Servus,
hatte grad meine Mails gecheckt und habe gesehen das mitlerweile Nachsichtgeräte von NightSoght in De angeboten werden? Seid wann ist das denn erlaubt worden? Hatte da bichts mitbekomme:0
Nachtsichgeräte für Waffen jetzt auch in Deutlscand erlaubt??
Es gibt 43 Antworten in diesem Thema, welches 6.514 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (
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Du wirst achen, aber genau die gleiche Frage habe ich mir eben auch gesgellt.
Sollte es denn so sein das der Gesetzgeber auch mal klammheimlich am Waffengesetz etwas vereinfacht?
Andererseits könnte ich mir gut vorstellen, das die Besteller irgendwann Hausbesuch bekommen.Es wäre schön, wenn jemand, der genau weiß etwas dazu beiträgt.
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in De angeboten werden
Ob in DE oder sonstwoher - anbieten, kaufen und besitzen darf man sowas schon ewig. Nur anbauen/ benutzen an Waffen (außer bei Sondergenehmigungen für zB Stadtjäger usw) eben nicht...
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Meine speziell dieses Angebot! https://www.versandhaus-schneider.de/product_info.php/products_id/38830
Ich meinte gehört zu haben alles was anbaubar ist sei verboten :0 ich glaube das kam sogar aus dem Forum!
Deshalb hatte ich die Frage gestellt! -
alles was anbaubar ist sei verboten
Nö, zu kaufen gibts auf dem Aftermarket alles mögliche, auch Laser und sonstige Zielhilfen, die nicht angebaut werden dürfen. Da heißt es laut Gesetz: Besitz ist erlaubt, führen und anbauen eben nicht.
Gleiches gilt ja für Messer ab bestimmter Länge und selbst auch Vorderlader für Leute ohne Schein - kaufen kannste alles, nur anbauen, rumtragen und benutzen eben nicht ohne weiteres... -
Das ist nur ein Anbautei ohne Absehen, Besitz völlig legal, das anbauen natürlich nicht.
Verboten sind Nachtsichtzielfernrohre mit Absehen.
Auch wenn das da oben im Link legal ist, Finger weg davon...Vor allem wenn man in Bayern wohnt. Die Bestellung reicht schon um Besuch zu bekommen, oder überwacht zu werden.
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Nö, zu kaufen gibts auf dem Aftermarket alles mögliche, auch Laser und sonstige Zielhilfen, die nicht angebaut werden dürfen. Da heißt es laut Gesetz: Besitz ist erlaubt, führen und anbauen eben nicht.
Ist das so? Ich dachte, Laser mit expliziter Waffenmontage seien nach wie vor für Otto Normalverbraucher ein verbotener Gegenstand, ob nun an einer Knifte montiert oder nicht.
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Laser mit expliziter Waffenmontage seien nach wie vor für Otto Normalverbraucher ein verbotener Gegenstand,
Nein, laut Gesetz (oder zeig mir einen Paragraphen, der was anderes aussagt), darf man diese Dinger zwar nicht an einer Waffe benutzen, der Besitz ist aber definitiv nicht verboten... Das kannst du im Schrank liegen haben oder mal mit rumspielen, aber anbauen eben nicht.
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Nein, der alleinige Besitz ist verboten... da laut Affengesetz ein verbotener Gegenstand!
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Ist das so? Ich dachte, Laser mit expliziter Waffenmontage seien nach wie vor für Otto Normalverbraucher ein verbotener Gegenstand, ob nun an einer Knifte montiert oder nicht.
Verboten ist ja alles möglich, ich frage mich immer nur - WARUM?
Ob ich jetzt einen Zielpunkt durch ein ZF sehe oder ob mir den ein Laserstrahl anzeigt, ist doch gehopst wie gesprungen. -
Das war auch mein bisheriger Stand.
Das WaffG. war für mich als Laie da immer recht eindäutig.
Zitat WaffG.
"
Verbotene Waffen
Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten1.2.4
für Schusswaffen bestimmte
1.2.4.1
Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren);
1.2.4.2
Nachtsichtgeräte und Nachtzielgeräte mit Montagevorrichtung für Schusswaffen sowie Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielhilfsmittel (z. B. Zielfernrohre) sind, sofern die Gegenstände einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen;
"Natürlich bin ich aber kein Jurist.
Vielleicht kann jemand mit mehr Ahnung vom Thema dort Klarheit verschaffen. -
Nein, der alleinige Besitz ist verboten..
