Cowboy Action Shooting (Westernschießen) mit co2 oder Druckluftwaffen

Es gibt 5.457 Antworten in diesem Thema, welches 998.701 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (13. November 2023 um 16:28) ist von chippewa lady.

  • Einspruch!

    Welches Oberlandesgericht soll diesen Titel verleihen?


    Für verbraucherverständliche Serviervorschläge könnte das Oberlandes-Leibgericht zuständig sein?

    Eigentlich sollte ich jetzt KK :D sagen... Das erste K hört mit orinthen auf...
    Hätte natürlich auch Anwalt der sich auf Waffen und Jagdrecht spezialisiert hat schreiben können...


    Sportlich korrekter (und weniger anstößig) wäre 3K (Kleinkorinthenkaliber). Darin bringe ich es manchmal auch zur Meisterschaft. :saint::new2:^^

    Aber im Ernst: @Sunset Sam sollte dank der Tipps nun die passenden Experten finden. Dann kann der trockene Kram hier endlich entfallen. :thumbup:

  • Ich würde mich natürlich auch beteiligen. Einfach ne PM an mich, wie.

    Gruß
    Thommy

    Gruß

    Smoking Tom

    Wenn das die Lösung ist, dann hätte ich gerne mein Problem zurück

  • Ich würde mich auch sofort beteiligen, so dass Sam nicht die Kosten alleine tragen müsste.
    Finde es generell eine Gute Idee sich da mal schlau zu machen, würde ich auch interessieren.

    luckyduke_2_small.png

  • Wir suchen das Unmögliche - möchte man meinen, wenn man die vielen Kommentare hier und im Location Thread liest.
    Das ist es aber sicherlich nicht. Das es einfach wird hat auch niemand behauptet - aber sicher nicht unmöglich. ;)

    Ich denke hier bekommt man schon mal einige Fragen beantwortet:

    Gerade schon gelernt, einfach so im Garten schießen ist nicht, auch wenn er mit Hecke und Zaun Umfriedet ist.


    Hallo,

    selbst im Außenbereich ist es nicht einfach gestattet auf einem Gelände zu schießen.
    Ich erinnere nur an die Verkehrssicherungspflicht des Grundstückseigentümers. Wenn Euch ein Eigentümer auf einem ehemaligen Steinbruch schießen lässt, dann müsste neben den diversen Vorkehrungen, wie Einzäunen noch weitere Verkehrssicherungen gewährleistet sein. Der Verkehr auf Feldwegen ist nicht einfach einer Privatperson gestattet. Hier kann es Probleme geben, die in anzeigen münden können. Kein Eigentümer würde das Risiko eingehen eine Gruppe in seinem Steinbruch schießen zu lassen, wenn er dann eventuell haften muss, wenn etwas passiert. Wenn es jemanden stört, dann kommt die Kreisverwaltung mit einer Unterlassungsverfügung angerannt und der Eigentümer freut sich. Ein Steinbruch im Außenbereich ist keine Schießstätte. Es müsste zumindest ein Antrag auf partielle zeitweiser Nutzungsänderung gestellt werden und das im privilegierten Außenbereich nach dem BauG.


    Gruß
    Viper

  • Es gibt Sachverständige für Schießstand Bau, solch Einen hatten wir auch und trotzdem mussten wir Viele Sachen nachbessern, die uns so einiges nochmal an Geld gekostet hatten.
    Sachverständiger und Abnahme Behörde sich Zwei Unterschiedliche Dinge und liegen nicht immer auf einer Linie und wir hatte Glück, da wir so Einige Sponsoren hatten.

    Gruß Holger -- WLA / Stormrider --

    Immer die Wahrheit sagen bringt einem wahrscheinlich nicht viele Freunde, aber dafür die Richtigen. (John Lennon) Ich mag keine Socken!🧦

  • Leute kommt mal runter, es geht weder um einen professionellen Schießstand noch um einen Schießstandsbau bei dem Bauvorschriften zu beachten sind. Unsere Trefferflächen / Ziele sind mobil und keine feste Einrichtungen...

