besser keine illegalen Waffen ab(ge)geben?

Es gibt 64 Antworten in diesem Thema, welches 7.588 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (10. Januar 2010 um 18:11) ist von der Graue.

  • Zitat

    Ex-soldier faces jail for handing in gun

    A former soldier who handed a discarded shotgun in to police faces at least five years imprisonment for "doing his duty".

    Paul Clarke, 27, was found guilty of possessing a firearm at Guildford Crown Court on Tuesday – after finding the gun and handing it personally to police officers on March 20 this year.

    The jury took 20 minutes to make its conviction, and Mr Clarke now faces a minimum of five year's imprisonment for handing in the weapon.

    [...]


    Quelle: http://www.thisissurreytoday.co.uk/news/Ex-soldie…il/article.html

    Kein Scherz, in England geht man also dafür ins Gefängnis wenn man eine illegale Waffe findet und sie "legal" durch Abgeben möchte.

    Was lernt man daraus - am Besten alles liegen lassen und alle Augen verschließen..

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • Die haben doch nicht alle Steine auf der Schleuder...*kopfschütteltundfassungslosdavorsteht*
    Also: Lass die Blagen sich abknallen, bevor Du in den Dopp gehst...
    Es ist unfassbar! :new16: :new16:

    Mir ist drissegal, wer Dein Vater ist, so lange ich angel, gehst Du hier nicht über das Wasser!
    :wegdamit:Ich bin nicht die Signatur, ich mach hier nur sauber *lol*

  • Diesen Engstirnigen Engländern ist eh nicht mehr zu helfen. Da sieht man mal wie bekloppt das Volk dort drüben ist, was die alles mit sich machen lassen.

    Zuschei**en sollte man diese Insel! Dann wären wir von der ein oder anderen Nachricht verschont und unsere Politiker würden sich den Kram nicht abgucken.

    Aber spätestens beim nächsten Schulamoklauf mit einer Legalen Waffe, machen die auch nen Schnitt ins Waffengesetz und es kommt so wie auf der Insel...................das noch mehr hopolophob werden und alles was nach Kanone Aussieht mit Haft bestraft wird.

    "Und ob ich schon wanderte im finsteren Tal, fürchte ich kein Unglück, denn ich bin die absolut gemeinste Drecksau in diesem verdammten Tal!!!"

  • Unglaublich! da saßen mit Sicherheit Pädagogen in der Jury. Etwas "gesunder Menschenverstand" könnte der Insel helfen.
    Sind die auch mit dem "null-toleranz-virus" infiziert?
    in den usa (wo genau vergessen) hat man (edit) vor kurzem einen grundschüler verknackt, weil er ein campingbesteck aus pressblech mit in die schule nahm.

    Gut das ich in D lebe!

    Keine Panik!

    2 Mal editiert, zuletzt von ruebe42 (13. November 2009 um 18:54)

  • Viel Wichtiger scheint mittlerweile zu sein, dass man sich ganz still und ruhig verhält!!!!

    Wenn etwas gefunden wird.......Schnauze halten!!!

    Was passieren kann, sieht man an den "Inselaffen"!!!

    Gruss

    Thomas

  • Naja da passieren schon ziemlich schräge Sachen...

    wenn ich nur mal daran erinnern möchte wie ein kleiner Junge
    seine Lehrerin umarmt und gedrückt hat und dann strafrechtlich
    wegen sexuelle Nötigung angeklagt wurde :cry:
    Geschehen in den USA.

    terracan

  • Und wie ist es in D wenn man eine Schußwaffe findet und zur Polizei bringt?
    Macht man sich im Prinzip auch strafbar.
    Gibt zwar kein 5 Jahre dafür, aber wenn ein übereifriger Ordnungshüter sich damit befaßt, dann hat man auch große Probleme.

    In GB wurde vor einiger Zeit ein LG Besitzer zu einer Geldstrafe von, ich glaube es waren 20000 Pfund, verurteilt weil sein LG 12, 1 ft/lbs hatte. Also 0,1 mehr als erlaubt.

    Darum werden dort von den Herstellern die LGs standard auf 11, 5 eingestellt sodaß die unter keinen Umständen über die 12 kommen können.

