Frage zum kleinen waffenschein !!.

Es gibt 24 Antworten in diesem Thema, welches 4.553 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (16. April 2015 um 21:40) ist von FunShooter.177.

  • Hallo,

    ich fülle gerade den
    Antrag für den kleinen Waffenschein aus. Nun hab ich zum Punkt 3 und
    Punkt 5 ein paar Fragen (hier der link dazu)


    http://www.ravensburg.de/rv-wAssets/pdf…affenschein.pdf

    Die
    Fragestellung zu Punkt 3 "Ich
    möchte folgende Schusswaffe/n erwerben/führen
    .
    Muss ich jetzt alle meine SSW eintragen ??.


    Die
    Fragestellung zu Punkt 5 " Zu
    welchem Zweck wollen Sie die Waffe/n erwerben und/oder führen? Bitte
    ausführlich begründen.

    Muss
    ich das eigentlich begründen ?. Wenn ja reicht es wenn ich schreibe
    für Selbstschutz
    ?.


    Gruß.

  • Zu Punkt 3 empfehle ich die PTB-Liste ausdrucken und anzuhängen. Das wären jedenfalls die Modelle, die ich erwerben und führen möchte, vorläufig jedenfalls, bis noch mehr Modelle auf den Markt kommen. Ob ich das dann tue und auch genug Geld dafür habe, hat das Amt nicht zu interessieren.

    Punkt 5, also den Zweck, würde ich angeben, dass ich den SSWs mal frische Luft gönnen möchte und ihnen die große weite Welt zeigen möchte. Ansonsten ist das Führen an kein Bedürfnis gebunden, also zweckfrei.

    Bei der Frage der Aufbewahrung würde ich erstmal fragen "Welche Schreckschusswaffen denn? Hatten sie etwa schon ein Auto, bevor sie den Führerschein gemacht haben?"

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)

  • Ich weiß das dies im D Waffengesetz steht und das macht eine SSW in D Formell zur Schusswaffe... mit der man aus 1 m nicht mal ein Blatt Papier lochen kann... weil ausser dem Schall, heißen Gassen und ein Paar Pulverpartikel nichts aus dem Lauf kommt...

    Das macht eine SSW in D vom Gesetz zur Schusswaffe, weil das so bestimmte wurde, ist trotzdem Unsinn. Bei einer SSW wird kein Projektiele durch den Lauf getrieben... aber gut in D ist das der normale Wahnsinn und wenn per Gesetz bestimmt wird, das Autos Flugzeug sind und man einen Flugschein braucht, da diese z.B. per Rampe oder einer Klippe auch "fliegen" können, dann begrüßen das die Büger sicher auch, dient ja alles nur der Sicherheit...

  • "mit der man aus 1 m nicht mal ein Blatt Papier lochen kann... weil ausser dem Schall, heißen Gassen und ein Paar Pulverpartikel nichts aus dem Lauf kommt..."


    Na dann lass Dir doch mal aus Deinem genannten 1 Meter Distanz mal ins Gesicht schießen ... :(

    Ist schon ganz ok so wie es aktuell ist mit dem WaffG. Über Sinn und Unsinn im WaffG zu diskutieren würde glaube den Rahmen sprengen und würde rein gar nichts bringen , weil sich ohnehin nichts zum positiven ändern würde.

    2 Mal editiert, zuletzt von Nordwolf84 (4. Januar 2015 um 00:19)

  • Präziser wäre es gewesen, Schreckschusswaffen den Schusswaffen gleichzustellen, statt sie als Unterart zu definieren. Würde es etwas an der gesetzlichen Behandlung ändern? Nein.

    In den fraglichen Spalten halte ich keine Angaben für die beste Idee, da der kws bezüglich Punkt 1 nicht auf eine bestimmte SSW beschränkt ist (es sei denn man lässt ihn entsprechend rechtskräftig werden!) und der Zweck ebenfalls nicht begründet werden muss. Der kws kann nicht abgelehnt werden, wenn diese Angaben fehlen.

  • Ich halte mich an die geltenden Gesetze, aber ich muss deswegen nicht jedes Gesetz gutheißen und stillschweigend hinnehmen, schon gar nicht bei Unsinn. Wenn sich viel mehr Bürger immer wieder kritisch äußern würden und auch die Abgeordneten damit konfrontieren würden, dann gäbe es wenigstens eine Chance das sich was bewegt. Wenn alles und jedes schweigend hingenommen wird, dann wird sich sicher nichts zum positiven bewegen, im Gegenteil, die Einschränkungen und Verbote werden Stück für Stück erweitert werden.

