Laserpointer auch auf Spielzeugwaffen verboten!

Es gibt 50 Antworten in diesem Thema, welches 11.343 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (9. September 2004 um 07:51) ist von CelticPagan.

  • Eine Neuigkeit vom LKA (Landeskriminalamt) Bayern:

    Es werden in letzter Zeit vermehrt Soft-Air-Waffen mit Laserpointern an den
    Grenzübergängen zur Tschechischen Republik festgestellt. Bei diesen
    Zielgeräten handelt es sich vorbehaltlich noch ausstehender Gutachten um
    verbotene Gegenstände i. S. d. WaffG. Die Verbotseigenschaft hängt davon ab,
    ob der Laserpointer für Schußwaffen bestimmt ist. Keine Rolle spielt
    dagegen, ob die zu bestückende Schusswaffe vom Gesetz reglementiert oder
    ausgenommen ist. Deshalb sind Laserpointer für Schußwaffen auch dann
    verboten, wenn sie für die vom WaffG ausgenommenen Soft-Air-Waffen bestimmt
    sind.
    Der Besitz stellt ein Vergehen dar.

    LKA München, 20.08.04

    Zitat Ende.

    Internen Infos zufolge geht es hier "um Soft-Air-Waffen unter 0,5
    Joule, die in Sturmgewehrform gefertigt sind und einen fest installierten Laserpointer besitzen. Dieser geht bis ca. 20 m."


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Ich werde den Sinn nie verstehen im Deuteschen WaffenG...

    Sowas ist verboten, ein Bogen oder ein Armbrust ab 18.
    was ist wohl Gefährlicher eine Spielzeugsoftair mit 0,5 Joule oder ein Armbrust?

    Ich finde das einfachlachhaft...
    Das sowas an "richtigen" Waffen verboten ist kann ich ja noch verstehen aber bei sowas?! :wogaga:

  • Zitat

    Original von Ripper
    Das sowas an "richtigen" Waffen verboten ist kann ich ja noch verstehen aber bei sowas?! :wogaga:

    Genau das IST ja der Grund: es geht um den verbotenen Import eines Laserpointers, der für Schußwaffen gedacht ist - der Import der darunter hängenden Softairwaffe allein ist okay.


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Zitat

    Die Verbotseigenschaft hängt davon ab,
    ob der Laserpointer für Schußwaffen bestimmt ist

    Zitat

    Deshalb sind Laserpointer für Schußwaffen auch dann
    verboten, wenn sie für die vom WaffG ausgenommenen Soft-Air-Waffen bestimmt
    sind.

    Das habe ich ja schon in dem Thread hier gesagt.

    Nichtsdestotrotz widersprechen sich natürlich oben genannte Zitate, wenn es um Spielzeuge, d.h. Waffen mit einer Geschossenergie kleiner 0.5 J geht. Dann nämlich wäre der Pointer womöglich nicht mehr für eine Schusswaffe bestimmt, sondern für ein Spielzeug. Aber das habe ich ja auch schon in dem o.g. Thread ausgeführt. Daher erspare ich mir hier jetzt Ausführungen dazu.

    Maßgeblich wird daher bleiben, wie der Terminus "für Schußwaffen bestimmt " zu verstehen ist. Das man hierbei natürlich auch für und gegen eine Erlaubnis der Laserpointer an Softairs unter 0.5J argumentieren kann, das habe ich auch schon aufgezeigt. Man wird eben schauen müssen, auf was sich das BKA letztendlich festlegt. Dann will ich aber auch eine gescheite Begründung. Oben genannte Zitate sind nämlich für die Spielzeuge völlig unbegründend.

    Gruß
    Mr. Lomax

  • Was soll die Aufregung!

    Wenn der Laserpointer nicht nur für eine Spielzeugpistole geeignet ist sondern auch passend für eine dem Waffenrecht unterliegende Pistole ist doch klar das es verboten ist!

    Und da eigentlich fast alle Laserpointer entweder für Weavermontage oder Laufmontage ausgerichtet sind passen sie nunmal auch auf Waffen!

    Einzig Laser die ausschliesslich auf eine Spielzeugwaffe montierbar sind oder festverbaute Pointer sind legal.

  • Zitat

    Original von Michalive
    Einzig Laser die ausschliesslich auf eine Spielzeugwaffe montierbar sind oder festverbaute Pointer sind legal.

    Hast Du das erste Posting dieses Threads gelesen? Das bayerische LKA ist da eben anderer Meinung.

    Damit ist zumindest erstmal klar, womit man an der tschechisch-bayerischen Grenze rechnen muß. Man beachte aber die Formulierung "vorbehaltlich noch ausstehender Gutachten". Die Auslegung des LKA selbst hat, wie Mr. Lomax ja schon schrieb, keine rechtsverbindliche Wirkung.

    Marcus

  • Zitat

    Original von Old_Surehand
    Hast Du das erste Posting dieses Threads gelesen? Das bayerische LKA ist da eben anderer Meinung.

    ich habe es gelesen und das LKA ist da der gleichen Meinung wie ich!

