Da es sich hier eigentlich um ein Rettungsmesser handelt (Gurtschneider, Glasbrecher etc.) erübrigt sich eigentlich die Frage nach dem triftigen Grund zum zugriffbereiten Tragen.
Wenn ich im Autowrack den Gurt nicht aufbekomme nutzt mir das Teil, wenn es im Rucksack, im Kofferraum liegt herzlich wenig.
Ich war mehrfach in Polen und hatte immer mein Klappmesser griffbereit in der Hosentasche (wie hier auch), habe mir aber um die Rechtslage eigentlich keine Gedanken gemacht (schließlich ist es kein Schwert, was ich da am Gürtel trage )
Es gab da mal im Messermagazin einen Beitrag zum Thema Messerrecht im Ausland, ich weis aber nicht ob da Polen dabei war.
Gruß Schildkröte