Vor ein paar Minuten noch hast du gesagt, dass der Besitz erlaubt sei...
Seltsam.
Und nochmal - es gibt keinerlei Hinweis in den Paragraphen, dass der Besitz verboten sei, keinen einzigen.
Es darf nur nicht verwendet werden. Punkt. -
Verbotene Waffen
Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten1.2.4
für Schusswaffen bestimmte
1.2.4.1
Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren);
1.2.4.2
Nachtsichtgeräte und NachtzielgeräteDas bezieht sich im Zusammenhang mit Waffen, nicht jedoch wenn beides getrennt ist.
Nachtsichtgeräte gibts schließlich auch als tragbare Geräte. Da ist der Gesetzgeber sehr feinfühlig... -
Lese mein Posting
Das Vorsatzteil für ZF ist nicht verboten, da kein Absehen.
Laser, Lampen und Nachtsichtzielfernrohre mit Absehen darf man nicht besitzen wenn mit Waffenmontage.
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Waffengesetz (WaffG)
Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4)
Waffenliste
Abschnitt 1:
Verbotene Waffen
für Schusswaffen bestimmte
1.2.4.1
Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren);
1.2.4.2
Nachtsichtgeräte und Nachtzielgeräte mit Montagevorrichtung für Schusswaffen sowie Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielhilfsmittel (z. B. Zielfernrohre) sind, sofern die Gegenstände einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen; -
Waffengesetz (WaffG)
Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4)
WaffenlisteAbschnitt 1:
Verbotene Waffen
für Schusswaffen bestimmteIch habe voriges Jahr einen Jura-Kursus genau zum WaffG belegt und es gab diverse Debatten.
Erster Punkt: Waffenliste. Ein Zusatzteil gehört nicht zur Waffe, solange sie dort nicht benutzt wird.
Zweiter Punkt: zur verbotenen Waffe wird erst, wenn ein verbotener Gegenstand installiert ist.
Ganz konkret: jeder Idi darf ein ZF mit Infrarot oder Nachtsicht sonstiger Art beiseite liegen haben, das ist definitiv NICHT verboten. Er darf es nur nicht einsetzen. Und das ist der Punkt dahinter.
Man kann auch Laserpointer mit Weavermontage besitzen, das ist völlig wurscht, ob der nun zu Schulungszwecken am Campus benutzt wird oder zum rumspielen in der heimatlichen Kemenate - du darfst das besitzen, auch mit Montage. Nur niemals anbauen... -
Sorry, aber dein Kursus war vergebens.
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Man kann auch Laserpointer mit Weavermontage besitzen, das ist völlig wurscht, ob der nun zu Schulungszwecken am Campus benutzt wird oder zum rumspielen in der heimatlichen Kemenate - du darfst das besitzen, auch mit Montage. Nur niemals anbauen...
Dann bestelle Dir halt so ein Stück Gerümpel auf Ebay, wo es ja unverständlicherweise immer noch und wieder angeboten wird. Gemäß Deiner Jurakunde sollte das ja kein Problem sein. Anschließende Erfahrungsberichte mit Zoll, Polizei, Staatsanwalt und Gericht sind willkommen.
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Ich habe voriges Jahr einen Jura-Kursus genau zum WaffG belegt und es gab diverse Debatten.
Erster Punkt: Waffenliste. Ein Zusatzteil gehört nicht zur Waffe, solange sie dort nicht benutzt wird.Lass' Dir das Geld für den Kursus zurück geben.
Es bedarf nicht der festen Verbindung, es reicht wenn die tech. Voraussetzungen vorhanden sind.
z.B. ein Laserpointer mit Klemmvorrichtung zur Prismenschiene geht nicht als Trallala durch, sondern bringt
Dich mit der Justiz in Konflikt.Edit.
NC 9210 war schneller. -
Sorry, aber dein Kursus war vergebens.
Toller Spruch. Nix dahinter. Sorry auch für dich.
Ich habe schon zwei Durchsuchungen hinter mir, da wurden auch solche Gerätschaften zur Kontrolle eingezogen. Und hinterher wieder ausgehändigt. Weil sie nicht installiert waren.
Und komm mir nicht mit dem Spruch, dass die Beamten wohl alle blöde gewesen wären...
Genau zu diesem Thema gab es beim Kursus allerlei Wortmeldungen. Nichts ist verboten, wenn es nicht zum verbotenen Gegenstand gerät. Und - Punkt! -