    Die Verbotseigenschaft hängt davon ab,
    ob der Laserpointer für Schußwaffen bestimmt ist. Keine Rolle spielt
    dagegen, ob die zu bestückende Schusswaffe vom Gesetz reglementiert oder
    ausgenommen ist.

    Ergo... es spielt keine Rolle ob man einen Pointer nur für eine Spielzeugwaffe kauft sondern ob er auch auf, dem Waffenrecht unterliegenden, Schusswaffen montierbar ist!

    Einmal editiert, zuletzt von Michalive (25. August 2004 um 23:45)

  • Zitat

    Also könnte man einen Haushaltslaser legal für die Waffe missbrauchen


    Und was ist damit ???
    Ich habe auch so einen Kugelschreiber großen Laser Pointer,den könnte ich locker unter.....ääh an eine :F: Waffe anbringen.
    Was sagt den dazu das Gesetz :confused2:

    Für ein gerechtes Waffengesetz,und freie Bürger.

  • Zitat

    Original von Leuchtturm


    Und was ist damit ???
    Ich habe auch so einen Kugelschreiber großen Laser Pointer,den könnte ich locker unter.....ääh an eine :F: Waffe anbringen.
    Was sagt den dazu das Gesetz :confused2:

    1. Hat der Kugelschreiber Pointer keine Montage für eine Schusswaffe also nicht grundsätzlich verboten

    2. Sobald Du das ganze mit Tape oder Kabelbinder befestigst ist es illegal

  • @Michalive: Ja, ich weiß es ist schon spät, aber Dein von mir oben zitierter Satz

    "Einzig Laser die ausschliesslich auf eine Spielzeugwaffe montierbar sind oder festverbaute Pointer sind legal."

    sagt nun mal das Gegenteil von dem, was in der LKA-Auslegung steht. Auch solche Laser sind danach nämlich verboten.

    Marcus

  • @ Michalive

    Zitat

    2. Sobald Du das ganze mit Tape oder Kabelbinder befestigst ist es illegal


    Thx für die Antwort.
    Wenn es nicht schon allgemein bekannt wäre,würde ich sagen voll :wogaga:

    Für ein gerechtes Waffengesetz,und freie Bürger.

  • edit2:
    Nicht das ich nen Laser an ner Waffe möchte, ich find nur die Auslegung der Gesetze, wie soll ich sagen.... (ich sach nix). :new16:

    edit: Also wenn man was könnte, was man nicht darf ist es verboten, hm. :laugh:

    Suizid ist auch verboten, aber ich könnte vom Hochhaus springen.....werden jetzt Hochhäuser verboten, oder ich? ;D

    Ey, jetzt keine blöden Kommentare zu meiner Person. *lol*

    molon labe FWR-Mitglied #2xxxx
    4mm-Kurzwaffen mit :F:, auf WBK.
    Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen. :nod:

    2 Mal editiert, zuletzt von ViperM (26. August 2004 um 00:13)

  • Zitat

    Original von Old_Surehand
    @Michalive: Ja, ich weiß es ist schon spät, aber Dein von mir oben zitierter Satz

    "Einzig Laser die ausschliesslich auf eine Spielzeugwaffe montierbar sind oder festverbaute Pointer sind legal."

    sagt nun mal das Gegenteil von dem, was in der LKA-Auslegung steht. Auch solche Laser sind danach nämlich verboten.

    Marcus

    Ja gerade nicht!

    Wenn ein Pointer eine Montage hat die Gewährleistet das der Pointer nur für diese eine Spielzeugwaffe geeignet ist oder der Pointer fest in der Waffe integriert ist, dann ist es erlaubt!

    Das LKA sagt ja genau das!

    Die Verbotseigenschaft hängt davon ab,
    ob der Laserpointer für Schußwaffen bestimmt ist.

    Wie ich oben schon schrieb ist es derzeit das Problem das die meisten Pointer eine Weavermontage oder Laufmontage haben.

    Also nicht nur für die Spielzeugwaffen verwendet werden können sondern auch auf allen anderen Waffen.

    Und genau das sagt das LKA auch

    Keine Rolle spielt
    dagegen, ob die zu bestückende Schusswaffe vom Gesetz reglementiert oder
    ausgenommen ist.

    Angenommener Fall

    Ich kaufe für meine fiktive Spielzeugwaffe einen Pointer mit Weavermontage.

    Bei der Grenzkontrolle sage ich das dieser eben für meine Spielzeugwaffe ist.

    Der Grenzer lächelt und montiert das ganze auf eine scharfe Waffe.


    Genau das ist mit dem ganzen gemeint!

    Solange der Pointer auch für eine scharfe Waffe verwendet werden kann ist er illegal!

    Passt er aber nur auf eine Spielzeugwaffe ist er legal!

  • Nö.

    "Keine Rolle spielt dagegen, ob die zu bestückende Schusswaffe vom Gesetz reglementiert oder ausgenommen ist."

