SSW auf eigenem Grundstück

Es gibt 28 Antworten in diesem Thema, welches 5.988 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (2. Januar 2006 um 17:36) ist von Xiphogonium.

  • Moin!

    Ich hab heute mit einem Kollegen über folgendes diskutiert:

    Darf ich auf meinem eigenen, eingefriedeten Grundstück jemanden der sich unbefugt dort aufhält und der auf meine Anordnung das Grundstück zu verlassen nicht reagiert mit meiner SSW bedrohen?

    Ich war der Meinung : Ja, solange man nicht wild drauf loss ballert.

    Der Kollege : Nein! Auf keinen Fall.

    Folgendes ist passiert: Eine Jägertruppe hatte ein Kaninchen angeschossen das sich in den Garten meines Kollegen geflüchtet hatte.
    Die ganze Truppe incl. Hunde schwupps über den Zaun und das Kanickel weitergehetzt bis einer der Hunde es gepackt und getötet hat.
    Die ganze Sache dauerte ca. 2-3 Minuten.
    In dem speziellen Fall die SSW rausholen könnte natürlich heikel werden. Ich beziehe meine Frage daher eher auf andere unbefugte Personen die das Grundstück betreten.

  • Du hättest die festhalten können bis zum Eintreffen der Polizei. Hausfriedensbruch ist kein Kavaliersdelikt, und Jeder ist berechtigt eine Person die er bei einer Straftat in flagranti erwischt festzuhalten bis zum Eintreffen der Polizei. Wie es bei den Jägern aussieht keine Ahnung, aber die dürfen auch nicht einfach auf das umfriedete Grundstück von Jemandem.

    Zum nachlesen:

    §127 Abs. 1 StPO sog. "Jedermann-Paragraph"

    Die Mittel dazu müssen natürlich in der Relation bleiben, aber soweit ich weiß ist das Bedrohen mit einer Schußwaffe unzulässig, es sei denn es erfordert der Umstand das der direkte Einsatz nötig wird (Angriff durch die Person)

    Gruß Marcel

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

    3 Mal editiert, zuletzt von germi (28. Dezember 2005 um 22:18)

  • Zitat

    und der auf meine Anordnung das Grundstück zu verlassen nicht reagiert

    Hi!

    Ich glaub Ihr habt meine Frage nicht richtig gelesen... ;)

    Wenn ich dem Postboten Platzverbot erteile wirft er mir den Krempel bei Wind und Wetter vor den Gartenzaun. ;)

    Von lieben Menschen wie z.B. unserem Postboten war aber nicht die Rede. Es ging um Personen die sich unbefugt dort aufhalten und evtl. böses im Schilde führen.

  • Hi Rene

    Es ist immer schwierig da das richtige zu entscheiden, weil wie du schon sagtest sich bei einer solchen Situation um Kriminelle handeln kann die dir garantiert nicht nur die Blumen aus dem Vorgarten klauen wollen ;D
    Wenn sowas bei mir passieren würde, würde ich gleich damit drohen die Polizei zu rufen, das wirkt meistens
    Wenn die deiner Forderung nicht nachgehen würde ich es mir tunlichst zweimal überlegen eine SSW zu zücken da solche Leute meist auch selbst bewaffnet sind...

    mfg
    Markus


  • also in diesem speziellen Fall würd ich bei "Jägern" die ja auch "scharf" bewaffnet sind keine SSW zücken und am ende noch ne echte kugel verpasst bekommen....

    mit der polizei drohen und in diesem fall auch 100%tig rufen wenn die unberechtigt dein grundstück betreten um tieren nachzustellen auch wenn es dort hinein geflüchtet ist....tz sachen gibts

    nachdem ich mal diese pfefferpatronen getestet habe bin ich zu dem schluss gekommen das ne SSW völlig sinnlos ist .....nehmt lieber pfefferspray oder gel etc aber keine SSW..erstens ist die rechtslage mehr als heikel und meist auch noch auslegungssache und mit ner waffe sieht es immer dumm aus...am ende zieht der gegenüber nen messer und ehh du die kanone klar gemacht hast hat der dirs schon 2x in den bauch gerammt...am ende hast gar noch nen klemmer dann wars das oder der nebel geht dir direkt ins gesicht....

  • Zitat

    Original von MeisterH
    Deine Drohung hätte da dann schon gerechtfertigt sein müssen. Du kannst ja auch nicht einfach so den Postboten bedrohen... :lol:

    Ist sie durchaus. Hausrecht gehört zu den Notwehrfähigen Rechtsgütern. Der Postbote hingegen betritt in der Regel Dein Grundstück nicht rechtswiedrig.

    Wobei im Vorliegenden Fall eine Strafanzeige sicher Erfolgversprechender ist. Zumal ein ganzer Trupp Jäger samt Hunde ja sicher auch einigen Sachschaden (plattgetrampelte Blumenbeete sind VERDAMMT Teuer) angerichtet haben dürften.