    Hin und wieder liest man solche Berichte. Ob sie alle der Wahrheit entsprechen?
    Auf jeden Fall wird so schnell keiner eine gefundene Waffe abgeben. Dann lieber liegen lassen, soll sich doch ein Anderer die Finger verbrennen.
    Oder ganz einfach: Plumps

    Obba Gerrit

  • Zitat

    Original von GPB

    Auf jeden Fall wird so schnell keiner eine gefundene Waffe abgeben. Dann lieber liegen lassen, soll sich doch ein Anderer die Finger verbrennen.
    Oder ganz einfach: Plumps

    Obba Gerrit

    Das ist wohl die beste Lösung - ich hatte mal einen ähnlichen Fall.
    Hatte in meinem Garten ein Stemmeisen gefungen - zu einer
    Zeit wo bei uns in einigen Häusern eingebrochen wurde,
    Habe das Teil dann bei den Grünweissen abgegeben.
    Ich hätten das Teil lieber in die Tonne schmeissen sollen,
    bei dem Ärger der darauf folgte.

    terracan

    Einmal editiert, zuletzt von terracan (13. November 2009 um 19:41)

  • Mein Reden: Wenn man was findet, was man vielleicht selbst gebrauchen könnte: Schnauze halten!!

    Das können hier auch einige nicht.......wenn man wirklich laut Angaben vieler hier von den GrünWeissen oder Blauen oder Gottweiss von wem beobachtet wird, sollten man die Klappe halten und die Welt ist Heile!!!

    Denn wenn es wirklich heisst, jeden Tag steht ein Dummer auf, du musst ihn nur finden, dann kann ich besser hingehen, den Mund halten und die Finger hier stillhalten und schon kann mich keiner angreifen!!
    Aber das scheinen hier nicht alle begriffen zu haben......wegen Beratungsresistenzen?!

    Also ich schaue lieber weg, lass sich ein anderer die Finger verbrennen, denn ehrlichkeit lohnt sich nicht, wie man immer wieder mitbekommt.

    Nichtsehen, Nichtsprechen, Nichthören und die Welt dreht sich sorgenfrei weiter......

    Gruss

    Thomas

    Einmal editiert, zuletzt von tomba (13. November 2009 um 21:49)

  • Zitat

    Original von GPB
    Und wie ist es in D wenn man eine Schußwaffe findet und zur Polizei bringt?
    Macht man sich im Prinzip auch strafbar.
    Gibt zwar kein 5 Jahre dafür, aber wenn ein übereifriger Ordnungshüter sich damit befaßt, dann hat man auch große Probleme.

    Hast du recht, passend dazu dieser Fall:

    Zitat

    Polizei ermittelt gegen Mann wegen freiwillig abgegebener Waffe

    Goslar (ddp-nrd). Nach der freiwilligen Abgabe einer geerbten Pistole bei der Polizei ist ein Mann aus Goslar von den Beamten wegen unerlaubten Führens einer Waffe angezeigt worden. Wie die Polizei am Freitag mitteilte, hatte der Mann die aus dem Besitz seines verstorbenen Vaters stammende Pistole mit den Worten «So etwas will ich nicht im Haus haben, ich habe zwei Kinder» auf der Wache abgegeben. Durch den verbotenen Transport der Waffe zur Polizei habe er sich strafbar gemacht.

    [...]


    Nun denn, gilt das Ursprungsthema also auch für Deutschland ;)

    Gruß Georg

    *edit*

    Quelle vergessen -> http://www.dernewsticker.de/news.php?id=152217&i=cftmrg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

    Einmal editiert, zuletzt von Promo (13. November 2009 um 20:00)

  • In Goslar laufen auch noch weitere Ermittlungen gegen andere Menschen, die Waffen bei der Polizei abgegeben haben. :bash:

    Da kann man den Betroffenen nur wünschen, dass sie sich einen guten Anwalt nehmen können, der diesen Paragraphenverbiegern in Goslar mal die verabschiedeten Texte unter die Nase reibt:

    § 58 Abs. 8 WaffG lautet

    Zitat

    (8) Wer eine am 25. Juli 2009 unerlaubt besessene Waffe bis zum 31. Dezember 2009 unbrauchbar macht, einem Berechtigten überlässt oder der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle übergibt, wird nicht wegen unerlaubten Erwerbs, unerlaubten Besitzes oder unerlaubten Verbringens bestraft. Satz 1 gilt nicht, wenn

    * 1. vor der Unbrauchbarmachung, Überlassung oder Übergabe dem bisherigen Besitzer der Waffe die Einleitung des Straf- oder Bußgeldverfahrens wegen der Tat bekannt gegeben worden ist oder
    * 2. der Verstoß im Zeitpunkt der Unbrauchbarmachung, Überlassung oder Übergabe ganz oder zum Teil bereits entdeckt war und der bisherige Besitzer dies wusste oder bei verständiger Würdigung der Sachlage damit rechnen musste.


