Ein rabenschwarzer Tag :(.

Es gibt 150 Antworten in diesem Thema, welches 28.939 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (14. Januar 2023 um 09:51) ist von BMP I.

  • Lieber Udo.
    Ich korrigiere Dich nur ungern aber das klingt einfach zu freundlich.

    Jetzt wird ja nur gesagt "Wenn Du es nicht benutzen willst, kann man es auch deaktivieren".

    Ich denke, dass sind zwei absolut getrennte Dinge. Zum Schießen braucht man ein Bedürfnis, Sport oder Jagd, das man dann auch beweisen muss mit Jagdschein, Mitgliedschaft im Verein/Verband, Schießbuch un der Gleichen.
    Ich hingegen besitze die Waffe bedürfnisfrei durch Nachlass. Im Rechtsdeutsch heißt es, dass ich "...berechtigt bin die tatsächliche Gewalt über die Waffe auszuüben."
    Möchte ich es in dieser rechtlichen Lage weiter besitzen, kann ich es nicht blockieren lassen, sondern ich muss es. (§ 20 WaffG)

    Mögliche Offerten:

    • Blockieren lassen.
    • Abgeben/Entsorgung.
    • Deaktivieren lassen.
    • Überlassen/Weitergabe oder Verkauf an Berechtigte.
    • Oder aber vielleicht ein Bedürfnis nachweisen. Beste Alternative, denn dann bleibe alles wie es ist.

    5. werde ich versuchen, ansonsten wird es 2., nützt ja alles nichts.

    Lieber Geldmarschall.

    Meinem Vater hat nach der Wende ein Russe ne Mpi angeboten. Mit Magazinen und allem was dazu gehört. Der wollte 900 Mark dafür.....

    Auch wenn ich selber dieses Beispiel aufgeführt habe, sollten wir hier nicht aus dem Auge verlieren, dass mein legaler Waffenbesitz plötzlich illegal wird. Mein Vater hatte seinerzeit einen Besitzstand. Der brauchte nur eine WBK zu beantragen, konnte die Waffe jedoch so wie sie war behalten. Selbst aktuelle Änderungen im Bezug auf die Aufbewahrung beinhalten eine Übergangsregelung für die bereits vorhandenen Waffenschränke.

    Fazit:Ich kann mich nicht erinnern, dass eine Waffengesetzesänderung solch drastische Maßnahmen für den Besitzer bedeuten. Das ist schon irgendwie eine Premiere.

    Liebe Grüße
    Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

    4 Mal editiert, zuletzt von BMP I (12. März 2018 um 12:54)

  • Ja, da hat sich die Fraktion "Möglichst wenig Waffen im Volk" auf ganzer Linie durchgesetzt -- mit ziemlich absurden Folgen, wenn das Blockieren eines KK-Gewehrs bis zu 250 € kosten soll. Hast du denn dafür ein konkretes Angebot vorliegen oder ist das nur eine grobe Schätzung? Gibt es überhaupt ein Blockiersystem für diese Waffe? Das würde ich unbedingt nochmal genau prüfen, und auch, was für Pflichten du hast, wenn es keines gibt:


    Zitat von WaffG §20

    (7) Die Waffenbehörde hat auf Antrag Ausnahmen von der Verpflichtung, alle Erbwaffen mit einem dem Stand der Sicherheitstechnik entsprechenden Blockiersystem zu sichern, zuzulassen, wenn oder so lange für eine oder mehrere Erbwaffen ein entsprechendes Blockiersystem noch nicht vorhanden ist.


    EDIT: ich sehe gerade, das war ja eigentlich schon besprochen ... aber wenn du jetzt schon drüber nachdenkst, ein Bedürfnis zu erarbeiten, dann ist das doch im Vergleich deutlich weniger Aufwand ....

    Einmal editiert, zuletzt von Old_Surehand (12. März 2018 um 14:27)

  • Lieber Old-Surehand.
    Im Infoschreiben heißt es: "dürfte pro Lauf zwischen 80-250€ liegen."

    Gibt es überhaupt ein Blockiersystem für diese Waffe?

