Walther PPK im DSB

Es gibt 35 Antworten in diesem Thema, welches 8.371 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (21. März 2011 um 19:09) ist von germi.

  • Hallo Leute,

    ein befreundeter Jäger möchte gerade seine Walther PPk 7,65 verkaufen und hat mich gefragt, ob ich Interesse daran hätte.
    Interesse besteht, aber kann ich als DSB Schütze diese Waffe als "Ordonanzwaffe" erwerben, bzw. bekomme ich ein Bedürfnis für diese Pistole trotz der kurzen Lauflänge?

    Oli

  • aber warum haben dann einige Sportschützen Mauser P08 oder Walther P1, die sind eben so alt?!
    Oder liegt das einfach nur an der Lauflänge??
    Ich hab heraugefunden, dass der DSB Psitolenkaliber von 7,63 bis bis zur 45 ACp zulässt.

  • Also als Gebrauchspistole sollte das schon gehen,


    aber obs Sinn macht dafür einen Voreintrag anzustreben ? Da kostet der ganze Papierkram ja mehr, als die Waffe wert ist?

    Und sportlich macht das auch keinen Sinn?

    Gruß

    cz75

  • Klar, über die Präzision brauchen wir nicht diskutieren, jedoch finde ich, dass die PPK die schönste Pistole aller Zeiten ist allein deswegen hätte ich sie gerne *gg*

  • Hi Bishop, :)

    kann ich absolut verstehen. Die Walther PPK fand ich auch immer eine der schönsten Waffen. Schon als kleiner Junge. Vor über zwanzig Jahren habe ich mir dann aus der gleichen Motivation heraus, wie Du, eine PPK cal. 22lfB zugelegt. Das hat damals problemlos funktioniert. Und habe es nie bereut.

    Da ich ohnehin immer ein Gewehrschütze war, habe ich mich über den "verschwendeten" (aus rein sportlicher Sicht ist so eine Waffe ja gar nicht wettbewerbsfähig), auch nie geärgert.

    Heute kommt es wohl auf den SB an, wenn er der Meinung ist, die Waffe entspricht nicht dem Grundgedanken des waffr. Bedürfnisses, dann gibt es vielleicht Probleme. Aber rein formal müsste das auch heute noch gehen.

    Ich wünsche Dir mal viel Glück. :thumbsup:

    LG Andreas :)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Ich wüsste nicht, warum eine PP(K) im Kal. 7,65 nicht im DSB zugelassen sein sollte. Sie unterschreitet ja nicht die 3" Lauflänge, was sie dann vom sportlichen Schießen ausnehmen müsste. (§6 Awaff)
    Jedoch ist sie sportlich absolut unbrauchbar. Sie ist zwar vom Lauf nicht unpräzise, jedoch gibt es wenig Auswahl an Munitionsfabrikate und Ausführungen. Sie hat zudem einen brettharten Abzug und die Visierlinie ist sehr kurz. Letztlich schießt sie sich ziemlich giftig und unangenehm. Die Handlage ist Aufgrund der kleinen Bauweise auch schlecht.
    Treffen kann damit nur James Bond.

    Als Erbstück oder Sammlerwaffe ganz nett. Als Fangschusswaffe nicht mehr zugelassen und sportlich nicht sinnvoll. Da der Sportschütze mit seinen 2 Kurzwaffen als Grundkontingent sparsam umgehen muss, macht das keinen Sinn.

  • Es sind eher die Kleinigkeiten. Man kann sie, wenn ich mich recht erinnere, z.B. mit entnommenem Magazin nicht offen ablegen, da kein Verschlussfang vorhanden. Das gäbe immer wieder Stress mit der Standaufsicht.


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Verschlussfang schon, aber keinen manuellen Hebel dafür. Man muss den sozusagen mit leerem Magazin auslösen. Zum Lösen einfach das leere Magazin raus, den Schlitten hinten anpacken, Stück zurückziehen und ihn nach vorne führen oder schnellen lassen.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Richtig. Ich habe eine PPK. Sie hat keinen Fanghebel, aber dennoch einen Verschlussfang. Der Verschluss bleibt beim letzten Schuss offen und bleibt es auch, wenn man das Magazin entnimmt.

  • ok, dann sollte ich wohl keine Probleme haben beim Bedrürfnis bzw. Voreintrag.
    Dass die kleine Lady ihre Tücken hat weiss ich, mein Daddy hat eine PPK jedoch ist das ein Erbstück, dass seit 3 Generationen in Familienbesitz ist (natürlich auf WBK) und eher gepflegt statt geschossen wird. Habe mich heute im Netz bzgl. Munition informiert, was offensichtlich das größere Problem ist, denn die gute PPK ist wohl sehr empfindlich was Munition angeht. Das mit dem Schlittenfang ist richtig, jedoch kein Problem, ich glaube bei der Walther P5 war das genau so (auch eine tolle Waffe).
    Aber wie gesagt, die PPK soll als "Genussmittel" her und nicht als Matchwaffe.
    Die Beschränkung auf zwei Kurzwaffen betrifft mich nicht, da ich nachweislich aktiv sportlich schiesse und auf mind. 50 Schiesstermine im Jahr komme sowei regelmäßige Teilnahme an Meisterschaften nachweisen kann.
    @ Floppyk, was für Munition benutzt Du? und was muss ich beim Kauf beachten??