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • ich kenne mich da zwar nicht so aus,
    doch kann es sein, das auf jeden Fall ein Verfahren eingeleitet wird, um die beiden aufgeführten Ausnahmen sicher auszuschließen?
    Bis jetzt ist doch noch niemand verurteilt worden, oder?
    Dennoch ganz schön schräg......

    Keine Panik!

  • Was lernt der Bürger daraus?

    Findet man was Illegales, nicht anrühren (ok, das sollte sowieso klar sein)..

    Liegt es offen rum und sieht neu abgelegt aus, am besten ignorieren.
    Sonst kommt die Behörde noch auf die Idee, man hätte etwas mit dem Ablegen des Objekts zu tun.

    Liegt es schon länger (halb eingegraben, zugewachsen, o.ä.), dann kann man über die Einschaltung der Staatsmacht wenigstens mal nachdenken, denn dann ist es eher unwahrscheinlich, dass man mit dem Ablegen des Gegenstands in Verbindung gebracht wird.
    Gegenstand unangetastet bis zum Eintreffen der Beamten bewachen.


    Stefan

    ps:
    Ich hätte nie gedacht, dass ich mal sowas schreibe.
    Wenn man nach dem Gesetz handelt, ist man ja offensichtlich genauso Ziel der Behörden.
    Das Rechtsverständnis wird dadurch nicht gerade gefördert.

    pps:
    Selber einstecken und behalten ist natürlich keine Option!

  • Mal sehen, ob die Pressestelle der Polizei Goslar bei unserem kleinen Quiz mitmacht:

    Guten Tag,

    VISIER ist das meistgelesene Waffenmagazin im deutschsprachigen Raum.
    Wir berichten seit über 20 Jahren regelmäßig über die Entwicklungen
    (auch) im Waffenrecht und über entsprechende Meldungen der
    Tagespresse. Daher hier eine offizielle Redaktionsanfrage, deren Antwort
    wir gern in der nächsten Ausgabe zitieren würden.

    Mit Interesse haben wir die Zeitungsmeldungen gelesen über die
    Ermittlungen der Polizei Goslar gegen mehrere Personen, die dem Amnestieaufruf
    gefolgt sind und illegal bessene Waffen abgegeben haben. Etwa diese
    Presserklärung:
    http://www.presseportal.de/polizeipresse/…4740f69b23f76a6

    Da stellt sich allerdings die Frage, ob angesichts der hier erteilten
    Ratschläge der entsprechende Paragraph aus dem Waffengesetz überhaupt
    bekannt ist.

    § 58 Abs. 8 WaffG in der Fassung vom 25. Juli 2009 lautet

    (Zitat wie oben, hier gestrichen)
    Zitat Ende.

    Könnten Sie uns daher bitte zitierfähig mitteilen, mit welcher Begründung
    dieser hier unterstrichene Teil von der Polizei Goslar nicht beachtet
    (oder mißachtet) wird und durch welchen Sachverhalt/Paragraph im
    Waffengesetz (oder anderen Gesetzen) dies wieder aufgehoben würde?

    Mit freundlichen Grüßen / best regards


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Im Zeitalter der Handys würde ich die Polizei rufen und solange in der Nähe bleiben, bis das Ding sicher gestellt wurde. Es sei denn, dass...

    • ich gerade keine drei Stunden übrig habe, auf die Polize zu warten und deren Fragen zu beantworten (weil ich gerade zur Arbeit muss, in einer Viertelstunde DSDS anfängt, usw.), plus zusätzlicher Zeit für Zeugenaussagen o.ä.
    • mir etwas sichereres einfallen könnte, wie man die Waffe entsorgt ("Warum ist es am Rhein so schön...?")
    • ich mich in solch einer Bagaluten-Gegend befinde, wo ich schon mindestens eine Kaschi bräuchte, um die Position überhaupt zehn Minuten zu halten - geschweige denn bis zum Eintreffen der Polizei
    • die Gefahr besteht, dass diese Waffe erst kürzlich verloren wurde (z.B. Bankraub) und Täter oder Polizei auf die Idee kommen könnten, jeden mit einer Waffe umzunieten
    • ich nicht in Verdacht geraten möchte, mit dem Fund etwas zu tun zu haben
    • ich glaube, Opfer von "Versteckter Kamera" o.ä. zu sein und/ oder dies eine Finte der Polizei ist, um illegale Waffenbesitzer auf frischer Tat überführen zu können
    • ich durch zuviel negative Presse in den letzten Monaten auf die Idee kommen könnte, die Finger davon zu lassen.

