Enteignung von Altbesitz?!

Es gibt 18 Antworten in diesem Thema, welches 2.100 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (23. Oktober 2001 um 17:29) ist von gunimo.

  • Eine Frage an den Rechtsexperten (Hallo Udo!?):

    Wenn also nun das angekündigte Totalverbot aller freien "Look-Alike"-Waffen ins WaffG. einfliesst, wie verhält es sich mit dem Altbesitz der dann verbotenen Gegenstände? Kann dieser staatlicherseits einfach entschädigungslos einkassiert werden? Kann man sogar noch für die Vernichtung der Waffen zur Kasse gebenten werden? Bei manchem Sammler haben sich da über die Jahre wohl richtige Werte angehäuft. Wie verhält es sich mit der vielzitierten kulturhistorischen Bedeutung solcher Sammlungen, etc.?

    Gruß

    gunimo

  • Wollts nur noch mal in die Liste holen, weils mich auch sehr interessiert...so wie wohl jeden hier!!!

    Politik ist die Kunst, die Leute daran zu hindern, sich um das zu kümmern, was sie angeht.
    [P. Valéry]

  • Hallo gunimo,

    ich kann Dir derzeit noch keine genaue Antwort auf Deine Frage geben: Der BR-Ausschuß hat nur eine Beschlußempfehlung abgegeben, bei der es aber noch an der Umsetzung in einen Gesetzeswortlaut ermangelt (Geschieht erst im zweiten Schritt wieder durch die BReg/BMI). Bis dahin dürfte es auch ´üßig sein, darüber zu spekulieren, ob eine Übergangsvorschrift kommt oder nicht.

    Enteignung der ganzen "look-alike-Waffen" geht sicherlich nur gegen Entschädigung, aber: Es soll keine Verpflichtung zur Abgabe/Vernichtung eingeführt, sondern lediglich die Verpflichtung zum Umbau bzw. zur Umlackierung (Rosa mit grünen Tupfern?). Dies könnte durchaus noch als Ausfluß der Sozialbindung des Eigentums gerechtfertigt und damit entschädigungslos hinzunehmen sein, auf den Ausgang eines entsprechenden Verfahrens vor dem BVerfG möchte ich jedenfalls nicht wetten.

    Auch Dein Argument der kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung dürfte wahrscheinlich nicht ziehen. Worin soll die kulturhistlrische Bedeutung von Gas-Nachbauten im Vergleich zu den Originalen liegen?

    Udo

  • Hallo Udo,

    danke für Deine Ausführungen.

    Thema Entschädigung: Wie geht sowas? Da müsste doch quasi ein Gutachten über den Wert der Sammlung erstellt werden, oder geht das per Pauschbetrag? Ich hatte es so verstanden, dass der Besitz dieser Waffen gänzlich verboten werden soll !!!

    Wer soll das Umlackieren oder Färben, bzw. Umbauen (was immer man sich da vorstellen mag) kontrollieren?? Die Teile sind ja nicht mal registriert! Wenn ich dann eine Straftat begehen wollte, könnte ich doch wieder zur schwarzen oder silbernen Farbe greifen und es quasi umkehren.

    Umbauen bedeutet doch, dass man sie so verändern müsste, das eine Verwechslung mit einer "scharfen" Waffe auszuschliessen ist... aber wie?? Vorallem muss ja die Funktion z.B. der CO2-Waffen erhalten bleiben!

    Ich weiss, Du kannst auch nichts genaues sagen, aber diese Fragen drängen sich einfach auf und beschäftigen mich (nicht nur MICH).

    Danke nochmals für Deine Antwort...

    Gruß

    gunimo

  • Zitat

    Original von gunimo
    ...
    Ich hatte es so verstanden, dass der Besitz dieser Waffen gänzlich verboten werden soll !!!
    ...

    Ups, sorry, hatte ich mich so undeutlich ausgedrückt?

    Zitat

    Original von Old_Surehand
    ...
    Alle Gegenstände oder Waffen, die wie "scharfe" Waffen aussehen, sollen nach diesen Forderungen verboten werden! Damit ist gemeint, daß, wenn das so durchkommt, weder Spielzeugwaffen noch Softairs noch Gaswaffen noch Luft/CO2-Waffen getreue Nachbildungen "scharfer" Modelle sein dürfen. Und es wird sogar verlangt, daß solche Waffen, die gegenwärtig im "Umlauf" sind, so verändert werden müssen, daß keine Verwechslungsgefahr mehr besteht (wahrscheinlich durch Umlackieren oder ähnliches).

