LG und Ausland... so geht's

Es gibt 1 Antwort in diesem Thema, welches 631 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (21. Juni 2013 um 20:59) ist von Zündnadel.

  • Hallo,

    ...bin schon die ganze Zeit auf der Suche nach richtigen Quellen über die Gesetzeslage im Bezug auf Transport und Verbringung
    von Luftdruckwaffen ins/durchs Ausland.

    Hatte die Problematik hier schon mal angesprochen:

    ...eine der Antworten:

    ... Was willst Du um Himmelswillen bitte vom einem Europaparlamentarier erfahren :?: Meinst Du, der macht sich die Mühe, oder das sei dann am Ende rechtsverbindlich, wenn es doch Ärger geben sollte?

    Und ehrlich gesagt, das Gefühl hatte ich eigentlich auch.

    Aber, man lese und staune:

    Sehr geehrter Herr Pitt,

    im Auftrag von Herrn Dr. Schwab MdEP möchte ich Ihnen sehr gerne antworten.

    die Gesetzeslage zu Druckluftwaffen ist in der EU nicht einheitlich geregelt. Es
    gibt in verschiedenen Ländern unterschiedliche Beschränkungen. In den meisten
    Ländern ist der Verkauf frei, solange die Mündungsenergie der Waffe einen
    bestimmten Wert nicht überschreitet. Dieser Betrag variiert jedoch in den
    verschiedenen Mitgliedsstaaten.
    Grundsätzlich macht es daher Sinn, sich vor der Reise zur Gesetzeslage in den
    Zielländern zu informieren und gegebenenfalls das entsprechende Konsulat in
    Deutschland zu kontaktieren.

    Aus Ihrer Anfrage entnehme ich, dass Sie eine Druckluftwaffe des Modells FWB 150
    von Deutschland über Frankreich nach England verbringen wollen.

    Nach unseren Recherchen kommen wir in dieser Sache zu folgendem Ergebnis:

    In Deutschland ist, wie sie sicherlich wissen, der Erwerb und Besitz von
    Druckluftwaffen, die vor 1970 produziert wurden, unabhängig von der Stärke der
    Mündungsenergie für Volljährige frei zulässig. Das gleiche gilt für Modelle, die
    vor 1991 in der DDR gefertigt wurden. Für neuere Modelle trifft dies nur für
    Gewehre mit einer Mündungsenergie von weniger als 7,5 Joule ('F' im Fünfeck) zu.
    (§ 12 Abs. 3 Nr. 2, Nr. 3 WaffG)

    Bezüglich der Rechtslage in England:
    Auch in England gibt es eine entsprechende Grenze, die bei 12ft.lbs. (16,2
    Joule) liegt. Alle Waffen die eine stärkere Mündungsenergie besitzen, benötigen
    eine Zulassung. Strengere Regeln gelten in Nordirland, wo alle Druckluftwaffen
    mit mehr als 1 Joule als Feuerwaffen gelten und somit zulassungspflichtig sind.
    http://web.archive.org/web/2008032300…atalog/law.html

    Bezüglich der Rechtslage in Frankreich:
    In Frankreich sind alle Druckluftwaffen, die eine geringere Mündungsenergie als
    10 Joule besitzen, für Volljährige zulassungsfrei.
    http://carabineaplomb.com/tous-les-conse…bines-a-plombs/

    Nun ist es allerdings so, dass die in Deutschland herrschenden
    Ausnahmeregelungen, bezüglich des Herstellungsjahres- und Ortes, in England und
    Frankreich nicht gelten. Mit anderen Worten, egal wo und wann Ihre Waffe
    hergestellt wurde, falls sie die Grenze von 16,2 bzw. 10 Joule übersteigt, ist
    sie automatisch zulassungspflichtig.
    Aus unseren Recherchen geht nicht klar hervor, welche Mündungsenergie Ihr Modell
    FWB 150 besitzt. In diesem Forumsbeitrag ist von 8 bis 10 Joule die Rede.
    FWB 150 Fragen

    Wir raten Ihnen deshalb, sich bezüglich der Mündungsenergie Ihrer Waffe genau zu
    erkundigen und sich diesen, falls möglich, schriftlich bestätigen zu lassen.
    Sollte der Wert die in Frankreich und England geltenden Obergrenzen übersteigen,
    gibt es noch die Möglichkeit einen sogenannten Europäischen Feuerwaffenpass zu
    beantragen, welcher die Verbringung von lizenzpflichtigen Waffen im europäischen
    Raum erlaubt. Mehr Information dazu bekommen Sie unter folgendem Link:

    http://publish.cmcitymedia.de/data/form/3658…f85af8aa5b8.pdf

    Ausgestellt wird dieses Dokument bei Ihrer zuständigen Waffenbehörde in Achern:
    Rathausplatz 1
    77855 Achern
    Telefon: 07841 642-1206
    Fax: 07841 642-3200
    oeffentliche-ordnung@achern.de

    Ich hoffe, dass wir Ihnen mit dieser Antwort weiterhelfen konnten.

    Da bin ich doch sehr angenehm überrascht.
    Kein bla, sondern klare Aussagen und entsprechende Verweise auf Regeln und Quellen.

    Find' ich gut! :thumbup:

    liebe Grüsse ... Patrick

  • Bemerkenswert klar formuliert. Beeindruckend. :thumbup:

    Wenn ich hier dagegen eine Antwort aus dem Bundesministerium des Inneren in Bezug auf Vorderladerkanonen - Verkäufe bei Ebay reinstellen würde.... du lieber Gott, ihr kämt aus dem Kotzen nicht mehr raus. :kotz:

    Den Kopf nicht nur zum Haare schneiden nutzen