KWS - ist das so erlaubt?

Es gibt 31 Antworten in diesem Thema, welches 9.066 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (9. Januar 2005 um 19:52) ist von Dodger00.

  • Servus Leute!
    Auch wenn das Thema schon zur Genüge diskutiert worden ist:
    ich habe eine spezielle Frage zum KWS...
    In unserer Stadt werden kleine Waffenscheine auf Formularen eines normalen Waffenscheins ausgestellt. Einzig mit einem "Kleiner" vor das Waffenschein gedruckt und mit einem Paragraphenauszug auf der Rückseite.
    Die Gaswaffen, die man in Zukunft mit diesem Schein führen will, müssen eingetragen sein... sprich: Typ, Kaliber, PTB, Produktionsnummer/Seriennummer.
    Meine Frage nun: ist dies rechtmäßig bzw. erlaubt? Normalerweise sollte ein KWS doch dazu gut sein, alle Waffe führen zu dürfen, die vom Physikalisch Teschnischen Bundesamt beschossen sind.
    Denn meiner Meinung nach ist es eine große Sauerei, dass ich nun meine 3 Waffen eintragen lassen muss und gegebenenfalls noch zusätzliche Waffen eintragen lassen muss, falls ich mir noch mehr für meine Sammlung kaufe.
    Schreibt doch mal eure Meinungen dazu. Auch vielleicht ob man dagegen vorgehen kann und fordern kann, einen Schein zu bekommen, der das Führen aller PTB-Waffen erlaubt, die gemäßg dem Waffengesetz zur Kategorie des Gas-/Knallwaffen gehören.
    Danke!
    Tschö
    Kevin

    Waffen: UMAREX COLT 1911 A1 und RÖHM RG 96

  • Hallo,

    also ich habe auch den KWS und der ist so wie er sein sollte (nun ja, da kann man sicher auch drueber diskutuieren...). Da wird nichts eingetragen etc. - einfach eine Bescheinigung, Geld latzen und fertig.

    Wie soll das denn bitte in Zukunft laufen? Sollt Du dann am besten auch immer noch Geld fuer eine Nachtragung bezahlen, oder wie? Wasn Quatsch. ???

    Ich wuerde da noch einma, vorsprechen und auf diesen Umstand hinweisen. Gaswaffen muessen laut Gesetz nicht eingetragen werden - wenn man das dort anders sieht, moege man dir doch den Hintergrund mit fundierten Hinweisen auf geltendes Recht darlegen.

    Viele Gruesse und ein schoenes Wochenende,

    Christian

  • Es braucht keine Waffe eingetragen werden.
    Und man darf auch soviele mitführen wie man will.
    Das mit der echten WBK und "kleiner" davor ist auch bei mir so.
    :direx: Alles andere ist Unfug.

    molon labe FWR-Mitglied #2xxxx
    4mm-Kurzwaffen mit :F:, auf WBK.
    Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen. :nod:

  • Das ist Quatsch und ungültig.

    Da haben sich Deine Sachbearbeiter aber gwaltig aus dem Fenster gelehnt.

    Wenn in Deinem KWS die Waffen 1, 2 und 3 eingetragen sein sollten und Du mit der Waffe 4 oder 5 spazieren gehst - ist das trotzdem erlaubt!

    Denn was ist denn, wenn Du die Waffen 1,2 und 3 verkaufst und Dir Waffen 4, 5 und 6 kaufst?
    Sollst Du dann zur Behörde rennen und einen neuen KWS beantragen?

    Da es für die SSW keine WBKs gibt, ist es völlig irrelevant, welche Waffe Du besitzt und welche Du führst.

    Fördermitglied des VDB.

  • genau das wollte ich als nächstes wissen... denn wenn ich nun andere waffen führe, solche die nämlich nicht in meinem schein eingetragen sind, aber trotzdem ptb-nummern haben, dann sollte das nich rechtswidrig sein, den ich hab den schein ja erworben...
    ist alles ein großer unfug und als ich den waffentyp, die ptb und die seriennummer angeben sollte, hatte ich die meisten daten zunächst garnicht parat... man sagte mir dann, dass die waffen dann beim abholen fix eingetragen würden... mal abwarten, was kommt... dauert ja ohnehin 6-8 wochen
    tschö
    kevin

    Waffen: UMAREX COLT 1911 A1 und RÖHM RG 96

  • ja atü so siehts bei mir auch aus... bzw. bei nem kumpel hier... da sind die waffen eingetragen... kein strich durch, sondern eine walther pp 9mm eingetragen... mit ptb un seriennummer

    Waffen: UMAREX COLT 1911 A1 und RÖHM RG 96

  • Hallo Kevin,

    ich nehme an, da Du aus Offenbach kommst, daß Du auch an das Landratsamt nach Dietzenbach musst, da wo ich auch hinmusste, zwecks des KWS.

