Hallo, habe gerade meinen KWS bekommen, und las im beiliegenden Brief folgendes:
Ist das nur so ein normaler Vordruck, den die auch bei scharfen Waffen benutzen, oder muss ich denen meine SSW wirklich melden?
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Hallo, habe gerade meinen KWS bekommen, und las im beiliegenden Brief folgendes:
Ist das nur so ein normaler Vordruck, den die auch bei scharfen Waffen benutzen, oder muss ich denen meine SSW wirklich melden?
Moin,
also die meisten Bundesländer handhaben das einfach: KWS ausstellen, fertig!
Diese Handhabe mit dem "Überlassen" gibt es eigentlich nur bei scharfen Waffen (Waffenschein, WBK).
Notfalls frag nochmal bei Deiner Gemeinde / einer Polizeidienststelle nach - und schau mal in der Suche nach den ganzen Beiträgen zum KWS hier im Forum. Eigentlich war da niemand dabei, der soviel Umstand hatte.
Grüße,
Martin!
Nein, die Regelung gilt nur für scharfe Waffen, also für den "großen" Waffenschein.
Sie gilt nicht den KWS, also für SSW.
Im KWS ist demzufolge auch nicht eingetragen, was du für eine Waffe führen darfst, er gilt allgemein für alle ptb-zugelassenen SSW.
Alle anderen Regelungen, die sich manche Behörden ausdenken, sind NICHT gesetzeskonform.
Stefan
Kann gut sein, dass das vom normalen Waffenschein bzw. WBK kommt. Bei Mir ist zum Beispiel der KWS ein ganz normaler Waffenschein, bei dann "Klein" davorgesetzt wurd oder so.
Aber frag lieber nochmal beim Amt nach...
Jap, ist bei mir (NRW) auch, der Farbe nach zu urteilen von der grünen WBK(???)
Okay, werde die Leute aber nochmal anrufen.
Ja, dieser Passus gehört zum Umgang mit scharfen Waffen. Diese müssen innerhalb von zwei Wochen der Behörde gemeldet werden. Teilweise braucht man einen Voreintrag in der WBK, in anderen Fällen (z.B. Jäger und Waffensammler) dürfen die Waffen bereits vorher gekauft und müssen dann innerhalb dieser Frist gemeldet werden.
Das setzt aber auch voraus, dass bereits eine generelle Kauf-Erlaubnis (z.B. Jagdschein) vorhanden ist.
Wann, wie, wo und von wem Du SSW kaufst oder an wen weiter gibst, hat "IHN" nicht zu interessieren und muss "IHM" auch nicht gemeldet werden. Voraussetzung ist eben, dass Du Dich an die gesetzlichen Rahmenbedingungen hältst (min. 18J alt; Waffe mit PTB-Zulassung; etc.).
Interessant ist die Formulierung "......SIND MIR INNERHALB....."
Scheint ein sehr selbsbewusster Sachbearbeiter zu sein. Dem Sachbearbeiter Herrn Huber, Müller, Meier etc. muss ich gar nichts anzeigen. Wenn, dann der ausstellenden Behörde!
Diese Anzeigepflicht besteht aber nicht bei SSW, Hinweis hat hier HWJunkie bereits richtig gegeben.
Bei Waffen die in die WBK eingetragen werden gibt es diese Regelung, die aber jedem Inhaber von WBK`s auch ohne "Handzettel" in GROSSBUCHSTABEN bekannt ist. Ohne Kenntnis dieser Rechtslage keine erfolgreiche Sachkundeprüfung, ergo als auch keine WBK.
ZitatOriginal von ALFHA1802
Interessant ist die Formulierung "......SIND MIR INNERHALB....."
Scheint ein sehr selbsbewusster Sachbearbeiter zu sein. Dem Sachbearbeiter Herrn Huber, Müller, Meier etc. muss ich gar nichts anzeigen. Wenn, dann der ausstellenden Behörde!
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Wobei das "mir" ja nichts anderes als die Behörde bezeichnet für die "Herr Huber" arbeitet. Von daher ist das "mir" vollkommen korrekt. ;-).
