Zu Fall 1: Vorhin war da noch von einem Feld hinter dem Garten die Rede - wie gesagt, das ist nicht befriedetes Besitztum. Auch darf der Garten des Nachbarn nicht vom Diabolo überflogen werden, selbst wenn sich dahinter wieder dein befriedeter Besitz befinden würde.
Aber praktisches Beispiel: Eine Garage sei 5m lang. Dahinter befinden sich weiter 5m Garten, die durch eine hohe Mauer begrenzt werden. Wenn du dir eine kleine Öffnung in die Rückwand der Garage machst, durch die du eine Zielscheibe an der Mauer sehen kannst und man egal aus welcher Position um einen Standpunkt am geschlossenen Tor durch diese Öffnung nur Mauer sehen kann, dann darfst du nach dem Gesetz auf dieser 10m Bahn schießen.
Entweder bleibt das Geschoss in der Garage oder es kommt durch die Öffnung und trifft dann sicher auf die Mauer - vorzugsweise natürlich durch den 10er Punkt auf der Scheibe davor.