    Sehen wir mal was das Gesetz sagt:

    (4) Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer Schießstätte (§ 27) schießt. Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig
    1.
    durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum
    a)
    mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können

    ᐅ Luftgewehr im Garten schießen, wann erlaubt? (juraforum.de)


    Definition befriedetes Besitztum:

    Der Ausdruck befriedetes Besitztum findet im Strafrecht Anwendung. Nach § 123 Absatz 1 StGB begeht derjenige einen Hausfriedensbruch, wer unter anderem in das befriedete Besitztum eines anderen widerrechtlich eindringt oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt. Befriedetes Besitztum meint dabei ein in äußerlich erkennbarer Weise gegen Betreten durch zusammenhängende (nicht notwendigerweise lückenlose) Schutzwehren gesichertes bebautes oder unbebautes Grundstück.

    Befriedetes Besitztum iSd § 123 StGB ▷ Definition & Bedeutung (juraforum.de)

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  • erik
    Ich habe nur aus Erfahrung geschrieben, aber muß Jeder selber wissen was er macht.
    Wir haben 3 Anlagen gebaut, eine Unter der Erde, eine weitere in einem Zwischenraum( 25) und eine Transportable in Form eines Alten 8m Bauwagen mit Anbau, den wir immer zu Veranstaltungen mit nem LKW zum Standort gezogen hatten.

    Gruß Holger -- WLA / Stormrider --

    Immer die Wahrheit sagen bringt einem wahrscheinlich nicht viele Freunde, aber dafür die Richtigen. (John Lennon) Ich mag keine Socken!🧦

  • Holger, das glaube ich Dir, auch wir haben im SV Anlagen gebaut, allerdings haben wir auch mobile Anlagen mit Klappzielen für das Sommerbiathlon..Ich kenne natürlich auch die Probleme eines SV, da im Vorstand... Wir haben z.B. jedes Jahr einen Bogenschießstand an einem Wochenende an der Stadtmauer in Verbindung mit einem Sommerfest einer Nachbarstadt, da gibt es auch keine Standabnahme...
    Allerdings müssen natürlich genug Aufsichten / Trainer vor Ort sein, entsprechende Absperrungen... usw. .

    Allerdings wird es bei unserer Form des CAS mit CO², solange es um Privatveranstaltungen auf Privatgelände handelt, sich immer im Rahmen des möglichen bewegen müssen. Ändern wird sich das, wenn das auf Vereinsebene aufgezogen wird, dann werden, so wie Du es meinst andere Vorschriften zum tragen kommen, da gebe ich Dir vollkommen Recht.

    Solange wir unsere Veranstaltungen als Reenactmentveranstaltungen deklarieren, läuft das auf einer anderen Schiene, so bald das auf einen befriedeten Grundstück abläuft. Wenn es z.B. ein Grundstück ist, das im besten Fall komplett umzäunt ist, kann / darf man mit Erlaubnis des Eigentümers "scharfe" Waffen führen. Aber auch da kommt es in der jetzigen Zeit natürlich darauf an was oder wer so etwas macht... paramilitärisches Aussehen in Verbindung zu "Reichsbürgern" ist da eher kontraproduktiv...

    Das sind  

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  • Hallo,

    reden wir hier von einer Umzäunung im
    Innen- oder im Außenbereich eines Baugebietes?

    Umzäunungen im Außenbereich fallen unter
    genehmigungspflichtige Bauvorhaben nach dem BauGB.
    Wenn im Flächennutzungsplan Aussenberich drinnen steht,
    dann kann und wird auch keine Umzäunung genehmigt werden.

