Klepto: eine Quelle wäre in so einem Fall nicht schlecht, da ich eine etwas andere Auflistung kenne....
Das Waidwerk behauptet nämlich folgendes:
Kategorie A:
Verbotene Schußwaffen
(darunter Schrotgewehre mit Vorderschaftrepetiersystem "Pumpguns") und Kriegsmaterial. Erwerb, Einfuhr, Besitz und Führen sind wie schon bisher verboten.
Kategorie B:
Genehmigungspflichtige Schußwaffen
alle halbautomatischen Schußwaffen sowie Repetierflinten (etwa "Gooseguns") werden den Faustfeuerwaffen gleichgestellt. Erwerb und Besitz von Kategorie-B-Waffen ist nur auf Grund einer Waffenbesitzkarte, Erwerb, Besitz und Führen solcher Waffen nur auf Grund eines Waffenpasses erlaubt. Ein Erwerb ist binnen 6 Wochen vom Überlasser und vom Erwerber bei der Behörde anzuzeigen, die das Waffendokument des Erwerbers ausgestellt hat.
Kategorie C:
Schußwaffen mit gezogenem Lauf
Erwerb ist binnen 4 Wochen vom Erwerber einem in Österreich niedergelassenen Gewerbetreibenden (Büchsenmacher, Waffenhändler) zu melden. Führen solcher Waffen ist nur auf Grund eines Waffenpasses erlaubt (Ausnahmen für Jäger mit Jagdkarte und für Schützenvereinigungen). Der Waffenschein wurde eliminiert.
Kategorie D:
Sonstige Schußwaffen (Flinten)
Führen von Flinten ist nur auf Grund eines Waffenpasses erlaubt (Ausnahmen für Jäger mit Jagdkarte und für Schützenvereinigungen).
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Und auf gebrauchtwaffen.at steht folgendes:
WG96 1. und 2. WG Durchführgs-Verordnung
Kategorie A
Verbotene Waffen
z.B. Pumpguns, Waffen mit Schalldämpfer, Schlagringe, Totschläger, Stahlruten etc... Kriegsmaterial - Besitz nur mit Sondergenehmigung (BMI, BMLV)
Kategorie B
Genehmigungspflichtige Waffen (WP oder WBK)
Faustfeuerwaffen (unter 60 cm Länge), Repetierflinte, die keine Pumguns sind und halbautomatische Schußwaffen (ohne Rücksicht auf Kaliber und Länge)
Voraussetzung für WBK, WP: Staatsbürgerschaft( Österreich oder EU), Mindestalter 21 Jahre, Unbescholtenheit, Verläßlichkeit, Psychotest, Rechtfertigung.
Kategorie C
Meldung beim Fachhandel: Formular § 30 WG96
Langwaffen mit gezogenem Lauf, z.B. Repetierbüchsen, alle kombinierten Gewehre, z.B. Bockbüchsflinten, Drillinge.
Kategorie D
z.B. Einzellader mit glattem Lauf, Flinten, etc...
Erwerb und Besitz ist frei.
Freie Waffen, ab 18 Jahre:
Gas- und Schreckschußwaffen, Luftdruckwaffen bis 6mm, Schußwaffen die vor 1871 erzeugt wurden.
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demnach wären nun zB auch Flinten FREI ab 18, ein grober unterschied zu deiner Aufstellung
grüße aus wien
alex