Kosten insgesamt: HOCH!

  • so grob geschätzt sind hier Wahrheit und Dichtung 50/50 vertreten. Einiges stimmt...aber auch totaler Unsinn dabei.
    Ich kann jetzt nicht alles aufklären...ist bischen viel.

    Hmm, ich hab noch mal drüber geschaut, aber totalen Unsinn hab ich auf die Schnelle nicht finden können.
    Es wäre nett, wenn du hier mal konkrete Ding nennst und nicht nur lose Andeutungen machst.

    Ich kann das Recht aber nicht ausüben wenn ich kein Jäger bin, die Fläche kleiner als 75ha ist oder es ein befriedeter Bezirk (z.b. Innerorts) ist.

    ...
    In Deutschland haben wir das Reviersystem. Zusammenhängende Landflächen von min. 150ha können ein Revier bilden.

    Da ist ein Widerspruch in deiner Aussage.
    Ab 75ha ist ein Eigenjagdrevier möglich.
    Ansonsten braucht es 150ha für ein Pachtrevier.

    . Eine Pachtperiode geht min. 9 oder 12 Jahre je nach vorkommenden Wildarten.

    Ist in den meisten Fällen so, aber nicht immer.
    In NRW etwa gilt eine Mindestpachtdauer von 5 Jahren.

    Schießprüfung: 100m mit min. .222Rem glaube 25 von 50 Ringen auf die DJV Rehbockscheibe. Und min. 3 von 10 Wurfscheiben Trap mit Schrotflinte. Schießen wird geübt! Häufiger Durchfallgrund!

    Schriftliche Prüfung: Waffenkunde, Gesetzeskunde, Wildtierkunde, Brauchtum/Hunde...öhhhmm...glaube das wars...


    Kosten insgesamt: HOCH!

    Die Schiessprüfung ist von Bundesland zu Bundesland verschieden.
    In NRW etwa 40/50 sitzend aufgelegt auf 100m Bockscheibe, Keiler 2/5 “im Leben“,
    Flinte gehen auch 5/10 auf den Kipphasen, wenn Wurfscheibe nicht möglich ist.
    Aber der Threadstarter will ja in Bayern den Schein machen.
    Hier muss in der Prüfung kein Flinte und Keiler geschossen werden. Die Mindesttrefferqoute wird einmal in der Ausbildung eingefordert.
    Nähere Info hier.
    In Bayern kommen auch noch die Fächer Land- und Waldbau und jagdliche Praxis dazu.


    Mit der Prüfungsurkunde zur Jagdbehörde...Jagdhaftpflicht nachweisen, bezahlen, Jagdschein fertig.
    WBK beatragen und bekommen...Waffen und Mun. einkaufen...fertig!

    Mit dem Jagdschein kann ich Langwaffen undunkaufen Munition kaufen.
    Innerhalb von zwei Wochen muss der Erwerb der Waffen bei der Behörde angezeigt werden. Dabei bekomme ich dann beim erstmaligen Erwerb meine WBK ausgestellt.
    Für Munition gilt der Jagdschein als Berechtigungsnachweis.
    Hier liegt auch eine kleine Fussangel.
    Sollte ich aus einem Grund den Jagdschein nicht rechtzeitig verlängern, besitze ich solange legal die Waffen, bis die Polizeibehörde sie widerruft. Die Munition wird aber sofort mit Auslaufen des Jagdscheines “illegal“.
    Daher ist es ratsam, sich den Munitionserwerb auch in der WBK eintragen zu lassen. Bei Jägern wird das meist nicht von vorn herein gemacht.

    Kosten insgesamt: HOCH!

    Günstig ist ein Jagdschein tatsächlich nicht, aber die Spanne ist doch recht groß.
    So 5-6000€ muss man etwa rechnen, bis man fertig mit Schein und halbwegs ausgestattet ist, wenn man günstig kauft.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Erstmal Glückwunsch zu dem Vorhaben!
    Den Jagdschein machen, ist eine schöne Sache. Du wirst viel lernen und dann auch einen neuen Blick auf viele Dinge bekommen.

    Das ist der entscheidende Punkt! Man lernt unglaublich viel und das Lernen macht auch richtig Freude, wenn man Glück hat und auf einen wirklich guten Ausbilder trifft.

    Ich habe meine Ausbildung zum "grünen Abitur" ganz traditionell beim Landesjagdverband NRW im Münsterland gemacht, bei dem besten Lehrgangsleiter, den ich mir vorstellen kann, Max H. Im Münsterland kennt ihn fast jeder :)

    So ein LJV Lehrgang in NRW geht über 4 bis 6 Monate. Ich hatte 3 Termine pro Woche (von 19:00 Uhr bis 22:00 Uhr, manchmal auch länger) plus Schießtraining als 4ter Termin (samstags etwa 3 Stunden).
    Etwa die gleiche Zeit muss man zusätzlich pro Woche zuhause lernen!

