178,50 Euro Strafe für Einhandmesser

Es gibt 219 Antworten in diesem Thema, welches 39.434 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (29. Mai 2017 um 23:20) ist von Magnum Opus.

  • gibt's ne zusammenfassung? ich werd meinen adblock für Bild nicht ausschalten

    Leipzig – Doktor Claus K. (76) leitete einst eine Poliklinik, arbeitete als Notfallmediziner und war ein angesehener Kinderchirurg. Unzählige Male setzte er ein Messer an, um Leben zu retten. Jetzt allerdings beschert ihm ein Messer mächtig Ärger: Weil der Senior ein Taschenmesser lose in der Hosentasche trug, landete er vor Gericht!
    Am 10. November 2015 musste Claus K., der selbst im Ruhestand noch als medizinischer Gutachter tätig ist, ein Schriftstück bei der Staatsanwaltschaft abgeben.
    Ordnungsgemäß gab er gab er sein kleines Einhandmesser, eine spezielle Form des Taschenmessers, am Eingang ab. „So habe ich das dort schon mindestens vier Mal gemacht, nie gab es Probleme“, sagte er dem Richter.
    Doch an besagtem Tag war alles anders! Als K. seine Sachen wieder abholen wollte, wurde er von zwei Polizisten empfangen. Und einige Monate später kam ein Bußgeldbescheid über 178,50 Euro! Der Vorwurf: fahrlässiger Verstoß gegen das Waffengesetz, weil K. das Einhandmesser nicht in einem „entsprechenden Behältnis“ bei sich führte.
    Dr. Claus K. legte Einspruch ein: „Ich möchte nicht wie ein bedepperter Subkrimineller behandelt werden“, stellt er klar. „Das Messer ist bei mir, weil es zu mir gehört – um im Notfall helfen zu können. Notarzt sein, heißt ein ein Leben lang Notarzt sein. Das lebe ich.“
    Doch die Rechtslage ist eine andere. Zwar glaubte der Richter seiner Argumentation, sagte: „Sie sind überhaupt nicht so wie meine üblichen ‘Kunden‘...“ Trotzdem muss Dr. K. zahlen: 178,50 Euro – und jetzt auch noch die Verfahrenskosten!

    Übrigens: Wäre er nicht pensionierter Arzt, sondern aktuell als Paketbote oder Schlachter beschäftigt, dürfte er ein Einhandmesser ohne ein „entsprechendes Behältnis“ in der Hosentasche haben.

    :thumbsup:

  • Nicht nur das........

    anscheinend funktioniert die reibungslose Anwendung von Recht und Gesetz nur bei Bundesbürgern......

    Sylvester Köln, 1100 Anzeigen..........eine Verurteilung. Das ist doch mal einen Applaus wert.
    ( wenn ich einen Smiley dafür hätte, hihi)

    Das Wort ist wie ein Pfeil. Einmal unterwegs, kann man es nicht mehr aufhalten

  • Dann wollen wir mal hoffen, dass es eine Lehre für den Arzt war, und er zum Weg der Besserung zurück gefunden hat. Immer wieder erfreulich zu sehen, dass sich die Justiz um die wichtigen Fälle kümmert. :thumbup:

    PS: Wer Ironie findet, darf sie behalten. 8o

    Einmal editiert, zuletzt von Natopatrone (24. Dezember 2016 um 09:51)

  • Tja, dann darf man sich bei einer derart leistungsfähigen Verwaltung und Justiz ganz sicher fühlen. Insbesondere durch die knallharte Umsetzung von Recht und Gesetz.
    Gut gebrüllt, Löwe.
    Gut gemacht, Bunte Republik Deutschland... :new11:

    Ein Weg entsteht, wenn man ihn geht.

  • Braucht dein IPad vielleicht Updates?
    Kann doch nicht an der Forensoftware liegen wenn es nur bei dir so ist.

    Nope,bei Apple ist es wahrscheinlicher das man dazu ein neues Ipad braucht das Smileys kann das sogenannte I-Smile.................................Duck und wech. *gr*

    StGB §328, Absatz 2.3

    Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.

  • Nope,bei Apple ist es wahrscheinlicher das man dazu ein neues Ipad braucht das Smileys kann das sogenannte I-Smile.................................Duck und wech.

    Da sind so viele Chinesen für drauf gegangen und dann können die Dinger nicht mal so was? Also doch nur ein beleuchtetes Frühstücksbrettchen.

