Wie sieht es hierzulande mit solchen Teilen aus:
http://www.laserlyte.com/New_Products/New_PB_1.html
Ich wüßte so aus dem Stehgreif kein Gesetz das dagegen sprechen würde - KWKG greift nicht da keine Kriegswaffe, das Ziel wird auch nicht beleuchtet, und ein Springmesser ist es auch nicht.
Lediglich führen dürfte man es nur wenn die Klinge kürzer als 12cm ist (kann man leider nicht erkennen), und nur an einer SSW und mit KWS (wegen der SSW...)
OK, jetzt mal ernsthaft... dürfte man so ein Messer/Bajonett importieren (am ehesten wohl als Sammlerstück... eine praktische Verwendung fällt mir nicht wirklich ein), oder gibt es bei Bajonetten doch noch zusätzliche Regelungen?