  • Also ich habe die Prozedur gerade durch im Kreis Heinsberg. Bei mir wurden diese Fragen im Antrag gar nicht gestellt ?( Wäre ja auch Unsinn im Sinn und Zweck eines KWS

  • Wie oben im Antrag korrekt steht, und Markus30S auch schon schrieb,
    Du beantragst eine waffenrechtliche Erlaubnis ohne Bindung an ein Bedürfnis.

    Dennoch bleibt es eine waffenrechtliche Erlaubnis mit allen Konsequenzen.
    Auch z.B. das die Behörde verpflichtet ist, eine regelmäßige Überprüfung deiner Person
    (mindestens alle 3 Jahre) durchzuführen. Diese ist bei vielen Behörden Kostenpflichtig.
    Also bitte nicht wundern, wenn später irgendwann einmal eine Zahlungsaufforderung kommt.

    Weiterhin ist man den Behörden oder Ämtern als "Waffenbesitzer" bekannt.
    Auch da wird nicht unterschieden, ob es nun eine Schreckschuss, oder eine 'scharfe' Waffe ist.

    Darüber sollte man sich Gedanken machen, bevor man beantragt.
    Ich rate jedem - der keine SRS Waffe (so nennen das die Behörden) im täglichen Leben
    zwecks Selbstverteidigung führen möchte, dringend von so einem Antrag ab.


    Dir etwas unglücklich formulierten Fragen haben damit zu tun, das es eigentlich keinen "kleinen Waffenschein" in dem Sinne gibt,
    sondern nur einen "Waffenschein".
    Von den wenigen Leuten, die einen Waffenschein für 'Projektilwaffen' beantragen, wollen die Behörden (zu Recht) ein wenig mehr Information.
    Da es kein einheitliches Formular für so einen Antrag gibt, ist es Angelegenheit der jeweiligen Behörde eines zu erstellen.
    Das klappt teilweise recht gut - teilweise kommt auch nur Unfug dabei heraus.
    Je nach dem wie viel Mühe sich der jeweilige Verantwortliche gibt.


    Zu Punkt 3) Die Idee mit der PTB Liste hat was - sollen sich doch die Behörde Gedanken machen wie sie die alle auf den Schein bekommt. :P

    Bei mir steht z.B:

    Zitat

    Auflagen und Beschränkungen:

    Dieser Waffenschein berechtigt nur zum Führen von
    Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, die mit dem
    Zulassungszeichen (PTB-Zeichen im Kreis) versehen sind.

    Und genau das würde ich unter Punkt 3 auch beantragen:

    Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, die mit dem
    Zulassungszeichen (PTB-Zeichen im Kreis) versehen sind.

    Am besten unter Punkt 3 quer über das Formular - vielleicht merkt Deine Behörde dann, das eben dieses Formular an der Stelle Unsinnig ist.


    Zu Punkt 5)

    Zum Selbstschutz - wie Du schon selbst gesagt hast, genügt völlig.

    Auch wenn es nur darum geht, an Silvester böse Geister zu vertreiben. ;^)

    Weiteres zu schreiben macht wenig Sinn - z.B: zum Sammeln bedarf es keines KWS


    Aber wie schon gesagt, mein Tipp - mach Dir erst einmal Gedanken, ob Du das Ding wirklich brauchst.

  • Darüber sollte man sich Gedanken machen, bevor man beantragt.
    Ich rate jedem - der keine SRS Waffe (so nennen das die Behörden) im täglichen Leben
    zwecks Selbstverteidigung führen möchte, dringend von so einem Antrag ab.

    Warum rätst du denn davon ab? Da ist nichts dabei. Wenn man danach in nen Verein eintreten will und WBK machen will, geht die Bewilligung u.U. um einiges schneller.

    Der Feldwebel beim erklären des MG 3: "das ist ganz einfach damit zu schießen. erst auf "F" wie Frieden stellen und dann Blei in die Heide...

    >>> BDS <<>> SGSSV <<>> SV- Birkwitz-Pratzschwitz e.V. <<<

  • Ich habe mir auch schon mal überlegt, welche Vor- und Nachteile so ein kleiner
    Waffenschein hat. Ich denke es bringt mehr Nachteile mit sich. Die 50 Euro sind
    es irgendwie nicht Wert, zumal man dann bei der Behörde als Waffenbesitzer
    gespeichert ist und sich ev. auf irgendwelche Nachkontrollen und Zahlungen ein-
    stellen muß. Passiert was mit Waffen in deiner Nähe kann man leicht in Verbindung
    damit gebracht werden.
    Und ehrlich gesagt, wenn ich mit einer SSW im Holster durch die Gegend rennen
    würde, käme ich mir etwas blöde vor. Und eine Benutzung der Waffe möchte ich auf
    jeden Fall vermeiden. Zumal es nix halbes und nix ganzes ist.
    Dann würde ich in einem Notfall doch eher einen Pfefferspray benutzen wollen.
    Ich besitze auch SSWaffen, weil sie mir einfach gefallen, aber zuhause sind sie besser
    aufgehoben. Mein Name ist nicht John Wayne ... ^^

