aktuelles zu waffengesetz

Es gibt 546 Antworten in diesem Thema, welches 86.418 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (3. Juli 2008 um 10:12) ist von gilmore.

  • Breite Zustimmung im Innenausschuss zur Waffenrechtsnovelle
    Innenausschuss/

    Berlin: (hib/HAU) Der Weg zur Neuregelung des Waffenrechts ist frei. Sämtliche Fraktionen mit Ausnahme der FDP stimmten in der Sitzung des Innenausschusses am Mittwochvormittag dem durch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen modifizierten Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Novellierung des Waffengesetzes (16/7717) zu, der am kommenden Freitag vom Bundestag in dritter Lesung behandelt wird. Der Entwurf sieht vor, das Mitführen von so genannten Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit zu verbieten. Als Anscheinswaffen sollen sämtliche Waffen gelten, die in ihrem äußeren Erscheinungsbild mit echten Waffen zu verwechseln sind. Außerdem ist ein Mitführverbot von Einhandmessern und Messern mit feststehender Klinge ab einer Länge von 12 Zentimetern vorgesehen. Der Verstoß gegen diese Vorschriften soll als Ordnungswidrigkeit gelten und mit einem Bußgeld geahndet werden. Als einen "guten Kompromiss" sieht die Union die Regelung an. Das Gesetz schaffe ein "Mehr an Sicherheit". Gemeinsam mit dem Koalitionspartner habe man auch in Folge des Erkenntnisgewinns durch die öffentliche Anhörung am 13. Februar den Gesetzentwurf durch ein Verbot gefährlicher Messer erweitert. Einhandmesser, so die Union, hätten seit dem Verbot der Butterfly-Messer diese als Statussymbole bei gewaltbereiten Jugendlichen abgelöst. Nun habe die Polizei eine Handhabe, um Jugendlichen diese Messer zu entziehen. Für die SPD ist der Gesetzentwurf ein Beitrag zur Kriminalitätsbekämpfung und ein auch Beispiel dafür, dass man "mit gutem Willen auch etwas Vernünftiges zustande bringen kann". Das Messerverbot sei nötig, da räumliche Verbote, wie sie eine Hamburger Initiative vorsieht, angesichts der Verlagerung von Kriminalitätszentren "nicht weiterführen". Auch die Linksfraktion stimmte dem Entwurf zu, da er viele sinnvolle Regelungen beinhalte. Es sei gut, dass die Erkenntnisse der Anhörung so schnell in den Entwurf eingeflossen sind. Dennoch bestehe weiterhin die Forderung nach einem zentralen Waffenregister. Zustimmung gab es auch von den Grünen. Da man auf Bundesebene in der Messerfrage umgedacht habe, betrachte man den eigenen Antrag (16/6961) als erledigt. Er habe "seinen Zweck erfüllt". Die FDP hingegen kritisierte den Entwurf. Waffenrechtsänderungen brächten nichts bei der Kriminalitätsbekämpfung, weil damit nicht das Problem der illegalen Waffen entschärft werde. Zweifel am zusätzlichen Sicherheitsgewinn seien daher angebracht. Auch das Messerverbot bringe aus Sicht der Liberalen nichts. Während der Anhörung hätten Experten bestätigt, dass erst durch ein Verbot derartige Messer zu Statussymbolen bei Jugendlichen würden.

  • Zitat

    Original von mb250175
    Als Anscheinswaffen sollen sämtliche Waffen gelten, die in ihrem äußeren Erscheinungsbild mit echten Waffen zu verwechseln sind.


    Und da Schreckschusswaffen echte Waffen sind und keine Spielsachen, sind sie auch keine Anscheinswaffen. Stimmt's? Oder warum fehlt immer jeder Bezug zu den doch so weit verbreiteten Schreckschusswaffen?