    Gruß
    Viper

  • Bei mir in der Gegend gibt es vom umzäunten Wald in Privatbesitz bis hin zu Wochenendhäusern mit Zaun und keinerlei Nachbarn einiges, auch Steinbrüche auf Werksgeländen, die ebenso nicht öffentlich zugänglich sind.... in den neuen Bundesländern gibt es das noch viel öfters zu finden... Dort gibt es auch jede Menge ehemalige Firmengelände. die zwar Privatbesitz aber nicht genutzt sind...

    Allerdings habe wir hier unsere Ranch, die natürlich viele Vorteile auf Grund der vorhandenen Möglichkeiten bietet...

    Das sind  

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  • ...und die einfach nur ultralässig und gemütlich ist, 'doß's grod schee is!'

    Manche Dinge kann man nur auf bayrisch richtig rüberbringen...

    Christopher Hitchens, Sam Harris, Lawrence Krauss

    and Richard Dawkins are those, who rock the Boat!

  • Wir haben z.B. jedes Jahr einen Bogenschießstand an einem Wochenende an der Stadtmauer in Verbindung mit einem Sommerfest einer Nachbarstadt, da gibt es auch keine Standabnahme...
    Allerdings müssen natürlich genug Aufsichten / Trainer vor Ort sein, entsprechende Absperrungen... usw. .

    Dazu fällt mir auch gerade was ein, wir haben hier einen Bauern, die erstellt jedes Jahr ein Maislabyrinth für die Kids, baut nen Pool aus Strohballen und Teichfolie und Strohballen als Kletterburgen uvm....nimmt dafür regulär Eintritt, alles angemeldet, alles gut.
    Der hat sogar nen Bodenstand, wenn man schießen will kommt er ALLEIN und beaufsichtigt bis zu 3 Schützen, wenn da mal eins der Kids auf dumme Ideen kommt, sich umdreht und dann "Feuer Frei"...freie Schussbahn auf alle Besucher...der hat auch keinen abgesicherten FEST INSTALLIERTEN SCHIEßSTAND UND EXTRA-PERSONAL...

    Ich denke das was Erik uns hier mitteilt hat schon Hand uns Fuß, dafür macht er das schon viele Jahre und Jahrzente, gut auch der Hinweis mit dem Reenactment.
    Ich möchte ja niemanden zu nahe treten und eigentlich dachte ich auch das die Rechtswissenschaften zum Thema hier "Ad ACta" gelegt wurden, mit dem Hinweis das WENN, DANN Sam eh sich FÜR UNS fachlich kompetente Rechtsberatung einholt, in dem wir ihn auch unterstützen wollen.
    Und jetzt kommen hier Fachausdrücke wie "Flächennutzenplan, Innen- oder im Außenbereich eines Baugebietes, BauGB"!

    Echt jetzt??? =O ...alteeer Ihr macht mich schwach, solche ungelegten Eier verderben einem bereits vorab den Spaß üeberhaupt noch über etwaige Möglichkeiten nachzudenken, oder?

    @erik_fridjoffson hat Recht, der "Osten" bietet da um einiges mehr an Möglichkeiten...so geschehen auf einem kleinen Militärflugplatz, deklariert als "Multinutzungs Areal" und zack...darf da von privaten Autorennen, bis hin zu AIrsoftspielen ALLES LEGAL durchgeführt werden.

    Vergleichbares Gelände, ehemalige Kaserne im nördlichen Niedersachsen...keine Chance...dort nisten seltene Vögel, laut Ordnungsamt, oder wer auch immer das bestimmt UND das geile daran...die sind so selten, das die auch 365 Tage im Jahr nisten, also auch keine Chnce vor oder nach der Brutzeit.

    Der ganze Blödsinn ist auch IMMER regional abhängig und am Ende von einzelnen Pesonen die dafür oder dagegen sind...wie eben der Ort im Grünen, oder der Grüne im Ort...klingt ähnlich, ist aber grauenhaft im Unterschied :thumbsup:

  • Ich erwäge schon seit längerem mir professionellen Rat einzuholen, was unser co2CAS angeht. Dabei geht es um konkrete Vorhaben. Mir ist auch bewusst, dass guter Rat teuer ist. Ich bin bereit die Kosten dafür zu übernehmen.