    Es stimmt, daß diese jede einzelne Waffe eingetragen haben, aber seit geraumer Zeit ist dies hinfällig.

    Nachdem ich meine 6ste Waffe habe eintragen lassen, bekam ich einen Stempel in den KWS, wo drinsteht, daß diese KWS für alle PTB Waffen gültig ist. Diesen Stempel bekommt jetzt jeder in Dietzenbach, der einen KWS neu beantragt, ohne daß jede einzelne Waffe eingetragen wird.

    Ich hoffe, ich konnte helfen.

    Grüße

    :n1::Röhm 2x RG69, RG 89N, RG99, 3x RG 88 , RG 96; Colt Detektive ; Walther P88; Double Eagle ; Double Eagle C.C.; Luger R92, R93, R94 ; 2x Mercury M1 ; 5x Miami 92F ; Sig P239;Gego P225; Mauser L100, LG:Tell 220 Nickel;

  • @ AtomAmeise:

    dieses Thema hatte ich in 2003 mit meinem Sachbearbeiter auch. Benutze mal die Suchfunktion nach dem alten Thread.
    Er wollte max. 3 definierte PTB-Waffen eintragen. Ich wollte jeweils
    eine beliebige Waffe aus der PTB-Sammlung fuehren. Klaerte sich nach
    vielem Gezerre insoweit, dass ein nicht auf bestimmte Waffen sondern allgemein fuer das Fuehren von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, die in der Anlage 2, Abschnitt 2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.3 zum Waffengesetz genannt werden (Waffen mit PTB-Kennzeichnung)
    -also die Waffenart "PTB-Waffen"- geltender KWS ausgestellt wurde.
    Darauf hast Du einen Rechtsanspruch.

    Zuerst zum Inhalt Deines Antrages.
    Kann sein, dass der Sachbearbeiter Dich da schon auf seine Spur
    gesetzt hat und Du so beantragt hast, wie er jetzt genehmigen will.
    Evtl. musst Du deinen Antrag wie vorstehend beschrieben berichtigen.
    Du musst auch nicht, wie von manchen Behoerden verlangt, ein be-
    stimmtes Antragsformular, z. B. das fuer den "grossen" Waffenschein
    ausfuellen. Die in den Antragsformularen teilweise enthaltenen Fragen nach Zugehoerigkeit zu verfassungsfeindlichen Organisationen, Vor-strafen usw. musst Du nicht beantworten.

    Der Theorie von 5-atue vermag ich nicht zu folgen. Wenn Du -aus wel-
    chem Grund auch immer- einen KWS fuer die Waffen 1 - 3 hast und
    beim Fuehren der Nr. 4 erwischt wirst, hast Du gegen die Auflagen des KWS verstossen. Dabei ist unerheblich, aus welchem Grund die Be-
    schraenkung auf bestimmte Waffen in Deinen KWS aufgenommen wur-
    de. Der Verstoss hat in jedem Fall eine hoehere Rechtsqualitaet als ein
    eventuell unrichtig ausgestellter KWS. Unabhaengig davon, wie dies ein Gericht sieht, solltest Du derartige Probleme von vornherein vermeiden.

    Aus Bayern hoert man, dass vereinzelt in den KWS zur Auflage gemacht
    wird, dass die Waffen nur verdeckt und nicht offen gefuehrt werden duer-
    fen. Die Behoerden koennen in einem WS Auflagen machen, ob diese
    Einschraenkung Bestand haben wird, ist zumindest unter Fachleuten
    strittig.

    Viel Erfolg.

  • Ich würde auch darauf bestehen, dass eine grundsätzliche Erlaubnis zum Führen jeglicher SSW erteilt wird. Zwar wird ein Verstoss wohl keine Sanktion nach sich ziehen, jedoch ist doch Rechtsunsicherheit gegeben.
    Unwissende Polizisten dürften auch bei einer Kontrolle entsprechenden Stress schieben.
    Beim Abholen des KWS daher einfach mal nach der Rechtsgrundlage für die Eintragung div. SSW fragen. Wenn der Sachbearbeiter keine findet, und das wird er nicht, dann sollte er eigentlich schon selbst einsehen, dass er das nicht darf. Ansonsten beim Vorgesetzten beschweren und darauf verweisen, dass Du einen Anspruch auf Erteilung eines KWS für sämtliche SSW hast.

    Gruß
    Mr. Lomax

  • Ich habe sogar einen Formularvordruck bekommen, der 100%ig auf den KWS zugeschnitten war und trotzdem diese rechtswidrige Frage enthielt.