    ( wenn es hart auf hart käme, dann würde eh nur eine echte Waffe was nützen. )

    ░▒█▀▄▀▄▀▄█▓▒░ Facebook - Nein Danke ! ░▒▓█▀▄▀▄▀▄█▓▒░

  • Dies ist deine Meinung. Jeder handhabt dies aber anders. Ich selber habe den KWS, trage auch sehr oft eine SSW bei mir.
    Wer angst vor den nachkontrollen hat... da frag ich mich doch, ob der mensch ni etwas zu verbergen hat.


    Aber jeden das seine, wer eine tragen will, bitteschön, der soll es tun.

    Trotzdem... Die beste Waffe ist die, die nie genutzt werden muss.

    Der Feldwebel beim erklären des MG 3: "das ist ganz einfach damit zu schießen. erst auf "F" wie Frieden stellen und dann Blei in die Heide...

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  • Warum rätst du denn davon ab?


    Eigentlich hier nicht Thema aber ...

    Gehe nie zu Deinem Ferscht, wenn Du nicht gerufen werscht! 8)


    Wer eine SRS in öffentlichem Raum führen möchte braucht einen KWS.
    Wer das nicht tun möchte - braucht keinen.

    Zitat

    Wenn man danach in nen Verein eintreten will und WBK machen will, geht die Bewilligung u.U. um einiges schneller.

    Mit Verlaub - das ist Unsinn ... ;^)

    1. es ist nicht nach WBK / Verein etc. gefragt - gefragt ist, wie man den Antrag ausfüllt.
    2. davon geht nichts schneller - und wenn schon, eine Woche macht den Braten nicht fett
    3. ich habe es selbst schon erlebt, das man beim beantragen einer 'scharfen' vom SB die Frage gefallen lassen muß "Sie haben doch auch einen KWS"
    was hinter der Frage steckt kann ich nur vermuten ... "Schon wieder so ein Bekloppter, der mit ner SSW herumläuft. - macht der das dann mit der scharfen auch?"

    Weshalb man selbst jetzt einen KWS beantragt sei dahingestellt.
    Die Behörde geht davon aus, das man auch eine SRS Waffe führt - sonst macht das in deren Augen keinen Sinn. (In den meinen mittlerweile auch nicht mehr)

  • Ich habe es darauf bezogen, da man schon überprüft wurde, geht es u.U. schneller.
    Das heißt aber nicht, das es immer so ist.

    Auf die Ausfüllung des Antrags hin kann ich mich meinen vorrednern nur anschließen. bei Punkt 4: Waffe von Munition getrennt im Möbelsafe

    Der Feldwebel beim erklären des MG 3: "das ist ganz einfach damit zu schießen. erst auf "F" wie Frieden stellen und dann Blei in die Heide...

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  • Dennoch bleibt es eine waffenrechtliche Erlaubnis mit allen Konsequenzen.
    Auch z.B. das die Behörde verpflichtet ist, eine regelmäßige Überprüfung deiner Person
    (mindestens alle 3 Jahre) durchzuführen.
    Diese ist bei vielen Behörden Kostenpflichtig.
    Also bitte nicht wundern, wenn später irgendwann einmal eine Zahlungsaufforderung kommt.

    Wo nimmst du denn bitte die Informationen her das beim Kleinen Waffenschein regelmäßig meine Person überprüft wird? Bzw. meinst du jetzt meine Vorstrafen, oder einen Hausbesuch zwecks Aufbewahrung?
    Nach Wiki passiert das lediglich in Sachsen --> In Sachsen wird alle 3 Jahre die Zuverlässigkeit durch die ausstellende Behörde neu überprüft, dafür fallen aktuell (Stand November 2014) Gebühren in Höhe von 30 Euro an.
    Beim Kreis Soest konnte ich jedenfalls nur lesen das er unbefristet erteilt wird.
    --> Wie lange ist der kleine Waffenschein gültig?
    Der kleine Waffenschein wird unbefristet erteilt
    Bei meiner zuständigen Behörde kann ich im Merkblatt auch nicht darüber finden, und etwas in der Art wurde mir beim Ausstellen des Scheines auch nicht mitgeteilt.
    Lg.

  • Bei mir ist er ebenso unbefristet gültig, trotzdem wird alle 3 Jahre eine Abfrage zwecks der Eignung und Zuverlässigkeit durchgeführt.

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