Brauche ich denn einen Waffenschein???

Es gibt 19 Antworten in diesem Thema, welches 5.564 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (13. November 2003 um 06:32) ist von edbru.

  • Im Frankonia-Katalog (Favoriten Herbst/Winter 2003) auf Seite 195 sind einige Druckluftwaffen abgebildet und zum Kauf angeboten. Ganz oben steht: FREI AB 18 JAHREN. Aber in der Ecke ist ein anderer Text zu sehen:
    Zum Führen (Tragen außerhalb Ihres befriedeten Besitztums) benötigen Sie einen gültigen Waffenschein.

    Heisst das, ich brauche einen Waffenschein, wenn ich nach Dorsten mit meiner HW97 :F: kommen will?

    Viele Grüße,

    hexer

  • NEIN

    Denn wenn du die Waffe im Auto Transportierst führst du die Waffe nicht. Es ist zu unterscheiden ob du die Waffe Führst oder nur Transportierst. Am besten legst du die Waffe getrennt von derMunution in den Kofferaum und schließt evtl die Tasche noch ab, dann ist sie auf jeden fall nicht zugriffsbereit. Das einzige was du brauchst wird der Waffenpass sein damit du die Wafe nach DE einführen darfst.

    Gruß
    Para

  • nein,du brauchst keinen waffenschein. willst du aber die waffe außerhalb deines befriedeten besitzes führen , d.h. schussbereit tragen ( z.b wie ne gaspistole zum schutz ,hier wird der kleine waffenschein benötigt ) brauchst du einen waffenschein .zum transport reicht , daß du die waffe in einer verschließbaren tasche im abgeschlossenden kofferraum transportierst .waffe und munition müssen in getrennt verschlossenen behältern aufbewart/transportiert werden .
    da du angegeben hast , daß du aus polen kommst , würde ich auf jeden fall vorher den zoll nach den einfuhrbestimmungen fragen .

    ciao crossi

  • Noch einmal in Kürze:

    FÜHREN einer Waffe: heißt soviel wie "mit sich herum tragen", griffbereit haben.

    TRASNPORTIEREN: im nicht-zugriffsbereiten Zustand von A nach B bringen (über C kann schon Probleme bringen).

    Mittlerweile benötigt man für ALLE Schusswaffen einen Waffenschein, der zum Führen berechtigt.
    Das heißt für Gaspistolen: den kleinen Waffenschein,
    für alle anderen Waffentypen den großen (normalen) Waffenschein. Von der Softair bis zur .50BMG!

    Und ich glaube kaum, dass irgendwo ein Waffenschein für eine Luftdruckwaffe - aus Gründen des Selbstschutzes - ausgestellt werden würde. Sondergenehmigungen, z.B. zur Schädlingsbekämpfung oder dergleichen mal ausgeschlossen.

    Fördermitglied des VDB.

  • Hi Leute,
    Dazu mal ein paar weitere Anmerkungen.
    1. Diabolos und andere Geschosse fuer Druckluftwaffen sind KEINE Munition im Sinne des WaffG.
    Man kann sie transportieren und lagern wie man will. Es gibt fuer ihren Erweb nicht mal eine Altersbeschraenkung.

    2. Einfuhr von Waffen aus Polen. Unklar ist mir leider, ob man fuer eine :F:-Waffe ueberhaupt einen Waffenpass braucht.
    Eigentlich sind die Teile in Deutschland frei ab 18. Aber Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste, hier waere eine schriftliche Aussage des Zolls angeraten, damit man weiss, ob oder ob nicht.

    Para und co haben die Sache ansonsten schon gut erklaert.
    Dann viel Spass beim FT ;)

    Gruss, Frank

    Ja, verzeihlich ist der Großen Übermut und Tyrannei,
    Denn zu groß und niederträchtig Ist des Deutschen Kriecherei.
    (H.v.Fallersleben und leider immer noch topaktuell)

  • Zitat

    Original von 5-atü
    Noch einmal in Kürze:

    FÜHREN einer Waffe: heißt soviel wie "mit sich herum tragen", griffbereit haben.

    TRASNPORTIEREN: im nicht-zugriffsbereiten Zustand von A nach B bringen (über C kann schon Probleme bringen).

    Mittlerweile benötigt man für ALLE Schusswaffen einen Waffenschein, der zum Führen berechtigt.

    Da wir gerade beim zusammenfassen sind:

    Das WaffG befasst sich mit dem Begriff des "Führens". Auch der Transport einer weggeschlossenen Waffe läuft unter diesem Begriff und ist Führen einer Waffe!
    Nachzulesen in den §§ 10 und 12 (Ausnahmen).

    Ausserdem in Anlage 1:
    "Im Sinne dieses Gesetzes führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt,..."

    Nicht für alle Waffen wird ein Waffenschein o. KWS benötigt. Ausnahme z. B., auch in der Anlage 1 nachzuschlagen, sind "Schusswaffen mit Lunten- oder Funkenzündung, deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist". Dies nur mal als Randinfo.