  • Zitat

    Original von Tilvaltar


    Und da Schreckschusswaffen echte Waffen sind und keine Spielsachen, sind sie auch keine Anscheinswaffen. Stimmt's? Oder warum fehlt immer jeder Bezug zu den doch so weit verbreiteten Schreckschusswaffen?

    SSW gelten als Waffen im Sinne des Gesetzes und das führen ist ja bereits mit dem KWS reglementiert. Ich denke mal desswegen sind die da nicht weiter aufgeführt. Das Theater um die Messer war doch eh der Dreh und Angelpunkt der Politiker bei der ganzen Geschichte... :new16:

    Let’s make it wild! ლ(ಠ益ಠლ)

  • Toll :evil:

    Ich könnt kotzen !!! Als ob Einhandmesser gefährlicher wären als Springmesser, die ja demnach noch erlaubt wären :rot:
    Oder sind die Springmesser in der Öffentlichkeit dann auch verboten???

    CO2: Beretta 92fs :nuts::)):n1: Crossman 1077
    Luftdruck: Diana Panther.21
    SSW: RG96

    2 Mal editiert, zuletzt von Kreatorfan (20. Februar 2008 um 16:59)

  • der tölle von der berliner polizei hätte es doch am liebsten gesehn wenn auch holzzahnstocher verboten würden.... welche klingenlänge schliesslich als verboten gilt bleibt wohl noch abzuwarten. ausserdem ist mir das auch schnurzegal, denn meins bleibt da wo es jetzt auch ist: am gürtel. lass mir doch nicht alles bieten von denen :evil:

    muss mir erstmal eine aufreissen :n12:

    thomas

    Ratet mal was ich am Gürtel habe.....

    LP 300 XT - HW 35 - FWB 300

  • Zitat

    Original von Thehunt
    so, hab gard die aktuelle Ausgabe gelesen.

    http://www.bmi.bund.de/Internet/Conte…affengesetz.pdf

    Wo hast Du den Text denn her?

    In der aktuellen Version ist mir nix aufgefallen, was ein Messerverbot sein könnte...


    Das ist nicht der aktuelle Entwurf. Der ist vom Stand 31.01.08.

    Der heute beschlossene Entwurf wird bestimmt morgen oder übermorgen auf der Website des Bundestages veröffentlicht.

  • Die Quelle würde mich auch brennend interessieren.

    FWR 27745

    Gun control is the theory that a woman found dead in an alley, beaten, raped and strangled to death with her own pantyhose is somehow morally superior and preferable to that same woman, alive in that alley, explaining to a police officer how her dead assailant got a bullet in the chest.

  • 12cm?

    schön, nicht mal ein Buttermesser soll erlaubt sein?

    Ich glaub ich seh nich richtig...

    Gut, das ist jetzt nur ne knappe Zusammenfassung mit Spiel zu Interpretation.

    Seh schon die Grünen alle Dönerbuden in Berlin stürmen:

    "Das ist länger als 12cm! Her mit dem Dönerdolch!"

    "Mit alles?"


    .....

  • So weit so schlecht. Aber das bedeutet noch lange nicht, dass der Bundesrat das auch unverändert abnickt und zum Gesetz macht.
    Außerdem steht noch die abschließende Beratung im Bundestag am Freitag aus.

  • Zitat

    Außerdem ist ein Mitführverbot von Einhandmessern und Messern mit feststehender Klinge ab einer Länge von 12 Zentimetern vorgesehen.

    Da hat also Tölles Rumgefuchtel mit den Einhandmessern und das schockierende Video im Innenausschuss wie erwartet Eindruck geschunden ...

    Aber wie soll man das jetzt interpretieren?

    Möglichkeit A: Mitführen von Einhandmessern verboten (Klingenlänge egal); Mitführen von Messern mit feststehender Klinge über 12cm verboten

    Möglichkeit B: Mitführen von Einhandmessern mit Klingenlänge über 12 cm verboten; Mitführen von Messern mit feststehender Klinge über 12cm verboten.

    Ist nicht eindeutig ...

