Transport von freien Waffen

Es gibt 43 Antworten in diesem Thema, welches 6.817 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (21. März 2003 um 16:41) ist von GPB.

  • Habe heute ein Gespräch mit der Polizei gehabt ..
    Die waren den ganzen Tag auf unsere Baustelle wegen der Vekehrsregelung..

    In der Pause haben ich mit einem Beamten über das neue Waffengesetz gesprochen.

    Der sagte zu mir der Transport von freien Waffen sei nach dem neuen Waffengesetz Verboten..auch eigens dafür gestellte Taschen..

    Ich sagte Ihm das ich des öfteren nach Dorsten fahre mit meinem Motorrad die Waffe in einer Tasche und auf dem Rücken Transpotiere..

    Der meinte glatt zu mir wenn eine Kontrolle kommt bin ich das dingen los.. :fluch: nur mit einer gültigen WBK dürfte ich den Transport ohne weiteres vornehmen...Zuhause in den eigenen vier wänden könnte ich mit den freinen Waffen machen was ich wollte..

    Was ist dran an der Aussage.... :(

    Mit dem Argument das ich Sportschütze sei und dem BDS angehöre sowie ein Verein.Nein das ist nicht zulässig
    Bevor ich nun meine Dominator im Sand setze hätte ich gerne was Schriftliches vom BDS...das ich ohne Probleme meine Waffe Transpotieren darf..

    Da fehlt mir nur ein Satz ein Armes Deuschland.. :evil: wie weit geht es noch... :cry:

    FWR-Mitglied Nr. 27850

  • Ich kann mir auch net vorstellen das das stimmt. Wie gesagt wurde, damit könnte man ne Freie Waffe nicht mal vom Händler nach Hause bringen. Ich halte das für die übliche rechtliche uninformiertheit diverser Beamter. Der wird vermutlich im Eifer des Gefechts führen und transportieren verwechselt haben.

  • Ich würde mal sagen, das der Beamte entweder keine Ahnung hatte , oder Dich in die irre führen wollte.

    Das ist alles totaler Schwachsinn, behaupte ich.

    Beim Transport bleibt alles beim alten.

  • Hi Klepto

    Ob das richtig ist kann ich auch nicht sagen..

    Aber das Problem liegt darin wenn die Wirklich so denken und die Waffe einziehen meinste was das für ein Theater gibt um das Dingen wieder zu bekommen...und dann vieleicht noch im schlechten Zustand.. :fluch:

    Und wenn ich Wirklich mal über solche zwei Beamten stolper ist das Dingen Weg ..

    FWR-Mitglied Nr. 27850

  • ??? Ich würde mal sagen, das der Beamte entweder keine Ahnung hatte , oder Dich in die irre führen wollte. ???

    Ja sicher und was ist wenn da noch mehre sind die keine Ahnung haben... :nuts:

    Jedenfalls will ich im Falle eines Falles gerüstet sein..und mich zu wehren wissen..vor Ort und Stelle.. :direx:

    Darum geht es mir...

    FWR-Mitglied Nr. 27850

  • Das ist ja kaum auszuhalten, was der für einen Bullshit verzapft. Ich hoffe, das bringen die den Polizisten nicht in den Schulungen bei...

    Was sich beim Transport gegenüber dem alten Waffengesetz geändert hat, ist der Zusatz, daß dieser nur erlaubt ist, "sofern der Transport der Waffe zu einem von seinem [= des Transporteurs] Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt".

    Nun braucht man ja für den Besitz von freien Waffen kein Bedürfnis nachzuweisen. Und daraus schließt dieser Polizist (oder sein Ausbilder, Gott bewahre...) dann offensichtlich, daß der Transport von freien Waffen gar nicht mehr erlaubt ist....

