Beiträge von S-Mann

    Zitat

    Original von SchattenKrieger
    Also bei aller liebe, auch wenn es noch so cool aussehen mag einen Laserpointer an der Waffe zu haben, erkenne ich persönlich keine wirkliche Notwendigkeit dafür.

    Na ja, aber so manche Waffen wie z.B. das Logun S-16 das in bestimmten Versionen bereits einen Laser eingebaut und auch einen Schalldämpfer Montiert hat, werden dann nicht im Original Zustand verkauft.
    Genauso wie die Vollautomatik von Baikal, an solch kleine Waffen hat beim Versailler Vertrag wohl keiner gedacht als die Herstellung und der besitz von Automatischen Waffen verboten wurde.
    Viele solcher Paragraphen in unseren Gesetzen waren bei der einführung für andere Dinge bestimmt.
    Bei den Automatik Waffen hätte z.B. auch vollkommen genügt es beim Kriegswaffenverbot zu belassen.
    Damit wären alle großkalibrigen Volllautomatik Waffen abgedeckt oder?
    Und was das anbringen von Nachtsichtgeräten und lasern, lampen angeht, wer würde den hier heute noch Wildern gehen? Ich denke das die Gefahr des Wilderns heute nicht mehr so akut ist.

    Es gibt vieles was in Deutschland an Gesetzen übers Ziel hinaus schießt. Das sieht man ganz gut wenn z.B. die EU Gestzesvorlagen macht und Deutschland diese Vorlagen noch extra verschärft.
    Als ob es hier immer noch genauer sein müßte als anders wo.

    Zitat

    Original von Promo
    Durchwegs interessant - in Deutschland sind Nachtsichtgeräte verboten bzw. genehmigungspflichtig?!
    Mein Freund hat eine Digitalkamera die auch ein Nachtsichtgerät eingebaut hat (Infrarot oder Restlichtverstärker, was auch immer bin auf dem Gebiet nicht so versiert), wäre die dann auch genehmigungspflichtig in Deutschland? :new16:

    .. und als nächstes verbieten sie euch die Laserpointer weil man die mit Klebeband auf Pistolen kleben kann .. :confused2:

    Wir besitzen ein Nachtsichtgerät (russischer Bauart), dient dazu um bei Finsternis mit dem Boot manövrieren zu können. Eigentlich gehts da garnicht anders.
    Und die neue S-Klasse von Mercedes hat auch ein Nachtsichtgerät-Extra. Das wird doch wohl nicht auch genehmigungspflichtig sein? src=)" src="https://www.co2air.de/wbb2/images/smilies/13.gif">

    (kopfschüttelnde) Grüße
    Georg

    Wenn die Kamera eine Halterung hat mir der Sie an einer Waffe Montiert werden kann dann wäre das verboten und die Halterung sowieso. Wenn Du den Laserpointer mit dem Klebeband an der Waffe befestigst dann ist das Klebeband eine verbotene Halterung. Wenn du eine Waffen mit so einem Rohr hast das du den Benz als Nachtsichtgerät drauf parken kannst dann wäre der wohl auch genehmigungspflichtig.

    Wir deutschen werden Waffenrechtlich eh wie Kinder behandelt die man vor sich selbst schützen muß und die unmündig sind Waffen die in anderen Ländern als Spielzeug gelten zu führen.

    Wir deutschen müssen sowieso alle gemeingefährliche Wilderer sein die andere bei Dunkelheit bei der kleinsten Kleinigkeit beschiesen und selbst mit Schreckschuß und Gaswaffen eine solche Gefahr für die allgemeinheit sind das man die auch nur mit kleinem Waffenschein führen darf. Für das führen von Luftgewehren und Luftpistolen brauchen wir den gleichen Waffenschein wie für eine .357 er Magnum.
    Von dem was alle anderen Europäer dürfen können wir nur Träumen.
    Die Meisten Europäer dürfen bis Luftdruckwaffen bis 12 oder 16 Joule haben wir bis 7,5Joule
    in anderen Ländern darf an der Waffe ein LAser, eine Lampe oder ein Nachtsichtgerät Nachtzielfernrohr sein nur bei uns nicht genau wie wir nur Schalldämpfer auf Waffen unter 7,5Joule ohne genehmigung haben dürfen, auf Waffen die so laut sind das ein Schalldämpfer Sinn macht muß der genehmigt werden.

    Was dürft denn ihr Östreicher Luftdrucktechnisch?