    Das ist eine enorme Belastung neben dem normalen Job, deshalb ist es auch so wichtig, dass der Lehrgang Freude macht, weil der Ausbilder wirklich gut ist.

    Von Crash-Kursen halte ich garnichts. Es braucht Zeit, sich in all die (mir zuvor unbekannten) Gebiete einzudenken und auch einzuleben. Die meisten anderen Teilnehmer an meinem Kurs stammten aus Jägerfamilien und waren somit "vorgebildet" und geprägt, ihnen fiel manches somit deutlich leichter als mir. Ich würde also versuchen, unabhängige Meinungen zu Ausbildern einzuholen, bevor ich mich für einen Kurs einschreibe.

    Unser Ausbilder hat die Kursteilnehmer zu sich nach Hause eingeladen, um (in echt) zu zeigen, wie man einen Dachs abschwartet. Ein anderes Mal wurde ein Stück Rehwild ausgenommen. Es gab einen ausgesprochen lehrreichen "Waldspaziergang" in seinem Revier als Berufsjäger mit Hinweis auf Plätzstellen und Fegespuren.
    Die juristische Seite der Ausbildung wurde von einem Rechtsanwalt betreut, der gleichzeitig anerkannter Nachsucheführer ist und uns in einem Sondertermin im Wald (in echt!!) zeigte, was der Anschuss verrät.

    Falls man eine Familie hat, sollte man den Lehrgang zuvor absprechen. Er bringt die üblichen Abläufe über Monate durcheinander.
    Aber nachher sieht man die Natur wirklich deutlicher.

    Gruß
    Musashi

  • so grob geschätzt sind hier Wahrheit und Dichtung 50/50 vertreten. Einiges stimmt...aber auch totaler Unsinn dabei.
    Ich kann jetzt nicht alles aufklären...ist bischen viel.

    Grundsätzliches mal ganz grob:
    Das Jagdrecht ruht auf Grund und Boden und ist untrennbar damit verbunden. Das heißt wenn mir ein Stück Land gehört, dann gehört mir auch das Jagdrecht! Ich kann das Recht aber nicht ausüben wenn ich kein Jäger bin, die Fläche kleiner als 75ha ist oder es ein befriedeter Bezirk (z.b. Innerorts) ist.
    In Deutschland haben wir das Reviersystem. Zusammenhängende Landflächen von min. 150ha können ein Revier bilden. In diese Reviere fallen die Flächen die kleiner als 75ha sind (größer 75ha können auch da hinein). Die Besitzer aller Flächen eines Reviers sind die Jagdgenossen und diese versammeln sich und beschließen eine Satzung und verpachten das Jagdrecht an einen Berechtigen (Jagdscheininhaber). Dieser Jäger (oder mehrere) sind Jagdpächter und haben das Aneignungsrecht für das Wild wenn sie es erlegen/fangen. Eine Pachtperiode geht min. 9 oder 12 Jahre je nach vorkommenden Wildarten.

    Hallo,

    du kritisiert hier Alle, die zu in diesem Thread bereits einiges geschrieben haben.

    Das was du geschrieben hast kann so nicht unwidersprochen stehen bleiben.

    Du schreibst:
    Das Jagdrecht ruht auf Grund und Boden
    Das ist falsch. Das Jagdrecht ruht auf der Eigentumsfläche, wenn diese befriedet ist oder der bzw. die Eigentümer der Jagd widersprochen haben.

    Du schreibst:
    Die Besitzer aller Flächen eines Reviers sind die Jagdgenossen
    Das ist falsch. Ein Besitzer hat juristisch das Recht das Grundstück zu besitzen. Damit kommen auch Pächter infrage. Ein Pächter kann niemals Jagdgenosse sein. Nur ein Eigentümer kann Jagdgenosse sein.

    Du schreibst:
    Eine Pachtperiode geht min. 9 oder 12 Jahre je nach vorkommenden Wildarten.
    Das ist falsch. Der Pachtvertrag regelt die Pachtdauer nach BGB. Es besteht Vertragsfreiheit nach BGB. Die Jagdgenosschenschaft schließt den Pachtvertrag mit dem Jagdpächter. Die J. muss sich nicht an Musterverträge zur Jagdverpachtung halten.

    Gruß Viper1497

  • Wie sieht das aus, wenn ich ein Stück land- oder forstwirtschaftliche Fläche kaufe. Sagen wir 5 ha Kiefernwald als alternative Geldanlage. Dann bin ich Inhaber das Jagdrechts, werde aber wegen der kleinen Fläche automatisch Teil einer Jagdgenossenschaft. Soweit hoffenlich richtig...

