CO2 in Österreich

Es gibt 8 Antworten in diesem Thema, welches 1.826 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (14. März 2003 um 16:26) ist von Klepto.

  • in "A" kannst du sogar eine scharfe Langwaffe ab 18 frei kaufen, Kaliber ist egal.
    Also warum sollten die dann CO2 verbieten

  • hier mal ne auflistung was unter welchen bedingungen zu haben ist (is nur ne grobe auflistung, gibt gewisse ausnahmeregelungen):

    Ab 18 Frei zu Erwerben (Kat. D Waffen):

    -Softguns
    -Luftdruck- und CO2-Waffen
    -Lunten-,Rad und Steinschloßreplikas, Modellkanonen
    -Vor 1871 erzeugte Schußwaffen
    -Zimmerstutzen (Kal. 4mm Randfeuer)
    -Schwerter, Spring-, Fall und Butterflymesser
    -Schlagstöcke
    -Gas- und Signalwaffen
    -Böden, Schleudern, Armbrüste
    -Tränengas- und Pfeffersprays
    -Elektroschocker

    Ab 18 mit Meldepflich zu Erwerben (Kat. C Waffen):

    -Langwaffen mit gezogenem Lauf außer Halbautomaten
    -Langwaffen mit glattem Lauf (ein- oder mehrläufige Flinten), außer "pumpguns", Repetier- und Halbautomatische Flinten

    Ab 21 mit Waffenbesitzkarte, oder Waffenpass zu Erwerben (Kat. B Waffen):

    -Faustfeuerwaffen (PIstolen und Revolver)
    -Repetierflinten außer "Pumpguns"
    -Halbautomatische Langwaffen außer Kriegsmaterial

    --------
    ciao Klepto

  • Klepto: eine Quelle wäre in so einem Fall nicht schlecht, da ich eine etwas andere Auflistung kenne....

    Das Waidwerk behauptet nämlich folgendes:

    Kategorie A:
    Verbotene Schußwaffen
    (darunter Schrotgewehre mit Vorderschaftrepetiersystem "Pumpguns") und Kriegsmaterial. Erwerb, Einfuhr, Besitz und Führen sind wie schon bisher verboten.

    Kategorie B:
    Genehmigungspflichtige Schußwaffen
    alle halbautomatischen Schußwaffen sowie Repetierflinten (etwa "Gooseguns") werden den Faustfeuerwaffen gleichgestellt. Erwerb und Besitz von Kategorie-B-Waffen ist nur auf Grund einer Waffenbesitzkarte, Erwerb, Besitz und Führen solcher Waffen nur auf Grund eines Waffenpasses erlaubt. Ein Erwerb ist binnen 6 Wochen vom Überlasser und vom Erwerber bei der Behörde anzuzeigen, die das Waffendokument des Erwerbers ausgestellt hat.

    Kategorie C:
    Schußwaffen mit gezogenem Lauf
    Erwerb ist binnen 4 Wochen vom Erwerber einem in Österreich niedergelassenen Gewerbetreibenden (Büchsenmacher, Waffenhändler) zu melden. Führen solcher Waffen ist nur auf Grund eines Waffenpasses erlaubt (Ausnahmen für Jäger mit Jagdkarte und für Schützenvereinigungen). Der Waffenschein wurde eliminiert.

    Kategorie D:
    Sonstige Schußwaffen (Flinten)
    Führen von Flinten ist nur auf Grund eines Waffenpasses erlaubt (Ausnahmen für Jäger mit Jagdkarte und für Schützenvereinigungen).
    --------------------------------------------------------------

    Und auf gebrauchtwaffen.at steht folgendes:

    WG96 1. und 2. WG Durchführgs-Verordnung

    Kategorie A

    Verbotene Waffen
    z.B. Pumpguns, Waffen mit Schalldämpfer, Schlagringe, Totschläger, Stahlruten etc... Kriegsmaterial - Besitz nur mit Sondergenehmigung (BMI, BMLV)

    Kategorie B

    Genehmigungspflichtige Waffen (WP oder WBK)
    Faustfeuerwaffen (unter 60 cm Länge), Repetierflinte, die keine Pumguns sind und halbautomatische Schußwaffen (ohne Rücksicht auf Kaliber und Länge)
    Voraussetzung für WBK, WP: Staatsbürgerschaft( Österreich oder EU), Mindestalter 21 Jahre, Unbescholtenheit, Verläßlichkeit, Psychotest, Rechtfertigung.

    Kategorie C

    Meldung beim Fachhandel: Formular § 30 WG96
    Langwaffen mit gezogenem Lauf, z.B. Repetierbüchsen, alle kombinierten Gewehre, z.B. Bockbüchsflinten, Drillinge.

    Kategorie D

    z.B. Einzellader mit glattem Lauf, Flinten, etc...
    Erwerb und Besitz ist frei.

    Freie Waffen, ab 18 Jahre:

    Gas- und Schreckschußwaffen, Luftdruckwaffen bis 6mm, Schußwaffen die vor 1871 erzeugt wurden.
    --------------------------------------------------------------

    demnach wären nun zB auch Flinten FREI ab 18, ein grober unterschied zu deiner Aufstellung

    grüße aus wien
    alex

  • Zitat


    Kategorie D

    z.B. Einzellader mit glattem Lauf, Flinten, etc...
    Erwerb und Besitz ist frei.

    also das höhre ich jetz zum ersten mal
    währe aber super wenns so währ :D

    meine quelle ist der "Jagd und Sport" Katalog, 2000-2001, auf Seite 78 ist da all das aufgelistet was ich reingeschrieben habe! und gleich unter der auflistung ein Logo der IWÖ (eine seite davor auch eine seite der IWÖ)

    nun, das sicherste währ wohl mal im waffenladen nach zufragen!

    ciao klepto

  • Zitat

    Original von Klepto

    nun, das sicherste währ wohl mal im waffenladen nach zufragen!

    ciao klepto

    da würd ich mich nicht drauf verlassen :new16: leider, aber ich glaube das da mal kein Unterschied zwischen dt. und öster. Händlern besteht :))

    Diese Männer, sanfter als Lämmer,
    sind wilder als Löwen.
    Bernhard von Clairvaux - De Laude Novae Militiae ad milites templi

  • naja duncan, aber wenn mir der dann eine waffe frei verkauft, die er eigendlich nich frei verkaufen dürfte, und das kommt raus, darf wohl er die suppe auslöffeln (auch wenn man den löffel wahrscheinlich selbst zur verfügung stellen muss! :crazy3: )

    ciao klepto

  • so habe jetz mal den gesetzestext danach durchforstet :crazy2:

    folgende passage, dürfte interresant sein:

    als Sonstige schusswaffen, werden Kat. D waffen bezeichnet, welche frei ab 18 zu erwerben sind, somit scheint es, das 1 Läufige 1Schüssige Schrotflinten die über kein Repetiersystem verfügen, frei ab 18 sind :))
    aber um sich vollkommen sicher zu sein, sollte man nochmal nachfragen, bei jemanden der sich da gut auskennt

    ciao klepto