    Was ich mich noch wundere: Muss man angeben, wie man gedenkt , die Waffe zu verwahren? Auf meinem Formular stand: "Ich bewahre die o.g. Waffe wie folgt auf: (bitte beschreiben Sie das Behältnis, in dem die Waffe verwahrt wird)"

  • Herzlich willkommen in der zweiten Grauzone, die eigentlich keine sein dürfte!

    Das Gesetz sagt: "...sicher vor unberechtigtem Zugriff...".
    Insofern ist die Frage der Behörde theoretisch berechtigt.

    Da aber für SSW KEINE Definition der sicheren Verwahrung, geschweige denn einer geforderten Schutzklasse, existiert, kann seitens der Behörde auch keine, wie auch immer geartete, Einschränkung oder Bewertung der angegebenen Aufbewahrung erfolgen.
    Rein rechtlich ist die Frage also nicht zulässig.

    Inwieweit sich der Beamte dieser Deutung anschliesst, ist natürlich fraglich.

    Der KWS-Antrag basiert allerdings auf dem WS-Antrag, und da hat man wohl die Frage schlichtweg übernommen (sinnloserweise).

    Stefan

  • Ich bin nämlich auch noch dabei, den Antrag einzureichen. Z.Z. verwahre ich meine P22 in einer handelsüblichen Geldkassette (stabiles Stahlblech, abschließbar), habe aber vor mir den original Walther P22 Waffenkoffer dafür zu kaufen. Konkret möchte ich nicht, dass mir die Behörden irgendwann mal einen Strick draus drehen, nur weil ich das Behältnis gewechselt habe (auch wenn es immer noch die Voraussetzungen erfüllt).

    pak9

    "Die in den Antragsformularen teilweise enthaltenen Fragen nach Zugehoerigkeit zu verfassungsfeindlichen Organisationen, Vor-strafen usw. musst Du nicht beantworten."

    Kannst du mir eine Begründung dafür nennen? Ich habe nur gelesen, dass beim KWS der Sachkunde-, Bedürfnis- und Haftpflichtversicherungsnachweis wegfällt, persönliche Zuverlässigkeit und Eignung müssen aber doch gegeben sein!?
    Sonst wäre der KWS in meinen Augen völlig sinnlos.

    Ich glaube ich geh besser persönlich aufs Landratsamt und kläre das mit dem Sachbearbeiter vor Ort.

  • nein ich musste nicht nach dietzenbach, um den antrag abzugeben/auszufüllen... ich hab ihn direkt auf dem ordnungsamt in offenbach ausgefüllt...
    des weiteren: der antrag enthilet bei mir unter anderem folgende frage:
    a) seheinschränkung ja/nein?
    b) körperliche behinderung ja/nein?
    c) hinweis auf einholen von informationen bei gesundheitsamt und polizei
    d) art, kaliber, modell der zu führenden waffen
    e) sind sie bereits im besitz von waffen/munition?
    f) übliche personenfragen (beruf, alter, adresse etc.)

    ich werde mich beim abholen nochmal erkundigen, ob ich nun mit dem schein alle ptb-waffen führen darf... ich sehs einfach nicht ein für jede neue waffe eine eintragung machen zu lassen, die dann locker mal 10 euro umschreibegebühr kostet...
    ich habe übrigens von unserem hiesigen waffenhändler herausgefunden, dass das unsere behörde nur macht, um die "überflüssigen wbks" loszuwerden, die im lager versauern... was daran dran ist, weiß ich nicht...
    tschö
    kevin

    Waffen: UMAREX COLT 1911 A1 und RÖHM RG 96

  • Zitat

    Original von AtomAmeise
    ich habe übrigens von unserem hiesigen waffenhändler herausgefunden, dass das unsere behörde nur macht, um die "überflüssigen wbks" loszuwerden, die im lager versauern... was daran dran ist, weiß ich nicht...

    Wohl gar nichts. Was sollte das mit WBKs zu tun haben. Die brauchen höchstens die alten Waffenscheine und Waffenscheinanträge auf.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • also ich musste nur name, adresse, wohnort, alter angeben....DAS WARS !
    und keine auflagen etc.
    nur auf der rückseite steht das ptb waffen geführt werden dürfen...

    is so schon ne schweinerei mit dem geld... :cry:

    (editiert: bitte keine Werbe- oder Spam-Links in der Signatur!)