    Zu den Blumenbeeten, ich kenne jemanden der mal von der Strasse abkam und durch ein Blumenbeet gefahren ist. Der Gartenbesitzer hat einen Gärtenbaubetrieb beauftragt den Schaden wieder zu beheben. Das waren über 4000 Euro für nicht mal 2 Quadratmeter Beet.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

    Einmal editiert, zuletzt von Erklärbär (29. Dezember 2005 um 00:50)

  • Zitat

    Original von DIE_HARD
    also in diesem speziellen Fall würd ich bei "Jägern" die ja auch "scharf" bewaffnet sind keine SSW zücken und am ende noch ne echte kugel verpasst bekommen....

    Ja klar, wie im Wilden Westen.
    Das wagt sich glaub ich kein Jäger, für sowas kann ich mir sogar sehr gut eine Haftstrafe vorstellen. Bei sowas kennt das Gesetzt (zum glück) keine Gnade.

    mfg
    Logo

  • Zitat

    Original von Logo

    Ja klar, wie im Wilden Westen.
    Das wagt sich glaub ich kein Jäger, für sowas kann ich mir sogar sehr gut eine Haftstrafe vorstellen. Bei sowas kennt das Gesetzt (zum glück) keine Gnade.


    dann versetz dich mal in die situation du hällst einem ebenfalls bewaffneten ne kanone vor oder dir jemand...wie würdeste denn reagieren? in dem schockmoment?...also da wäre ich vorsichtig....

  • Naja gut, da reagiert jeder anders.
    Aber wenn er schießt sperren sie ihn entweder weg oder er kriegt ziemlich einen auf den Kopf. Kommt drauf an wo man hinschießt und welche Folgen der Treffer hat. Eine Waffe anfassen darf der Jäger dann auf jeden Fall nie mehr. Notwehr hin oder her.

    mfg
    Logo

  • Zitat

    Original von Logo
    Aber wenn er schießt sperren sie ihn entweder weg oder er kriegt ziemlich einen auf den Kopf.

    Wie sagte immer mein Fahrlehrer... was nützt es Dir wenn du dann "Ich hatte Vorfahrt" auf deinen Grabstein meißeln lassen kannst?

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Ich bin mir in der Hinsicht nicht sicher! Kommt auf die Art der Jagd an. Untern Umständen waren die Jäger sogar verpflichtet dem Hasen nachzustellen! Siehe Tierschutzrecht!

    Außerdem find ich es hirnrissig einem Jäger zu verbieten ein angeschoßenes Kaninchen zu verfolgen. Ob die ganze Treibjagd in dein Grundstück muß ist wohl eher die Frage.

    Und kein jäger erschießt jemanden der eine Pistole in der Hand hat aber ihr macht ihm sicher angst. Was denkt ihr denn von Jägern? Sind doch keine Idioten.

    Es geht nichts über das schnelle entleeren eines ganzen Magazins!

  • Zitat

    Original von Candamir

    Außerdem find ich es hirnrissig einem Jäger zu verbieten ein angeschoßenes Kaninchen zu verfolgen.

    Hi!

    Da kann man geteilter Meinung sein...

    1. Finde ich es hirnrissig mit einer Schrotladung auf ein 2 kg Kaninchen zu schiessen wenn es nicht unbedingt nötig ist. Wobei ich allerdings keinen Grund sehe der "nötig" wäre, ausser das das Tier krank ist und es von seinen Leiden erlöst werden sollte.

    2. Wenn der Jäger zu blöd, zu nervös oder zu besoffen (alles schon gesehen!) ist das Tier fachgerecht zu erlegen dann soll er es sein lassen weil er ausserdem noch eine Gefahr für andere Personen darstellt.

    Zitat

    Untern Umständen waren die Jäger sogar verpflichtet dem Hasen nachzustellen! Siehe Tierschutzrecht!

    3. Ich kann ich mir kaum vorstellen das im Tierschutzgesetz geregelt ist wie ein Hund ein verletztes Kaninchen fachgerecht zu töten hat. Das hat der Hund (nicht der Jäger!) ,nach dem er von dem Jäger aufgehetzt wurde, nämlich getan. Mein Kollege sagte :" Ich hab noch nie ein Kaninchen so schreien gehört. das hat sich angehört als ob ein Kind geschriehen hat."
    Ich kann mir auch nicht vorstellen das ein Jäger die Befugnis hat ein fremdes Grundstück zu betreten, egal ob sich dort ein angeschossenes Kaninchen befindet oder nicht.


    Wer kann denn nu eine gesicherte Aussage machen? Dürfte ich in einer solchen Situation auf meinem Grundstück mit einer SSW z.B. in die Luft schiessen um mir "Gehör" zu verschaffen?
    Auf rufen haben die Jäger nämlich nicht reagiert.