    Das halte ich für absoluten Blödsinn, sowohl von der Logik her als auch vom Sinn der Vorschrift her. Im Gegenteil: da es für den Besitz einer freien Waffe kein vom Staat anerkanntes Bedürfnis braucht, ist meiner Meinung nach der Transport zu jedem gewünschten Zweck erlaubt. Aber was zählt schon meine Meinung? :new16: Jedenfalls ist das Gesetz da mal wieder extrem schludrig geschrieben. Mit der Logik scheint Herr Brenneke in jeder Beziehung auf Kriegsfuß zu stehen.... :evil:

    Ich kann nur hoffen, das sich die Interpretation dieses Polizisten nicht durchsetzt, sonst müßte ggf. erst jemand dagegen klagen.

  • Old_Surehand

    Genau das isses keiner gibt dir eine vernünftige Auskunft da drüber..

    Weil sie es selber wohl nicht wissen oder die Sache so darstellen und drehen wie sie wollen..

    Im PKW ist es ja kein Problem das muss dann schon mit dem Teufel zu gehen..

    Aber auf dem Motorrad die Gewehrtasche sichtbar..gibt mir jetzt doch bedenken..und habe ein merkwürdiges gefühl beim Transport....habe da kein Bock drauf 2000¤ im Sand zu setzen..

    FWR-Mitglied Nr. 27850

  • Anschütz2001,

    hast Du Namen und/oder Dienstnummern der Beamten, die diese Aussagen getätigt haben? Dieser Blödsinn, den die verzapfen, sollte man denen mal kräftig um die Ohren hauen. Eine schrifttliche Anfrage bei deren Dienststelle und/oder der zuständigen Kreispolizeibehörde wäre da wohl angebracht. Mit der dann getätigten Antwort darauf, könnte man dann mal eine verbindliche Rechtsauskunft einholen, die Polizeibeamte meines Wissens nach garnicht geben dürfen.

    Gruß

    gunimo

  • Anschütz2001
    So ein Schrott habe ich schon lange nicht mehr gehört. Wenn Du den Polizisten wieder treffen solltest, frag ihn mal wo er das her hat. Das einzige was Du beachten musst, ist, dass das Gewehr vor Zugriff gesichert ist. Nicht dass sich Transport und Führen vermischt. Bei der Munition bin ich mir nicht sicher, ob die bei einer freien Waffe auch vollkommen getrennt von der Waffe sein muss. Aber da streiten sich ja sogar bei scharfen Waffen die Geister, was getrennt bedeuted.

  • Gunimo

    Habe ich Natürlich nicht..aber selbst hier im Forum siehst du das die Sachlage nicht klar ist...

    Warten wir mal ab ob noch was Ausage fähiges hier rüber kommt...

    Ansonsten werde ich den BDS anschreiben und versuchen dort nähres zu erfahren...

    Gruss Jörg

    FWR-Mitglied Nr. 27850

  • Zitat

    Original von gunimo
    Eine schrifttliche Anfrage bei deren Dienststelle ...und/oder der zuständigen Kreispolizeibehörde wäre da wohl angebracht. Mit der dann getätigten Antwort darauf, könnte man dann mal eine verbindliche Rechtsauskunft einholen, die Polizeibeamte meines Wissens nach garnicht geben dürfen.

    Gruß

    gunimo


    Genau! Bei dem zuständigen Ordnungsamt dem
    Waffenmensch die Situation schildern und einen
    rechtsfähigen Bescheid verlangen. Ich geh mal
    davon aus, dass dieser Mensch sich auskennt.
    Mit diesem Papier kannst Du dann bei Streitfragen
    dem Polizisten winken.

  • Zitat

    Original von Old_Surehand
    Was sich beim Transport gegenüber dem alten Waffengesetz geändert hat, ist der Zusatz, daß dieser nur erlaubt ist, "sofern der Transport der Waffe zu einem von seinem [= des Transporteurs] ]Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt".

    Solange man sich auf dem direkten Weg zum Schießplatz bzw. nach Hause bewegt, hat m,an sein Bedürfnis. Das sie nicht mit wenigen Handgriffen einsatzbereit sein darf ( wäre Führen ) versteht sich.

    Wir reden von Freien LG´s!

    Fährt man damit im Kofferraum anschließend noch zu Tante Irmchen, mag man es noch begründen können ( vielleicht wollte Tante daheim auch mal :nuts: ), anders aber, wenn man vorher durch die Gegend gondelt, danach noch in die Kneipe, eine Cola trinken und vielleicht vergesslich im Kofferraum am nächsten Tag an der Arbeitsstätte vom lieben Polizisten gebeten wird, mal den Verbandskasten vorzuzeigen...