    Für die Beratung habe ich jedoch noch keinen Ansprechpartner gefunden. Für Tipps oder Empfehlungen bin ich Euch dankbar.

    Hallo Sam es gab ja 2019 das mit der Waffengesetz Änderung wo die Airsoft fast nicht mehr ihren Sport ausüben konnte damit das wieder möglich war hat ein Verband geholfen ich geb dir hier mal den Link weil die haben mittlerweile schon Ahnung da zu https://german-rifle-association.de/

  • Ab jetzt sollten die rechtlichen Überlegungen wirklich Fachleuten überlassen bleiben.

    Es kommt immer auf den konkreten Sachverhalt an. Vieles ist nicht übertragbar, auch wenn es ähnlich zu sein scheint.
    Ihr ärgert euch wahrscheinlich auch über Journalisten, die Spielzeug- oder Softairwaffen mit scharfen Waffen oder sogar Kriegsgerät gleichsetzen.

    Ob eine Co2/Luftdruckwaffe Bewegungsenergie unter 0,5 Joule, 1,0 Joule oder bis 7,5 Joule Bewegungsenergie erzeugt, ob sie einem Original ähnelt, oder nur irgendwie einer "echten" Waffe, ob sie knallbunt oder tarnfarben ist, ob sie Single Action, Double Action oder Full Auto schießt, ob sie erworben, gelagert, im Haus benutzt, "geführt", bespielt oder geschossen wird, ob privat, öffentlich oder gewerblich... und... und... und... alles könnte für irgendeine Konstellation ein Knackpunkt sein, oder völlig problemlos.

    Selbst seriöse Schreiberlinge haben kaum eine Chance, in der zur Verfügung stehenden Zeit die richtigen Informationen zu googeln und einzuordnen. Statt Insider zu fragen, bringen sie dann das zu Papier, was die Kollegen seit Jahren schreiben oder was ihrer eigenen "Lebenserfahrung" entspricht.

    @Sunset Sam kennt alle für CO2-CAS in Frage kommenden Konstellationen. Die sollte jemand abklopfen, der genau diese Szenarien im Zusammenhang bewerten kann.

  • D

    Vergleichbares Gelände, ehemalige Kaserne im nördlichen Niedersachsen...keine Chance...dort nisten seltene Vögel, laut Ordnungsamt, oder wer auch immer das bestimmt UND das geile daran...die sind so selten, das die auch 365 Tage im Jahr nisten, also auch keine Chance vor oder nach der Brutzeit.

    :D Ich roll mich ab... Nisten das ganze Jahr und sind immer noch schweineselten... Zu blöd, um Küken großzuziehen. Ich würde sagen, hier hat die Evolution eine klare Botschaft gesandt...

    Ab jetzt sollten die rechtlichen Überlegungen wirklich Fachleuten überlassen bleiben.

    Deshalb halte ich mich hier so bedeckt wie möglich...

    Christopher Hitchens, Sam Harris, Lawrence Krauss

    and Richard Dawkins are those, who rock the Boat!

  • :D Ich roll mich ab... Nisten das ganze Jahr und sind immer noch schweineselten... Zu blöd, um Küken großzuziehen. Ich würde sagen, hier hat die Evolution eine klare Botschaft gesandt...

    Deshalb halte ich mich hier so bedeckt wie möglich...

    Ich denke eher da hat die Evolution bei den "Entscheidungsträgern" auf den Ämtern eine Pause eingelegt :D

    Es braucht echt keine ewigen Diskussionen über evtl. rechtlich eintretende Situationen, die dann durch eben solche Ausreden der "verbeamteten Hoffnungs-/ und Entscheidungsträgern", ääähm...nistende Vögel, zunichte gemacht wird :P

  • Howdy
    Cooler Bericht und tolle Fotos da bekomm ich gleich wieder Lust auf CAS .... :)