Beiträge von UMeisen

    Hallo gunimo,

    ich kann Dir derzeit noch keine genaue Antwort auf Deine Frage geben: Der BR-Ausschuß hat nur eine Beschlußempfehlung abgegeben, bei der es aber noch an der Umsetzung in einen Gesetzeswortlaut ermangelt (Geschieht erst im zweiten Schritt wieder durch die BReg/BMI). Bis dahin dürfte es auch ´üßig sein, darüber zu spekulieren, ob eine Übergangsvorschrift kommt oder nicht.

    Enteignung der ganzen "look-alike-Waffen" geht sicherlich nur gegen Entschädigung, aber: Es soll keine Verpflichtung zur Abgabe/Vernichtung eingeführt, sondern lediglich die Verpflichtung zum Umbau bzw. zur Umlackierung (Rosa mit grünen Tupfern?). Dies könnte durchaus noch als Ausfluß der Sozialbindung des Eigentums gerechtfertigt und damit entschädigungslos hinzunehmen sein, auf den Ausgang eines entsprechenden Verfahrens vor dem BVerfG möchte ich jedenfalls nicht wetten.

    Auch Dein Argument der kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung dürfte wahrscheinlich nicht ziehen. Worin soll die kulturhistlrische Bedeutung von Gas-Nachbauten im Vergleich zu den Originalen liegen?

    Udo

    Spray, Pistole, Revolver? Schwer zu raten. Spray ist sicher wirkungsvoller im Einsatz, weil es größere Mengen enthält als ein paar Schüsse, andererseits ist das Droh-(Abschreckungs?-)Potential bei Pistole/Revolver größer (natürlich nur, wenn man bei dem Revolver nicht bereits von vorne erkennt, das keine Murmeln in der Trommel sind). Allerdings muß man die Waffe stets zuhause lassen, wenn man auf eine öffentliche Veranstaltung geht und gerade auf dem sich danach anschließenden abendlichen/nächtlichen Nachhauseweg wäre die Waffe sinnvoll. Das spricht wiederum für Pfefferspray, denn das Verbot, Waffen auf öffentlichen Veranstaltungen bei sich zu führen (§ 39 WaffG) gilt ausdrücklich nur für Schuß-, Hieb- und Stoßwaffen (ist im übrigen auch strafbewehrt: bis zu 3 Jahre, § 53 WaffG).
    Im übrigen nützt jedes Verteidigungsmittel auch nur dann was, wenn ich bereit bin, es im Ernstfall auch einzusetzen. Eine gezogene Pistole mit dem verzweifelten Gesichtsausdruck "Hoffentlich muß ich nicht abziehen, ich trau mich nicht" wirkt wenig abschreckend und wird nur noch übertroffen von dem erfolglosen Versuch abzuziehen, weil man in der Hektik nicht mehr weiß, daß die Waffe eine Sicherung hat oder wie die aufzuheben ist. Probleme, die bei Spray nicht bzw. nicht in dem Maße auftreten. Die Hemmschwelle für einen Einsatz ist geringer und für Waffenungeübte bestehen auch weniger Tücken beim praktischen Einsatz.

    Wenn, würde ich auch stets zu Pfefferspray raten. ("zur Hundeabwehr", aber das Thema hatten wir ja vor kurzem schon einmal.)

    Allerdings sollte man auch die Kehrseite beachten: Die Akten der Polizei sind voll von fehlgeschlagenen Versuchen, sich mit Spray oder Schreckschußpistole zu verteidigen. Fehlgeschlagen oftmals einfach deshalb, weil der Verteidiger das Überraschungsmoment beim Ziehen der Waffe/des Sprays nicht zu nutzen verstand und plötzlich der Angreifer das Ding in der Hand hatte.
    Noch mehr Fälle gibt es allerdings, in denen das Spray (oder der Revolver) in der Tasche blieb, weil einfach keine Zeit bestand, zunächst seine Tasche zu öffnen und dann das Ding 'rauszuholen. Sinn macht das Ganze daher nur, wenn man/frau das Spray oder die Waffe auch in der Hand hält oder zumindest so, daß es mit einem Griff einsatzbereit ist (Hosentasche, Jacktentasche). Eine Handtasche ist hierfür in aller Regel ungeeignet.

    Ich würde daher im Regelfalls sowohl von einer Schreckschußpistole wie auch vom Spray abraten und stattdessen vorschlagen, doch einmal einen Selbstverteidigungskurs für Frauen zu besuchen (wird oftmals von Volkshochschulen oder Sportvereinen angeboten), das ist oftmals bedeutend effektiver.

    Udo

    Hallo troubleman,

    zuerst die gute Nachricht: Dein Büchsenmacher kann das "F"-Zeichen tatsächlich selbst anbringen

    nun aber die schlechte: Bei diesem Gewehr :n1: dürften tatsächlich einige Probleme wg. § 37 bestehen. :cry: Am besten klärst Du dies zunächst mit der für Dich örtlich zuständigen Waffenbehörde ab (Du kannst i.d.R. leider nicht selbst beim LKA anfragen, die Anfrage muß über die örtliche Behörde laufen). In welchem Bundesland wohnst Du?