    Aus dem Entwurf wird nicht ganz klar, wie diese Gegenstände und Waffen zukünftig aussehen sollen, um erlaubt zu sein, das soll später per Verordnung geregelt werden. Es ist anzunehmen, daß es auf eine andere Farbe hinausläuft.
    ...


    Von Einkassieren war nie die Rede! "Nur" vom Umlackieren (siehe auch Thread-Überschrift). Tut mir leid, wenn ich Dich da so in Panik versetzt habe.

    Der Wertverlust, gerade bei älteren Stücken, wäre sicher trotzdem beträchtlich. :(

    Wie's genau aussehen soll, ist, wie gesagt, noch nicht klar. Aus den Andeutungen kann man spekulieren, daß es wohl darauf hinausläuft, daß bestimmte Farbgestaltungen den "scharfen" vorbehalten sind, und andere den "Nachahmungen".

    Wie gesagt, ich glaube eh' nicht, daß dieser Quatsch Gesetz wird.

    Gruß,
    Marcus

  • Zitat

    daß bestimmte Farbgestaltungen den "scharfen" vorbehalten sind, und andere den "Nachahmungen".

    Das wär doch DIE Lösung!
    Alle scharfen Waffen müssen ab sofort knallrot lackiert sein... :n8: ...*sichduckendwegrenn*

    Co2air - Founder
    -= 03.2000 =-

  • ...aber im Originaltext heisst es doch:

    ...es ist daher angebracht, den Umgang ( Herstellung/Import, Erwerb, [GLOW=red]Besitz[/GLOW] ,Verkauf) mit ALLEN Gegenständen zu verbieten, die von Form oder Farbe her den Anschein einer echten erlaubnispflichtigen Schusswaffe erwecken...

    Besitz zu verbieten...das heisst doch einkassieren! Denn, wenn ich eine Waffe umlackieren muß, oder was auch immer, kann ich sie auch wieder schwarz lackieren, um sie bei einer evtl. Straftat einzusetzen...
    Ausserdem steht da neben Farbe auch [GLOW=firebrick]Form![/GLOW]

    Also bleibt nur Totalverbot! Mittelfristig wird es sicherlich dazu kommen... :cry:

    Ich könnte mir auch aus Holz eine Pistole schnitzen, lackieren und eine Bank ausrauben. Dann müssten ja auch alle Bäume verboten werden, oder was?

    Wer soll dann diese Massnahmen der "Umgestaltung" kontrollieren? Die Teile sind dochj garnicht gemeldet! Wie verändert man eine Waffe unwiderruflich?? Wer ersetzt mir den Wertverlust, wenn ich z.B. meine LP53 "abändern" muß?

    Ich hoffe Du hast Recht und diese Schnapsideen verschwinden in der Versenkung! Die Leute die solche Vorschläge machen gehören in die "Klapsmühle"!!!

    gunimo

  • Zitat

    Original von gunimo
    ...aber im Originaltext heisst es doch:

    ...es ist daher angebracht, den Umgang ( Herstellung/Import, Erwerb, [GLOW=red]Besitz[/GLOW] ,Verkauf) mit ALLEN Gegenständen zu verbieten, die von Form oder Farbe her den Anschein einer echten erlaubnispflichtigen Schusswaffe erwecken...

    Besitz zu verbieten...das heisst doch einkassieren! Denn, wenn ich eine Waffe umlackieren muß, oder was auch immer, kann ich sie auch wieder schwarz lackieren, um sie bei einer evtl. Straftat einzusetzen...
    Ausserdem steht da neben Farbe auch [GLOW=firebrick]Form![/GLOW]

    Da hast Du schon recht, aber wenn Du "Form oder Farbe" wörtlich nimmst, würden darunter alle schwarzen Gegenstände fallen... ;)

    Außerdem gibt es da ja die Regelung (Punkt 66 a) cc), Seite ) :

    Zitat


    Besitzer von Gegenständen, die nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.6 verboten sind, haben diese innerhalb von 6 Monaten nach Inkrafttreten der Verordnung [...] so umzugestalten, dass sie nicht mehr den Anschein erlaubnispflichtiger Schusswaffen hervorrufen"

    Damit kann eigenlich nur Umlackieren gemeint sein, denn wie soll man die Form verändern?

    Außerdem weiter unten (Seite 49) bei der Begründung in Bezug auf Spielzeugwaffen:

    Zitat


    Letztlich wird das Spielzeug ja nicht verboten. Es muss aus Gründen der inneren Sicherheit vielmehr nur anders geformt oder lackiert sein als echte Schusswaffen.


    (gemeint ist ja wohl: "... als erlaubnispflichtige Schusswaffen". An solchen Schludereien sieht man auch, was für "Experten" hier am Werk waren) :evil:

    Ich denke, daraus kann man folgern, daß Umlackieren reichen wird.