    oli

    Einmal editiert, zuletzt von Bishop (18. März 2011 um 20:47)

  • Ich wünsche dir viel Glück..

    ok, dann sollte ich wohl keine Probleme haben beim Bedrürfnis bzw. Voreintrag.

    aber ich habe da weiterhin bedenken, eben weil es über den DSB gehen soll, ich habe damals einschlägige Erfahrungen gemacht als ich die Bedürfnis-Bestätigung
    für meine beiden ersten Kurzwaffen (9mm Pistole und .357er Revolver) beantragt habe, deshalb bin ich seit Jahren auch noch in einem anderen Verband.

    Bin mal gespannt ob das wirklich so Problem los läuft, wie du glaubst.

    EDIT:

    Zitat

    Ich hab heraugefunden, dass der DSB Psitolenkaliber von 7,63 bis bis zur 45 ACp zulässt.

    Stimmt, habe gerade mal nach gesehen die Disziplin ist Zentralfeuerpistole, allerdings steht da bei zugelassene Waffen,
    Höchstgewicht und Lauflänge wie bei Sportpistole Kleinkaliber, und muss die nicht mindestens 4 Zoll haben beim DSB ?!

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

    Einmal editiert, zuletzt von thomas magnum (19. März 2011 um 01:54)

  • Stimmt, habe gerade mal nach gesehen die Disziplin ist Zentralfeuerpistole, allerdings steht da bei zugelassene Waffen,
    Höchstgewicht und Lauflänge wie bei Sportpistole Kleinkaliber, und muss die nicht mindestens 4 Zoll haben beim DSB ?!

    also auf eine Mindestlänge bin ich bis jetzt nicht gestoßen, ich weiss lediglich, dass der Lauf nicht länger als 6" sein darf.
    Aber irgendwas von 4" habe ich auch noch im Kopf....... ich war der EMinung, dass die gesetzliche Mindestlänger bei 4" liegt, aber das wurde von Floppyk entkräftigt. Wobei ich sagen muss, dass der DSB schon vielen von meinen Kollegen geholfen hat, wenn´s um die Eintragung von Oldies egal in welcher Länge ging. Was mir da einfällt, mein Kollege hat sich neulich die P08 Marine version gekauft, diese hat Überlänge das ging auch Problemlos.....er hat keine Rote WBK.

    Oli

  • Die Beschränkung auf zwei Kurzwaffen betrifft mich nicht, da ich nachweislich aktiv sportlich schiesse und auf mind. 50 Schiesstermine im Jahr komme sowei regelmäßige Teilnahme an Meisterschaften nachweisen kann.

    Wenn du damit sagen willst, dass du bereits zwei andere wettkampftaugliche Kurzwaffen besitzt und die PPK Nr. 3 oder höher werden soll, dann liegt da ein ganz klares Problem, was auch deine 50 Schießtermine nicht retten:

    Zitat


    § 14 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen
    (3) Ein Bedürfnis von Sportschützen nach Absatz 2 für den Erwerb und Besitz von mehr als drei halbautomatischen Langwaffen und mehr als zwei mehrschüssigen Kurzwaffen für Patronenmunition sowie der hierfür erforderlichen Munition wird unter Beachtung des Absatzes 2 durch Vorlage einer Bescheinigung des Schießsportverbandes des Antragstellers glaubhaft gemacht, wonach die weitere Waffe
    1. von ihm zur Ausübung weiterer Sportdisziplinen benötigt wird oder
    2. zur Ausübung des Wettkampfsports erforderlich ist und der Antragsteller regelmäßig an Schießsportwettkämpfen teilgenommen hat.

    Die Bescheinigung stellt also nicht der Verein wie früher, sondern der Landesverband aus. Und ich kenne keinen DSB-Landesverband, der eine PPK oder eine derart kleine Gebrauchswaffe für sportliche Disziplinen befürworten würde. Die würden sich ja, so meinen sie, selbst in die Nesseln setzen, wenn sie einer für sportliches Schießen untauglichen Waffe (und das ist die PPK zweifellos) zustimmen.


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • hallo wir haben auch eine ppk eintragen lassen die Disziplin war
    Zentralfeuer
    Sportpistole
    natürlich hat man damit keinen stich im verein um punkte zu machen und jeder weis
    das das keine waffe ist um sportlich zu schiesen aber sie war ein erbstück und diese
    waffe war neu unbeschossen auser die 5 schuss vom werk

    als zusätzliche schwirigkeit kam noch dazu das die waffe nicht eingetragen war es gab keine wbk
    somit kam sie erst einmal zum beschiesen zur ktu
    da aber der vater im auswärtigem dienst schaffte und ein häherer beamter war gingen alle davon
    aus das alles ok war damit
    sie wurde wohl in den 50jahren gekauft für selbstschutzzwecke

  • Das ist es was ich meinte mit meinen Bedenken, es ist theoretisch möglich, aber es gibt da viele Dinge die "mitspielen" müssten, dann ist vieles möglich, wie z.B. (was bei manchen Behörden gar nicht geht) eine illegale PPk wieder legal "zumachen".

