Rechtliche/ gesetzliche Einordnung von Luftdruckwaffen ohne F, altbestände ! Wie ist die Praxis ??

Es gibt 17 Antworten in diesem Thema, welches 12.059 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (14. Oktober 2016 um 17:30) ist von Necronomicon.

  • Nun muss ich mich nochmal melden wg. des Themas "ältere Luftgewehre > 7,5 Joule ohne F, aus ALTBESTÄNDEN" !

    So recht klar ist mir die Gesetzeslage nämlich immer noch nicht, und ich möchte mich an die gültigen Gesetze natürlich halten.

    Nach Gesetzestext ist es doch folgendermaßen: Ein Luftgewehr >7,5 J und ohne F ist ohne WBK für jedermann ab 18 dann erlaubt, wenn es vor 01.01.1970
    produziert (und in gehandelt) wurde...

    Nun gibt es aber in Kleinanzeigen und auf Egun ja zuhauf Angebote wie dieses: http://www.egun.de/market/item.php?id=6146312

    In diesem Angebot wird kein Baujahr und keine Seriennummer genannt, so dass ein Käufer nicht weiss, wann das Gewehr produziert wurde.

    Wenn nun jemand z.B. dieses Angebot kauft, ohne WBK, und es wäre meinetwegen 1971 produziert, würde er dann im Kontrollfall des verbotenen Waffenbesitzes beschuldigt ?? Oder gilt hier eine gewisse Kulanz, unter Umständen auch deshalb, weil bei einigen Fabrikaten gar kein definitives Produktionsjahr mehr herausfindbar ist, mangels Seriennummer oder weil der Hersteller längst erloschen ist... man Bedenke das 1970 ja fast 50 Jahre zurückliegt...

    ALSO, WIE SIEHT ES HIER AUS ?? MACHT SICH DER KÄUFER OHNE WBK STRAFBAR UND EVTL AUCH DER VERKÄUFER WEIL ER OHNE WBK-NACHWEIS DES KÄUFERS HANDELT, ODER WIRD DIES IN DER PRAXIS BEI EINE BEHÖRDLICHEN PRÜFUNG ALS KULANZ EINGESTUFT ??

  • Bei dem genannten eGun Angebot ist ja ein Bild mit der Seriennummer dabei. Daran kann man das Alter schon einordnen oder notfalls bei Weihrauch nachfragen.
    Bei anderen Marken die es vielleicht nicht mehr gibt ist das natürlich nicht möglich.
    Was aber viele bei diesen alten >7,5J Schätzchen vergessen, man darf sie zwar besitzen aber nur auf dafür zugelassenen Schießständen auch legal schießen.

    Zur rechtlichen Lage wird es da wohl keine einheitliche Antwort geben. Es würde da wohl auf die beteiligten Personen ankommen.
    Bei dem einen werden da vielleicht nostalgische Gefühle aufkommen, weil er das Model selber in seiner Jugend hatte, der andere würde die Gelegenheit nutzen einen verrückten Waffenarr richtig einen auszuwischen und die Welt ein Stück sicherer zu machen.

    Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!

    Einmal editiert, zuletzt von LEP FAN (13. Oktober 2016 um 12:58)

  • Das gezeigte Gewehr hat allerdings ein F, ist also völlig legal. Der Text mit der hohen Durchschlagskraft ist für alle diejenigen gedacht, die auf soetwas stehen. In Wirklichkeit machen kupierte 7,5 Joule oder die 12 Joule in der offenen Originalversion keinen nennenswerten Unterschied.

    Bei Weihrauch grenze ich das Herstellungsjahr grob mittels der Sicherung ein. Ohne Sicherung ist es meist vor 1970. Genauer geht es mit der Seriennummer, falls man die erkennen kann. Ich glaube die Grenze lag irgendwo bei 333.333.

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)

  • Moin!

    Bei dem von Dir verlinktem Gewehr ist aber eindeutig das gestempelte -F- erkennbar!! Und laut Weihrauch Database zw. 1975 und 76 gebaut.

    http://www.weihrauch-database.eu/thelist

    Somit frei ab 18!

    Bei anderen Auktionen kann man oft schon am Modell oder Hersteller erkennen, ob es vor 1970 gebaut wurde. Einfach daran, das der Hersteller vor 1970 "aufgab"

    Wenn Du ein LG mit >7,5 Joule legal und sicher kaufen willst, nimm ein HW bei dem anhand der Seriennummer das Alter bestimmt werden kann, oder ein Diana, welche einen Datumsstempel ab 1966 haben!

    Oder ein LG, welches seit 1970 nicht mehr produziert wird! (Google und Forum durchsuchen).