    Wie soll man eigentlich auf die Idee kommen, einen Kaufbeleg des Waffenschranks aufzubewahren, um nach 12 Jahren meinen Besitzstand beweisen zu können???
    "Bei bisher nicht nachgewiesenen Waffenschränken ist die Anerkennung der Aufrechterhaltung der bis zum 06.07.2017 erfolgten Nutzung der Waffenschränke nur möglich, wenn der Erwerb des Waffenschrankes vor der o. g. Fristen erfolgte und durch einen entsprechenden Kaufbeleg oder anderweitig glaubhaft nachgewiesen werden kann."

    Erwerb: Es braucht also keiner auf die Idee zu kommen, einen gebrauchten Schrank zu erwerben, es sei denn, der Verkäufer türkt das Datum der Quittung.
    Das wird die erste Baustelle. Meine Mutter war seinerzeit mit bei der Polizei (Verzicht auf das Erbe), meine Frau weiß, wann ich den gekauft habe. Schwiegereltern brachten bei Reisen ihre Wertgegenstände zum Einschließen vorbei, nachdem bei ihnen eingebrochen wurde. Die bezeugen mir jetzt alle per Unterschrift, dass ich den auf jeden Fall vor dem 05.07.2017 gekauft und genutzt habe (anderweitig glaubhaft nachgewiesen). So kann ich den wenigstens weiter verwenden, egal was da noch so kommt.
    Ein Bedürfnis zu erlangen, geht meines Erachtens nur im Rahmen einer "Einzelfallregelung" - zu Kreuze kriechen praktisch, Auflagen anbieten. Ich hoffe dann hier Verständnis dafür zu bekommen, dass ich diese keinesfalls veröffentlichen kann. Und was dann kommt, wenn beispielsweise ein neuer Sachbearbeiter übernimmt...?

    Besser wird es für uns in Zukunft nicht. Das dürfte spätestens jetzt jedem klar sein.

    L.G. Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

    2 Mal editiert, zuletzt von BMP I (12. März 2018 um 17:00)

  • Zum Schießen braucht man ein Bedürfnis, Sport oder Jagd, das man dann auch beweisen muss mit Jagdschein, Mitgliedschaft im Verein/Verband, Schießbuch un der Gleichen.
    Ich hingegen besitze die Waffe bedürfnisfrei durch Nachlass. Im Rechtsdeutsch heißt es, dass ich "...berechtigt bin die tatsächliche Gewalt über die Waffe auszuüben."

    Das ist eben ziemlich unbestimmt.
    Im Gesetz ist da vom Bedürfnis für den Erwerb und Besitz die Rede, das wurde Dir ja schon zugestanden.

    (2) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt
    § 14 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen

    ...


    (3) Bei einer Erlaubnis kann abweichend von Absatz 2 Satz 1 im Fall eines vorübergehenden Wegfalls des Bedürfnisses, aus besonderen Gründen auch in Fällen des endgültigen Wegfalls des Bedürfnisses, von einem Widerruf abgesehen werden.
    § 45 Rücknahme und Widerruf



    Also müsste man Dir bei Nachweiß einer Nutzung die Waffe so wie sie ist auch belassen können...

  • Lieber Old_Surehand.

    Und: so eine Sperrung kostet wohl tatsächlich ca 200 €. Ar****x verdient sich daran sicher dumm und dämlich.

    Ist wohl vergleichbar der Riesterrente, ein Geschenk der Politik an die Wirtschaft und lohnt sich in letzter Linie auch nur für diese. Soweit zum Thema "zum Wohl des Deutschen Volkes".
    Aber bitte nicht vertiefen, denn wir wissen ja, no Politics...

    Ich fühle mich derzeit wie das gerupfte Suppenhuhn, das Wasser kocht, das Hackbeil liegt bereit... Und dennoch sollte man den nächsten Tag positiv beginnen.

    L.G. Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

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    der Staat Baden Würtenberg kassiert mit.

