EWB für 4mmM20 beantragt. Aussicht auf Erfolg?

Es gibt 45 Antworten in diesem Thema, welches 6.048 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (26. Februar 2008 um 20:30) ist von Floppyk.

  • Hallo,

    ich weiß, das Forum paßt nicht so ganz, dennoch hätte ich folgende Frage zur Rechtslage:

    Ich habe im Dezember 2007 einen Eintrag auf meiner grünen WBK (hier bereits drauf Walther GSP in .22 lfB, S&W 686 .357 Magnum, S&W Target Champion 9mmPara und PetersStahl 1911 .45 ACP) für eine Pistole in 4mmM20 beantragt.

    Ich würde mir gern eine Glock 17 in 4mmM20 zulegen, da ich eine in 9 mm wohl nicht bewilligt bekomme.

    Hier die Frage: gibt es einen zeitlichen Rahmen, in welchem mein Antrag vom Amt bearbeitet werden muß? Gilt die Rechtslage zum Zeitpunkt der Antragstellung oder zum Zeitpunkt der Antragbearbeitung (Stichtag 01.04.08)? Welche Maßnahmen sind sinnvoll (z. B. Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Untätigkeit) wenn ja, nach welcher Zeit?

    4mmM20-Interessenten sitzen ja mit den LEP-Interessierten irgendwie im selben Boot, vielleicht paßt die Frage hier ja doch...

    Für Eure Meinungen herzlichen Dank!

    Viele Grüße und schönen Abend,

    vincula

    Forum Waffenrecht Lifetime Member Nr. 500

    "Gun control" means using both hands!

  • na,
    wenn du schon mehrere Waffen auf der WBK hast, dann hast du doch sicher auch schon die Erfahrung gemacht, dass so ein Eintrag von 2 Stunden bis 2 Monaten dauern kann.

    So sind meine Erfahrungen. ;)

    Über Weihnachten und Neujahr wurde im Amt eh auf halber Leistung gearbeitet, also wird es auch bei dir nur eine Frage der Zeit sein.

    Gruß

    cz75

  • Tipp: ruf mal den SB an. Manchmal wissen sie nicht, daß die Waffen bedürfnisfrei sind und warten noch auf eine Bestätigung des Verbandes oder so etwas :)

    Ihr Glück ist Trug und ihre Freiheit Schein:
    Ich bin ein Preuße, will ein Preuße sein!

  • Ich möchte meine Frage mal gleich hier ran hängen.... statt SSW würde ich gerne 4mmM20 sammeln...
    Bis jetzt habe ich nix, also keine WBK sondern nur freie Waffen? Was muss ich alles machen?

    Ich habe Legasthenie, nicht Dyskalkulie..

  • Das mit den Voreinträgen kann manchmal dauern, besonders, wenn beim Amt kein neues Führungszeugnis mehr vorliegt. Ich denke, da ist zwischen 2 Wochen und 2 Monaten alles drin.

    Viele Sachbearbeiter kennen die 4mm-Materie gar nicht, also erstmal anrufen und reden!


    Ich hoffe, du hast in deinem Antrag beschrieben, dass du die 4mm-Teile mit :F: kaufen willst, also die Bedürfnisfreien, wie es Floppyk und ich dir mal in einem anderen Threat beschrieben haben.

    Es gibt nämlich durchaus 4mm-Waffen (kurze und lange, ohne :F:), die weit über 30Joule erreichen und daher ein Bedürfnis benötigen???

    Gallo: hier mal eine "Kurzfassung", wie das genau geht, steht aber irgendwo im Lexikon:

    1.) Waffen-Sachkundeprüfung (sowohl theoretisch, als auch praktisch) ablegen.

    2.) WBK für (noch) bedürfnisfreie Waffen (Energie unter 7,5Joule) mit :F: inkl. entsprechender Voreinträge für Kurzwaffe / Langwaffe und ggf. den Munitionserwerb (falls du damit auch schießen willst) beantragen.
    (Siehe auch 4.), die Waffen müssen in einem entsprechenden Tresor verwahrt werden!!!)

    3.) Abwarten und Tee trinken - falls du ein einwandfreies Führungszeugnis hast, dann kann das bis zu 4 Monaten dauern, mit der WB`K für die "Bedürfnisfreien".

    4.) Je nach Waffenart entsprechende Waffentresore kaufen (für bis zu 5 Kurzwaffen mind. VDS-Klasse "B", für Langwaffen mind. VDS-Klasse "A"), da diese Waffenarten in einem entsprechenden Tresor verwahrt werden müssen.

    :huldige: Bitte nochmals: Das ist nur eine Kurzfassung!!!

