Wie oft muss man die falsche Aussage noch lesen, dass der unbefugte Zugriff ausschließlich von Minderjährigen verhindert werden muss?
Hier hat niemand behauptet, dass Minderjährige verhindern sollen, dass jemand unbefugt auf die Waffe zugreifen kann.
Falls deine Aussage darauf Bezug nimmt, dass die Sicherungsmaßnahmen dazu dienen, dass Minderjährige keinen Zugriff auf die Waffen haben:
Zitat
§ 36 WaffG Aufbewahrung von Waffen oder Munition
(1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen
Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände
abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen.
Wer ist denn befugt, eine Schreckschusswaffe an sich zu nehmen? In Deutschland alle Personen ab 18 Jahren (bis auf ein paar Sonderfälle, welche mit einem Waffenverbot belegt wurden). Folglich muss i.d.R. lediglich den unberechtigten, im Haushalt vorhandenen Minderjährigen der Zugriff sicher verwehrt werden, entweder durch ein permanent abgeschlossenes Zimmer oder ein abgeschlossenes (und am besten ortsfestes) Behältnis.