  • Ihr Lieben.
    Wenn Zwischenfälle mit Waffen waren, werden diese medial ausgeschlachtet, dabei die Schweine durchs Dorf getrieben, leider jedoch immer nur in einer Richtung. Keiner weiß das besser wie wir. Lauthals wird kollektiv nach Gesetzesänderungen geschrieen. Und da unsere Politiker gerne ihre lieb gewonnenen und gut bezahlten Pöstchen behalten möchten, entsprechen sie dem in oft mit blinden Aktionismus. Wir müssen dieses dann befolgen und die Sachbearbeiter der Polizei umsetzen.

    Bildlich gesehen sitzen wir also im gleichen Boot. Nur das ich rudere und sie steuern. Richtig?

    Diese Ansicht und mein freundlicher Ton, kamen gut an und im ganzen entwickelte sich ein konstruktiv-nettes Gespräch. Leute, da sitzen auch nur Menschen und die alte Regel vom "in den Wald hinein schreien", hat an Aktualität nichts verloren.

    Interessant fand ich:

    • Sollte doch noch irgendwo Munition auftauchen, kann man die kostenlos und ohne Konsequenzen in der Wache abgeben mit dem Hinweis, dass es sich um Fundmunition handelt. Selbstverständlich neben der Weitergabe an Berechtigte.
    • Der Besitzstand für alte Gewehrschränke ist an das Bedürfnis gebunden. Sollte ich also jemals wieder etwas mit Erwerbsberechtigung bekommen, ist mein Waffenschrank 60 kg Schrott und müsste durch einen neuen ersetz werden.

    Trotzdem war es mir wichtig meine Zuverlässigkeit, auch im Nachhinein, noch unter Beweis zu stellen. So bekamen sie das Formblatt ausgefüllt zurück, sowie das verlangte "Waffenaufbewahrungskonzept", versehen mit Bildern - auch von der Verankerung.
    Kein Problem, das würde man in die Akte einpflegen und dann ginge das ins Archiv.

    Gut, ich hätte:

    • die Urkunden meiner Turnierteilnahmen mitnehmen können als Beweis, dass ich aktiver Schütze bin.
    • eine Einzelfallregelung beantragen können, da man hier ja irgendwie doch von einem Bedürfnis sprechen kann.
    • als Zugeständnis WSK und mehrfach nachgewiesenes Gastschießen im Verein anbieten können.

    Ich kann es aber auch lassen!

    Die Geldbörse aufreißen, zu Kreuze kriechen und betteln, mich entgegen meiner herkömmlichen Gewohnheiten verbiegen lassen, um ein Gewehr zu behalten, dass die letzten 12 Jahre nur diese Mauern hier verlassen hat, um die Bilder des Eröffnungsthreads aufzunehmen?

    Mein Gewehr lasse ich mir nehmen, meinen Stolz nicht!

    Ob die Erbblockierung wirklich Hinderungsgrund für einen hoch motivierten und fest entschlossenen Amokläufer ist, kann ich hier nur schwer beurteilen. Viele von Euch kennen mich persönlich und haben schon mit mir Blei geschubst. Ich hoffe Ihr werdet mir zustimmen, dass die heute "vollzogene Amtshandlung" an mir und meinem Erbe, im Sinne der Aufrechterhaltung von öffentlicher Sicherheit und Ordnung (sofern es die überhaupt gibt), nicht notwendig gewesen ist.

    Lieber Papa.
    Dein KK ist unterwegs. Lass schön mit meinen Urahnen den Lauf glühen, während ich hier unten versuche unseren guten Ruf als Schützen aufrecht zu erhalten.

    Sehr, sehr selten aber ich brauch jetzt einen Schnaps!

    Liebe Grüße
    Euer Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

    5 Mal editiert, zuletzt von BMP I (14. März 2018 um 22:12)

  • Hab's jetzt drei mal gelesen und fühle mich nicht sicherer.
    Und obwohl ich noch stocknüchtern bin kommt mir "Bauernopfer" in den Sinn...
    :(

  • Prost, Udo!
    :alc:
    Und meinen Respekt dafür, dass Du es durchgezogen hast. :huldige: Ich glaube nicht, dass ich das gekonnt hätte.

