Beim einfahren ist mein Schlagstock nicht ganz eingefahren ( siehe Bild ) und jetzt ist er etwas verbogen Vorne.Leider kann ich ihn nicht mehr umtauschen.Genau gestern ist die Garantie abgelaufen ( 2 Wochen ) was soll ich jetzt machen?
Mein Schlagstock ist gerade kaputt gegangen !
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Gerrit -
22. März 2007 um 21:48 -
Geschlossen
Es gibt 16 Antworten in diesem Thema, welches 4.141 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (
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Da ist nur 2 Wochen Garantie drauf??
Gruß Matthias
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ja ich wollte 3 Tage nach dem ich meinen gekauft habe ( 24 € ) den gegen einen Asp für fast 70 Euro tauschen; natürlich mit Zuzahlung, aber das haben die nicht gemacht.Außerdem würden die auch noch sagen das der starke Gebrauchspuren hat, weil die Spitze halt abgenutzt ist.Er hat ja Fricton Lock das ist das doch normal?Habt ihr den einen Tipp für mich?Was soll ich jetzt machen?
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2 Wochen Rückgaberecht bei nichtgefallen ist mir warscheinlicher, Garantie ist 2 Jahre gesetzliche Pflicht.
Bring den Knüppel zurück und verlang das Geld zurück.
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es sind jetzt schon 2 Wochen und 3 Tage um und die haben das noch nicht mal nach 3 Tage umgetauscht; weil der schon zu " abgenutzt war " vorne.Die VerkäuferIN dort hat so keine Ahung davon.Als ich mir den Asp dort kaufen wollte hat die mich erstmal gefragt " warum " und wieso ich mir dann überhaupt den anderen gekauft habe, letztendlich hat sie ihn nicht zurück genommen.Wie meinst du das mit dem nicht gefallen?Meint ihr ich habe noch eine Chance den umzutauschen?Könnt ihr mir am besten Arumente liefern?
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Naja, wenn er sich jetzt nach 2 Wochen schon nicht mehr einfahren lässt. Das ist doch schon mal ein Grund!
Gruß Matthias
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Wie schon gesag, Garantie bei sachgemäßer Handhabung ist 2 Jahre. Darauf kannste plädieren. Aber Umtauschrecht ist so ne Sache. Rein rechtlich ist es wohl mehr Kulanz des Unternehmens und da geht es auch nur um unbenutzte Ware. Aber über die Garantieschiene müsst es klappen...
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und was soll ich machen wenn die sagen er ist zu " abgenutzt "?
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Was hast Du denn damit gemacht? Du kannst sie auf Deine 2Jährige Garantie hinweisen. Denn darauf hast Du ein Recht. Ansonsten kannst Du zur Verbraucherzentrale gehen, oder gleich zum Anwalt.
Ob sich der Aufwand allerdings für 24€ lohnt ist eine andere Frage.
Versuche das Teil umzutauschen. Wenn es nicht klappt würde ich das Ganze unter "dumm gelaufen" verbuchen, und mir einen vernünftigen Laden suchen.
Gruß Matthias
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Naja normalerweise sollte der Laden so kulant sein und das Teil austauschen (wenn es sich wie gesagt um sachgemäße Behandlung handelt). Wenn nicht sollen sie es zum Hersteller schicken und spätestens tauscht der das dann aus. Bin ja im Handel und mit was da manche durchkommen...
Deshalb denke ich das es kein Problem sein sollte wenn jemand wie du einen berechtigten Grund für die Reklamation hat. Wird schon klappen. Würd mir da nicht so nen Kopf drüber machenGruss!
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Naja, sicher gibt es 2 Jahre Garantie, allerdings nur auf Schäden die nicht durch unsachgemäße Behandlung entstanden sind.
Meinen ersten Telie hab ich am ersten Tag richtig getestet und hatte das selbe Problem, da war die Rückgabe aber kein Problem.
Was hast Du denn mit dem Teil gemacht, und ist er arg beschädigt (ich meine an der Oberfläche)?
Gruß Schildkröte
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Eigentlich nichts
wollte das nur ganz normal zuhauen.Nein es ist nich abgenutzt nur halt oben an der Spitze aber das ist doch immer so?
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Hallo,
die billigen Teleskopschlagstöcke sind butterweich..nicht gehärtet! Da darf man nicht so brutal mit umgehen. Hab meinem mal gegen einen gepressten Pappstapel gehauen, war sofort verbogen! Da hilft nur selber wieder richten.. geht ganz einfach. Es reicht schon wenn man irgendwo gegenhaut..das Ding verbiegt sofort. -
Naja was macht ihr auch nur mit den Teilen? Ich habe meinen 18€ Schlagstock von kaehny.de nicht kaputt bekommen. Ich kloppte mal nen Ast durch und nehme ich sonst mal beim angeln zum Fisch abschlagen doch sonst liegt er nur rum und dabei kann er nicht kaputt gehen
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mal ein hinweis...
es gibt keine 2 jahre garantie per gesetz. das sind zwei jahre gewährleistung. d.h. in den ersten sechs monaten ab kauf muß der händler/hersteller nachweisen, das ein mangel vorliegt. ab dem siebten monate ist der käufer in der pflicht. ausnahmen bildet die garantie, die freiwillig vom hersteller gegeben wird. innerhalb des garantiezeitraumes übernimmt der hersteller sämtliche kosten für die reparatur oder tauscht das produkt aus.
und ein umtausch wegen nichtgefallen besteht aus kulanz-, nicht aus gesetzlichen gründen. bei berechtigten reklamationen. (in diesem fall ein verklemmter schlagstock), muss der händler nicht zwangsläufig austauschen. er kann erstmal abwägen, ob eine reparatur kostengünstiger ist.
falls die ausführbar ist, würd ich das so machen. lässt sich der stock nicht reparieren oder sind die kosten dafür zu groß würd ich mit dem händler einen austausch oder eine wandlung (geld zurück) aushandeln.
die frage die sich mir stellt: ist der stock durch unsachgemäße handhabung beschädigt worden oder durch den "normalgebrauch" (z.b. hat das bein eines potenziellen angreifers den stock verbogen)?
geh da nochmal hin un klär die sache mit nem andern verkäufer oder falls du an die selbe person wieder gerätst, besteh drauf daß ein sich kollege um den fall kümmert der sich besser mit der materie auskennt. aber immer hübsch freundlich und sachlich bleiben. (auch wenn's anders praktiziert wird. aber schreihälse bekommen nur deshalb recht, weil man die schnell wieder loswerden will.)
nur wenn alles andere nicht die erwünschte wirkung erzielt, stress schieben, mit anwalt drohen, usw. is ja alles bekannt.
achja. versuch mal dich mit dem hersteller direkt in verbindung zu setzen. vielleicht kann der dir ja auch weiterhelfen, falls der händler endgültig auf stur schaltet.
greez
Markus
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Tja und das kann der Händler in der Regel nicht. Also bring in zurück.
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Ähm, der Thread ist jetzt fast 2 Monate alt. Also, wenn er den Stock jetzt noch nicht zurückgebracht hat, dann wird das auch nichts mehr...
Gruß Matthias