...und das sicher, dazu gehört nur ein wenig Phantasie, auch bei "unnötigen" Einsätzen, etwa Softair-Zwischenfällen:
Urteil: Polizei kann Bürger nach Einsatz zur Kasse bitten
Koblenz - Die Polizei kann Gebühren für Personal- und Sachkosten von den Bürgern verlangen, die mit ihrem Verhalten einen Polizeieinsatz nötig gemacht haben. Es sei nicht zu rechtfertigen, dass die Allgemeinheit die Kosten tragen solle, entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in einem am Montag veröffentlichten Urteil.
Im konkreten Fall ging es um einen Hund, den die Polizei aus einem überhitzten Auto befreit hatte. Die Klägerin muss dafür nun 83 Euro zahlen. Das OVG ließ keine Revision zu.
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Zumindest in Rheinland-Pfalz gibt es somit "neue Möglichkeiten", andere Bundesländer hatten aber schon vorher angekündigt, bei Einsätzen wegen Softair-Beschwerden die Kosten bei den Eltern von Minderjährigen wieder einzutreiben...