    Old Surehand hat sich damals die Mühe gemacht und das WaffG auf das Board geladen.
    ==> https://www.co2air.de/wbb2/wom/WaffG.html#P10

  • Zitat

    Original von promillo
    2. Einfuhr von Waffen aus Polen. Unklar ist mir leider, ob man fuer eine :F:-Waffe ueberhaupt einen Waffenpass braucht.
    Eigentlich sind die Teile in Deutschland frei ab 18. Aber Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste, hier waere eine schriftliche Aussage des Zolls angeraten, damit man weiss, ob oder ob nicht.

    Für ein Verbringen von eindeutig gekennzeichneten :F: - Waffen nach DE benötigt man nichts. U. a. nachzulesen in der Anlage 2.

    Nachsatz: Als Gründungsmitglied der ELFèn ;D solltest du das wissen, oder? Zumindest euer § 2 der Satzung deutet darauf hin. :ngrins:

  • @ Asta.
    nicht so schnell, ich hab das WaffG bisher leider nur bis Anlage 1 auswendig lernen koennen ;)

    Ja, verzeihlich ist der Großen Übermut und Tyrannei,
    Denn zu groß und niederträchtig Ist des Deutschen Kriecherei.
    (H.v.Fallersleben und leider immer noch topaktuell)

  • Die Einfuhr von Geräten mit dem :F:Zeichen nach D ist frei.
    (Nun nicht über den Begriff "Einfuhr" stolpern. Und auch nicht über den Begriff "Geräte". Für mich sind LG´s keine Waffen sondern Sportgeräte.)

    Ohne :F: Zeichen gibt es zwei Möglichkeiten:

    1. aus einem EWG Land. Dann genügt ein Europäischer Waffenpaß. Eine Einladung ist nicht zwingend vorgeschrieben. (Laut DSB)

    2. aus einem nicht EWG Land wie z.B. Polen . Hier wird die Sache kompliziert. Da muß der Besucher durch den Veranstaltungsverein bei den Behörden gemeldet werden. Gemeldet wird dann auch persönliche Daten wie u.a. Geburtsort, außerdem die Geräte, Nummern, Kaliber und was weiß ich noch alles. Bertus aus den NL hat das zur DM mitgemacht weil er keinen Waffenpaß erhalten konnte.

    VB hat das damals geregelt.

    Obba Gerrit

    P.s. Da die Gesetze schneller geändert werden als man sie lesen kann ist es möglich das alles was oben steht nicht mehr stimmt.

  • Zitat

    Original von promillo
    @ Asta.
    nicht so schnell, ich hab das WaffG bisher leider nur bis Anlage 1 auswendig lernen koennen ;)

    Welch eine Last fällt mir nun von der Seele. Ich befürchtete schon, du fragst nach dem Inhalt des § 2 / ELF. :ngrins:
    Aber wie wollt ihr mir helfen, wenn ihr nicht wisst ...... ?? :confused2: Na egal, es muss ja nicht jeder alles wissen!
    :ngrins:

  • Zitat

    Original von Astanase
    Na egal, es muss ja nicht jeder alles wissen!
    :ngrins:

    Aber dafür haben wir ja - zum Glück - Dich! :huldige:

    Das mit den Luntenwaffen... ich bin immer noch ganz baff erstaunt, was Du so alles weißt...
    Zeigt aber auch, dass auch nach der Novellierung eben nicht alles klarer und einfacher zu umschreiben ist. Von sinnvoll wollen wir ja gar nicht erst sprechen...

    Fördermitglied des VDB.

  • Zitat

    Original von 5-atü

    Aber dafür haben wir ja - zum Glück - Dich! :huldige:

    So, so. Ich weiss nicht recht ob das so glücklich ist ... für mich. :new16:
    Witzigerweise verleihen mir hier meistens diejenigen einen "Doktortitel" (im negativen), die einem den Anschein vermitteln, als könnten sie nicht mal ein Buch aufschlagen. *lol*;)
    Anwesende jetzt ausgeschlossen!!

  • Führen :
    Unmittelbaren Zugriff ( Handschuhfach, geladen und ungeladen, mit wenigen Handgriffen "betriebsbereit" )

    Verbringen:
    Transportieren von A ( zu Hause ) nach B ( Ort, wo geschossen wird, Schießstätte ), mit der Option, daß man auf dem direktem Weg keinen unmittelbaren Zugriff darauf hat!
    Heißt: Diabolos getrennt von der Waffe befördert ( Waffe im Koffer im Kofferraum, Diabolos auf dem Rücksitz in der Tasche )

    Keinen Umweg über die Freundin oder Kneipe!

    FWR-Mitglied 26256 ...und Du? :deal: -+- Field Target -Mitglied im DFTC2000 -+- Co2-Mehrdistanz.de

    Alles, was ist, dauert 3 Sekunden: Eine für vorher, eine für nachher und eine für mittendrin ...

  • Stehen wir im Walde?? :( ;)

    "Verbringen" ist auch nicht der Transport. Verbringen heisst ... nennen wir es mal das Einführen von Waffen nach o. durch Deutschland bzw. Ausführen.

