Schießen zu Theaterzwecken o.ä.

Es gibt 25 Antworten in diesem Thema, welches 6.301 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (24. April 2005 um 03:58) ist von Zauber-Martin.

  • Guten Tag zusammen ...

    es heißt ja:
    "

    Zitat

    [...]
    3. Schießen mit Gas- und Signalwaffen

    Jedes Schießen außerhalb von Schießständen ist erlaubnispflichtig. Ausnahmen gemäß § 12 Abs. 4 WaffG-neu:
    [...]
    c) mit Schußwaffen aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann (1) durch Mitwirkende an Theateraufführungen und diesen gleich zu achtende Vorführungen, [...]

    "

    Kann ich nun bei einer Bühnenaufführung problemlos einen Knall aus einer SSW abgeben (Selbstverst. mit Einwillung des Hausherrn, Sicherheitsabstand, Beachtung der Brandschutzbestimmungen), oder muss ich sonstige Bestimmungen beachten?

    Freue mich über Eure Antworten.

  • Zitat

    Original von Zauber-MartinKann ich nun bei einer Bühnenaufführung problemlos einen Knall aus einer SSW abgeben (Selbstverst. mit Einwillung des Hausherrn, Sicherheitsabstand, Beachtung der Brandschutzbestimmungen)

    JA!

  • aber ich würde etwas auf die akkustik im theaterraum achten. nicht dass die in der ersten reihe einen trinitus heim schleppen.

    15 Millionen Dollar sind kein Geld! Geld holt man sich am Bankautomaten, damit kauft man Lebensmittel. Aber 15 Millionen Dollar sind ein Motiv mit einem Universaladapter daran, mein Junge!
    Zitat aus "The way of the Gun"

  • Von Vorteil ist sicherlich auch die Verwendung von Schwarzpulver-Munition. So gibt es einen schönen satten Knall und eine gute Rauchentwicklung! ;)

  • Hi!

    Bei solchen Aufführungen wird das kleine Kaliber 6mm K verwendet.


    Gruß Marcel

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • germi: ja, richtig. es bietet sich nicht an, mit einem 45er revolver zu schießen, weil kurz danach die ersten schadenersatzklagen kommen werden ...

    ich war gerade am WoE in dem stück "8 frauen", da wurde mit einer perfecta G3 6mm geschossen. dank des kleinen, geschl. raumes wirkte dieser schuss sehr beeindruckend, stechend laut und eine schöne rauchwolke gab es auch.

    jens

  • Ihr habt schon recht. Mit ner .45 oder 9mm SP zu schießen ist vielleicht wirklich zu laut und für das Publikum unerträglich.

  • Zitat

    Bei solchen Aufführungen wird das kleine Kaliber 6mm K verwendet.

    Das kommt auf die Veranstaltung an. Ich war mal in einer Karl May Aufführung und da wurde bestimmt nicht mit 6 mm geschossen. Wir hatten aber auch genügend Abstand zu den rauchenden Colts ;) und es war eine Freilichtbühne.

    Soweit ich weiß gilt folgendes:

    Jedes Schießen außerhalb von Schießstätten ist erlaubnispflichtig.

    Ausnahmen gemäß ³ 12 Abs. 4 WaffG-neu:

    a) Notwehr
    b) Mit Signalwaffen bei Not- und Rettungsübungen
    c) Mit Signalwaffen aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann
    1. Durch mitwirkende an Theateraufführungen und diesen gleich zu achtenden Vorführungen
    2. Zum Vertreiben von Vögeln in landwirtschaftlichen Betrieben
    d) In Befriedeten Besitztum - mit Genehmigung des Inhabers des Hausrechtes – mit Schusswaffen aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann
    e) Mit Schreckschuss- oder Signalwaffnen zur Abgabe … Leider Endet der Text den ich habe an dieser Stelle. Könnte jemand den letzten Satz ergänzen.