    Wenn ich darüber hinaus einen Jagdschein mache, bin ich dann auf der eigenen Fläche und oder im ganzen Revier zur Ausübung der Jagd berechtigt, oder müssste ich wieder Teil der Pachtgemeinschaft werden bzw beim Pächter um einen Begehungsschein betteln?

  • Wie sieht das aus, wenn ich ein Stück land- oder forstwirtschaftliche Fläche kaufe. Sagen wir 5 ha Kiefernwald als alternative Geldanlage. Dann bin ich Inhaber das Jagdrechts, werde aber wegen der kleinen Fläche automatisch Teil einer Jagdgenossenschaft. Soweit hoffenlich richtig...

    Wenn ich darüber hinaus einen Jagdschein mache, bin ich dann auf der eigenen Fläche und oder im ganzen Revier zur Ausübung der Jagd berechtigt, oder müssste ich wieder Teil der Pachtgemeinschaft werden bzw beim Pächter um einen Begehungsschein betteln?

    Bei 5ha wäre deine Fläche zu klein für einen Eigenjagdbezirk und die Fläche wäre Teil eines gemeinschaftlichen Jagdreviers, du als Eigentümer Mitglied der Jagdgenossenschaft.
    Du müsstest das Revier von dieser Genossenschaft pachten oder, sofern bereits verpachtet, beim Pächter eine Jagdgelegenheit anfragen. Bei Pacht hast du immer gute Chancen, weil du ja als Mitglied auch zeitgleich die Interessen der Jagdgenossenschaft kennst und teilst.
    Und aus den eigenen Reihen ziehen die meisten wohl vor.
    Eine Jagdmöglichkeit beim vorhandenen Pächter zu bekommen, sollte auch kein Thema sein, denn der Pächter ist ja auf eine langfristig gute Beziehung zur Jagdgenossenschaft angewiesen um später die Pacht zu verlängern.
    Man muss bei dieser Sache auch eins im Hinterkopf haben:
    Pächter sein bedeutet vor allem auch Verpflichtung und Aufwand, in finanzieller und zeitlicher Hinsicht.
    Und man muss konkurrierende Interessen unter einen Hut bringen.

    Von dem, was man hier so liest scheint der Jägerstammtisch nicht viel "gesetzfester" zu sein als der Sportschützenstammtisch :)

    Nur müssen sich die Jäger mit deutlich mehr Gesetzen, die vielfach auch noch von Bundesland zu Bundesland differieren, rumschlagen.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Wie sieht das aus, wenn ich ein Stück land- oder forstwirtschaftliche Fläche kaufe. Sagen wir 5 ha Kiefernwald als alternative Geldanlage. Dann bin ich Inhaber das Jagdrechts, werde aber wegen der kleinen Fläche automatisch Teil einer Jagdgenossenschaft. Soweit hoffenlich richtig...

    Wenn ich darüber hinaus einen Jagdschein mache, bin ich dann auf der eigenen Fläche und oder im ganzen Revier zur Ausübung der Jagd berechtigt, oder müssste ich wieder Teil der Pachtgemeinschaft werden bzw beim Pächter um einen Begehungsschein betteln?


    Hallo,

    auf deiner oben genannten Eigentumsfläche darfst du nicht selbst jagen, ausser du hast einen Eigenjagdbezirk und hast eine entsprechende Erklärungen abgegeben.

    Nur mit einer Jagdpacht oder einem Begehungsschein des Jagdpächters darfst du in diesem Revier auf die Jagd gehen. Als sog. Jungjäger kannst du noch keine Jagd pachten.

    Gruß Viper1497

  • Wie sieht das aus, wenn ich ein Stück land- oder forstwirtschaftliche Fläche kaufe. Sagen wir 5 ha Kiefernwald

    Kann man machen.

    Dann bin ich Inhaber das Jagdrechts, werde aber wegen der kleinen Fläche automatisch Teil einer Jagdgenossenschaft.

    Richtig, wenn denn das Grundstück in einem bejagbaren Bezirk liegt, was aber meistens der Fall ist.

    Wenn ich darüber hinaus einen Jagdschein mache, bin ich dann auf der eigenen Fläche und oder im ganzen Revier zur Ausübung der Jagd berechtigt, oder müssste ich wieder Teil der Pachtgemeinschaft werden bzw beim Pächter um einen Begehungsschein betteln?

    Du hast den Unterschied offenbar verstanden.
    Aber klar, wenn man nicht alleiniger Grundstückinhaber eines kompletten Reviers, muss man das gesamte Revier in Absprache mit der Jagdgenossenschaft pachten oder sich in einer anderen Form an der Pacht beteiligen. Üblich ist es, dass die Pacht öffentlich ausgeschrieben wird.

