Hallo,
ich weiß, das Forum paßt nicht so ganz, dennoch hätte ich folgende Frage zur Rechtslage:
Ich habe im Dezember 2007 einen Eintrag auf meiner grünen WBK (hier bereits drauf Walther GSP in .22 lfB, S&W 686 .357 Magnum, S&W Target Champion 9mmPara und PetersStahl 1911 .45 ACP) für eine Pistole in 4mmM20 beantragt.
Ich würde mir gern eine Glock 17 in 4mmM20 zulegen, da ich eine in 9 mm wohl nicht bewilligt bekomme.
Hier die Frage: gibt es einen zeitlichen Rahmen, in welchem mein Antrag vom Amt bearbeitet werden muß? Gilt die Rechtslage zum Zeitpunkt der Antragstellung oder zum Zeitpunkt der Antragbearbeitung (Stichtag 01.04.08)? Welche Maßnahmen sind sinnvoll (z. B. Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Untätigkeit) wenn ja, nach welcher Zeit?
4mmM20-Interessenten sitzen ja mit den LEP-Interessierten irgendwie im selben Boot, vielleicht paßt die Frage hier ja doch...
Für Eure Meinungen herzlichen Dank!
Viele Grüße und schönen Abend,
vincula