Nun muss ich mich nochmal melden wg. des Themas "ältere Luftgewehre > 7,5 Joule ohne F, aus ALTBESTÄNDEN" !
So recht klar ist mir die Gesetzeslage nämlich immer noch nicht, und ich möchte mich an die gültigen Gesetze natürlich halten.
Nach Gesetzestext ist es doch folgendermaßen: Ein Luftgewehr >7,5 J und ohne F ist ohne WBK für jedermann ab 18 dann erlaubt, wenn es vor 01.01.1970
produziert (und in gehandelt) wurde...
Nun gibt es aber in Kleinanzeigen und auf Egun ja zuhauf Angebote wie dieses: http://www.egun.de/market/item.php?id=6146312
In diesem Angebot wird kein Baujahr und keine Seriennummer genannt, so dass ein Käufer nicht weiss, wann das Gewehr produziert wurde.
Wenn nun jemand z.B. dieses Angebot kauft, ohne WBK, und es wäre meinetwegen 1971 produziert, würde er dann im Kontrollfall des verbotenen Waffenbesitzes beschuldigt ?? Oder gilt hier eine gewisse Kulanz, unter Umständen auch deshalb, weil bei einigen Fabrikaten gar kein definitives Produktionsjahr mehr herausfindbar ist, mangels Seriennummer oder weil der Hersteller längst erloschen ist... man Bedenke das 1970 ja fast 50 Jahre zurückliegt...
ALSO, WIE SIEHT ES HIER AUS ?? MACHT SICH DER KÄUFER OHNE WBK STRAFBAR UND EVTL AUCH DER VERKÄUFER WEIL ER OHNE WBK-NACHWEIS DES KÄUFERS HANDELT, ODER WIRD DIES IN DER PRAXIS BEI EINE BEHÖRDLICHEN PRÜFUNG ALS KULANZ EINGESTUFT ??