    Guckst du auch mal hier:

    Der Weg zur ersten Waffenbesitzkarte (WBK) für Technikinteressierte

  • @ Gallo:

    Erster Schritt ist die "Sachkunde".

    Die Waffenkategorie ist derzeit noch Bedürfnisfrei. Jeder Bürger im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte (sollte der Fall sein), und mit entsprechender Zuverlässigkeit (Führungszeugnis), und Nachweis der erforderlichen Sachkunde bekommt die Möglichkeit, Waffen im Kal. 4mmM20 zu erwerben. Sichere Aufbewahrung ist dann auch noch ein Thema.

    Alfred

    Edit:
    Oder wie "fasthand" Harry in der Zwischenzeit schon beschrieben hat ;)

    Einmal editiert, zuletzt von ALFHA1802 (20. Januar 2008 um 21:09)

  • Da muss ich mich ja sputen mit der Sachkundeprüfung.
    Bedürfnisfrei hab ich soweit verstanden, und das sie WBK Pflichtig sind auch.
    Werden sie nach dem neuen Gesetz dann nicht mehr bedürfnisfrei sein?
    Was für ein Bedürfnis sollte es dann geben für zb. 4mmM20?
    In der kurzen Zeit, die noch bleibt, ist es wohl kaum noch zu schaffen, alles notwendige zu erledigen.
    Oder irre ich mich da?
    Wird Zeit, dass ich mich dahinter klemme.

    Gruss Rudi

    Gruß Rudi

    Den Charakter eines Menschen erkennst Du daran, was dieser bereit ist für Dich zu tun, obwohl Du gerade nichts für ihn tun kannst
    4mm/6mm Waffen mit 'F' :nuts:

  • Das Bedürfnis ist quasi die Begründung für eine Waffe.
    Wenn ein Sammler als solcher anerkannt ist, ist dass Sammeln von Waffen sein Bedürfsnisgrund.
    Waffensachkunde ist immer Voraussetzung.
    Ich empfehle mal den zuständigen Sachbearbeiter aufzusuchen und um ein persönliches Gespräch bitten.
    Dann mal das Sammelgebiet vortragen und fragen in welchem Umfang der Antrag erfolgen soll.
    Einige SB verlangen ein Sammelgutachten.
    Nähere Info hier

    Im Fall der 4M20 Waffen ist das m.E. Aufwand gar nicht nötig. Da die 4M20 Waffen bedürfnisfrei sind und (zumindest im Moment) keine Anrechnung auf Kontingente unterliegen, einfach eine grüne WBK nach Abschnitt 2, Unterabschnitt 3, Ziff 1.1 beantragen und alle 8 Zeilen mit Voreinträgen versehen lassen. Es kostet dann auch nur einmal Gebühr.
    Sachkunde ist aber auch hier Voraussetzung.

    Aber auch hierist vorab ein Gespräch mit dem SB sinnvoll.

    Wir haben monatliche Termine zur WSK.
    Anmeldung muss aber immer mindestens 14 Tage vorher erfolgen, da alle Teilnehmer vorab gemeldet werden müssen. Das bei knapper Terminplanung bitte berücksichtigen.

  • Zitat

    wie das genau geht, steht aber irgendwo im Lexikon:


    Ja hier steht das...
    F-Waffen auf WBK

    Ähm und auch nach dem 1.4.08 bleibt das 4 und 6mm Waffen sammeln ein Thema, nur eben keine Original-Umbauten mehr (bzw. nur noch unter erschwerten Umständen).

    Man Floppy du machst hier ja Reklame für deine WSK, evtl. solltest du mal ein Banner schalten...oder so. :new16: ;)

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

  • Zitat

    Original von thomas magnum
    [QUOTE]wie das genau geht, steht aber irgendwo im Lexikon:


    Ja hier steht das...
    F-Waffen auf WBK

    Ähm und auch nach dem 1.4.08 bleibt das 4 und 6mm Waffen sammeln ein Thema, nur eben keine Original-Umbauten mehr (bzw. nur noch unter erschwerten Umständen).

    Aber, wie du schon schreibst, das Sammeln der Teile bleibt ein Thema, auch 4mmM20, weil es da auch Originale gibt - nicht nur Umbauten :new11:

  • Wo wir gerade beim Thema sind. gibt's im Großraum München irgendwo regelmässig bzw. demnächst eine WSK-Prüfung? Bei mir im Schützengau läuft wohl bis Juni nichts mehr und so lange kann ich nicht warten. Gerne auch ein Wochenendkurs. Da hatte ich das nächstgelegende im I-net aber nur bei FFM für einen Schweinepreis gefunden.....