    Viele Grüße

    Thorsten

  • Stimmt, ein F ist ja auch noch drauf.
    Halt ein guter Verkaufstext damit der Rubel rollt :)

    Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!

  • Auf dem letzten Bild erkennt man sehr gut die Nummer 603453. Das F auf dem Laufhalter ist für die Altersbestimmung allerdings nicht geeignet, da es auch Austauschläufe zu kaufen gibt, oder bei Reparaturen die übervorsichtigen Büchsenmacher vorsorglich jede Menge F auf die alten Gewehre gekloppt haben.

    Was mich nur wundert ist die seltene Sicherung, die nur einseitig offen ist, einen großen Knopf hat und keine Entsichert-Anzeige, wie allgemein üblich. Von wann bis wann wurde die denn verbaut?

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)

  • Das F auf dem Laufhalter ist für die Altersbestimmung allerdings nicht geeignet, da es auch Austauschläufe zu kaufen gibt

    Naja, solange man das nicht in böser Absicht selber macht/gemacht hat, kann man ja davon ausgehen (als unerfahrener Einsteiger) das dies Gewehr auf jeden Fall frei ab 18 ist und unter 7,5 Joule hat.

    Hatte auch schon ein Diana 60 Bj.66 mit F Stempel. Schade um die Originalität! ;(

    Viele Grüße

    Thorsten

  • Das ist ja das schlimme daran. Hat das vor-F-Gewehr über 7,5 Joule ist der Gebrauchswert nahezu null - hat das Gewehr einen nachträglichen F-Stempel, dann ist der Sammlerwert leider null.

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)

  • Ja aber was ist denn nun in der Praxis ??

    Angenommen, ich kaufe ohne WBK ein Gewehr von 1971. Ohne F, da meinetwegen 13 Joule. Mache ich mich strafbar oder nicht ????? Macht sich der Verkäufer strafbar oder nicht ???

    Solche Angebote gibt es zuhauf....

  • Vor-F-Luftdruckwaffen: Besitz und Handel legal, Herstellungsjahr muss man aber im Zweifel beweisen können. Schießen auch legal, solange unter 7,5 Joule und das haben die meisten.

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)

  • Natürlich würdest du dich Strafbar machen wenn du eine HW 35 von 1973 ohne F kaufen würdest, der Verkäufer übrigens auch...
    Egun ist aber auch voll von legalen vor :F: Luftgewehre, man muss halt wissen worauf es ankommt. Oftmals erzielen besonders gut erhaltene Exemplare den Neupreis eines Luftgewehr aus heutiger Produktion. Die HW 35 wird heute noch produziert und ist wohl Weltweit das meistverkaufte Luftgewehr, da sollte sich doch etwas für dich finden...
    Du kannst ja nach HW 35 schauen, gibt es Baugleich auch als Burgo Meisterschütze. Bei Diana 35 oder Diana 50 ist das Baujahr eingestanzt (ab BJ. 1966), also auch recht gefahrlos. Anschütz 220 wurde nur von 1963 bis 1966 Produziert, gibt es folglich nur ohne :F: . Anschütz 250 gibt es auch jede Menge ohne :F:
    Feinwerkbau 150 sind nur wenige :F: gestempelt und eine Anfrage bei Feinwerkbau wann ein Gewehr mit Seriennummer XXX Produziert wurde kostet nichts und man hat die Antwort oft schon nach einer Stunde

    Einmal editiert, zuletzt von Schlitzohr. (13. Oktober 2016 um 22:00)

  • Hallo,

    zunächst einmal ist die Verlinkung laufender Auktionen nach unseren Forumsregeln nicht erlaubt. Könnte ja ein Verkäufer auf die Idee kommen, sein Angebot mit List und Tücke hier einem wesentlichen größeren Publikum bekannt zu machen. Hier ausnahmsweise: Schwamm drüber. 8)

    Was hier bisher als Antwort geschrieben wurde stimmt, ABER ....

    Niemand weiß, ob die Angaben von Verkäufern bei Internetauktionen wirklich stimmen und wahr sind!

    Ich bin mir sicher, dass etliche Waffen, die bei Auktionen angeboten werden illegal sind, weil zuvor manipuliert.
    - Eine Luftdruckwaffe mit F-Stempel ist illegal, wenn der Verkäufer zuvor eine deutlich stärkere Feder eingebaut hat.
    - Eine Nicht-F-Waffe gebaut vor 1970 ist illegal, wenn der Verkäufer nachträglich eine andere stärkere Feder eingebaut hat.

