Eine Frage an den Rechtsexperten (Hallo Udo!?):
Wenn also nun das angekündigte Totalverbot aller freien "Look-Alike"-Waffen ins WaffG. einfliesst, wie verhält es sich mit dem Altbesitz der dann verbotenen Gegenstände? Kann dieser staatlicherseits einfach entschädigungslos einkassiert werden? Kann man sogar noch für die Vernichtung der Waffen zur Kasse gebenten werden? Bei manchem Sammler haben sich da über die Jahre wohl richtige Werte angehäuft. Wie verhält es sich mit der vielzitierten kulturhistorischen Bedeutung solcher Sammlungen, etc.?
Gruß
gunimo