ZitatOriginal von Knallebum...Wobei das "mir" ja nichts anderes als die Behörde bezeichnet für die "Herr Huber" arbeitet. Von daher ist das "mir" vollkommen korrekt. ;-).
Ich hoffe der Sachbearbeiter unterschreibt dann doch noch mit seinem eigenen Namen, und nicht wie nach dem Schreibstil anzunehmen mit "Herr Kreisverwaltungsbehörde"
Zumindest in München werden Schreiben des zuständigen Kreisverwaltungsreferates sehr freundlich und "kundenorientiert" abgefasst. Was unter der zwingenden Berücksichtigung der geltenden gesetzlichen Regelungen sicher oft nicht einfach ist. Durchaus ein positiver Punkt, man schätzt offenbar bei uns die anständigen, legalen Waffenbesitzer und geht entsprechend angenehm mit mündigen Bürgern um
Hier im Forum ist das Waffengesetz mit dem Passus zum KWS vorhanden. Den Passus würde ich mir ausdrucken und dabeihaben, wenn du wegen des Meldepflicht-Handzettels im Amt nachfragst. Nachfragen würde ich auf jeden Fall, nicht daß die wirklich die Erfüllung der Meldepflicht erwarten und versuchen, dir dann einen Strick daraus zu drehen.
Wenn sie wirklich auf der Meldepflicht bestehen, sollen sie es dir im Waffengesetz Schwarz auf Weiß zeigen und du kannst den Passus über den KWS vorlegen, wo drinsteht, das PTB-Waffen nicht meldepflichtig sind. Dann hat das Amt etwas Erklärungsnot, denn das Waffengesetz gilt ohne regionale Zusätze bundeseinheitlich.
ZitatOriginal von Vogelspinne
... denn das Waffengesetz gilt ohne regionale Zusätze bundeseinheitlich.
STIMMT! Sogar in Nordrhein-Westfalen; auch wenn das einige Innenminister gerne anders hätten.
@ALFHA1802
Bei uns im Kölner Raum kenne ich das eher so, dass da sowohl der Name und ne Zeile drunter der Dienstrang steht.
Also
Herr Hansi Huber
Kreisverwaltungsbehörde (oder so).
Aber das tut hier ja eh nix zu Sachen und wird OT.
Wie lange hat die Behörde gebraucht um dir den KWS auszustellen? Ich habe meinen letzte Woche beantragt und mich würds mal interessieren wie lange sowas dauert...
ZitatOriginal von Duro
Wie lange hat die Behörde gebraucht um dir den KWS auszustellen? Ich habe meinen letzte Woche beantragt und mich würds mal interessieren wie lange sowas dauert...
Drei Wochen und mehr.
ZitatOriginal von Duro
Wie lange hat die Behörde gebraucht um dir den KWS auszustellen? Ich habe meinen letzte Woche beantragt und mich würds mal interessieren wie lange sowas dauert...
Wenn ich mich nicht irre genauso lang wie bei nem Perso, also 4-6 Wochen.
Danke euch beiden
Lass Dir auf jeden Fall diesen Textteil aus deinem KWS streichen, mit Dienstsiegel und Namenszeichen.
Falls dich dann mal die Cops anhalten, fragen die keine doofen Fragen.
Und da dieser Zusatz ja nicht zulässig ist, solltest Du drauf bestehen dass die das streichen.
ZitatOriginal von bo2610
Lass Dir auf jeden Fall diesen Textteil aus deinem KWS streichen, mit Dienstsiegel und Namenszeichen.Falls dich dann mal die Cops anhalten, fragen die keine doofen Fragen.
Und da dieser Zusatz ja nicht zulässig ist, solltest Du drauf bestehen dass die das streichen.
Wenn ich das oben richtig gelesen habe, ist diese Textpassage ja nur im Anschreiben / Begleitzettel erwähnt - nicht im KWS.
ZitatOriginal von 5-atü
Wenn ich das oben richtig gelesen habe, ist diese Textpassage ja nur im Anschreiben / Begleitzettel erwähnt - nicht im KWS.
Uups, wer lesen kann, ist klar im Vorteil
Das macht es natürlich einfacher