Guten Tag zusammen ...
es heißt ja:
"
Zitat[...]
3. Schießen mit Gas- und SignalwaffenJedes Schießen außerhalb von Schießständen ist erlaubnispflichtig. Ausnahmen gemäß § 12 Abs. 4 WaffG-neu:
[...]
c) mit Schußwaffen aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann (1) durch Mitwirkende an Theateraufführungen und diesen gleich zu achtende Vorführungen, [...]
"
Kann ich nun bei einer Bühnenaufführung problemlos einen Knall aus einer SSW abgeben (Selbstverst. mit Einwillung des Hausherrn, Sicherheitsabstand, Beachtung der Brandschutzbestimmungen), oder muss ich sonstige Bestimmungen beachten?
Freue mich über Eure Antworten.