    Fördermitglied des VDB.

  • tja Ulrich, da windet sich schon jetzt der Pressesprecher/in von Goslars Polizeibehörde!!!

    Die haben sicherlich auch schon ne Kniffte verlorten, das kommentieren die auch nicht gottweisswie.

    Ehe so nach dem Motto: Tut uns leid, ist passiert, sind halt alles nur Menschen hier!

    Gruss

    Thomas

  • ich bin ebenso eher bekloppt ;)
    Fahre die Bundesstraße lang und sehe rechts am Straßenrand etwas was wie ein high tech Seitenständer vom Motorrad aussieht, drehe deshalb um und sehe das es sich um ein riesiges Butterfly Messer handelt. Denke weil ich nun schon dastehe, das ich das Teil
    zerstöre und in den Graben schmeiße damit keiner Unfug damit macht ( ein Fahrradweg war rechts vorhanden) Also al ich darauf rumtrampel um es dann nachdem es zerbrochen war in den Graben zu schmeißen, denke ich: Was ist eigentlich, wenn damit gerade jemand ein Verbrechen begangen hat? Dann sind jetzt auch noch meine Fingerabdrücke dran... also ich die Reste eingesammelt und zur Polizeiwache gebracht. Das Problem war dort, das ich an dem Messer eine Sachbeschädigung begangen habe (wußte gar nicht, das man an einem in De verbotenen Gegenstand eine Sachbeschädigung begehen kann, die der Geschädigte dann einklagen kann...). Nachdem ich den Sachverhalt geschildert hatte, durfte ich dann aber trotzdem wieder nach Hause ohne das es Konsequenzen für mich hatte.
    Man merke sich: Sieht man irgendwo etwas was z.B. wie eine Waffe aussieht, nicht anfassen, sondern die Polizei rufen.

  • Tja, es zeigt mal wieder, daß diese "Amnestie" sowie Vernunft nix Gutes nach sich zieht. :evil:

    Aber einfach nur wegsehen/ignorieren muß man ja auch nicht gleich:
    Bei einem Waffenfund (draußen, nicht "Dachbodenfund") sollte man die Polizei informieren. Nur NIEMALS die Waffe anfassen!
    Entweder wartet man, bis die Polizei kommt, oder gibt wenigstens einen anonymen Hinweis u. verschwindet dann. Immernoch besser, als gar nix zu unternehmen.
    (Wobei es "anonym" ja heute nicht mehr gibt - da bleibt nur die Telefonzelle, falls vorhanden)

    EDIT: Falke war schneller:

    Zitat

    Original von Falke
    Man merke sich: Sieht man irgendwo etwas was z.B. wie eine Waffe aussieht, nicht anfassen, sondern die Polizei rufen.

    mfg
    Sascha

    Wer nicht merkt, daß er von Idioten umgeben ist, merkt das aus einem gewissen Grund nicht..... :D

    Einmal editiert, zuletzt von Fisher´s Sam (14. November 2009 um 00:16)

  • Tja, auch wenn man meldet so bleibt dann die Frage der Polizei ob man das nicht selber hingeschmissen hat. Außerdem, wenn es da liegt dann könnte man ja doch eine Gewalt darüber ausgeübt haben, schließlich war man derjenige der am nächsten gestanden ist.

    Die Eltern von einem Freund haben dieses Frühjahr im seichten Uferwasser der Donau ein paar gefüllte StG77 Magazine und mehrere Pak's gefunden, alles scharf natürlich. Immerhin hat das auch die Polizei insoweit verwirrt als dass diese gleich das Militär geholt haben weil sie das Zeug nicht angreifen wollten *lol*.

    Um zurück auf das Ursprungsthema zu kommen - ich fand es immer schon pervers dass man als legaler Waffenbesitzer so drangsaliert und belästigt wird (Registrierung etc.), aber dass man jetzt schon dafür bestraft wird wenn man im Sinne des Staates gegen illegale Waffen vorgeht, das ergibt für mich nun gar keinen Sinn mehr. Solche Menschen gehören ausgezeichnet wenn sie Zivilcourage zeigen und nicht ins Gefängnis. Da darf man sich dann nicht wundern wenn bei einem Unfall niemand stehen bleibt sondern alle weiter fahren, man könnte ja von der Polizei in die Mangel genommen werden (ich erinnere in diesem Zusammenhang an den Unfall des Freundes der Ex-Miss Austria wo niemand anhalten wollte woraufhin ihr Freund verstarb).

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)