  • Zitat

    § 12
    Ausnahmen von den Erlaubnispflichten
    (1) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer

    2. diese nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert, sofern der Transport der Waffe zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt;


    Auszug WaffG

    :huldige: Nein, verbringen ist das nicht! :huldige:

    Aber der Rest stimmte ;)

    FWR-Mitglied 26256 ...und Du? :deal: -+- Field Target -Mitglied im DFTC2000 -+- Co2-Mehrdistanz.de

    Alles, was ist, dauert 3 Sekunden: Eine für vorher, eine für nachher und eine für mittendrin ...

  • Erstmal vielen dank für so viele klare (manche unklare :lol:) Antworten.
    Und eine Entschuldigung meinerseits: Ich habe Euch ein wenig verwirrt durch die Angabe meiner Herkunft. Ich komme tatsächlich aus Polen, wohne aber in Deutschland schon 16 Jahre. Das habe ich vergessen zu erwähnen. Deswegen kamen auch viele Beiträge mit "Zoll" und "Grenze".
    Noch mal: SORRY!
    Aber: wenn ich auf der x-ten Etage wohne und nach Dorsten will, dann muss ich zweimal die Treppe laufen? Einmal mit Diabolos und dann nochmal mit der LG? Damit die beiden Sachen (Muni und Waffe) möglichst GETRENNT transportiert werden?
    Oder ist es so wie promillo schrieb:
    Zitat:
    "Diabolos und andere Geschosse fuer Druckluftwaffen sind KEINE Munition im Sinne des WaffG.
    Man kann sie transportieren und lagern wie man will. Es gibt fuer ihren Erweb nicht mal eine Altersbeschraenkung"
    Zitatende.
    Und ich kann die einfach in der Hosentasche tragen (und die HW97 :F: im Futeral auf'm Rücken).
    Viele Grüße,

    hexer

  • full.house ich bin ja untröstlich aber lass es uns verdeutlichen. ;)

    Wie bereits gesagt, beschäftigt sich der § 10 WaffG u. a. mit dem Führen einer Waffe.
    Darauf bezogen folgt dann § 12 mit den Ausnahmen von den Erlaubnispflichten nach § 10.
    In dem von dir zitierten Abs. 3 steht:

    "Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer .....
    diese nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert, sofern der Transport der Waffe zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt; ...."

    Ferner steht in Anlage 1, Abschnitt 2 was man unter "führen" zu verstehen hat.
    "Im Sinne dieses Gesetzes führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt,...."

    Du wirst aber nichts finden in dem steht, was der Gesetzgeber unter "transportieren" versteht!

    Wenn du nun mit der Waffe in einem verschlossenen Behältnis durch die Gegend wandelst, übst du auch die Gewalt über diese aus. Rechtssprechung!

    Somit darf wiederholt werden: Das WaffG spricht auch bei einem Transport (so wie es in diesem Thread gemeint ist) nicht von "Transport". Der Oberbegriff ist "Führen". Ein Transport einer Waffe gem. § 12 Abs. 3 ist nur die bzw. eine Ausnahme, bei welche keine Erlaubnis nach § 10 (Führen) vorliegen muss.

    hexer:
    Nach dem WaffG und nur das ist ausschlaggebend, kannst du die Diabolos auch die Treppe runterkugeln lassen. :ngrins: Diabolos sind keine Munition und unterliegen nicht dem WaffG. Es reicht wenn du dein LG nicht zugriffs- und schussbereit, also am besten unter Verschluss transportierst.
    Sicherlich gibt es einige Schützen die ihre Diabolodose getrennt von der Waffe transportieren um ggf. einer unnötigen Diskussion aus dem Wege zu gehen.

    Einmal editiert, zuletzt von Astanase (27. Oktober 2003 um 10:09)

  • Hätte da auch so ein paar Fragebeispiele bezüglich des Themas.

    Wie sieht es aus wenn ich eine :F: Waffe in meinem Wohnwagen
    repariere und reinige und evntl. Trockenschießübungen durchführe?
    In einem Auto darf das ja nicht ohne Waffenschein gemacht werden.
    Aber ist der Wohnwagen oder das Wohnmobil dann eine Wohnung im Sinne des WaffG in der ich berechtigt bin die Waffe zu führen ohne Waffenschein ?
    Desweiteren sollte noch unterschieden werden zwischen dem
    Standort meines Wohnwagens:

    1. auf dem öffentlichen Rastplatz
    2. in meinem eigenen Hof
    3. auf meinem eigenen aber NICHT befriedeten Besitzums (meines eigenen Wohnwagenstandplatzes mitten auf em Land draußen)

    Field Target macht Fun

  • Dan
    Der Wohnwagen ist wie die Wohnung, also befriedeter Besitz.
    Haus(durch)suchung ist also auch nur mit "Schrieb" möglich. etc..

    molon labe FWR-Mitglied #2xxxx
    4mm-Kurzwaffen mit :F:, auf WBK.
    Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen. :nod:

  • Nur wissen das scheinbar einige Polizisten nicht.
    Siehe hier.
    Auch wenn man später (mit einem guten Anwalt) Recht bekommt,
    Anspruch auf Schadenersatz hat man in der Regel dabei nicht.

    Dan
    Du darfst es zwar.
    Lass es aber lieber.

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)