  • Ich finde das Urteil absolut korrekt. Es wird in Deutschland ohnehin schon viel zu oft mit zweierlei Maß gemessen.
    Nur weil er Arzt war/ist gelten für ihn keine anderen Regeln. :new2:

    Das dieses Gesetz natürlich totaler bull shit ist brauchen wir wohl nicht zu diskutieren. :cursing:

  • Ich finde das Urteil absolut korrekt. Es wird in Deutschland ohnehin schon viel zu oft mit zweierlei Maß gemessen.
    Nur weil er Arzt war/ist gelten für ihn keine anderen Regeln. :new2:

    Das dieses Gesetz natürlich totaler bull shit ist brauchen wir wohl nicht zu diskutieren. :cursing:

    Daran sieht man das du das deutsche Rechtssystem nicht verstanden hast.

    Selbstverständlich (!) kommt es auf die jeweiligen Umstände des Einzelfalles an.

    Es wäre mehr als befremdlich, hätte dieser Mann das gleiche Urteil bekommen wie ein stadtbekannter Schläger mit zehn Vorstrafen.

    Browning GPDA 8 x2. Colt 1911 2. Geco 225, 1910. Glock 17 SV. Walther P 22 x2 + P22R, P22Q, P 88 x2, PK 380, PPK, PP x2, P99+SV. HW 88 Super Airw. x2. Erma EGP 55. Röhm Little Joe, RG 3, 8, 9, 56, 69, 89 + RG 96. Mauser HSC 84, HSC 90 , K 50 + Magnum. Perfecta FBI 8000, IWG Government Sportclub IPSC. Reck Miami 92, Commander, G5 "light", Baby. ME Mini Para, Falcon. SM 110 x 2, SM 110a. Valtro 85, 98. Zoraki 906, 914, 917, 918. Umarex Python, Sherlock Holmes .22. Berloque + diverse weitere.

  • Fassen wir zusammen:
    a) ausnahmsweise kennt sich offenbar jemand am Eingang gut genug mit dem WaffG aus
    b) das Führen verstößt ganz zweifellos gegen das WaffG
    c) das ganze wird als ORDNUNGSWIDRIGKEIT behandelt, entsprechend keine Strafe, sondern ein Bußgeld. Der Vorwurf wiegt also nicht schwerer als zu schnelles fahren
    d) Verurteilung erfolgte nur aufgrund eines Widerspruchs gegen den Bescheid
    e) er war also nicht als krimineller irgendeiner Art vor einem Strafrichter
    f) bei einem feststehenden Messer wäre ihm nix passiert
    = wo ist das Drama?

  • Daran sieht man das du das deutsche Rechtssystem nicht verstanden hast.
    Selbstverständlich (!) kommt es auf die jeweiligen Umstände des Einzelfalles an.

    Es wäre mehr als befremdlich, hätte dieser Mann das gleiche Urteil bekommen wie ein stadtbekannter Schläger mit zehn Vorstrafen.

    schon lange nicht mehr so ein dummes Zeug gelesen. Wegen Leuten mit so einer Meinung haben wir das Problem das es in der Urteilsfindung den Prommi bonus gibt und schwerverbrecher, weil sie ja eine sooo schwere Kindheit hatten, nach einer Vergewaltigung nur 3 Jahre in eine Klapse kommen.

    Glückwunsch das du es wenigstens verstanden hast das der Grundsatz besteht "alle sind gleich"

  • schon lange nicht mehr so ein dummes Zeug gelesen. Wegen Leuten mit so einer Meinung haben wir das Problem das es in der Urteilsfindung den Prommi bonus gibt und schwerverbrecher, weil sie ja eine sooo schwere Kindheit hatten, nach einer Vergewaltigung nur 3 Jahre in eine Klapse kommen.

    Hast leider den Sinn nicht kapiert.
    Es geht nicht darum daß der Mann für das messer bestraft wurde, sondern daß ausgerechnet bei so einem lapidaren Fall die Justiz alle zieht, während z. Bsp. anderswo Leute mit mehreren gefälschten Identitäten aufgegriffen werden, und denen droht gar nichts. Das hat mit Promibonus gar nichts zu tun, daß hier im Lande mit zweierlei Maß gemessen wird.

    Mitglied in der Selbsthilfegruppe "Anonyme Prellerschützen".


    Field-Target mit einer HW97RS im 1. DFTC2000 e.V.