aber durch das Waffenrecht sind die Behörden in einem Handlungszwang
Handlungszwang? Bei LG Federn?
Unglaubwürdig!
Aber Stand der Dinge ist heute, dass der Einbau von ... verboten ist.
Daher ja meine Meinung. Solange das so ist, dürfen m.M. diese Federn gar nicht in Privathand
Verboten in -F- Gewehren!
Und wenn ich ein Pre -F- Gewehr besitze und es aufarbeiten (lassen) will bin ich automatisch verdächtig?
Wie viele Verbrechen werden denn bitte mit einer alten HW35 oder Falke 80 begangen?
In meinen Augen ist das reine Drangsalierung vom Staat.
Denn wer wegen einer popeligen Ex-Feder Ärger an den Hacken hat, wer von diesen Leuten kann denn dann noch eine WBK beantragen?
Wer von diesen Leuten hat denn da noch Bock ne WBK zu machen?
Vermutlich die wenigsten!!!
Also kann man auf dieses Art und Weise schon mal wieder schön den Schützen Nachwuchs reduzieren!!!
Das ist doch der reinste Psychoterror!
Edit:
Wenn jemand als WBK Inhaber in eine solche HD Situation gerät, wie sieht es dann mit der Zuverlässigkeit aus?
KÖNNTE da nicht unter irgendeinem Vorwand die Berechtigung entzogen werden?
Möglich scheint ja alles in DE zu sein!