...benutzen ist doch legel solange sichergestellt ist das das geschoss das grundstück nicht verlässt. ( 3m hoher zaun? )
dachte ich bis jetzt jedenfalls, nach einem streit mit seinem nachbarn hat ein freund meinerseits beim ordnungsamt angerufen und die sagen das das schiessen auf eigenem grundstück generell verboten ist, mit druckluftwaffen.
wer hat denn nun recht? ich bin erst seit kurzem "hobbyschütze" und schiesse aufm dachboden aber das wetter lockt einen an der frischen luft zu schiessen...