Tach,
nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des LG Hamburg müssen Betreiber von Foren, in denen die Möglichkeit zum upload von Bildern/Fotos gegeben ist, diese auf eine mögliche Verletzung von Urheberrechten prüfen und gegebenenfalls entfernen. Andernfalls machen sie sich gegenüber dem Rechteinhaber uU schadenersatzpflichtigt, wenn dieser seinen Unterlassungsanspruch zB mit anwaltlicher Hilfe geltend machen muß (zB mit der beliebten kostenpflchtigen Abmahnung) (Urteil vom 24.08.2007; Az.: 308 O 245/07).
Dies dürfte IMHO dann wohl auch für alles andere urheberrechtlich geschützte gelten (...weshalb ich den Kram da oben jetzt grad selbst formulieren durfte... )
janssen