    Da ist das Bedürfnis weg!

    ( Man frage 10 Polzisten, ob ein kleines Kind vorne sitzen darf und achte auf die 10 Antworten ... :crazy3: )

    Gruß Willy

    FWR-Mitglied 26256 ...und Du? :deal: -+- Field Target -Mitglied im DFTC2000 -+- Co2-Mehrdistanz.de

    Alles, was ist, dauert 3 Sekunden: Eine für vorher, eine für nachher und eine für mittendrin ...

  • Ja Pellet ich Denke genau so..

    So ein Schrott habe ich auch noch nicht gehört..

    Aber wenn du diese beiden Beamten bei einer Kontrolle bekommst...sieht es schlecht aus..für dich.

    Ob du nun schon lange nicht mehr so Schrott gehört hast oder nicht..Das Dingen biste erst einmal Quit..

    FWR-Mitglied Nr. 27850

  • Nur mal so,
    wie bitte, sollte man zum Schiesstand von seinem Schützenverein kommen, mit eigener Waffe?

    Der Poli hatte keine Ahnung!

    Ich hab das selbst schonmal erlebt, nur ging es da um was anderes.Ich war so frei mir anzuhören, wie der ältere Poli den jüngeren etwas zur Schnecke machte, weil ich Recht hatte und er nicht :ngrins:

    gr dmeenzer

    "Also das perlt heute ja wieder"
    "Des ist en roiner Titan"
    Dittsche

  • Orginal Pellet

    Genau! Bei dem zuständigen Ordnungsamt dem
    Waffenmensch die Situation schildern und einen
    rechtsfähigen Bescheid verlangen. Ich geh mal
    davon aus, dass dieser Mensch sich auskennt.
    Mit diesem Papier kannst Du dann bei Streitfragen
    dem Polizisten winken.


    Bingo...das werde ich machen...direkt morgen ..

    Am Sonntag muss ich wieder mit dem Motorrad nach Dorsten..bis dahin muss ich was in der Hand haben..

    FWR-Mitglied Nr. 27850

  • Sonntag ist ja noch März, bis dahin brauchst Du das nicht.

    Pellet und Gunimo haben Recht. Ich hoffe, Du kriegst den Bescheid rechtzeitig zum 1.4.

    Ich werde mich da auch nochmal erkundigen.

    Gruß,
    Marcus

  • Old_Surehand

    Das wäre nett wenn du dich auch mal umhörst..

    Um gleich von anfang den Beamten die Luft zu nehmen..bevor da wirklich was anbrennt..

    Du weist ja wie so was abläuft so das wir fast immer den Kürzeren ziehen..und ein Gewehr Transport auf dem Mottorad sticht natürlich besonders im Auge..darum gehts mir...

    Im Auto würde ich da gar nicht so ein Alarm drum machen..

    Gruss Jörg

    FWR-Mitglied Nr. 27850

  • Mach Dich mal nicht verrückt.
    Wie gesagt, der Beamte hatte keine Ahnung.
    Wenn das wirklich so wäre, dann wäre das schon längst bekannt gemacht wordenbei Visier zum Bleistigft.

  • Immer mal langsam mit den lahmen Gäulen :lol:

    Der Transport ist natürlich immer noch erlaubt.
    Unter Umständen muss man aber die Munition getrennt transportieren.
    Das ist wohl noch nicht so klar.
    Es darf auch nicht ersichtlich sein, dass man eine Waffe transportiert.

    Polizisten haben vom Rechtssystem eigentlich selten eine
    Ahnung.
    Das wird euch jeder Anwalt bestätigen.
    Meine (Demnächst)-Schwägerin ist Anwältin. :)):))
    Mich wollte mal einer verhaften, weil ich die Fahrzeugpapiere nur
    als Fotokopie dabei hatte.
    Grund: Dokumentenfälschung!!

    Also, alles halb so schlimm.