  • @ AtomAmeise / Freedom:
    Der Reihe nach:
    - Wie HW-Junkie richtig schreibt, gibt es fuer die Aufbewahrung von PTB-
    waffen keine Rechtsvorschrift.
    Du musst hierzu keine Angaben machen!
    Im Zweifel genuegt die Angabe: "... gegen Zugriff Unbefugter gesichert
    ..."
    Theoretisch genuegt eine verschlossene Schublade, um den Zugriff
    Unberechtigter (d. h. in der Wohnung: unter 18 J. alte Personen)
    zu vermeiden. Stahlkassette o. ae. ist nicht erforderlich.
    - Bei der Antragstellung auf der Gruppe der PTB-Waffen bestehen!
    Auch wenn es dann u. U. laenger bis zur Erteilung (oder dem Eintritt
    der beim Sachbearbeiter eigentlich als selbstverstaendlich vorauszu-
    setzenden Fachkenntnis) dauert.
    Nachbesserungen sind umstaendlicher.
    - Missverstaendnisse ergeben sich z. T. daraus, dass manche Behoer-
    den einfach die Antragsformulare fuer den "grossen" WS verwenden.
    Folgende Fragen musst Du nicht beantworten, deinem Goodwill sind
    aber keine Grenzen gesetzt:
    - Einschraenkung des Sehvermoegens
    - koerperliche Behinderung/en
    - Gesundheitsamt (dort wird beim KWS nicht angefragt)
    - Anfrage bei der Polizei: ist im Verfahren zwingend vorgeschrieben
    (Regelanfrage), machen sie automatisch, damit hast Du nichts zu tun.
    Das ist die von Freedom genannte Pruefung der persoenlichen Zuver-
    laessigkeit.
    - Verfassungsfeindliche Organisationen usw.: laesst sich nicht allge-
    mein beantworten. Die Ausfuehrung des Gesetzes ist Laendersache.
    Deshalb gibt es keine einheitliche bundesweite Vorgehensweise.
    - Zu einzelnen Waffen sind keine Angaben erforderlich,
    die genannte Angabe der Gruppe PTB ist korrekt und deckt alles ab.
    - Zu bereits vorhandenen Waffen bzw. vorhandener Munition brauchst
    Du auch keine Angaben zu machen.
    Falls du im Besitz legaler Waffen oder Munition (diese zum 01.08.03
    angemeldet!) bist wuerde ich dem Antrag Kopien beifuegen mit der
    Bemerkung: "Kopien bereits erteilter waffenrechtlicher Erlaubnisse
    sind beigefuegt). Zeichen Deiner Kooperationsbereitschaft!
    - Angaben zur Person usw. sind erforderlich.
    Versuche, die Frage "PTB-Gruppe" oder Einzelwaffe/n vorab zu klaeren!
    Wenn nicht moeglich, dann bei Abholung jedem Fall pruefen, ob Gruppe oder auf Einzelwaffen. Wenn auf Einzelwaffen ausgestellt, Sachbearbei-
    ter umstimmen. Negativ: sofort mit ihm zu seinem Vorgesetzten gehen.
    Diesem die Rechtslage schildern und auf Ausstellung "fuer die Gruppe
    PTB-Waffen" bestehen. Auf die entsprechenden §§ des WaffGneu
    und die vorlaeufigen Vollzugshinweise des BMI vom 18. 03 03 verwei-
    sen.
    Die Aussage Deines Haendlers wegen des Aufbrauchs alter WBK´s
    ist nicht nachvollziehbar. Oder meint er WS anstelle WBK? Ob und
    was aufgebraucht wird, ist egal, entscheidend kommt es in Deinem
    Fall auf den Inhalt an!

    PN falls Du Unterlagen brauchst.

    Gruss pak9

  • in unserer stadt wird sehr wohl beim gesundheitsamt nachgefragt, ob befunde vorliegen... es geht dabei wohl darum, dass geprüft wird, ob man sich in psychiatrischer behandlung befindet... ich hab den antrag bereits ausgefüllt und abgegeben... jetzt heißt es vorerst warten... doch bei der abholung werde ich das thema sicher nochmal ansprechen...
    es ist schlichtweg ärgerlich, dass da jedes land/jedes stadt ihr eigenes süppchen kocht... man kann darüber kaum etwas generelles sagen...
    ich habe bei besitz von waffen un munition schlichtweg "ja" angekreuzt... ich besitze nur ptb-waffen un die passende munition

    Waffen: UMAREX COLT 1911 A1 und RÖHM RG 96

    Einmal editiert, zuletzt von AtomAmeise (8. Januar 2005 um 17:33)

  • Mein Formular fragt z.B. nicht nach Munition oder anderen waffenrechtlichen Erlaubnissen. Ich glaube langsam die ganze Verwirrung ist gewollt, damit möglichst wenige Leute sich einen KWS holen.