    Udo

    Zitat

    Original von gunimo
    Ich habe auch noch so'n paar alte Erbstücke von Opa. Wenn ihr Experten seid, dann könnt ihr mir ja vielleicht mal den Wert einschätzen, anhand von Pics? :confused2:

    Gruß

    gunimo

    Zeig mal, dann "schaun mer mal".

    Udo

    Zitat

    Original von Pellet
    Alte Kameras? :n1:

    Ja. Fing zunächst ganz unverfänglich mit alten Retinas und Retinetten an. Da fand meine Frau das auch noch "ganz nett". Mit der Zeit erweiterte sich das Sammelgebiet dann auf die übrige Kodak-Welt sowie auf Dacora und Bilora (letztere derzeit allerdings etwas auf Sparflamme). Und nachdem nun inzwischen drei volle Vitrinen im Wohnzimmer stehen und der Sammelschrank im Flur trotz einiger zusätzlich eingebauter Regalböden überquillt, erklärt mich meine Frau langsam aber sicher für verrückt. :n3:
    Aber was soll's. im Moment ist das Angebot an alten Kameras eh nicht so berauschend, da kann man auch einmal für ein paar Monate einen kleineren Gang einlegen ... *gr*

    Was sammelt Ihr denn so?

    Udo

    Du hast das Gewehr bereits mit der losen Feder vom Händler bekommen und der will oder kann es nicht reparieren? :evil:

    Dann leg ihm das Gewehr wieder hin, verlang Dein Geld zurück (auf gut Juristendeutsch: wandele den Kaufvertrag) und kauf bei einem vernünftigen Händler.

    Udo

    Zitat

    Original von karl dall
    Wer bitte sammelt MUNITION ??? Und was bringt das ? ich weiß ich hab noch ne 20mm Übungsgranate aufm schrank stehen aber das is nur als "Zierde" wieso sammelt einer Patronen? :n17:

    Gegenfrage: Was bringt's Briefmarken, Münzen, alte Kameras, alte Waffen oder Bierdeckel zu sammeln?
    Ich denke, jeder soll sammeln, was ihn interessiert, ohne sich dafür rechtfertigen zu müssen. Mir fiele z.B. zum meiner Sammelwurt für alte Kameras auch keine passende Begründung ein, außer daß dies ein faszinierender Ausschnitt aus unserer Technik- und Kulturgeschichte ist (wobei diese Begründung genau so gut auch von Waffen- oder Munitionssammlern angeführt werden kann).

    Oder mit anderen Worten: Warum beschäftigen wir uns eigentlich mit diesen kriegstreiberischen Waffen? Es gibt doch schließlich viele friedlichere Hobbies!

    Udo

    Wo soll das Problem mit Pfefferspray liegen?

    1.
    OC ist als öffentliche verkäuflich. Daß es nur gegen Tiere eingesetzt werden darf, liegt an einer "Besonderheit" der deutschen Gesetzgebung: Um eine Zulassung auch für die Anwendung gegen Menschen zu erhalten, müßte Tierversuche unternommen werden, diese sind aber, da nicht zu medizinischen oder anderen gesetzlich anerkannten Zwecken, in D nicht genehmigungsfähig (und bereits im Ausland durchgeführte Tests werden hier nicht anerkannt). Mit anderen Worten: auch CS oder CN würden heute wohl nur noch zur Verteidigung gegen Tiere zugelassen. Die Zulassung vonOC nur zur Verteidigung gegen Tiere sagt also nichts über Nebenwirkungen/Dauerschäden aus.

    Andererseits ist in letzter Zeit festzustellen, daß einige Landespolizeien (z.B. in Bayern) mit OC ausgerüstet werden, und zwar ausdrücklich nicht nur zum Einsatz gegen Tiere, sondern auch gegen Menschen. Dies zeigt mir als medizinischem Laien aber, daß OC im Vergleich zu CN/CS wirksamer sein muß bei zumindest nicht schwerwiegenderen Nebenwirkungen.

    2.
    Wenn einer OC-Spray bei sich führt, um dem nächsten Schäferhund das Fürchten zu lehren, ist dies legal. Daß dieses Spray gleichzeitig auch gegen Menschen eingesetzt werden kann, ist in diesem Zusammenhang unbeachtlich.
    Tritt dann durch den Angriff eines anderen Mensche eine Notwehrsituation ein, so kann in dieser Notwehrsituation auch das OC-Spray gegen den Angreifer eingesetzt werden. Hier ist dann auch das Argument, daß der Angriff später nachgewiesen werden muß, für die Frage der Wahl zwischen OC und CS unbeachtlich, dieses Problem des Nachweises des gegenwärtigen Angriffes hat der Verteidiger auch beim Einsatz von CS oder CN, denn auch das darf nur in einer Notwehrsituation eingesetzt werden.