    Hallo, ich habe mir gerade die Angaben des BKA zu Waffen in der FAQ des BKA durchgelesen und dort gibt es eine Ausnahmegenehmigung zum Besitz von bisher gelieferten Spring- und Fallmessern an behinderte Berechtigte nach dem sozialen Entschädigungsrecht (Kriegsopferversorgung u.a.)

    Dort steht : Gemäß §40 Abs.4 WaffG wird Berechtigten nach dem Bundesversorgungsgesetz die widerruffliche und unbefristete Ausnahmegenehmigung erteilt, nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.4.1 WaffG verbotene Spring- und Fallmesser, die vor dem 30.06.2003 durch die Versorgungsbehörten der Länder ausgegeben wurden , zu besitzen und zu führen.


    Was für Messer wurden da von den Versorgungsbehörten an Kriegsopfer ausgegeben???
    Hat schonmal irgendwer was davon gehört das die Länder bzw. die Versorgungsbehörten der Länder Messer ausgegeben haben???

    Mich würde mal interessieren um was für verbotene Messer es sich dabei gehandelt hat.

    Tja, das klärt aber immer noch nicht welchen Grund man für den Erwerb eines Nachtzielfernglasers angeben kann. Wenn es Händler gibt die eine Genehmigung zum Verkauf bekommen dann muß es auch Gruppen geben die diese Gegenstände erwerben darf. Wenn man eine Ausnahmegenehmigung beantragen kann, dann muß es auch Gründe geben für die man diese Genehmigung bekommt.
    Hat denn irgendjemand eine Idee was für einen Grund es geben kann?

    Ich habe gerade mal einen Verkäufer mit genehmigung angeschrieben ob er mal sagen kann welche Bedarfgründe in der Genehmigung stehen. Mal sehen ob er antwortet.

    Das mit der Nachtjagt war nur eine Idee von mir weil mir sonst nichts einfällt wo für man ein Nachtzielfernrohr braucht. Man muß dem BKA ja einen Grund nennen warum man so ein Gerät braucht um eine Genehmigung zu erhalten.

    Es wäre mal interessant von jemandem der eine Erlaubnis hat zu erfahren wie er die Notwendigkeit eines Nachtzielfernrohrs begründet hat.

    Hallo, ich hab hier schon oft gelesen das Nachsichtgeräte verboten sein sollen und es steht ja auch so im Waffengesetz. Aber es werden von Zeit zur Zeit immer mal wieder Nachtzielfernrohre auf eGun versteigert, bei diesen Auktionen steht immer dabei das der Erwerber eine Erlaubnis vom BKA braucht.

    Beispieltext so einer Auktion :
    Bitte beachten Sie, dass der Verkauf nur an Personen und Institutionen erfolgen kann, die über eine Genehmigung verfügen nach:§ 40 Abs. 4 für verbotene Gegenstände i.S. der Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.2.4.2 zu § 2 Abs. 3 WaffG(Waffenliste).

    Weiß jemand wie man zu so einer Genemigung kommt?
    Wo steht welche Bedingungen das BKA für die Erteilung der benötigten Erlaubnis anwendet?

    Im Waffengesetz finde ich zwar den Paragraph der es verbietet aber nichts über eine Genehmigung zum Erwerb.
    Es muß Sie aber ja geben sonst wäre ja die Genemigung zum Verkauf Sinnlos, wenn dann keine das Gerät kaufen darf.

    Also in Deutschland sind vollzerlegbare Waffen verboten.
    Laut Waffengesetz sind Waffen die über die massen zerlegbar oder zusammenschiebbar sind verboten.
    Fragt sich allerdings was mit über die Massen gemeint ist?

    Ist das nicht oft so, das die Abzugsicherung erst Sichert wenn der Lauf/Spannhebel ganz durch gezogen/gedrückt wurde?

    Also erst der Kolben in hinterer End Position die Sicherung raus drückt/schiebt und beim Spannen wenn man dabei den Abzug drückt der Lauf/Spannhebel zurück schlägt?

    Bei meinem Tell 100 ist das auch so.

    Es gibt ja auch eine Weaver Schiene die ist 88mm Lang.

    Hab gerade nur den englischen Umarex Pdf Katalog, das eine ist die 11mm Schiene (11mmAdapter Rail) und das andere die Weaver Schiene (Weaver Rail) und die hat sonst auch keine befestigung so das die also echt auf die 11mm Schiene gehört.


    HALT ALLES ZURÜCK!!!