    Mich "störte" ein wenig die (entschuldige) blauäugige Aussage "dann habe ich ja keine Probleme" deshalb würde mich auch sehr interessieren wie das aus geht.

    Wenn die Bedürfnisbestätigung vom BDS, BDMP oder der DSU kommen sollte wäre das was anderes die haben passende Disziplinen für eine PPK wie "Gebrauchspistole" oder "Dienstpistole vor 1945" usw..
    Aber das der "Verband DSB" für seine Zentralfeuerpistolen Disziplin eine PPK (und dann noch über das Grundkontingent von 2 Waffen hinaus) befürwortet halte ich für sehr unwahrscheinlich. (auch wenn es das schon mal gegeben hat)

    EDIT:
    Eigentlich ist es ja auch so das der DSB nur das Bedürfnis für eine "Pistole Kaliber 7,65mm Browning" bestätigen soll/muss und du dann los gehst und dir kaufen kannst was du willst, solange es in deinem Verband eine passende Disziplin dafür gibt, und da ist das Problem, eine PPK passt da einfach nicht richtig rein. Und solltest du beim Antrag stellen gleich rein schreiben das du eine PPK kaufen willst wird es noch schwerer, kaufst du sie dir einfach so, mit dem Eintrag hast du evtl. am Bedürfnis vorbei gekauft (was auch Ärger bringen kann wenn der SB aufpasst) Die ganze Geschichte ist alles andere als "problemlos".

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

    Einmal editiert, zuletzt von thomas magnum (19. März 2011 um 10:08)

  • Ok, dann werde ich das wohl über den BDMP machen. Es war sowieso geplant, dort einzutreten, dann schieb ich es etwas auf.
    Aber an sich, finde ich, dass die PPK eigentlich ne ganz gute Pistole ist mit viel Stil.
    Es muss ja nicht immer ein 6" Gerät sein mit der höchst möglichen Präzision, ich hab auch einfach Freude am "schiessen mit schönen Pistolen" *gg*, viel erschreckender find eich die Preise für die Munition. Für ne 50´er Schachtel 7,65 bekomm ich 1 1/2 Schateln 45. ACP.....erschreckend...aber ist auch verständlich, dass Kaliber 7,65 schiesst ja im Prinzip niemand mehr.

  • Die Beschränkung auf zwei Kurzwaffen betrifft mich nicht, da ich nachweislich aktiv sportlich schiesse und auf mind. 50 Schiesstermine im Jahr komme sowei regelmäßige Teilnahme an Meisterschaften nachweisen kann.


    Aha, das glaube ich kaum. Wie Uli schon richtig zitiert und begründet hat, spielen häufige Schießtermine keine Rolle. Auch eine Zweitmitgliedschaft in einem anderen Verband hilft nur beschränkt weiter. Prinzipiell erhöhen sie das erlaubte Grundkontingent nicht.Selbst Jäger mit einem weiteren Bedürfnis für 2 KW stoßen zunehmend auf Ablehnung.
    Einzig eine rote WBK mit passendem Sammelgebiet hilft da richtig weiter. So passt eine PPK in viele sammelwürdige und auch genehmigungsfähige Gebiete, weil sie bei Polizei, BW und anderen Behörden Dienstwaffe war, eine Taschenpistiole ist, die zudem vor 1945 konturiert worden ist.


    @ Floppyk, was für Munition benutzt Du? und was muss ich beim Kauf beachten??


    Ich schrieb ja, man hat da nicht viel Auswahl. Ich habe noch einige wenige alte 25'er Munitionsschachteln. Der munitionsbedingte Streukreis ist m.E. auch uninteressant. Seit froh, wenn Du auf 25 m Löcher in Scheibe hast.
    Daher darf man froh sein, einigermaßen günstige Restposten zu erwischen. Wie Du gemerkt hast, ist diese Mun nicht gerade günstig. Das macht auch nichts, weil es nicht gerade eine Freude macht, mit der PPK ein Magazin nach dem anderen zu leeren.

  • An eine rote WBK habe ich auch schon gedacht, jedoch habe ich gehört, dass man bei einer roten wbk nicht automatisch einen berechtigeten Munitionserwerb hat, stimmt das??
    Aber mal ernsthaft, es kann ja nicht so schwehr sein, mehr als zwei Waffen zu bekommen, zumindest wenn es sich um Waffen handelt die im Kaliber alle unterschiedlich sind.
    Bei mir im Umfeld haben sich auch einige in den letzten 2 Jahren eingedeckt von der 22´er bis zur 500 S&W, aber das soll jetzt nicht Teil der Diskussion werden.
    @ Floppyk, kennst du gute Internetseiten oder Bücher wo ich geschichtliches und technisches zur PPK nachlesen kann??, Magtech produziert 7,65 Munition allerdings wird die als 32 S&W bezeichnet, hast du da vllt. Erfahrungen??


    Oli