  • moin wie auch nimmer mnann innerlich rebelliert, die kostengünstigste art , durch leben zu gehen, ist immer, sich an bestehende gesetzte zu halten, auch wenn man sie nicht nachvollziehen kann

    persönliche individuelle auslegungen der gesetze kosten meist irgendwann geld..

    dafür darf man dann von sich behaupten ,ein individualist zu sein.....

    gruß edwin

    INVICTUS

  • dafür darf man dann von sich behaupten ,ein individualist zu sein.....

    Edwin, Individualismus bedeutet vollkommen freie Entfaltung nach eigenen Vorstellungen, in den Grenzen der bestehenden Gesetze ist es nichts anderes als gezwungene Anpassung - da kann man auch nix "Schönreden".

    Wir sind leider alle schon lange keine Individualisten mehr, wenigstens nicht im Wortsinne.

  • Ihr Lieben.

    Wir sind leider alle schon lange keine Individualisten mehr

    In wie weit die Grenzen meines bestehenden und beurkundeten Individualismuses beschnitten werden, wurde mir in 9 DIN A 4 Seiten näher gebracht.
    Im Garten tröstete mich mein Nachbar. Als Standaufsicht habe er den Schlüssel und wenn ich KK schießen möchte, könnte ich ihn gerne begleiten. Auch LG-Plinking auf dem 25 m Pistolenstand, stünde außerhalb der Trainingszeiten nichts im Weg.

    Oft kann ein Ende auch ein Anfang sein. Positiv sollte man den Tag beginnen... und vielmals denen danken, die mit Dir fühlen - auch hier im Forum! Im Zweifelsfall gehören wir hier zu den Guten! Damit Ihr Gastleser bescheid wisst...

    L.G. Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

  • Und die Entwaffnung geht weiter, Ihr Lieben:

    Von einem Kollegen erfuhr ich über Bogensport. Interessant aber eher nicht so meins. Dann stolperte ich über das Thema Armbrüste und war sofort Feuer und Flamme. Und genau darüber landete ich auch hier im Forum. Ich lernte viel und wir verabredeten uns. Auf der Wiese eines befreundeten Bauers mit steiler Wand am Ende, verbrachten wir viele schöne Stunden.

    Die Verabredungen waren immer schwierig, da alle berufstätig. Das Schießen selber glich einem Umzug, Alleine unsere Ziele hatten 25 kg. Irgendwann besuchte ich mit meiner 27er Diana das Gartenflintenschießen und mein Interesse für FT war geweckt, zum Nachteil der Armbrust. Hin und wieder benutzte ich sie noch, jedoch setzte sie schon reichlich Staub an.

    Spätestens als ich den Entwurf zum neuen WaffG sah, mit der Voraussetzung KWS für Erwerb, Führen und Besitz von Armbrüsten, entschloss ich mich schweren Herzens dazu sie zu verkaufen, denn:

    1. Ich nutzte sie nur noch selten.
    2. Zukünftig müsste ich dann den KWS haben.
    3. Nicht nur ich, sondern beim Verkauf der Käufer auch.

    Warum nun schweren Herzens?

    1. Ich hätte sie sonst weiter gut verschlossen in ihrem Schrank gelassen, frist ja kein Brot...
    2. Der Käufer schickte mir einen Altersnachweis, das reicht derzeit. Was mag er damit vorhaben...? :/

    Alle Konsequenzen der letzten Frage muss ich an das Bundesinnenministerium weiter geben. Ohne den Entwurf wäre sie immer noch sicher in meiner Aufbewahrung. Und was ihre Verwendung angeht, so legte ich allergrößten Wert auf Sicherheit und entsprechenden Pfeilfang. Nicht ein einziger Bolzen landete irgendwo, wo ich ihn nicht haben wollte.

    Fazit:

    Ihr seht ob Kleinkaliber oder AB, Novellen des WaffG treffen nur die falschen Besitzer. Und ob nun mein Verkauf der Armbrust ein Gewinn an Sicherheit ist oder vielleicht das Gegenteil, sei dahin gestellt.

    Fortsetzung folgt bei der nächsten Novelle...

    Liebe Grüße Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!