  • Nur mit einer Jagdpacht oder einem Begehungsschein des Jagdpächters darfst du in diesem Revier auf die Jagd gehen. Als sog. Jungjäger kannst du noch keine Jagd pachten.

    Richtig, das hatte ich noch vergessen. Als Jungjäger ist man nicht pachtfähig. Erst mit Lösen des 4. Jahresjagdschens wird man pachtfähig.
    Begehungsscheine gibt es unentgeldlich und entgeldlich und diese kann der Pächter vergeben, sofern es sein Pachtvertrag nicht untersagt.

  • Du hast den Unterschied offenbar verstanden.Aber klar, wenn man nicht alleiniger Grundstückinhaber eines kompletten Reviers, muss man das gesamte Revier in Absprache mit der Jagdgenossenschaft pachten oder sich in einer anderen Form an der Pacht beteiligen. Üblich ist es, dass die Pacht öffentlich ausgeschrieben wird.


    Hallo,

    was bedeutet „üblich ist“?

    Die Jagdgenossenschaft beschließt mehrheitlich in ihrer nichtöffentlichen Sitzung wie sie eine Jagdpacht vergibt. Es steht jeder mögliche Weg nach BGB vollkommen frei.

    Denkbar wären folgende Weg aber nicht ausschließlich.
    Die Jg beschließt die J. deutschlandweit aus zu schreiben.
    Oder.
    Die Jg. beschließt die J. regional aus zu schreiben.
    Oder.
    Die Jg. beschließt die J. überhaupt nicht aus zu schreiben und freihändig zu vergeben.
    Oder.
    Die Jg. beschließt die J. für den bisherigen Pächter zu verlängern.

    Die Jagdgenossenschaft ist nicht an das höchste Angebot gebunden!

    Gruß Viper1497

  • Bei Pacht hast du immer gute Chancen, weil du ja als Mitglied auch zeitgleich die Interessen der Jagdgenossenschaft kennst und teilst.Und aus den eigenen Reihen ziehen die meisten wohl vor.
    Eine Jagdmöglichkeit beim vorhandenen Pächter zu bekommen, sollte auch kein Thema sein, denn der Pächter ist ja auf eine langfristig gute Beziehung zur Jagdgenossenschaft angewiesen um später die Pacht zu verlängern.

    Bei einer Kleinfläche wird meine Stimme in der Genossenschaft nicht viel Gewicht haben, darum kann es dem Pächter auch egal sein, was ich von ihm halte, wenn er lieber alleine jagt und dabei Wildschweine und Füchse züchtet.

  • Gibt es auch eine Maximalgröße für ein Jagtrevier bzw. die Eigenjagt ?
    Denn ab einer nicht genannten Größe, wird es wohl viel zu unübersichtlich für einen einzelnen Jäger bzw für mehrere.

    Der Gott, der Eisen wachsen ließ, wollte keine Knechte.

  • Hallo,

    noch etwas zur Abstimmung in einer Jagdgenossenschaftsversammlung.

    Jeder Jagdgenosse hat eine Stimme als Person, wenn er alleiniger Eigentümer eines Grundstückes im bejagbaren Bezirk ist. Weiterhin hat er eine Stimme, die sich nach der Grundstücksfläche richtet.

    Bei mehrheitlichem Eigentum zählt die Quote. Bei Erbengemeinschaften oder Grundstücksgemeinschaften trifft so etwas zu. Allerdings Vollmacht erforderlich.

    Wenn die Mehrheit der Stimmen bei einer Versammlung gefordert ist zur Annahme eines Antrages, dann muss sowohl die Mehrheit der Stimmen pro Eigentümer als auch die Mehrheit der Flächenstimmen zutreffen. Wenn ein Punkt von beiden obigen nicht zutrifft, dann ist der Antrag abgelehnt.
    Stimmenthaltungen gelten als Nein- oder Dagegenstimmen.

    Gruß Viper1497

  • Eigentlich sind das nun alles spezielle Fragen, die einen Interessierten für einen Jagdscheinkurs noch gar nicht tangieren muss. Das bringt ihn m.E. nur durcheinander.
    Es gibt eher ein anderes, aber wahrscheinlich kleines Problem:
    Die privaten Jagdschulen bieten Kurse in verschiedenen Variationen das ganze Jahr über an.
    Die andere bereits angesprochene Möglichkeit sind die Kurse der Kreisjägerschaft. Diese sind meist oder sogar fast immer als Abendkurs über einen längeren Zeitraum angelegt. Hier bei uns ist es üblich, dass dieser im Herbst beginnt, so dass die Prüfung zum Beginn des kommenden Jagdjahres gelaufen ist. Das ist zum 1.4. eines jeden Jahres.
    Bei uns beginnen die Kurse am ersten Samstag im September.

    Allerdings hatte ich darauf schon vor einigen Monaten hingewiesen.