Nochmal: eine Annahme ist KEIN begründeter Tatverdacht.
Und den hat der Gesetzgeber aus guten Gründen zur
Voraussetzung gemacht!
Tatsache bleibt, dass die Staatsanwälte und Amtsrichter das in vielen Fällen anders beurteilt haben, deshalb gibt es die HDs ja.
Und der Unterschied zwischen Annahme und Verdacht ist fließend, und das Gesetz ist bei der Grenze zwischen Annahme und Verdacht nicht besonders aussagekräftig.