    Vermute aber stark, Möglichkeit A ist gemeint. Einhandmesser mit Klingenlängen über 12 cm gibt's ja kaum ...


    Zitat

    Original von Thehunt

    "Das ist länger als 12cm! Her mit dem Dönerdolch!"

    "Mit alles?"

    :laugh::new11::laugh:

    Muss mir noch ne gute Signatur ausdenken.

  • Soso,
    die bösen Einhandmesser hatten also die bösen Butterflymesser als Statussymbol abgelöst.
    Da darf man demnächst ja gespannt sein, was das neue Statussymbol wird. Vielleicht das Parteibuch der Grünen ( was dann demnächst nach der Logik der Berliner Politpolemiker dann auch verboten wird - bitte, bitte :crazy2:)?

    Mal ernsthaft:
    Nur weil noch eine Sorte Messer nicht mehr in der Hosentasche sein darf, werden nicht weniger Messer geführt und benutzt. Die Hersteller werden ausserdem mit ziemlicher Sicherheit ein Schlupfloch finden, um weiterhin legal mit einer Hand ein Messer zu öffnen.

    Einmal editiert, zuletzt von Vogelspinne (20. Februar 2008 um 19:47)

  • Zitat

    Original von Tilvaltar


    Und da Schreckschusswaffen echte Waffen sind und keine Spielsachen, sind sie auch keine Anscheinswaffen. Stimmt's? Oder warum fehlt immer jeder Bezug zu den doch so weit verbreiteten Schreckschusswaffen?

    Vorsicht!

    Wenn mit dem Begriff "echte Waffen" explizit "scharfe Schusswaffen" gemeint sind, dann ist Essig mit dem Führen von SSW.

    Das ist also reine Auslegungs- und Deklarationssache.

    SSW sind definitiv im WaffG. als Waffen eingeordnet, das ist richtig. Aber scharfe Schusswaffen sind sie wiederum nicht.

    Legt man also ggf. fest, dass das Führen von allen Anscheinswaffen verboten wird, die "scharfen Schusswaffen" nachempfunden sind, können alle Besitzer des KWS diesen als Toilettenpapier verwenden, weil auch SSW unter die Anscheinsrichtlinie bezüglich Führverbot fallen. Es sei denn, SSW würden explizit von dieser Regelung ausgenommen.

    Entschieden ist diesbezüglich noch nichts...

  • Klemm ich mir halt meinen S & W Stiefeldoch in den Gürtel. Darf ich, ist nur 10 cm lang. Da spar ich mir sogar das aufklappen und es ist auch wurscht, wie rum ich ihn halte, da beidseitig geschliffen.

    Gut, er gilt jetzt schon als Waffe - darf ich halt nicht überall mit hinnehmen. Für die
    Gelegenheiten steck ich halt einen Teppichcutter vom Baumarkt ein - geht auch mit einer Hand auf und gilt nicht mal als Messer. Und in den Gürtel steck ich mir einen 20 cm langen Schraubenzieher, falls ich mal stechen und nicht bloß schneiden will.

    Im Ernst - hier sieht man doch, was da für ein Blödsinn beschlossen wird.

    :anon: an die Vertreter diverser Behörden, die hier mitlesen: Ich besitze weder Waffen noch waffenähnliche Gegenstände. Ich bin nur wegen der netten und kultivierten Mitglieder dieses Forums hier.

  • Ich hoffe ich darf mein neu erworbenes Taschenmesser von CRKT mit 10cm langer Klinge dieses Jahr noch führen dürfen.... :cry:

  • Vergiss es. Das CRKT darf bald anscheinend nurnoch auf "Wiesen, Feldern und in Wäldern" geführt werden.

    FWR 27745

    Gun control is the theory that a woman found dead in an alley, beaten, raped and strangled to death with her own pantyhose is somehow morally superior and preferable to that same woman, alive in that alley, explaining to a police officer how her dead assailant got a bullet in the chest.