Hallo!
Kann mir jemand sagen, ob CO2 Pistolen (z.B.: CP88) in Österreich erlaubt sind?
Okay, das wärs dann schon!
Danke!
AAK
CO2 in Österreich
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AAK -
13. März 2003 um 19:42 -
Geschlossen
Es gibt 8 Antworten in diesem Thema, welches 1.826 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (
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in "A" kannst du sogar eine scharfe Langwaffe ab 18 frei kaufen, Kaliber ist egal.
Also warum sollten die dann CO2 verbieten -
hier mal ne auflistung was unter welchen bedingungen zu haben ist (is nur ne grobe auflistung, gibt gewisse ausnahmeregelungen):
Ab 18 Frei zu Erwerben (Kat. D Waffen):
-Softguns
-Luftdruck- und CO2-Waffen
-Lunten-,Rad und Steinschloßreplikas, Modellkanonen
-Vor 1871 erzeugte Schußwaffen
-Zimmerstutzen (Kal. 4mm Randfeuer)
-Schwerter, Spring-, Fall und Butterflymesser
-Schlagstöcke
-Gas- und Signalwaffen
-Böden, Schleudern, Armbrüste
-Tränengas- und Pfeffersprays
-ElektroschockerAb 18 mit Meldepflich zu Erwerben (Kat. C Waffen):
-Langwaffen mit gezogenem Lauf außer Halbautomaten
-Langwaffen mit glattem Lauf (ein- oder mehrläufige Flinten), außer "pumpguns", Repetier- und Halbautomatische FlintenAb 21 mit Waffenbesitzkarte, oder Waffenpass zu Erwerben (Kat. B Waffen):
-Faustfeuerwaffen (PIstolen und Revolver)
-Repetierflinten außer "Pumpguns"
-Halbautomatische Langwaffen außer Kriegsmaterial--------
ciao Klepto -
Klepto: eine Quelle wäre in so einem Fall nicht schlecht, da ich eine etwas andere Auflistung kenne....
Das Waidwerk behauptet nämlich folgendes:
Kategorie A:
Verbotene Schußwaffen
(darunter Schrotgewehre mit Vorderschaftrepetiersystem "Pumpguns") und Kriegsmaterial. Erwerb, Einfuhr, Besitz und Führen sind wie schon bisher verboten.Kategorie B:
Genehmigungspflichtige Schußwaffen
alle halbautomatischen Schußwaffen sowie Repetierflinten (etwa "Gooseguns") werden den Faustfeuerwaffen gleichgestellt. Erwerb und Besitz von Kategorie-B-Waffen ist nur auf Grund einer Waffenbesitzkarte, Erwerb, Besitz und Führen solcher Waffen nur auf Grund eines Waffenpasses erlaubt. Ein Erwerb ist binnen 6 Wochen vom Überlasser und vom Erwerber bei der Behörde anzuzeigen, die das Waffendokument des Erwerbers ausgestellt hat.Kategorie C:
Schußwaffen mit gezogenem Lauf
Erwerb ist binnen 4 Wochen vom Erwerber einem in Österreich niedergelassenen Gewerbetreibenden (Büchsenmacher, Waffenhändler) zu melden. Führen solcher Waffen ist nur auf Grund eines Waffenpasses erlaubt (Ausnahmen für Jäger mit Jagdkarte und für Schützenvereinigungen). Der Waffenschein wurde eliminiert.Kategorie D:
Sonstige Schußwaffen (Flinten)
Führen von Flinten ist nur auf Grund eines Waffenpasses erlaubt (Ausnahmen für Jäger mit Jagdkarte und für Schützenvereinigungen).
--------------------------------------------------------------Und auf gebrauchtwaffen.at steht folgendes:
WG96 1. und 2. WG Durchführgs-Verordnung
Kategorie A
Verbotene Waffen
z.B. Pumpguns, Waffen mit Schalldämpfer, Schlagringe, Totschläger, Stahlruten etc... Kriegsmaterial - Besitz nur mit Sondergenehmigung (BMI, BMLV)Kategorie B
Genehmigungspflichtige Waffen (WP oder WBK)
Faustfeuerwaffen (unter 60 cm Länge), Repetierflinte, die keine Pumguns sind und halbautomatische Schußwaffen (ohne Rücksicht auf Kaliber und Länge)
Voraussetzung für WBK, WP: Staatsbürgerschaft( Österreich oder EU), Mindestalter 21 Jahre, Unbescholtenheit, Verläßlichkeit, Psychotest, Rechtfertigung.Kategorie C
Meldung beim Fachhandel: Formular § 30 WG96
Langwaffen mit gezogenem Lauf, z.B. Repetierbüchsen, alle kombinierten Gewehre, z.B. Bockbüchsflinten, Drillinge.Kategorie D
z.B. Einzellader mit glattem Lauf, Flinten, etc...
Erwerb und Besitz ist frei.Freie Waffen, ab 18 Jahre:
Gas- und Schreckschußwaffen, Luftdruckwaffen bis 6mm, Schußwaffen die vor 1871 erzeugt wurden.
--------------------------------------------------------------demnach wären nun zB auch Flinten FREI ab 18, ein grober unterschied zu deiner Aufstellung
grüße aus wien
alex -
Zitat
Kategorie Dz.B. Einzellader mit glattem Lauf, Flinten, etc...
Erwerb und Besitz ist frei.also das höhre ich jetz zum ersten mal
währe aber super wenns so währmeine quelle ist der "Jagd und Sport" Katalog, 2000-2001, auf Seite 78 ist da all das aufgelistet was ich reingeschrieben habe! und gleich unter der auflistung ein Logo der IWÖ (eine seite davor auch eine seite der IWÖ)
nun, das sicherste währ wohl mal im waffenladen nach zufragen!
ciao klepto
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Okay Leute, vielen Dank für die Hilfe!
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Zitat
Original von Klepto
nun, das sicherste währ wohl mal im waffenladen nach zufragen!
ciao klepto
da würd ich mich nicht drauf verlassen leider, aber ich glaube das da mal kein Unterschied zwischen dt. und öster. Händlern besteht
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naja duncan, aber wenn mir der dann eine waffe frei verkauft, die er eigendlich nich frei verkaufen dürfte, und das kommt raus, darf wohl er die suppe auslöffeln (auch wenn man den löffel wahrscheinlich selbst zur verfügung stellen muss! )
ciao klepto
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so habe jetz mal den gesetzestext danach durchforstet
folgende passage, dürfte interresant sein:
als Sonstige schusswaffen, werden Kat. D waffen bezeichnet, welche frei ab 18 zu erwerben sind, somit scheint es, das 1 Läufige 1Schüssige Schrotflinten die über kein Repetiersystem verfügen, frei ab 18 sind
aber um sich vollkommen sicher zu sein, sollte man nochmal nachfragen, bei jemanden der sich da gut auskenntciao klepto