  • Also wenn ein Trupp Jäger auf mein Grundstück getrampelt kämen, dann würden die ihr blaues Wunder erleben und ich meine damit nicht das ich sie mit einer Waffe oder ähnlichem bedrohen würde. Niemand hat das Recht mein Grundstück ungefragt als Jagtrevier zu missbrauchen. Und ich kenne einige Jäger die Mal mit einem breitem Grinsen zu mir sagten, "Wenn jemand ´ne Waffe auf mich richtet ist er hin, Notwehr halt". Also mit einer SSW währe ich vorsichtig in der Situation, aber Pfefferspsray hätte ich zur Hand.

    Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie der Verstand. Denn jedermann ist überzeugt, dass er genug davon habe.
    (Rene Descartes, fr. Mathematiker u. Philosoph, 1596-1650)

    Einmal editiert, zuletzt von AD-iceman (29. Dezember 2005 um 17:37)

  • Wird wie das Notwehrrecht geregelt sein: es kommt halt drauf an...
    War es ein Vorgarten von 2x3 Metern oder ein Feld von einem Hektar Größe?
    War der Garten wirklich als Eigentum gekennzeichnet? Sprich Zaun druherum oder ähnliches?
    Ich bin sicher das Jäger in bestimmten Fällen den Hausfrieden so brechen dürfen. Bsp. wenn sie einen tollwütigen Fuchs verfolgen. Sowas will keiner im Garten haben :)) Auch halte ich die Idee, einen angeschossenen Hasen ganz zu verfolgen für annehmbar. Wer will schon ein verwesendes Tier im Garten finden und dann rasuhören "ach den ham wir geschossen aber wir dürfen ja nicht in deinen Garten".
    Von der Polizei weiß ich, dass sie verletztes Wild (bei Autounfällen) töten müssen/sollen wenn ihm nicht mehr zu helfen ist.
    Ich halte es übrigens für unnötig bei Eindringlingen im Garten (!) eine Waffe zu ziehen. Das ist für mich nicht verhältnissmäßig. So als würde man jemanden erstechen weil er einen anpöbelt. Und wenn die Eindringlinge auch noch legal bewaffnet sind dann schon 2 Mal nicht. Wenn Menschen eine Waffe an den Kopf gehalten wird dann geraten sie meistens in Panik bzw stehen unter Schock (nach jedem bewaffneten Überfall) und dann ist der Jäger nicht mehr Jäger sondern Mensch und versucht sein Leben zu schützen.
    Also lieber Digicam raus uns später Anzeige ankündigen. Aber gewissheit bringt hier nur ein Jurist.

    Mit freundlichen Grüßen,
    La Hire, Forumsnutzer
    (diese Angabe ist für den BND. Macht vieles einfacher.)

  • Aber lieber habe ich einen Polizisten im Garten als einen Jäger der nicht richtig getroffen hat. Naja, wie auch immer, die Polizei wird erstmal den Jagdpächter versuchen zu erreichen bei einem Wildunfall, wenn der nicht erreichbar ist wird das Tier mit der Dienstpistole erschossen. Der Grund dafür ist klar, die Polizei muß für jeden abgeschossenen Schuß Protokolle und Formulare schreiben über den Verbleib der Munition. Das ist bei der BW genauso. Der Jagdpächter muß dies nicht.

    Gruß Marcel

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Zitat

    Original von Rene'
    [Dürfte ich in einer solchen Situation auf meinem Grundstück mit einer SSW z.B. in die Luft schiessen um mir "Gehör" zu verschaffen?

    DA geh ich fest von aus, zumal Du ja auf deinem Grundstück eh keine Erlaubnis zum schiessen brauchst. Warum sollte es dann plötzlich verboten sein blos weil da Jäger herumrennen?

    Dazu ist keine Notwehr oder ähnliches nötig, höchstens wenn es Nachts ist könnte es rechtlich Problematisch werden. Aber für eine Ruhestörung sollte die Situation alle mal als Rechtfertigender Notstand herhalten können, zumal ja auch hinterherschreien eine Ruhestörung darstellt.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

    Einmal editiert, zuletzt von Erklärbär (29. Dezember 2005 um 23:04)

  • Auf deinem eigenen Grundstück darfst du in die Luft schießen. Allerdings nur mit Platzpatronen, Pyromunition ist verboten da es nicht sichergestellt werden kann, dass die Munition auch auf deinem Grundstück runterkommt.

    Zumindest ist es in NRW so laut LKA-Bericht im Fernsehen (WDR u. RTL berichteten u.a.).

  • Zitat

    Original von azzy
    Auf deinem eigenen Grundstück darfst du in die Luft schießen. Allerdings nur mit Platzpatronen, Pyromunition ist verboten da es nicht sichergestellt werden kann, dass die Munition auch auf deinem Grundstück runterkommt.

    Zumindest ist es in NRW so laut LKA-Bericht im Fernsehen (WDR u. RTL berichteten u.a.).


    Das stimmt so nicht ganz. Wenn du ein riesen Grundstück besitzt das mehrere Hecktar gross ist wird das Pyrogeschoss garantiert wieder bei dir runterkommen und nicht in Nachbarsgarten