Beiträge von zyklops

    folgendes ist heute vorgefallen: habe mein co2 gewehr desperado in der sonne stehenlassen. dieses hat sich dabei schön erwärmt sodass der druck auf ca. 1100psi angestiegen ist (habe manometer dran) dabei war es noch nichtmal sonderlich heiß/warm(das gewehr). hab es dann weggestellt und der druck ging irgendwann wieder runter auf normale 800psi. da in d ja alles reguliert ist wollte ich wissen wieviel sicherheitsreserve ein co2 gewehr/waffe haben muß bevor es einem um die ohren fliegt. bei paintball markierern gibt es ja meistens eine co2 190bar berstscheibe aber ich kann mir nicht vorstellen dass die desperado u.a. diesem druck standhalten würde und dementsprechend schon vorher zerlegt werden würde?! zum glück hab ichs noch rechtzeitig bemerkt bevor es richtig gekocht hat.


    ps: falls sich ein sponsor findet wäre ich evtl. zu weiteren tests bereit :lol:

    Zitat

    Original von zyklops
    nix für ungut aber ich finds *lol* *lol*: .....da fährt die klasse zum anschauen von hinz und kunz und co und die hälfte kommt bis zu den zähnen bewaffnet zurück von der sightseeing tour---- *lol* *lol* *lol* *lol*-----und da sag noch einer früher war alles besser..... *lol* *lol* *lol* *lol*


    ...hab mir das nur vorgestellt wie es wäre wenn man zu meiner zeit zur klassenfahrt softairs zu kaufen bekommen hätte....uns haben sie ja schon die "lockenwickler mit luftballon erbsenschleudern" beschlagnahmt und dann einen riesen aufstand gemacht .....

    hätte da auch gleich mal ne frage die hier ganz gut paßt: habe neuen regulator und flasche einzeln (hp). muß ich teflonband beim zusammenbau des regs in die flasche nehmen oder besser einkleben mit loctite z.b.?

    AntiSkill


    ein führungszeugnis an sich ist (noch)nix schlimmes bzw. negatives. das hat jeder oder besser kann jeder für sich anfordern. gibt da ein "kleines" und ein "großes". manchmal braucht man ein kleines auch für den arbeitsplatz. aber solange niemand eine straftat/vergehen begangen hat und dafür rechtlich verurteilt wurde steht da nix drin. ordnungswidrigkeiten z.b. falschparken stehen auch nicht im kleinen fz. auch gibt es verschiedene löschungsfristen nachdem ein eintrag gelöscht wird.
    eigentlich könnte das fz auch abgeschafft werden da mittlerweile eh ALLE unter generalverdacht stehen......

    AntiSkill


    manche gesetze sind für mich auch unverständlich um nicht zu schreiben völlig an der realität vorbei.
    aber es ist es nicht wert wegen sonem "kinkerlitzchen" -speziell das laserzielgerät- irgendwas aufs spiel zu setzen! vielleicht willst du ja mal irgendwann ne wbk haben- da kommt ne einschlägige vorstrafe nicht gut.


    achja glauben heißt nicht wissen

    Tailgunner667


    ja das ist anscheinend die allgemeine oder verbreitete meinung zur taschenlampe an der waffe. denke mal hat auch seine daseinsberechtigung. das die tiere stehenbleiben ist aber glückssache. da wird in den medien wieder viel dramatisiert bzw pauschalisiert (nach dem motto eins bleibt stehen alle bleiben stehen). aus vielen persönlichen erfahrungen(im wahrsten sinne des wortes) bleibt ein rennendes tier nicht stehen. und wenn eins im licht auftaucht stand das schon da(auf der straße z.b.) und glotzt nur "blöd" beim quietschen der reifen oder hupen um dann doch im letzten augenblick abzuhauen (abhauen zu können) schließlich wird kein tier instinktiv mit rollendem verkehr in dessen lebensraum rechnen (erfahrungsmäßig schon eher). manche brauchen vielleicht 1s zum überlegen(vom standby in go) aber 1s bei 120km/h sind für den fahrer schon ne kleine ewigkeit und ne weite strecke. auf feldwegen/wald zu fuß hatte ich bisher nur wenige begegnungen(mit lampe). da sind die tiere schon lange bevor sie im strahl auftauchen konnten weggerannt. durch zufall angeleuchtete blieben auch nicht stehen und rannten munter weiter.
    das mit den treffern im kegel der an der waffe montierten lampe funktioniert wie beim laser immer (für die krümmelkacker - fast immer :n17:).

