Hi Folks,
will meine Me Detective an einen Typ aus Holland verkaufen, die Frage ist jetzt, ist das erlaubt oder wie es bei denen mit dem Wg aus?
Danke
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Hi Folks,
will meine Me Detective an einen Typ aus Holland verkaufen, die Frage ist jetzt, ist das erlaubt oder wie es bei denen mit dem Wg aus?
Danke
In NL sind m.W. nur Schreckschusswaffen erlaubt, die keiner scharfen Waffe ähnlich sehen.
Die ME 8 Detective ist baugleich mit der HS Mod.5 und die gab es m.W. unter anderem Namen in einem scharfen Kaliber.
Einzige Möglichkeit für Dich wäre, der Holländer holt sie bei Dir zu Hause ab, denn innerhalb Deutschlands darfst Du ja verkaufen.
Stefan
.........bin mir nicht 100pro sicher, aber sind gaser in nl nicht ganz verboten, egal, ob sie einer echten waffe ähnlich sehen oder nicht ?
jens
wow wenn die in nl verboten sond haben wah ja eigendlich ziemlich glück mit unserem Wg
Softair soll sogar gänzlich dort verboten sein!
Hi!
Ich hab vor ca. 5 Jahren in Holland mir selber mal ne kleine 6mm Schreckschuss geholt, zumindest die sind erlaubt. Hatte aber auch nicht mal im Ansatz Ähnlichkeit mit ner Scharfen...
ZitatOriginal von Gunfun
Hi Folks,will meine Me Detective an einen Typ aus Holland verkaufen, die Frage ist jetzt, ist das erlaubt oder wie es bei denen mit dem Wg aus?
Danke
Wenn man es rechtlich betrachtet, wäre das nicht dein Problem solange er das 18. vollendet hat, sondern vielmehr das des Käufers. Warum macht er sich denn nicht in NL schlau?
Zitat"Und gerade die Niederländer reagieren sehr empfindlich bei Waffendelikten. Der Besitz und die Einfuhr auch von Schreckschusswaffen ist hier streng verboten."
http://www.ga-online.de/inhalt/2000-07-26/lok1/
Ausnahme: "Start"-Pistolen im Kaliber 6mm Knall.
ZitatOriginal von WaltherP22(neo)
wow wenn die in nl verboten sond haben wah ja eigendlich ziemlich glück mit unserem Wg
Das ist leider maßlos übertrieben...
Zwar ist es erfreulich, dass wir ein vergleichsweise fortschrittliches Notwehrrecht haben, und dass man auch ein Messer mit sich rumschleppen darf, egal wie groß oder klein, aber unser Waffengesetz ist sonst gänzlich für die Tonne...
Stichworte: , , kleiner Waffenschein, Bedürfnisprinzip und last but not least AEG.
yep, sehr weise gesprochen, ich schließe mich an!
Dem kann ich nur zustimmen. Sehr gut auf den Punkt gebracht.
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Gunfun
Klar, Du kannst ihm die Waffe verkaufen, weil es ja sein Problem ist wenn er damit erwischt wird.
Aber geht es in diesem Forum nicht auch darum, den legalen Waffenbesitz zu schützen und dem Gesetzgeber möglichst keinen Anlass zu geben die Waffenbesitzer weiter einzuschränken??
Ich weiss, der NL kann auch nach D kommen und die Waffe einfach im Laden kaufen, aber ich finde das muss nicht auch noch von Privatleuten gefördert werden.
Ich gönne dem NL die Waffe, aber des Gesetz steht, auch wenn's ärgert...
Danke für die vielen Antworten, da werde ich dem armen Kerl wohl eine Absage erteilen, in seinem Interesse!