    ----------------------- Jäger der verlorenen Erma's ------------------------
    --
    - Waffen- & Munitionssachverständiger, Spezialgebiet Erma ---
    ------------ bitte hier mithelfen, damit es hier weitergeht ------------

  • Zitat

    Original von flens69
    Wo wir gerade beim Thema sind. gibt's im Großraum München irgendwo regelmässig bzw. demnächst eine WSK-Prüfung? .....

    Probiere es doch mit einer Mail, oder einem Telefonanruf beim KVR (Kreisverwaltungsreferat) in München. Dort finden regelmässig Prüfungen statt. Wie lange derzeit die "Warteschlange" ist, kann ich allerdings nicht sagen

    Alfred

  • bei mir haben 4/6mm-Einträge meist ca. ne halbe stunde gedauert (incl. smalltalk mit SB, Eintragungen, das übliche "na, was brauchen se denn diesmal wieder für ne waffe", eintragung und bezahlung...
    was mich verwunderte, war dass selbst der 3. lurzwaffeneintrag (686 in .357) gegen vorlage der verbandsbescheinigung in 10 minuten erledigt war.
    " wenn der verband meint, sie brauchen ne dritte kurzwaffe, dann kriegen sie ihre 3. kurzwaffe"...

  • Zitat

    Original von Bloodhound
    bei mir haben 4/6mm-Einträge meist ca. ne halbe stunde gedauert (incl. smalltalk mit SB, Eintragungen, das übliche "na, was brauchen se denn diesmal wieder für ne waffe", eintragung und bezahlung...
    was mich verwunderte, war dass selbst der 3. lurzwaffeneintrag (686 in .357) gegen vorlage der verbandsbescheinigung in 10 minuten erledigt war.
    " wenn der verband meint, sie brauchen ne dritte kurzwaffe, dann kriegen sie ihre 3. kurzwaffe"...


    ;) Stimmt manchmal, wenn gerade ein "aktuelles" Führungszeugnis beim Amt vorliegt und der SB selbst mit Waffen zu tun hat und sich auskennt - bei uns auch kein Problem, die Sachbearbeiterin schießt selbst mindestens KK :ngrins: - aber wenn ein neues Zeugnis beantragt werden muss, dann dauert es (maximal) 2-3 Wochen :new11:

  • Zitat

    das Sammeln der Teile bleibt ein Thema, auch 4mmM20, weil es da auch Originale gibt - nicht nur Umbauten


    Mich würde nur mal interessieren wie der Voreintrag ab dem 1.4.08 aussieht... :new16:
    Wie "früher" Pistole 4mmM20 kann es ja nicht mehr heißen oder... ???
    es müssen ja die Original-Umbauten ausgeschlossen werden....da bin ich mal gespannt. :new16:

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

  • Zitat

    Original von thomas magnum
    Mich würde nur mal interessieren wie der Voreintrag ab dem 1.4.08 aussieht... :new16:


    Genau wie sonst auch. Nur der SB will Bedürfnis sehen, damit er seinen Stempel rein knallt.

  • Zitat

    Genau wie sonst auch. Nur der SB will Bedürfnis sehen, damit er seinen Stempel rein knallt.


    Nee eben nicht...so einfach kann es nicht sein es gibt ja z.b. noch diese hier:

    Pistole 4mmM20

    ..und die bleibt auch nach dem 1.4.08 bedürfnisfrei...deshalb meine Frage, wie der "neue" Eintrag aussehen könnte.

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

  • Das verstehe ich nun nicht.
    Wenn man einen Voreintrag für eine 4M20 beantragt, wird wohl künfitg unterschieden werden müssen, ob die die Waffe ein Umbau ist oder eine "Original"4M20 Waffe. Für letztere gibt es den Voreintrag bedürfnisfrei. Für den Umbau muss ein Bedürfsnis der vormals scharfen Waffe vorliegen
    Ahhh, jetzt weiß ich was Du meinst. Sonst würde beim privaten Weiterverkauf, also der Zweitveräußerung der SB gar nicht erkennen können, dass es vormals scharfe Waffe war, wenn der mit S&W 686 und ähnliches nichts anfangen kann.

  • Da ich auch weiterhin vor habe 4mm Waffen zu sammeln bin ich auf meinen ersten Eintrag nach dem 1.4.08 gespannt,
    dann werde ich es ja sehen. :new16:

    Zitat

    Ahhh, jetzt weiß ich was Du meinst.


    gelle... :));)

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

    2 Mal editiert, zuletzt von thomas magnum (21. Januar 2008 um 21:59)