Es gibt 9 Antworten in diesem Thema, welches 1.865 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (24. November 2014 um 00:24) ist von Floppyk.

  • Ich habe letztens meinen Pulverschein verlängern lassen und musste 110 € dafür zahlen. 40 € für die Behörde und 70 € für die Auskünfte. Auf meine Nachfrage wurde mir gesagt, dass dies im Sprengstoffrecht seit Neuestem so geregelt sei, aber die gleichen Auskünfte im Waffenrecht (also für z.B. die Neueintragung einer Waffe) nur 30 € gekostet hätten. Sie empfahl mir dagegen vorzugehen und einen Anwalt zu nehmen, weil sie es selbst auch als ungerecht ansah. Na ja, bei dem Streitwert kann man das wohl vergessen.

    Aber ich finde es hammerhart, dass die gleichen Auskünfte unterschiedlich kosten. Will man dadurch den Pulverschein noch unattraktiver machen?

    PS: Ich komme aus Hessen.

    D☻del
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  • Moin,
    geh mal davon aus, daß man seitens der Politik und der dazu-
    gehörenden Verwaltungen alles Erdenkliche tun wird, um den
    Schießsport so teuer wie möglich und somit für die breite Masse
    unerschwinglich zu machen.
    Beispiele gibt es zu Hauf überall in dieser Republik.
    Es strotzt geradezu vor Willkür dem Bürger gegenüber.

    Gruß
    Andreas

    Field Target ist wie Sportschießen - nur schöner.

  • Frag doch das nächste Mal vorab nach einer Überprüfung, wegen Eintragung einer neuen Waffe. Wenn man dann 4 Wochen später auf dem Amt ist, lässt man stattdessen den Pulverschein verlängern, mit dem Hinweis, dass die Sicherheitsüberprüfung noch vorliegt und nicht älter als ein halbes Jahr ist.

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)

  • Frag doch das nächste Mal vorab nach einer Überprüfung, wegen Eintragung einer neuen Waffe. Wenn man dann 4 Wochen später auf dem Amt ist, lässt man stattdessen den Pulverschein verlängern, mit dem Hinweis, dass die Sicherheitsüberprüfung noch vorliegt und nicht älter als ein halbes Jahr ist.

    Die Idee ist gut, aber ich glaube nicht, dass das etwas bringt, denn dann müsste ich zwei Mal die Behördengebühr bezahlen. Also fürs Eintragen 40 + 30 € und für den Pulverschein dann nochmals die 40 €, was zusammen genau wieder 110 € macht.

    D☻del
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  • Würde mich nicht wundern wenn jetzt immer mehr Leute auf die Idee kommen: Selbst ist der Mann.
    Wie? Steht doch im Internet.

    Obba Gerrit

  • Nach meinem Wissen dürfen seit der Förderalismusreform der Bundesländer die Behörden ihre Gebühren selbst nach ihren Aufwand bestimmen. Deswegen gilt auch die alte KostV des WaffG nicht mehr und es ist auch keine neue "Preisliste" erschienen. Allerdings darf das auch nicht willkürlich geschehen, denn im Zweifelsfall muss die Behörde belegen können, wie hoch ihr Aufwand war, der diese Gebührenhöhe gerechtfertigt hat.
    Das ist auch der Grund, warum diese Gebühren in allen Waffen- und Sprengstoffangelegenheiten nun unterschiedlich sind. Ich vermute aber, dass es gewisse - vielleicht unverbindliche - Vorgaben seitens der Landesregierung gibt, die an die einzelnen Behörden als Vorgabe oder als Richtschnur gegangen sind.

    Aus dem Bauch heraus würde ich aber sagen, dass eine Verdoppelung der alten Gebühren, die ja noch aus DM Zeiten stammen, nicht zu beanstanden sind und eine Klage möglicherweise aussichtslos ist.

    @ GPB - eben weil die Gebühren nun von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich sein dürfen, wird man im Internet keine festen Gebührensätze finden. Allenfalls ein ungefährer Vergleich von gleich gelagerten Fällen wäre möglich, der aber auch wenig aussagekräftig ist.
    Nach den alten Gebührensätzen ist mit bekannt: Erstausstellung 100 €, Verlängerung 50 €.
    Da mir manchmal die Gebühren der Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Teilnahme an den Pflichtlehrgängen FKS zu Ohren kommen, sieht man schon an der Gebührenspange von 35 bis sage und schreibe 80 € für den gleichen Verwaltungsakt das Problem.

  • Weil's gerade so schön passt: Bei mir im Landkreis auf der Gelben je Ein- oder Austrag 12,76 €. Auf der Grünen (Jäger) je Vorgang 17,xx - und das können auch 20 Stück gleichzeitig sein. Theoretisch also für unter 1 Euro pro Waffe.... 8|

    Und er sprach: Das größte Rätsel, süßes Kind, das ist die Liebe - doch wir wollen es nicht lösen. (Heinrich Heine)

  • Dödel, Du hast ja einen Kostenbescheid erhalten. Darin sollte die verwendete Kosten-/Gebührenordnung mit einer Positionsnr. genannt sein.

    Diese mußt Du dann mal nach Deinen landesspezifischen Listen ergooglen. SprengG + WaffG müssen nicht in der gleichen Tabelle stehen und auch nicht die gleichen "Preise" haben.

    Eine Überprüfung im Zusammenhang mit einer waffenrechtlichen Erlaubnis (z.B. neuer Voreintrag auf grüne WBK) ist m.W. meist kostenfrei. Findet nur die (turnusmäßige) Überprüfung ohne neue Erlaubnis statt, kann sie kosten.

    Das hängt aber z.T. nicht nur von der lokalen Gebührenordnung ab, sondern auch von der lokalen Handhabung. Dabei kann die Behörde die Gebührenerhebung vergessen, sie darf aber nicht von einer konkret genannten Spanne nach oben abweichen.

    Gegen den Kostenbescheid kann man separat Widerspruch einlegen. Das berührt nicht den stattgefundenen Verwaltungsakt. Allerdings finde ich den o.g. Tarif nicht überraschend. Diese Erlaubnisse nach SprengG sind auch hier ähnlich "ungünstig". ;)

    Andreas

  • Findet nur die (turnusmäßige) Überprüfung ohne neue Erlaubnis statt, kann sie kosten.

    Genau. In Bremen kostet der Besuch vom Amt den WBK-Inhaber EUR 139 (pro Jahr!) - ganz egal, ob die Waffen ordnungsgemäß gelagert sind oder nicht. :cursing:

    Fördermitglied des VDB.

  • Bremen wollte ja auch eine hohe Waffensteuer einführen. Aber da diese so hoch war und demnach eine lenkende bzw. abwürgende Wirkung hätte, war das der Grund für die Unzulässigkeit der Einführung. Nun reizen die halt die Gebührenschraube aus.