Co2 Waffen auf eigenem Grundstück...

Es gibt 44 Antworten in diesem Thema, welches 9.171 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (13. April 2004 um 11:07) ist von ingo.

  • Und nocheinmal, jetzt aber zum Schluß, eine Adresse für das Landesimmissionsschutzgesetz (wurde so von allen Bundesländern erlassen)

    http://www.juris.de/rlp/normen/ges…mSchG_RP_rahmen

    In § 3 wird die Grundpflicht geregelt

    Soweit sich aus den folgenden Bestimmungen keine weiter gehenden Gebote und Verbote ergeben, hat sich jede Person so zu verhalten, dass schädliche Umwelteinwirkungen vermieden werden, soweit dies nach den Umständen des Einzelfalles möglich und zumutbar ist.

    In den § 6 (Tongeräte = alles was Ton und/oder Schallzeichen erzeugt)
    und § 7 (Signaleinrichtungen)

    wird genau das festgelegt, was ich oben schon ausgeführt habe
    anzumerken ist noch, daß die Lärmbelästigung nicht auf die Nachtruhe beschränkt ist und bei Schalldrücken über 120 dB ist im allgemeinen eine Zuwiderhandlung nach §3 und §6 erfüllt.

    Das WaffG regelt nur den legalen Besitz und den Umgang mit SSW, eine Auswirkung auf BImSchG und LImSchG hat es aber nicht

  • @ asta

    es ging mir nur darum darauf hinzuweisen, daß die Sache sehr wohl nach § 12 WaffG nicht illegal sein kann und trotzdem nach BImSchG eine Ordnungswidrigkeit darstellt ... :huldige:

    Ansonsten ist jetzt wirklich alles zum Thema gesagt. Sprecht mit euren Nachbarn, ist gut fürs Zusammenleben und man kann sogar Freundschaften schaffen die über vieles andere weghelfen.

    Nicht immer nur: "ist nicht verboten und darum darf ich das"

    Einmal editiert, zuletzt von ManEater (4. April 2004 um 18:47)

  • Das war doch schon spätestens nach deinem Beitrag vom 03.04.2004 / 20:14 Uhr klar. Aber schön, das du nochmal den Link gesetzt hast.