    Gruß
    Babylon

  • Schießen zu Theaterzwecken muss beim Ordnungsamt beantragt werden
    und es sind nur spezielle Bühnenwaffen zugelassen! :F:
    Mit freundlichen Grüßen
    Ritchi

    gemeinsam sind wir stark! :thumbsup: :laola: :knicker: :dafuer: :johnwoo:

  • Zitat

    Original von Guns&MoreEs sind nur spezielle Bühnenwaffen zugelassen! :F:
    Mit freundlichen Grüßen
    Ritchi

    Was sind denn spezielle Bühnenwaffen???

  • Karl May Aufführungen finden aber auch nicht in geschlossenen Räumen statt. In geschlossenen Räumen wird bei solchen Aufführungen 6mm K benutzt, ansonsten fliegen den Leuten in der ersten Reihe die Ohren weg.

    Es gibt spezielle Aufführungswaffen, das sind auch die Waffen die bei Filmdrehs eingesetzt werden soweit ich weiß.


    Gruß Marcel

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Zitat

    Schießen zu Theaterzwecken muss beim Ordnungsamt beantragt werden

    Jedes Schießen außerhalb von Schießstätten ist erlaubnispflichtig.

    Ausnahmen gemäß ³ 12 Abs. 4 WaffG-neu:

    a)
    b)
    ...

    Unten werden doch die Ausnahmen aufgelistet oder nicht?

    Zitat

    Karl May Aufführungen finden aber auch nicht in geschlossenen Räumen statt. In geschlossenen Räumen wird bei solchen Aufführungen 6mm K benutzt, ansonsten fliegen den Leuten in der ersten Reihe die Ohren weg.

    Ne hast ja recht. Wollte nur mal eine Ausnahme aufzählen.

    Gruß
    Babylon

    Einmal editiert, zuletzt von Babylon (23. März 2005 um 22:17)

  • Hm, das gilt dann sicher auch für Filmaufnahmen, oder? Also mal angenommen, man hat eine Drehgenehmigung.

    Dark is the road you wander...
    And as you stand there under.
    The starry sky,you feel sad inside.

  • Filmaufnahmen sind keine Theateraufführungen.
    Da braucht man bei Pyroeffekten zusätzlich zur allg. Drehgenehmigung noch den zugelassenen Pyromanen mit einer extra Erlaubnis.
    Auch ist es kein Fehler, die örtliche Polizeidienststelle dierekt zu informieren.

    Hab ich irgendwo mal gehört. :confused2:

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • Zitat

    Original von edbru
    Filmaufnahmen sind keine Theateraufführungen.
    Da braucht man bei Pyroeffekten zusätzlich zur allg. Drehgenehmigung noch den zugelassenen Pyromanen mit einer extra Erlaubnis.
    Auch ist es kein Fehler, die örtliche Polizeidienststelle dierekt zu informieren.

    Hab ich irgendwo mal gehört. :confused2:

    Eddi

    Filmwaffen sind echte scharfe Waffen aber mit Laufreduzierung!

    Es können nur die entsprechenden Platzpatronen geladen werden. Durch die Laufreduzierung ist auch kein Patzpatronengerät an der Mündung notwendig.

    Waffen müssen aber entsprechend gekenzeichnet sein Beispiel: 9mm Platz

    Aber um jede Hoffnung zu nehmen! Solche Waffen bekommt man nur auf WBK (Waffen jeder Art) oder bei Vollautomaten mit Ausnahmegenehmigung des Bundeswirtschaftsministeriums.

    Derzeit gibt es nur eine Handvoll ausgesuchter Filmausrüstungsfirmen die diese Ausnahmegenehmigung besitzen.

    Wahrlich, Wahrlich ich sage euch: Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet. Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.

  • Da gilt dann eben das allgemeine Schiessverbot.
    Dreharbeiten sind eben keine Aufführungen.
    Ein Freund meines Neffen (huch -Urban Legend? *lol*) hat genau dabei richtig Probleme bekommen.
    Die haben einen kleinen Actionfilm gedreht und waren der Meinung,daß beim Drehen alles erlaubt sei.
    Folge: Strafanzeige wegen unerlaubtem Waffenbesitz, Erregung öffentlichen Ärgerniss und Behinderung des öffentlichen Verkehrs.
    Die hatten aber auch die grässlich gefährlichen AEGs (ist schon Jahre her)

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)