    In der Anleitung zu Waffe steht hinten drin Weaver Schiene 110mm lang (für Red Dot"Top Point" und Point Sight "Competition";) und bei der 11mm Schiene steht 88mm für Leuchtpunktzielgerät(das Einfache)

    Aber meine Schiene die bei dem einfachen Leuchtpunktzielgerät dabei war ist keine 70mm lang!!!

    Die haben also anscheinend die Längen geändert.
    Was auch komisch ist, ich hab noch ein anderes Red Dot das auf der 11mm Luftgewehrschiene hält aber nicht auf der 11mm Schiene von S&W die ist zu Flach da paßt irgednwie nur das Leuchtpunktzielgerät was bei der Schiene dabei war.

    Was für Holz hast du genommen, wie Dick die Seitenbretter wie dick die Sperrholzplatte und hast du vielleicht Bilder davon?

    Billige Kästen in Trichter Form gibt es z.B. hier : http://www.versandhaus-schneider.de >Luftdruckwaffen >Kugelfänge oder auch beim örtlichen BüMa meistens als Luftpistolenkasten.

    Luftpistolenkästen sind meistens für 17x17 Scheiben mit änderbarer aufnahmen für kleiner Scheiben.
    Das ist besser als teurere wo nur kleine Scheiben rein passen.

    Also ich habe einen Kugelfangtrichter, der hat damals 20Mark gekostet und liegt heute bei ca. 15 Euro.
    Da kommen keine Diabolos zurück sondern landen alle im Ende des Trichters in der Auffangwanne.
    Es kommt denke weniger auf den Preis an als auf die Bauweise.
    Bei einem Trichter sind die inneren Scheiben Schräg angebracht also wird eine Kugel wenn Sie zurück prallt nicht gerade zurück geworfen sondern schräg und landet so hinten im Ende des Trichters.
    Bei flachen Fangkästen besteht die Gefahr das bei Starken Luftgewehren und kurzen Distanzen zum Kasten die Diabolos zurück gegen und gegebenenfalls durch die Zielscheibe prallen.
    Der Preis eines Zielkastens hängt oft mit der Materialdicke und der Verarbeitung zusammen.
    Ein billiger Fangkasten muß also nicht weniger gut funktionieren als ein teurer.
    Der Unterschied ist eher das der billige Kasten wenn man ihn Draußen fest Montiert wegrostet und der teuere nicht.

    Es ist zwar kein Holz aber würde nicht auch Fibu gehen?

    Das Zeug was Kinder für Figuren nehmen, man kann es wie Knete an die Pistole und die Hand anpassen.
    Wenn man eine paßende Form hat und die andere Seite schön auf die Pistole paßte anstelle der alten Griffschalen dann einfach aufs Backblech, Backen und es wird Steinhart. Wenn es Hart ist kann man es Bohren und mit dem Dremel forsichtig weiter bearbeiten bis es perfekt paßt.

    Also eventuell auch die kleine Feder die 50d zum einrasten bringt??

    Es gibt soviele Möglichkeite, laß lieber einen Profi dabei schauen bevor du nachher irgendwelche unfälle damit hast wie geklemmte Finger oder sonstiges.

    Also ich habe mir gerade mal den Plan der Waffe runtergeladen.
    Wenn die Spannraste das vorder Teil ist was den Hebel oben arretiert, dann wird entweder die Ausnahme der Einrastung nicht mehr korrekt sein (so das der Halte Stift nicht einrastet) oder was wahrscheinlicher ist die Feder die den Knopf nach vorne in die Passung drückt wird nicht mehr Stark genug sein den Knopf mit genügend Kraft zu halten.

    Der Hebel fällt dann runter und wird vom Federdruck zurück geworfen.

    Wenn jedoch der Hebel wieder nach oben gedrückt wird weil der Kolben nicht hinten bleibt dann ist die Raste der Kolbenstange nicht mehr in Ordnung.

    Ich würde es auf jeden Fall einem BüMa geben weil nur der über Werkzeug und Erfahrung verfügt um genau zu lokalisieren was es ist und wo es zu beheben ist.

    Hallo Leute, nachdem mein Tell 100 einen ausgehangenen Hebel hatte habe ich diesen wieder eingehängt und alles zusammen geschraubt. Jetzt ist folgendes, wenn ich schiesse kommt nach dem Schuß Qualm aus dem Lauf aber der kann nicht aus dem Kompressionsraum kommen da ohne Diabolo kein Qualm kommt.
    Was kann das sein?

    Passiert sowas wenn Öl/Fett in den Lauf oder an den Diabolo gekommen ist?