    Marcus

  • Zitat

    Ich denke, daraus kann man folgern, daß Umlackieren reichen wird.

    ...jetzt bin ich aber beruhigt :n8:

    Man kennt das ja eigentlich schon von den Amis, bei denen müssen Softairs eine etwa 4cm lange rote Farbmarkierung am Lauf haben. Verständlich, sind doch dort alle, auch automatischen Waffen, wie M16, G3, UZI, usw. erhältlich.
    Jedoch unter der sinnvollen Prämisse des Schutzes der Benutzer, um evtl. Verwechslungen zu vermeiden, nicht um irgendwelche Straftaten damit zu verhindern. Zumal die Amis damit "Paintball-like" im freien damit spielen dürfen. Da hätte ich auch kein Problem mit, würde ich selbst gerne mal machen.
    Allerdings bei meinen Luftpumpen sehe ich da keinen Zusammenhang, in irgendeiner Form Straftaten vorbeugen zu können.
    Wer so blöde ist, und damit eine Bank überfällt oder ähnliches, darf sich doch dann nicht wundern...
    Ausserdem würde das Drohpotential jeder dennoch im Umlauf befindlichen "Anscheinspistole" verzigfacht - da ja jeder weiß, daß es sich dabei ja nur um eine echte handeln kann, da ja alle nachgemachten jetzt rot sind...
    Und die gibts auch weiterhin an allen Ecken der EU zu kaufen - in schwarz. Also ein enormes Beschaffungsproblem. Aber warum in die Ferne schweifen, dann wird halt ne echte am Hauptbahnhof gekauft - ach ne, geht ja nicht - ist ja verboten.

    Harry

    Co2air - Founder
    -= 03.2000 =-

  • ...um nochmal auf das schwachsinnige Umlackieren zurück zu kommen: Ich lackiere also z.B. eine schöne verchromte CK92 in Grellgrün, kurz bevor ich eine Straftat damit begehe lackiere ich sie dann schwarz, begehe die Tat und mache sie anschliessend wieder grün. Kommt man mir irgendwann auf die Spur zeige ich meine grüne CK92 und damit kann ich es dann nicht gewesen sein...hä-hä-hä

    Soll so die Verbrechensvorbeugung aussehen, oder was? Und natürlich werden sich alle kriminellen Subjekte an dieses Gesetz halten, da sie sich ja schon in allen anderen Belangen so schön gesetzeskonform Verhalten! *gr*:))

    gunimo

  • Nach der ganzen Diskussion habe ich ich meine Konsequenzen gezogen und mir ne schöne gelbe CP Sport bestellt. :n30:


    Hugo

    Lebe jeden Tag, als wäre es Dein letzter - eines Tages wirst Du Recht haben! 
    MfG
    Hugo

  • mit der farb- und formgebung gibt es ja schon vorgänger
    z.B. das SL8

    vorallem die pflichtfarbe birgt risiken für den besitzer
    stellt euch mal vor ein paar dreckspritzer fallen auf den schaft und §37 tritt in kraft (aua)

    mfg G19

    mfg G19

    "get yourself a glock, and lose that nickle plated sissy pistol"

  • Wie sieht das eigentlich mit der Farbe aus:
    müssen die Wafen unbedingt so eine Augenkrebs erzeugende Neonfarbe ála CPS haben, oder reicht auch ein moderares weiß oder grau ála SL8 ?

    Crazy Monk aka Player

  • ...nu mal langsam, noch sind wir nicht soweit - da wird der FWR schon noch ein Wörtchen mitsprechen!
    Also wer immer noch nicht drin ist.... :n6:

    Harry

    Co2air - Founder
    -= 03.2000 =-

  • ...das wird uns der Gesetzgeber im Fall der Fälle schon haarklein vorgeben..., aber Pellet's Vorschläge gefallen mir am besten, wenn wir ein mattes Silber und ein glänzendes, helles Chromsilber noch mit aufnehmen könnten. :))

  • Hmm...dann müsste Hugo sich seine schöne neue [MARK=darkblue]QUITTENGELBE[/MARK] CPs ja wieder einstampfen/schmelzen lassen... :n8:


    Harry

    Co2air - Founder
    -= 03.2000 =-

  • Zitat

    Original von Harry
    Hmm...dann müsste Hugo sich seine schöne neue [MARK=darkblue]QUITTENGELBE[/MARK] CPs ja wieder einstampfen/schmelzen lassen... :n8:


    Harry

    Nö, die CPS gibt es auch in schwarz, also muß er nur das Unterteil neu ordern, nicht mal umspritzen! :D