    satire an....wenn es nach dem waidmännischen gehen würde müßten alle jäger die tiere mit flutlicht anstrahlen damit es "schockgefrostet" stehenbleibt und es absolut zielgenau besser millimetergenau ins stammhirn? erlegt werden kann. somit würde es wahrscheinlich sofort und waidgerecht mit möglichst wenig schmerz sterben (müssen) und nicht im vorbeirennen angeschossen noch wer weis wie weit ...auf der nächsten straße ...völlig erschöpft im kegel der lichter stehend... überfahren..... aber das ist ne andere geschichte....satire aus :crazy2:

    Zitat

    dem Tier ins Auge zu leuchten


    der laser und taschenlampe ist nicht zum blenden der tiere sondern zum schnellen zielen und schießen. wie das mit dem laser geht ist denke mal klar. bei der taschenlampe ist das auf den ersten blick nicht ersichtlich aaaber die taschenlampe erzeugt einen mehr oder weniger großen runden (je nach lampe)leucht/schatten kegel auf z.b. wänden (und eben auch tieren) und innerhalb dieses kegels liegen die treffer (korrekte montage/ausrichtung vorrausgesetzt - wie beim laser). ansonsten wäre ja auch das anleuchten mit nicht an der waffe montierter lampe verboten. somit könnte man mit einer taschenlampe auch wunderbar deut-schießen.

    der import eines in d verbotenen gegenstandes (laserzielgerät mit halterung für waffen) stellt eine STRAFTAT gegen das waffengesetz dar! aaaber - im "günstigstens" fall wird das verfahren nach §153 a abs.1 strafprozeßordnung gegen zahlung einer "spende" und einzug des gerätes eingestellt(auch ohne eigenen anwalt). mir sind "spenden" um die 100€ bekannt(kann sehr variieren!). dazu kommt der preis des gerätes. das hängt aber von vielen faktoren ab. z.b. vorstrafen, sonstige auffälligkeiten, den besitz einer wbk, und leider ganz wichtig>>> der tagesform der zuständigen leute die sich mit dem fall befassen<<<.

    gedächtnissprotokoll ein....ich bekomme kopfweh und ich sehe worte wie ---willkür, machtspiel---, keine ahnung was das bedeuten soll......gedächtnissprotokoll aus.


    falls es nicht eingestellt wird und es zur anklage kommt wäre anwaltliche hilfe vielleicht anzuraten. das kostet dann natürlich noch mehr (ohne rsv). bei der ganzen hysterie zur zeit müßtest du dann vielleicht auch mit der stürmung deiner wohnung rechnen. du kannst auch vorher einen anwalt zu rate ziehen der für dich z.b. die einstellung nach 153 blabla erwirken könnte(kostet halt).
    fazit: ich würds lassen und lieber auswandern.

    es kann sein daß das ventil oder der ganze mechanismus etwas schwergängig war und durchs zerlegen/zusammenbauen wieder gängiger gemacht wurde.
    die co2 kapsel lag nicht zufällig auf der heizung oder änlichem?
    wenn die richtig warm ist knallts auch ganz gut - der druck steigt mit zunehmender wärmeeinwirkung (und umgekehrt).

    spaß beiseite - Ernst kommt die treppe runter...


    probier doch jetzt mal den trommelschieber wieder manuell zurück zu drücken. wenn er auch jedes 2 mal wieder von allein nach vorne geht(oder mal hängt mal nicht) ist das problem schon eingegrenzter

    in die trommelmagzine passen auch 4,5mm blei rundkugeln. habe die von gamo mal probiert. sind etwas schwerer wie std dias und bringen somit etwas mehr bums ins ziel. wirken auch anders durch die runde form. auf dauer mir aber zu teuer. die mags der cp88 und 92fs sind gleich.

    das mit dem schwingen und treffpunktlage betrifft evtl. eher scharfe waffen (speziell präzisions/scharfschützengewehre) . die arbeiten aber mit gasdrücken und kräften jenseits der co2 waffen. auch eine geschwindigkeitsverringerung von z.b. 10m/s bei 1000m/s wird man nicht wirklich merken. eine änderung der geschossgeschwindigkeit auch im kleinen bereich wirkt sich da schon mehr bei den luftgewehren aus und die wird nunmal beim einsatz eines sd messbar verringert.

    das merkt man sehr gut wenn der druck des co2 nachläßt und damit zusammenhängend die geschwindigkeit runtergeht.