    Der Käufer muss dem Verkäufer vertrauen können... oder Nachweise einfordern ... oder die Waffe nach dem Kauf überprüfen (lassen).
    Eine illegale Waffe bleibt nämlich eine illegale Waffe, auch wenn sie gutgläubig erworben wurde. Die Aussagen des Verkäufers sind dabei nicht relevant.

    Als Käufer dürften die nachweisbaren Angaben des Verkäufers in der Auktion wohl häufig strafverschonend wirken. Die illegale Luftdruckwaffe ist aber in jedem Fall weg.
    Abgesehen davon dürfen außerhalb von genehmigten Schießständen nur ausgewiesene, gestempelte F-Waffen geschossen werden. (Ich bin abweichend von einer zuvor geäußerten Meinung hier der Ansicht, dass selbst eine vor 1970 gefertigte Druckluftwaffe ohne F mit einer Mündungsenergie unterhalb von 7,5J nicht legal im Garten geschossen werden kann, weil die Legalität nicht erkennbar ist.)

    Ohne wirkliche Sachkenntnisse ist es bestimmt nicht einfach, zu erkennen, ob "historische" Luftdruckwaffen wirklich legal sind und was man nach dem Erwerb damit legal machen darf.

    Gruß
    Musashi

  • Genau, das denke ich nämlich auch. Sicherlich ist an einigen verkauften Luftgewehren gebastelt worden. Zum Teil findet man in Kleinanzeigen welche mit der Angabe "Tuningfeder eingebaut", was dort bei mancher Anzeige völlig offen angepriesen wird. Schon verwunderlich das ganze, weil sich ja der Anbieter in dem Moment schon strafbar macht... offenbar wird aber auch niemand verfolgt dafür, wenigstens macht es den Anschein... ob es grossartig sinnvoll ist überhaupt jemanden wg einem > 7,5 J Luftgewehr zu verfolgen wage ich indess mal zu bezweifeln... so haben wir aber nun einmal Licht in die faktischen Gegebenheiten für Käufer und Verkäufer gebracht !

  • Abgesehen davon dürfen außerhalb von genehmigten Schießständen nur ausgewiesene, gestempelte F-Waffen geschossen werden.


    Dem ist nicht so. Alle Waffen die max. 7,5 Joule entwickeln
    dürfen zuhause geschossen werden. Auch der .38er mit der
    Munition von Speer - und der bekommt ganz sicher kein F.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Ihr Lieben.
    Selbstverständlich gibt es einen Weg der absoluten Sicherheit - neu kaufen. Wenn man gelegentlich sieht für welchen Preis die Geräte ersteigert werden...

    Beim Neuteil besteht Sicherheit über:

    • Mündungsenergie
    • Sachgemäßen Umgang
    • Unverbasteltem Innenleben


    Ich habe früher schon Dinger gehört: Pfefferkörner geladen um unliebsame Katzenbesucher zu vertreiben usw. In meiner Heimat spricht man gerne davon, dass der Gegenstand schon durch die "hölzerne Mühle" gegangen ist.
    Sehr beliebt beispielsweise HW 30 S unter 200 € neu.

    L.G. Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

  • Der Käufer muss dem Verkäufer vertrauen können... oder Nachweise einfordern ... oder die Waffe nach dem Kauf überprüfen (lassen).
    Eine illegale Waffe bleibt nämlich eine illegale Waffe, auch wenn sie gutgläubig erworben wurde. Die Aussagen des Verkäufers sind dabei nicht relevant.


    Das ist natürlich völlig richtig, allerdings wird man in den seltensten Fällen irgendwelche Nachweise vom Käufer erwarten können und im Nachhinein ist auch die Beweislage nicht ganz so einfach, wenn man so ein aufgepepptes Ding gekauft hat und irgendwas beweisen oder nachweisen will, dass man selbst geneppt wurde. Man könnte ja im Nachhinein selbst etwas verändert haben, Beweise zuungunsten des Verkäufers sind schwierig.
    Ob man allerdings eine Luftdruckwaffe ohne "F", weil aus früheren Baujahren, nun auch im befriedeten Garten abfeuern darf und sich dabei fühlen muss wie ein Hund, der gerade an einen fremden Baum kackt - also ganz ehrlich, wer sich darüber Gedanken macht, der spaltet auch sonst gern Haare, oder? Wer von diesen Besitzern soll denn wissen, ob eine Luftbüchse aus 1952 nun nicht gerade die gesetzlichen Konformitäten um fünf m/s überschreitet... und wen juckt das.

    Keine Ahnung ob Klaus Kinski genial war. Eines seiner berühmten Zitate jedoch absolut. Danke, Max Giermann.