    3.
    Eine andere Frage ist natürlich, ob die Mitnahme von OC- oder CS-Gas überhaupt Sinn macht. Beides ist als Verteidigungsmittel nur tauglich, wenn es sofort zur Hand und einsetzbar ist ("Herr Angreifer, warten Sie bitte einen Moment, ich muß erst noch mein Abwehrspray in meiner Handtasche suchen!"), man mit dessen Anwendung vertraut ist (Gegenwind-Problematik, Eskalationsrisiko, Entwendungsrisiko etc.) und man auch bereit ist, das Spray sofort und unverzüglich ausreichend intensiv anzuwenden, um die schon von BBplink beschriebenen Risiken zu minimieren, ansonsten gaukelt das Beisichführen des Sprays nicht nur eine trügerische Sicherheit vor, sondern erhöht u.U. noch das Risiko für einen selbst. An diesen Voraussetzugnen dürfte es imho bei den meisten scheitern (bei mir auch). Will man trotz allem noch ein Spray einsetzen, dann würde ich mir allerdings auch OC ("zur Hundeabwehr") zulegen.

    Udo

    Hallo Jupp,

    ob die 2250B auch in "F" lieferbar ist, weiß ich nicht, ich fürchte allerdings nicht. :cry:

    Allerdings gibt's auch dann noch eine Lösung für Dich: Die SSP250 von Crosman ist in "F" verfügbar (hab selbst so ein Teil von Harald erworben; allerdings ist mein Exemplar von Crosman "komisch" beschriftet: steht .177 drauf, benötigt aber .20 Diabolos). Der Griff ist gegen den des 2250B austauschbar. Aussehen nahezu identisch, Unterschied eigentlich nur in der Kalibergröße. ;D

    Udo

    @Mr.Big:

    Wenn Ihr eine Schießstätte für Luftgewehr/Luftpistole betreiben wollt, benötigt ihr dafür eine behördliche Erlaubnis nach § 44 WaffG, da auch LG/LP Schußwaffen im Sinne des Waffengesetzes sind (alle "Geräte, die zum Angriff, zur Verteidigung, zum Sport, Spiel oder zur Jagd bestimmt sind und bei denen Geschoße durch einen Lauf getrieben werden", § 1 Abs. 1 WaffG).

    Aber: Diese Erlaubnispflicht gilt nur für den Betrieb einer Schießstätte. Wollt Ihr dagegen nur einfach einmal ein Schießen mit Luftgewehr oder Luftpistole veranstalten, ist dies mit Zustimmung des Hausherrn (d.h. in Eurem Fall des Kirchenvorstandes) jederzeit möglich, da Ihr in diesem Fall keine Schießstätte betreibt, sondern lediglich erlaubterweise mit "F"-Waffen innerhalb des Hauses schießt, § 45 Abs. 6 Nr. 2 WaffG. Diese Grenze wird allerdings überschritten, wenn das Schießen für einen offenen Personenkreis regelmäßig oder aber zwar unregelmäßig aber mit einer gewissen Häufigkeit stattfindet.

    Hallo Paramags,

    die Gravur dürfte für jeden Pokalhändler etc. kein Problem sein, sofern er nur die Waffe in seine Gravurmaschine eingespannt bekommt. Einfach einmal dort nachfragen!

    Udo

    Zitat

    Original von Obermotz
    ... na dann darf man wohl nur noch auf nen Erfahrenen Richter hoffen...

    Dann hoffst Du aber oftmals vergebens. Der hat vom Waffenrecht in aller Regel ebenfalls keine Ahnung und verläßt sich oftmals blind darauf, daß der Staatsanwalt bei Abfassung der Anklageschrift schon die richtige Vorschrift gefunden hat.
    Ist doch richtig beruhigend.

    Zitat

    Original von Obermotz
    Mal weg von den SAs, zurüch zum Thema :)

    Wenn der oben gennante Schütze den Polizisten seine Situation glaubhaft machen konnte, also das nicht er die Imigranten, sonder diese Ihn bedroht hatten, dann müsste er doch in Notwehr, gehanelt haben, und hätte somit mit der mit Pfefferpatronen bestückten Waffe, die er ja zur Tierabwehr mit sich führt auch gegen die Angreifer vorgehen dürfen, oder?

    Hast Recht, Obermotz,

    entweder ist die zitierte Auskunft des Anwalts falsch oder der Poster hat nicht den gesamten Sachverhalt beschrieben.

    Aber Waffenrecht ist halt für viele Juristen ein Buch mit sieben Siegeln.

    Udo

    Abzug tunen? Da sehe ich ebenso schwarz wie Pellet, lasse mich aber gerne eines besseren belehren.

    Muß aber auch dazu sagen, daß mich der Abzug nicht stört. Die EB20 ist eh nicht zum Präzisionsschießen geeignet, allein schon mit der Visierung ist ein präzises Zielen nicht möglich, und zum Spaßschiessen und Plinken reicht der Abzug allemal. ;)

    Udo