Hallo,
...bin schon die ganze Zeit auf der Suche nach richtigen Quellen über die Gesetzeslage im Bezug auf Transport und Verbringung
von Luftdruckwaffen ins/durchs Ausland.
Hatte die Problematik hier schon mal angesprochen:
Alles anzeigenSehr richtig und das ist schon bissle frustrierend.
Denn nicht einmal die, die es wissen sollten, geben richtig Auskunft bzw. können es nicht.In meinem Fall, möchte ich ein FWB 150 im Wohnmobil nach England zu meinem Cousin verbringen und
hätte ganz gerne ein LG im Womo mit nach Italien genommen, wo wir auf einem riesigen Gelände bei einem
Ferienhaus stehen. Dort könnte ich, ohne jemanden zu stören, in aller Ruhe bissle üben.Da ich wegen dem Hobby, mir aber keinen Ärger einhandeln möchte, habe ich beim dt. Zoll, sowie bei den
Zollämtern der entsprechenden Länder (Frankreich, England, Schweiz, Italien) nachgefragt, wie das da mit
Transport und Verbringung einer freien Waffe aussieht.
Bekommen habe ich nur unklare Aussagen von 'eventuell' bis 'wahrscheinlich nicht', was mir nur bedingt
weiterhilft, wenn ich im Falle einer Kontrolle mit Erklärungsnotstand und rotem Kopp irgendwo an der
Grenze stehe.Habe gestern dem nächstgelegenen Abgeordneten im europ. Parlament ein paar Zeilen geschrieben und
um eine rechtsverbindliche Auskunft gebeten. Wenn es jemand wissen sollte, dann doch die Euro-Jünger.Bin mal gespannt, was dabei rauskommt.
...eine der Antworten:
... Was willst Du um Himmelswillen bitte vom einem Europaparlamentarier erfahren Meinst Du, der macht sich die Mühe, oder das sei dann am Ende rechtsverbindlich, wenn es doch Ärger geben sollte?
Und ehrlich gesagt, das Gefühl hatte ich eigentlich auch.
Aber, man lese und staune:
Sehr geehrter Herr Pitt,
im Auftrag von Herrn Dr. Schwab MdEP möchte ich Ihnen sehr gerne antworten.
die Gesetzeslage zu Druckluftwaffen ist in der EU nicht einheitlich geregelt. Es
gibt in verschiedenen Ländern unterschiedliche Beschränkungen. In den meisten
Ländern ist der Verkauf frei, solange die Mündungsenergie der Waffe einen
bestimmten Wert nicht überschreitet. Dieser Betrag variiert jedoch in den
verschiedenen Mitgliedsstaaten.
Grundsätzlich macht es daher Sinn, sich vor der Reise zur Gesetzeslage in den
Zielländern zu informieren und gegebenenfalls das entsprechende Konsulat in
Deutschland zu kontaktieren.
Aus Ihrer Anfrage entnehme ich, dass Sie eine Druckluftwaffe des Modells FWB 150
von Deutschland über Frankreich nach England verbringen wollen.
Nach unseren Recherchen kommen wir in dieser Sache zu folgendem Ergebnis:
In Deutschland ist, wie sie sicherlich wissen, der Erwerb und Besitz von
Druckluftwaffen, die vor 1970 produziert wurden, unabhängig von der Stärke der
Mündungsenergie für Volljährige frei zulässig. Das gleiche gilt für Modelle, die
vor 1991 in der DDR gefertigt wurden. Für neuere Modelle trifft dies nur für
Gewehre mit einer Mündungsenergie von weniger als 7,5 Joule ('F' im Fünfeck) zu.
(§ 12 Abs. 3 Nr. 2, Nr. 3 WaffG)
Bezüglich der Rechtslage in England:
Auch in England gibt es eine entsprechende Grenze, die bei 12ft.lbs. (16,2
Joule) liegt. Alle Waffen die eine stärkere Mündungsenergie besitzen, benötigen
eine Zulassung. Strengere Regeln gelten in Nordirland, wo alle Druckluftwaffen
mit mehr als 1 Joule als Feuerwaffen gelten und somit zulassungspflichtig sind.
http://web.archive.org/web/2008032300…atalog/law.html
Bezüglich der Rechtslage in Frankreich:
In Frankreich sind alle Druckluftwaffen, die eine geringere Mündungsenergie als
10 Joule besitzen, für Volljährige zulassungsfrei.
http://carabineaplomb.com/tous-les-conse…bines-a-plombs/
Nun ist es allerdings so, dass die in Deutschland herrschenden
Ausnahmeregelungen, bezüglich des Herstellungsjahres- und Ortes, in England und
Frankreich nicht gelten. Mit anderen Worten, egal wo und wann Ihre Waffe
hergestellt wurde, falls sie die Grenze von 16,2 bzw. 10 Joule übersteigt, ist
sie automatisch zulassungspflichtig.
Aus unseren Recherchen geht nicht klar hervor, welche Mündungsenergie Ihr Modell
FWB 150 besitzt. In diesem Forumsbeitrag ist von 8 bis 10 Joule die Rede.
FWB 150 Fragen
Wir raten Ihnen deshalb, sich bezüglich der Mündungsenergie Ihrer Waffe genau zu
erkundigen und sich diesen, falls möglich, schriftlich bestätigen zu lassen.
Sollte der Wert die in Frankreich und England geltenden Obergrenzen übersteigen,
gibt es noch die Möglichkeit einen sogenannten Europäischen Feuerwaffenpass zu
beantragen, welcher die Verbringung von lizenzpflichtigen Waffen im europäischen
Raum erlaubt. Mehr Information dazu bekommen Sie unter folgendem Link:
http://publish.cmcitymedia.de/data/form/3658…f85af8aa5b8.pdf
Ausgestellt wird dieses Dokument bei Ihrer zuständigen Waffenbehörde in Achern:
Rathausplatz 1
77855 Achern
Telefon: 07841 642-1206
Fax: 07841 642-3200
oeffentliche-ordnung@achern.de
Ich hoffe, dass wir Ihnen mit dieser Antwort weiterhelfen konnten.
Da bin ich doch sehr angenehm überrascht.
Kein bla, sondern klare Aussagen und entsprechende Verweise auf Regeln und Quellen.
Find' ich gut!
liebe Grüsse ... Patrick