    Das bedeutet: selbst wenn die Schusswaffe von Gesetz ausgenommen ist, ist es eine Schusswaffe, und Lasereinrichtungen dafür sind verboten.

    Wie Uli schon schrieb, bezieht sich das Ganze ja sogar auf Softairs mit fest eingebautem Laser!

  • Warten wir mal das Gutachten ab. Manche Entscheidungen, vor allem Im Waffenrecht, sind mehr politisch motiviert, also mit Gesetzestexten begründbar.

    Und sogar wenn das bay. LKA mal das Rechtsgutachten hat, wissen wir nicht ob es inhaltlich umgesetzt wird, und wie es ausserhalb Bayern gehandhabt werden wird.

    Auch wissen wir nicht was die Gerichte, vor allem die Höheren, und deren Gutachter dazu sagen.

  • Zitat

    Original von gndn
    Warten wir mal das Gutachten ab. Manche Entscheidungen, vor allem Im Waffenrecht, sind mehr politisch motiviert, also mit Gesetzestexten begründbar.

    Und sogar wenn das bay. LKA mal das Rechtsgutachten hat, wissen wir nicht ob es inhaltlich umgesetzt wird, und wie es ausserhalb Bayern gehandhabt werden wird.

    Auch wissen wir nicht was die Gerichte, vor allem die Höheren, und deren Gutachter dazu sagen.

    Abwarten ist die einzige Lösung bevor man sich wegen einer Unklarheit strafbar macht.

    Gruß
    Para

  • Davon mal ab, wozu nen Laser ??? Reddots sind doch viel genauer.
    Schon mal versucht mit nem Pointer in der Hand (die Dinger für den Schlüsselanhänger) auf 20m ruhig zu halten, haben wir als die "in Mode waren" mal im Biergarten auf nen Bierdekel versucht, geht nicht.

    "Interressant" find ich immer wieder die Gesetzte. :crazy2:

    molon labe FWR-Mitglied #2xxxx
    4mm-Kurzwaffen mit :F:, auf WBK.
    Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen. :nod:

  • Zitat

    Original von Old_Surehand
    Nö.

    "Keine Rolle spielt dagegen, ob die zu bestückende Schusswaffe vom Gesetz reglementiert oder ausgenommen ist.

    Ich schiebe das ganze mal auf die späte Stunde :confused2:

    Natürlich spielt es bei einem Laserpointer keine Rolle ob die zubestückende Schusswaffe dem Waffenrecht unterliegt oder nicht!

    Es kommt nur darauf an ob sich dieser Pointer auch auf eine scharfe Waffe montieren lässt!

    Nochmal!

    Ich kaufe einen Pointer und möchte ihn auf eine Spielzeugwaffe montieren

    Spielzeugwaffe ist der zu bestückende Gegenstand

    Problem ist, der Pointer hat eine Weavermontage. Kann also nicht nur auf die Spielzeugwaffe montiert werden sondern auch auf scharfe Modelle.

    Ergo der Pointer der für eine Spielzeugwaffe bestimmt war ist verboten!

    Und genau das sagt das Landeskriminalamt

    Die Verbotseigenschaft hängt davon ab,
    ob der Laserpointer für Schußwaffen bestimmt ist.
    Keine Rolle spielt
    dagegen, ob die zu bestückende Schusswaffe vom Gesetz reglementiert oder
    ausgenommen ist.

    Wäre dem nicht so, könnte man den Punkt Laser = Verbotener Gegenstand aushebeln.

    Würde die Polizei diesen bei mir finden könnte ich sagen, ist für die Spiezeugwaffe meines kleinen Bruders, obwohl in Wirklichkeit für meine Glock17.

    Sinn dahinter ist also den Import der Pointer zu verhindern die Dual-Use Fähig sind.

    Also auf Spielzeugwaffen wie auf Scharfe Waffen montierbar sind!

    Ein Laser der sich nur und ausschliesslich auf eine Spielzeugwaffe montieren lässt oder Festeingebaute Laser in Spielzeugwaffen sind legal!


    Verbotseigenschaft = Bestimmt für Schusswaffen = Also auch auf Waffen gemäß Waffenrecht montierbar

    Und eine Spielzeugwaffe unter 0,5J ist gemäß Feststellungsbescheid keine Schusswaffe!

    Boh.... :lol:

    2 Mal editiert, zuletzt von Michalive (26. August 2004 um 01:30)

  • Ich geb's auf, Du wiederholst Dich nur, aber dadurch wird es auch nicht richtiger. Mir geht es, wie gesagt, nicht um Laser an einer Weavermontage o.ä. (die sind selbstverständlich und schon immer verboten), sondern um Laser, die sich nur an einer Spielzeugwaffe befestigen lassen oder fest in sie eingebaut sind. Und die sind danach verboten, und das klarzustellen, ist auch der Sinn dieses Textes (wie Uli ja bereits schrieb).

    Marcus